Die Eltern des ermordeten Schülers fordern, die Firewall gegen die AfD zu beenden

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Die Eltern eines 22-jährigen Studenten, der in Trier ermordet wurde, haben gefordert, dass Deutschlands politische „Firewall“ gegen die Alternative für Deutschland (AfD) abgebaut wird, und argumentiert, dass Politiker bereit sein müssen, mit der Partei zusammenzuarbeiten, um Mehrheiten für eine härtere Einwanderungspolitik zu sichern.

Marius Dick wurde am 15. Juli gegen 10 Uhr morgens erstochen, als er vom Einkaufen an der Robert-Schumann-Allee zurückkehrte. Laut dem gemeldeten Bericht tauchte der ebenfalls 22-jährige afghanische Asylbewerber Sajad M. hinter einer Hecke auf und stach ihm mit einem Küchenmesser in die Brust und durchbohrte sein Herz.

Die beiden Männer kannten sich nicht. Der Verdächtige war Berichten zufolge von einem Gesundheitsbeamten für psychisch krank erklärt worden, obwohl er zuvor als so gut integriert galt und als angenehmer Nachbar und Kollege beschrieben wurde.

Drei Wochen nach dem Tod ihres Sohnes sagten Thomas und Elke Dick der Welt, dass die etablierten Parteien Deutschlands ihre Weigerung, mit der AfD zu kooperieren, aufgeben müssen.

„Man muss Mehrheiten suchen, um Mehrheiten zu finden. Das bedeutet auch, sich mit der AfD zusammenzusetzen und über Gemeinsamkeiten zu sprechen“, sagten sie.

Das Paar warnte davor, dass sich gefährliche Migranten und Flüchtlinge in Deutschland bewegen, ohne dass die Behörden wissen, wo sie sich befinden, und forderte, dass Politiker “endlich” handeln, um die anhaltende Serie von gewalttätigen Angriffen zu stoppen.

Sie sagten, die Gewalt habe sich auch nach Marius’ Tötung fortgesetzt und verweist auf den anschließenden Angriff auf den Christopher Street Day in Berlin.

Die Intervention ist besonders wichtig, da beide Elternteile CDU-Mitglieder sind. Die Parteiführung lehnt die parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD unter der langjährigen politischen Firewall weiterhin ab. Nach der letzten Bundestagswahl wurde die AfD die zweitgrößte Partei im Bundestag, konnte aber aufgrund der Firewall nicht in der Lage sein, eine Koalitionsregierung mit der Mitte-Rechts-CDU zu vereinbaren, was den Weg für eine weitere Große Koalition zwischen der CDU und den Sozialdemokraten (SPD) ebnete.

Die Dicks sagten, sie hätten das Vertrauen in die Bereitschaft und Fähigkeit der Regierungsparteien verloren, illegale Einwanderung und Gewalt mit Migranten zu stoppen. Sie stellten auch in Frage, ob ihre eigene Partei wirklich beabsichtigte zu handeln, und sagten, dass die Zusammenarbeit mit der AfD jetzt eher notwendig sei als eine Frage der politischen Sympathie.

Bundeskanzler Friedrich Merz kontaktierte die Familie fünf Tage nach dem Mord, aber die Eltern sagten, dass keine sinnvollen politischen Konsequenzen folgten.

Ihre Berufung kommt, da der Handlungsdruck für ein Verfahren gegen die AfD weiter wächst. Anfang dieser Woche sagte die Republikanische Anwaltsvereinigung, dass 1.051 Anwälte, Richter und Staatsanwälte eine Petition unterzeichnet hätten, in der die deutschen Bundesinstitutionen aufgefordert wurden, ein verfassungsmäßiges Verbot der Partei zu beantragen, gegenüber etwa 500 Unterzeichnern Mitte Juli.

