Polizeibeamte haben am Dienstagvormittag (04.08.2026) einen 27 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, an einer Bushaltestelle an der Göppinger Straße eine unbekannte Frau sexuell belästigt und sich gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt zu haben. Ein 45-Jähriger Zeuge beobachtete, wie der Tatverdächtige gegen 11.20 Uhr einer bislang unbekannten Frau an das Gesäß fasste und anschließend wegging. Der couragierte Zeuge nahm die Verfolgung auf und hielt den 27-Jährigen bis zum Eintreffen der alarmierten Polizeibeamten fest. Als die Beamten den Tatverdächtigen nach Ausweispapieren durchsuchten, wehrte er sich. Erste Ermittlungen ergaben, dass sich 27-Jährige ohne erforderliche Erlaubnis in Deutschland aufhält. Die Beamten brachten ihn nach Abschluss ihrer Maßnahmen in eine psychiatrische Einrichtung. Zeugen und insbesondere die unbekannte Frau werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 beim Polizeirevier 5 Ostendstraße zu melden.
Month: August 2026
Bochum: Syrer übergiesst seine getrenntlebende Frau vor den Augen ihrer zweijährigen Tochter mit Benzin und will sie anzünden
Nach einem Mordversuch an seiner Frau (34) wurde ein Mann (55) am Mittag des heutigen 5. August dem Haftrichter vorgeführt.
Der Bochumer mit syrischer Staatsangehörigkeit war am Dienstagabend, 4. August, gegen 19.30 Uhr in die Wohnung seiner getrenntlebenden Frau an der Sachsenstraße gekommen. Nach aktuellem Kenntnisstand übergoss er die 34-Jährige und sich selbst mit Benzin und beabsichtigte, sie mit einem Feuerzeug anzuzünden.
Als das Feuerzeug nicht funktionierte, gelang es der Frau, sich aus der Situation zu befreien. Gemeinsam mit der zweijährigen Tochter, die sich ebenfalls in der Wohnung befand, flüchtete sie ins Badezimmer und wartete dort, bis sich ihr Mann aus der Wohnung entfernt hatte. Erst später wurde die Polizei verständigt.
Einsatzkräfte der Polizei nahmen den 55-Jährigen kurz darauf in seiner Wohnung an der Friedlandstraße fest.
Es wurde eine Mordkommission eingesetzt. Die Hintergründe der Tat sind aktuell noch unklar. Die Kriminalpolizei prüft auch, ob das Mordmotiv im Zusammenhang mit der Trennung stehen könnte.
Am 5. August wurde der Mann auf Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.
Wien: Verdacht der Vergewaltigung minderjähriger Mädchen; Afghane festgenommen

Eine 16-Jährige gab am Polizeinotruf an, dass sie und ihre gleichaltrige Freundin in einer Wohnung in Wien-Fünfhaus vergewaltigt wurden. Die genaue Örtlichkeit wurde ermittelt und Kräfte der WEGA nahmen den tatverdächtigen 26-Jährigen (Sta.: Afghanistan) im Stiegenhaus vorläufig fest. Die Opfer wurden in ein Krankenhaus gebracht. Die beiden Mädchen waren bereits mehrere Tage von einer Wohneinrichtung abgängig gemeldet und sollen sich mit anderen Personen in der Wohnung aufgehalten haben, um gemeinsam Suchtmittel zu konsumieren. In der Wohnung wurde zudem ein Säckchen mit einer mutmaßlich suchtmittelhaltigen Substanz sichergestellt. Der Tatverdächtige verweigerte die Aussage und wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt gebracht. Die weiteren Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt Wien, Außenstelle West, geführt.
Zell am See: Iraker und Syrer verprügeln Gäste eines Lokals mit Fäusten und Eisenstange

In den Nachtstunden des 31. Juli ereignete sich in und vor einem Lokal in Zell am See ein Raufhandel mit mehreren Beteiligten. Zuvor wollte ein 45-jähriger Iraker seine Konsumation mit Karte bezahlen, obwohl in diesem Lokal nur Barzahlung akzeptiert wird. Aufgrund dessen kam es zu Streitigkeiten und gegenseitigen Tätlichkeiten mit anderen Gästen. Der 45-Jährige verständigte daraufhin telefonisch seinen 21-jährigen Sohn, welcher anschließend mit einem 24-jährigen syrischen Freund zum Lokal fuhr. Die beiden attackierten die anwesenden Gäste, der Syrer mit einer Schneestange und der 21-jährige mit seinen Fäusten, woraufhin ein Raufhandel entstand. Ein 52-jähriger Pinzgauer wurde nach der Erstversorgung durch die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes in das Krankenhaus in Zell am See verbracht. Die beiden Iraker und der Syrer flüchteten vor Eintreffen der Polizeikräfte, stellten sich jedoch aufgrund des Fahndungsdrucks und wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete eine Anzeige auf freiem Fuß an.