Unterdessen hat die AfD weiterhin an Unterstützung gewonnen und ist in einer im vergangenen Monat veröffentlichten Insa-Umfrage die beliebteste Partei in Berlin. Es erhielt 19 Prozent, vor der CDU und Left Party auf jeweils 18 Prozent. Die Grünen verzeichneten 16 Prozent und die Sozialdemokraten 13 Prozent.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel hat kontinuierlich strengere Einbürgerungsregeln, schnellere Abschiebungen und strengere Asylgesetze gefordert, im Einklang mit dem, wonach die Strafverfolgungsbehörden geschrien haben.

“Restriktive Einbürgerungsgesetze, strengere Abschieberegeln, Verschärfung des Asylrechts: Was die Deutsche Polizeigewerkschaft vergeblich von Merz verlangt, ist in der AfD schon lange Politik”, schrieb sie auf X. „Mit einer AfD-Regierung kommt die Migrationswende!“

rmx

Kriminelle Marokkaner treiben Unwesen in Bozen

Die Ordnungskräfte haben am Mittwoch in Bozen einen 19-jährigen Marokkaner wegen versuchten räuberischen Diebstahls festgenommen. Zudem wurde ein 31-jähriger Marokkaner wegen Drogenbesitzes angezeigt.

Der erste Vorfall ereignete sich in einem Einkaufszentrum in Bozen. Nachdem ein Mann Waren aus einem Geschäft gestohlen hatte, griff er Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes an. Zwei Streifen rückten daraufhin zum Einsatzort aus.

Die Beamten der Ordnungskräfte konnten den Tatverdächtigen rasch ausfindig machen. Nach Angaben der Polizei wollte der 19-Jährige die gestohlene Ware behalten und bedrohte zunächst die Sicherheitsmitarbeiter verbal. Anschließend ging er auch körperlich auf sie los. Der Vorfall spielte sich im öffentlich zugänglichen Bereich des Einkaufszentrums vor den Augen zahlreicher Kunden ab.

Die Beamten nahmen den Mann wenig später unweit des Tatortes fest. Er wurde zur Quästur gebracht und anschließend in das Gefängnis von Bozen gebracht.

Im Rahmen weiterer Kontrollen bemerkte eine Polizeistreife in der Nähe der Gelben Brücke einen Mann, der den Ordnungshütern bereits als Drogenkonsument bekannt war. Er unterhielt sich mit einer zweiten Person. Als der Streifenwagen näherkam, flüchtete der erste Mann sofort.

Der zweite Mann versuchte noch, ein Päckchen wegzuwerfen. Die Beamten fanden es wenig später und stellten darin rund 40 Gramm Haschisch sicher. Außerdem entdeckten sie in seiner Umhängetasche 120 Euro Bargeld, das nach Ansicht der Ermittler aus dem Drogenhandel stammen könnte.

Da der Mann keine Ausweispapiere bei sich hatte, wurde er zur Identitätsfeststellung auf die Quästur gebracht. Dort wurde der 31-jährige Marokkaner, der bereits polizeibekannt ist und sich als Asylwerber im Staatsgebiet aufhält, wegen Besitzes von Suchtgift sowie wegen Missachtung eines gegen ihn verhängten Aufenthaltsverbotes für die Gemeinde Bozen angezeigt.

UnserTirol24

Analyse für Bremen zeigt: Je höher der Migrantenanteil, desto stärker die AfD

GROK

Eine Auswertung der gesamten Bremer Ortsteilen kommt zu einem klaren Ergebnis: Je höher der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, desto höher fällt im Durchschnitt auch der Stimmenanteil der AfD aus. Ausgangspunkt der Analyse ist eine Behauptung, die laut dem Verfasser insbesondere im linken politischen Spektrum verbreitet ist. Demnach werde die AfD vor allem von Menschen gewählt, die nur wenige Berührungspunkte mit Migration haben. Um diese Annahme zu überprüfen, wertete ein X-Nutzer Daten aus den 88 Bremer Ortsteilen aus. Dabei untersuchte er den Zusammenhang zwischen dem Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund und dem Stimmenanteil der AfD. Bereits bei der Aufbereitung der Daten habe sich ein positiver Zusammenhang zwischen beiden Größen abgezeichnet. Dieser Eindruck habe sich durch die anschließende statistische Auswertung bestätigt.