Reutlingen: “Arabischer Phänotyp” nötigt 13-Jährige sexuell
Am Montagnachmittag (03.08.2026) wurde eine 13-Jährige am Bahnhof Reutlingen von einem Unbekannten belästigt.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge hielt sich die Geschädigte gegen 16:20 Uhr am Bahnhof Reutlingen auf und las am Bahnsteig 1 die Fahrplanauskunft. Hierbei soll sich ein bislang unbekannter Tatverdächtiger dem Mädchen von hinten genähert haben. Auch soll der Mann versucht haben, sie unsittlich zu berühren. Ein bislang unbekannter Reisender wurde offenbar auf die Situation aufmerksam und stellte sich zwischen die deutsche Staatsangehörige und den Unbekannten, welcher sich daraufhin entfernte.
Gegen 16:30 Uhr soll der Verdächtige eine Regionalbahn der Linie RB 63 bestiegen und mit dieser nach Tübingen gefahren sein.
Der Verdächtige wurde als etwa 40 bis 50 Jahre alter und etwa 175 bis 180 cm großer Mann mit schwarzen Haaren und Dreitagebart beschrieben. Er hatte offenbar einen arabischen Phänotyp und soll zur Tatzeit mit einer braunen Jacke, einem schwarzen Oberteil sowie einer schwarzen Hose bekleidet gewesen sein.
Die Bundespolizei ermittelt wegen dieses Sachverhalts, welcher erst am Folgetag zur Anzeige gebracht wurde, wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung.
Zeugen und insbesondere der unbekannte Reisende werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen. (Tel.: 0711 55049-1020 oder per E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de)
Gerichtsurteil: Biontech muss über Impfschäden Auskunft geben; Pflegefall nach der zweiten Covid-Impfung

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Biontech zur Auskunftspflicht nach dem Arzneimittelgesetz verurteilt. Die Berufung des Unternehmens gegen ein Teilurteil des Landgerichts Aurich aus dem März wurde abgewiesen.
Eine 1975 geborene Frau erlitt nach ihrer zweiten Covid-Impfung im August 2021 nach eigenen Angaben gravierende gesundheitliche Schäden. Dazu zählen Herzrhythmusstörungen, Migräne, neurologische Symptome und das chronische Erschöpfungssyndrom ME/CFS. Diese Erkrankung führt bei vielen Betroffenen zu schwerer körperlicher Behinderung: Ein Viertel kann das eigene Haus nicht mehr verlassen, schätzungsweise 60 Prozent sind dauerhaft arbeitsunfähig. Die Klägerin erhielt Pflegegrad 2. Mit ihrer Klage verlangt sie vom Hersteller Biontech detaillierte Auskünfte über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu können.
Oberlandesgericht macht den Weg frei für Transparenz
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Biontech zur Auskunftspflicht nach dem Arzneimittelgesetz verurteilt. Die Berufung des Unternehmens gegen ein Teilurteil des Landgerichts Aurich aus dem März wurde abgewiesen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Konzern muss nun Informationen zu Wirkung und Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung herausgeben. Die Kosten des Verfahrens trägt Biontech.
Das Oberlandesgericht Oldenburg verwirft die Berufung der BioNTech Manufacturing GmbH als unzulässig. Damit wird das Teilurteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig.
— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) August 4, 2026
Wir vollstrecken! pic.twitter.com/Nm9tZdHwAX
Ein höchstrichterliches Signal verändert die Spielregeln
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Anfang März. Darin wurde klargestellt, dass pharmazeutische Unternehmer bei Arzneimitteln mit schädlichen Wirkungen, die über ein medizinisch vertretbares Maß hinausgehen, oder bei fehlerhafter Produktinformation Auskunft erteilen müssen. Diese Auskunft dient als Hilfsmittel, um etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Grundsätze gelten auch für den vorliegenden Fall und erleichtern Betroffenen den Zugang zu relevanten Daten des Herstellers.
Was Betroffene künftig erwarten können
Mit der rechtskräftigen Entscheidung muss Biontech konkrete Informationen zu den von der Klägerin beschriebenen Krankheitsbildern und weiteren möglichen Schäden liefern. Das stärkt die Position von Personen, die ähnliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nach der Impfung geltend machen. Ob daraus später Schadensersatzansprüche folgen, bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. Die Auskunftspflicht selbst ist jedoch bereits durchgesetzt und eröffnet einen neuen Zugang zu bislang zurückgehaltenen Erkenntnissen des Herstellers.
„Hammerbande“-Streit: Eigene Leute kritisieren Aussagen vor Gericht
Innerhalb der linksextremen Szene sorgt das Verhalten der im sogenannten „Budapest-Komplex“ angeklagten Verdächtigen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf offenbar für erhebliche Spannungen. In einer auf der einschlägigen Plattform Indymedia veröffentlichten Stellungnahme wirft das „Antifacafé Wendland“ den Angeklagten vor, mit ihren Aussagen vor Gericht grundlegende Prinzipien der Szene verletzt zu haben.
Hintergrund sind die Erklärungen, die mehrere Angeklagte am 14. Juli 2026 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf abgegeben hatten. Wie der Spiegel berichtet, haben sie sich anhand von Beweismaterial selbst identifiziert, ihre Beteiligung an den Angriffen in Budapest eingeräumt, den Vorwurf des versuchten Mordes jedoch zurückgewiesen und ihre Taten mit einer antifaschistischen Motivation begründet. Die Kritik in der kürzlich auf Indymedia veröffentlichten Erklärung dazu fällt eindeutig aus. Darin heißt es: „Aus den Erfahrungen der radikalen Linken sagen wir: Diese Einlassungen sind ein Fehler – politisch, strategisch und solidarisch.“
Die Autoren sind der Auffassung, dass die Verfahren gegen die Beschuldigten Teil eines staatlichen Vorgehens gegen den militanten Antifaschismus seien. Dabei diene die Justiz aus ihrer Sicht nicht der objektiven Aufklärung. „Es ist politische Justiz und es geht nicht um Wahrheitsfindung“, heißt es wörtlich.
Aus Sicht der Verfasser sei es besonders problematisch, dass sich Angeklagte selbst auf Beweismaterial wiedererkannt und damit die Ermittlungen aus ihrer Sicht unterstützt hätten. Dies stehe im Widerspruch zu einem in autonomen Kreisen verbreiteten Grundsatz. Sie zitieren dazu den bekannten Szenespruch: „Anna und Arthur halten’s Maul“.
Die Autoren argumentieren, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Nachrichtendienste jede Aussage verwerten würden. Deshalb seien politische Stellungnahmen zwar etwas anderes als Angaben zu konkreten Handlungen. Wer sich jedoch selbst identifiziere oder Vorwürfe inhaltlich einordne, liefere aus ihrer Sicht weitere Ansatzpunkte für Ermittlungen und erkenne zugleich die Arbeitsweise der Justiz an. Angesichts dessen sprechen sich die Autoren dafür aus, die vor Gericht gemachten Einlassungen zurückzunehmen. „Aussagen lassen sich widerrufen“, erklärten sie.
Augsburg: Afghane pöbelt Restaurantgäste an und schlägt sie
m Montag (03.08.2026) kam es vor einem Lokal in der Bahnhofstraße zu einem Körperverletzungsdelikt. Gegen 21.00 Uhr pöbelte ein 27-Jähriger im Vorbeigehen die Gäste des Restaurants an. Als er vom Betreiber aufgefordert wurde zu gehen, schlug der 27-Jährige dem 37-Jährigen ins Gesicht. Anschließend kam es zu einer Rangelei, bei der beide Beteiligten leicht verletzt wurden. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung gegen den 27-Jährigen. Der 27-Jährige hat die afghanische Staatsangehörigkeit. Der 37-Jährige hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ein hebräisches Wort genügt: Hasswelle gegen Ronaldo-Partnerin

Georgina Rodríguez schrieb zu einem Urlaubsvideo lediglich „gesund“ auf Hebräisch. Zahlreiche Nutzer reagierten mit Palästina-Parolen und machten die jüdische Sprache selbst zum politischen Feindbild.
Georgina Rodríguez veröffentlichte Bilder aus dem Familienurlaub auf Mallorca. Über einem kurzen Video stand nur ein einziges Wort: „בריאה“. Der hebräische Ausdruck kann in diesem Zusammenhang „gesund“ bedeuten, je nach sprachlicher Verwendung auch „Schöpfung“.
Eine politische Erklärung gab die Partnerin des portugiesischen Fußballstars Cristiano Ronaldo nicht ab. Weder Israel noch Gaza, die israelische Regierung oder der Krieg kamen in dem Beitrag vor. Trotzdem verwandelte sich die Kommentarspalte innerhalb kurzer Zeit in einen Schauplatz des Nahostkonflikts.
Nutzer fragten empört, warum Rodríguez ausgerechnet Hebräisch verwendet habe. Andere veröffentlichten palästinensische Flaggen, schrieben „Free Palestine“ oder verbreiteten die Parole „From the river to the sea“. Einige brachten sogar den spanischen Fußballspieler Lamine Yamal in die Diskussion, obwohl auch er mit dem eigentlichen Beitrag nichts zu tun hatte.