Für die Untersuchung sei bewusst ausschließlich Bremen als Untersuchungsraum gewählt worden. Laut dem Autor lassen sich innerhalb einer einzelnen Großstadt strukturelle Unterschiede besser kontrollieren als bei einem bundesweiten Vergleich. Insbesondere die erheblichen sozioökonomischen und demografischen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland könnten eine Auswertung für ganz Deutschland verzerren.

Gleichzeitig weist der Verfasser ausdrücklich darauf hin, dass sich aus der statistischen Korrelation keine Ursache-Wirkungs-Beziehung ableiten lasse. Der verwendete Pearson-Korrelationskoeffizient erfasse lediglich die Stärke eines linearen Zusammenhangs. Seinen Angaben zufolge wurde daher nicht untersucht, ob ein höherer Migrantenanteil ursächlich zu einem höheren AfD-Stimmenanteil führt.

Der Autor sieht in seinen Ergebnissen dennoch einen deutlichen Hinweis darauf, dass die verbreitete Annahme, AfD-Wähler entschieden sich vor allem wegen fehlender Kontakte zu Menschen mit Migrationshintergrund für die Partei, durch die Daten aus Bremen nicht gestützt wird. Die Analyse zeige stattdessen einen klar positiven statistischen Zusammenhang zwischen einem höheren Migrantenanteil und einem höheren AfD-Stimmenanteil in den untersuchten Ortsteilen.

FREILICH Magazin

Angriff auf 13-jährigen AfD-Helfer: Mutmaßlicher Linksextremist greift ihn wegen Wahlplakaten an

Während die AfD in Sachsen-Anhalt klar führt, wird ein Jugendlicher beim Plakatieren verprügelt. Die Polizei sucht den Angreifer.
Foto: PantheraLeo1359531 / wikimedia commons (CC BY SA 4.0)

Ein 13-Jähriger steht mit seinem Vater in Magdeburg-Stadtfeld-Ost (Sachsen-Anhalt) und hängt AfD-Wahlplakate auf. Plötzlich taucht ein Radfahrer auf, pöbelt, und als der Junge den Streit schlichten will, knallt ihm der Unbekannte die Faust ins Gesicht.

Polizei sucht den Schläger

Der 13-Jährige hatte seinem Vater lediglich beim legalen Aufhängen der Plakate geholfen. Der Radfahrer störte die Aktion und äußerte sich laut Polizei verbal aggressiv. Als der Junge vermitteln wollte, schlug der Mann unvermittelt auf den Jungen ein und setzte sich ab. Ermittelt wird wegen Körperverletzung.

Täter bis jetzt unbekannt

Der 13-Jährige erlitt leichte Verletzungen im Gesichtsbereich. Der Angreifer setzte sich auf sein Rennrad mit blauen Streifen und flüchtete Richtung Süden. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und fahndet nach dem Täter: etwa 1,75 Meter groß, kurze Hose, kreisrundes Tattoo an der Wade, europäischer Phänotyp. Zeugen sollen sich melden. Der Vorfall ereignete sich am Montagnachmittag gegen 16.45 Uhr im Bereich der Schillerstraße.

Angriffe auf AfD häufen sich im Wahlkampf

Nur wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September führt die AfD in allen Umfragen klar – zuletzt mit 41 Prozent. Gleichzeitig nehmen Übergriffe auf ihre Helfer zu. Erst am Vortag hatten in Berlin-Friedrichshain an der Gürtelstraße zwei Männer und eine Frau AfD-Mitglieder beim Plakatieren gestört, sie beschimpft und an der Leiter gerüttelt, auf der ein 31-Jähriger stand. Der wehrte sich mit Tierabwehrspray. Mehrere Personen erlitten Reizungen an Augen und Atemwegen.

In Magdeburg meldete die AfD zudem, dass Infostände an mehreren Stellen mit Fassadenfarbe beschmiert wurden – unter anderem dort, wo Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und weitere Direktkandidaten vor Ort waren. Die Reinigungskosten trug der Steuerzahler.