Der Vorfall ist gerade deshalb bemerkenswert, weil es keinen politischen Ausgangspunkt gab. Rodríguez hatte keine israelische Militäroperation verteidigt, keine Stellungnahme zur Hamas veröffentlicht und keine Regierungspolitik kommentiert. Der Anlass für die Feindseligkeit war die bloße Verwendung der hebräischen Sprache.
Georgina Rodriguez posted a vacation video with one word in Hebrew “בריאה” meaning healthy and creation.
— Hen Mazzig (@HenMazzig) August 1, 2026
The comments flooded with “Why Hebrew???” “Free Palestine” and “from the river to the sea.”
A single Hebrew word.
They’re not angry at Israel. They’re angry that Hebrew… pic.twitter.com/ZplvmyG2q5
Der jüdische Aktivist Hen Mazzig wies auf diesen entscheidenden Unterschied hin. Rodríguez habe lediglich ein hebräisches Wort geschrieben. Darauf seien Kommentare gefolgt, die nicht auf eine politische Aussage reagierten, sondern bereits die Existenz des Hebräischen als Provokation behandelten.
Hebräisch ist nicht nur die Amtssprache Israels. Es ist eine jahrtausendealte jüdische Sprache, die in Gebeten, religiösen Texten, Literatur und im Alltag von Millionen Menschen verwendet wird. Ein hebräisches Wort ist kein Bekenntnis zu einer israelischen Regierung und keine Stellungnahme zum Krieg.
Genau diese selbstverständliche Trennung verweigerten zahlreiche Kommentatoren. Die Sprache wurde mit Israel gleichgesetzt, Israel wiederum mit sämtlichen Vorwürfen des aktuellen politischen Konflikts. Aus einer harmlosen Urlaubsbotschaft entstand so eine öffentliche Gesinnungsprüfung.
Niemand käme ernsthaft auf die Idee, jedes arabische Wort mit den Taten der Hamas zu verbinden. Niemand würde von einem Menschen verlangen, sich für die Politik eines Landes zu rechtfertigen, nur weil er dessen Sprache verwendet. Beim Hebräischen scheint diese Grenze für viele nicht mehr zu gelten.
Nicht jede Nachfrage nach der Bedeutung des Wortes ist antisemitisch. Auch Mitgefühl mit palästinensischen Zivilisten ist selbstverständlich kein Judenhass. Die Grenze wird aber dort überschritten, wo Hebräisch selbst als anstößig behandelt und mit Parolen beantwortet wird, die sich gegen die Existenz Israels richten.
Rodríguez war bereits nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 in eine Debatte geraten. Damals teilte sie zunächst das Bild eines Kindes aus Gaza. Nach Kritik veröffentlichte sie zusätzlich das Foto eines verletzten israelischen Kindes und rief zum Frieden auf. Eine konsequent israelfreundliche politische Kampagne lässt sich ihr also kaum unterstellen.
Gerade das macht die neue Reaktion so entlarvend. Selbst eine Prominente, die zuvor beide Seiten des Leids zeigen wollte, wird angegriffen, sobald ein hebräischer Begriff in ihrem Beitrag erscheint.
Für Rodríguez dürfte die Flut an Kommentaren unangenehm sein, sie verfügt jedoch über große Reichweite und professionellen Schutz. Für jüdische Schüler, israelische Studenten oder hebräisch sprechende Familien hat dieselbe Feindseligkeit eine andere Bedeutung. Sie erleben, dass bereits ihre Sprache als politische Provokation gewertet werden kann.
Hebräisch ist keine Kriegserklärung. Wer seine bloße Sichtbarkeit nicht erträgt, kritisiert nicht mehr nur eine Regierung. Er richtet seine Ablehnung gegen jüdische Kultur und jüdische Gegenwart.
Zwei Männer in Augsburg getötet: Syrischer Saudi festgenommen

Nach einem mutmaßlich zweifachen Tötungsdelikt im Augsburger Stadtteil Haunstetten-Siebenbrunn ermittelt die Kriminalpolizei gegen einen 29 Jahre alten Tatverdächtigen. Er wurde am Montagabend vorläufig festgenommen. Laut Polizei handelt es sich um einen Mann mit syrischer und saudi-arabischer Staatsangehörigkeit.
Er wird verdächtigt, einen 39-Jährigen mit syrischer und saudi-arabischer Staatsangehörigkeit und einen 54-jährigen Iraker getötet zu haben. Die Leichen waren auf dem Grundstück eines Wohngebäudes aufgefunden worden, in dem die Stadt Augsburg Asylbewerber unterbringt.
Laut Polizei ist die Beziehung der Männer zueinander unklar, die Tatwaffe sei unbekannt. Nähere Angaben zu den Umständen der Tat machten die Behörden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht. Es bestehe derzeit keine Gefahr, da der Tatverdächtige festgenommen sei.