Unzensuriert

Neues Gesetz: Krankenkassen müssen Versicherte bei Beitragserhöhung nicht mehr informieren

Quelle KI Symbolbild

Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland stehen vor einer stillen, aber gravierenden Veränderung. Künftig entfällt die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder per separatem Schreiben über eine Anhebung des Zusatzbeitrags zu unterrichten.

Was früher als Warnhinweis galt, wird zur privaten Detektivarbeit. Man könnte formulieren: Während die Belastung steigt, wird der Kostenalarm abgestellt.

Erhöhungen mitten im Jahr

Die IKK Classic setzt ein Zeichen und hebt ihren Zusatzbeitrag auf 3,85 Prozent an – nicht erst zum Jahresbeginn, sondern zum 1. August 2026. Der Gesamtbeitrag erreicht damit 18,45 Prozent. Mehr als 2,3 Millionen zahlende Mitglieder entdecken die Änderung möglicherweise erst auf der nächsten Gehaltsabrechnung. Bereits im April waren IKK Südwest und BKK Würth vorausgegangen, davor die Techniker Krankenkasse, die DAK-Gesundheit und mehrere AOK-Landesverbände. Wer hier eine Obergrenze vermutet, unterschätzt die Dynamik des Systems.  

Steigende Ausgaben und die drohende Lücke  

Die Zahlen sind klar: Im ersten Quartal des laufenden Jahres wuchsen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung um etwa acht Prozent. Für das kommende Jahr zeichnet sich eine Finanzierungslücke von 19 Milliarden Euro ab – rund 3,5 Milliarden mehr als zunächst angenommen. Prognosen für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 liegen zwischen 3,3 und 3,7 Prozent. Der verbindliche Referenzwert folgt erst im Herbst, die konkreten Sätze der einzelnen Kassen zum Jahreswechsel. Die Richtung ist absehbar.  

Erhöhungen mitten im Jahr

Die IKK Classic setzt ein Zeichen und hebt ihren Zusatzbeitrag auf 3,85 Prozent an – nicht erst zum Jahresbeginn, sondern zum 1. August 2026. Der Gesamtbeitrag erreicht damit 18,45 Prozent. Mehr als 2,3 Millionen zahlende Mitglieder entdecken die Änderung möglicherweise erst auf der nächsten Gehaltsabrechnung. Bereits im April waren IKK Südwest und BKK Würth vorausgegangen, davor die Techniker Krankenkasse, die DAK-Gesundheit und mehrere AOK-Landesverbände. Wer hier eine Obergrenze vermutet, unterschätzt die Dynamik des Systems.  

Steigende Ausgaben und die drohende Lücke  

Die Zahlen sind klar: Im ersten Quartal des laufenden Jahres wuchsen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung um etwa acht Prozent. Für das kommende Jahr zeichnet sich eine Finanzierungslücke von 19 Milliarden Euro ab – rund 3,5 Milliarden mehr als zunächst angenommen. Prognosen für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 liegen zwischen 3,3 und 3,7 Prozent. Der verbindliche Referenzwert folgt erst im Herbst, die konkreten Sätze der einzelnen Kassen zum Jahreswechsel. Die Richtung ist absehbar.  

Verdoppelung in vier Jahren ohne öffentliche Debatte  

Seit 2022 hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 auf 2,9 Prozent mehr als verdoppelt. Vier Jahre, doppelte Belastung – und doch bleibt der Aufschrei aus. In anderen Branchen würde eine solche Preiserhöhung rasch Fragen nach Marktmissbrauch auslösen. Bei einem Pflichtsystem, in dem der Versicherte kaum ausweichen kann, bleibt es bei Appellen zur Sparsamkeit.  

Spargesetz und gestrichene Aufklärungspflicht  

Die Politik reagiert mit einem GKV-Spargesetz und streicht parallel die Informationspflicht. Bisher musste eine Kasse spätestens einen Monat vor der Erhöhung schriftlich benachrichtigen, auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen und – lag der neue Satz über dem Durchschnitt – auf Wechselmöglichkeiten aufmerksam machen. Dieser Schutzmechanismus entfällt nun. 

Wegfall des Briefes und der aktiven Vorab-Mitteilung  

Bisher waren die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor dem Inkrafttreten einer Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags in einem gesonderten Schreiben zu informieren. Dieses Schreiben musste unter anderem auf das Sonderkündigungsrecht und – falls der neue Satz über dem Durchschnitt lag – auf Wechselmöglichkeiten hinweisen. Diese Verpflichtung entfällt nun ersatzlos. 

Der Gesetzgeber begründet den Schritt mit Entbürokratisierung und der Einsparung von Verwaltungs- sowie Portokosten, die auf bis zu rund 100 Millionen Euro jährlich geschätzt wurden. Es gibt keine Übergangsregelung, die den Brief weiter vorschreibt; sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist und am Folgetag in Kraft tritt, entfällt die Pflicht sofort.

Keine gesetzliche E-Mail- oder Digitalpflicht  

Im ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen, dass die Information künftig auch per elektronischem Dokument erfolgen könne. Diese Option wurde im parlamentarischen Verfahren ebenfalls gestrichen. Im finalen Gesetzestext findet sich keinerlei Pflicht, eine digitale Nachricht, E-Mail, App-Benachrichtigung oder sonstige elektronische Mitteilung zu versenden. Krankenkassen dürfen weiterhin freiwillig informieren – einige haben das bereits angekündigt –, aber sie müssen es nicht. Eine reine Veröffentlichung auf der Website oder im Mitgliedermagazin genügt den (nicht mehr bestehenden) gesetzlichen Anforderungen, ersetzt aber keine individuelle Zustellung.

Gefahr für das Sonderkündigungsrecht  

Das Sonderkündigungsrecht selbst bleibt formal erhalten: Wer von einer Erhöhung betroffen ist, kann die Mitgliedschaft bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Danach greift wieder die übliche zwölfmonatige Bindungsfrist. Ohne die frühere Vorab-Mitteilung erfahren viele Versicherte von der Erhöhung jedoch erst über die Netto-Abrechnung auf der Lohnabrechnung oder den Kontoauszug – also nachdem der neue Satz bereits läuft. Wer dann die Monatsfrist verpasst, kann nicht mehr sofort wechseln und bleibt ein weiteres Jahr an die teurere Kasse gebunden. Das Recht existiert weiter auf dem Papier, verliert aber für all jene, die die Änderung zu spät bemerken, seine praktische Wirksamkeit.

Eigenkontrolle wird zur Pflicht  

Wer Beiträge zahlt, muss künftig selbst nachsehen. Die monatliche Lohnabrechnung mit den GKV-Abzügen gehört zur regelmäßigen Prüfung, freiwillig Versicherte sollten ihre Kontobewegungen im Blick behalten. Ein Vergleich der Beiträge lohnt sich, auch wenn der Preis nicht allein entscheidet – die Leistungsunterschiede sind erheblich. Doch vergleichen lässt sich nur, was bekannt ist. Genau diese Kenntnis wurde gesetzlich erschwert.  

FREIE WELT

„Sie erstarrte vor Angst!“ – Deutsche Staatsanwälte stehen in der Kritik, nachdem sie ein Verfahren wegen mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung an einem 14-jährigen Mädchen eingestellt haben, weil ihre Weigerung angeblich nicht deutlich genug war

Jugendzentrum Gnarrenburg Google Maps

Eine Mutter und ihre 14-jährige Tochter fechten die Entscheidung einer Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in einem Jugendzentrum in Niedersachsen einzustellen.

Das Mädchen, das unter dem geänderten Namen Frida identifiziert wird, gibt an, dass drei Jungen sie im vergangenen Sommer in einem Raum im Obergeschoss des Zentrums in Gnarrenburg sexuell missbraucht hätten. Die Jungen waren zum Zeitpunkt der Tat Berichten zufolge 15, 16 und 18 Jahre alt.

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, soll einer von ihnen den Vorfall ohne ihr Wissen gefilmt haben, und das Filmmaterial wurde später weit verbreitet. Fridas Familie sagt, sie habe sich seitdem sozial zurückgezogen und die neunte Klasse freiwillig wiederholt.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass sie eine Straftat nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Gewissheit nachweisen könne, und führte an, dass ihre Weigerung, Geschlechtsverkehr zuzulassen, nicht deutlich genug gewesen sei.

Der Anwalt der Familie hat jedoch gegen die Entscheidung Berufung eingelegt und argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft die Verletzlichkeit eines jungen Opfers sowie die Möglichkeit, dass Frida vor Angst erstarrt sei, anstatt sich aktiv zu wehren, nicht angemessen berücksichtigt habe.

Frida sagte, sie habe während des Vorfalls weder geschrien noch geweint, weil sie sich mental abgeschottet habe.

„Ich hatte einfach nur Angst, Angst, Angst“, erzählte sie später ihrer Mutter.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte Berichten zufolge, dass die Ablehnung der sexuellen Handlung durch das Mädchen für einen objektiven Beobachter erkennbar gewesen sein müsste, beispielsweise durch Weinen, verbale Ablehnung oder körperlichen Widerstand.

Der Anwalt der Familie bestreitet diese Einschätzung und verweist auf Forschungsergebnisse, wonach manche Opfer sexueller Übergriffe eine unwillkürliche Erstarrung oder Schockreaktion erleben.

Die „Welt“ berichtete, wie der Fall im März dieses Jahres an die Öffentlichkeit gelangte, nachdem die Mutter des Opfers auf dem Handy ihrer Tochter ein Video entdeckt hatte, das zeigte, wie diese von der Bande festgehalten wurde. Als die Mutter die Leiter des Jugendzentrums zur Rede stellte, erklärten diese ihr, dass die Jungen die Tür zu dem Raum, in dem sich der Vorfall ereignete, abgeschlossen, den Eingang mit einem Billardtisch versperrt und laute Musik gespielt hätten.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Barrikade dazu gedacht gewesen sei, andere Personen am Betreten des Raums zu hindern, und nicht, um Frida an der Flucht zu hindern. Sie wies zudem darauf hin, dass das Mädchen weiterhin Zugang zu ihrem Handy gehabt habe.

Die Behörden müssen nun entscheiden, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen und Anklage erhoben werden soll.

Einer der Jungen soll sich später für seine Beteiligung entschuldigt und in einer privaten Nachricht behauptet haben, die beiden anderen hätten ihn zur Teilnahme gedrängt.

„Ich schwöre beim Koran: Ich wurde dazu gezwungen, das zu tun“, soll er geschrieben haben, und fügte hinzu, dass er beabsichtige, die anderen Jungen selbst anzuzeigen.

Der Fall hat an Bedeutung gewonnen, nachdem die Polizei eine separate Ermittlung wegen Vergewaltigung bestätigt hat, in die ein weiteres 14-jähriges Mädchen und ein 17-jähriger Verdächtiger verwickelt sind.

Bei dem Verdächtigen handelt es sich Berichten zufolge um denselben Jungen, der im Fall von Frida als Anführer der Gruppe beschrieben wurde. Die zweite mutmaßliche Straftat soll sich am 10. Juli ereignet haben, etwa vier Wochen nachdem die frühere Ermittlung eingestellt worden war.

Remix News berichtete im vergangenen Monat, dass der Anteil von Ausländern, die an Gruppenvergewaltigungen in ganz Deutschland beteiligt waren, im vergangenen Jahr mit 53 Prozent einen Rekordwert erreicht habe. Insgesamt wurden im Land 751 Opfer Opfer einer Gruppenvergewaltigung, wie aus Regierungsdaten hervorgeht, die auf eine parlamentarische Anfrage der Alternative für Deutschland (AfD) hin veröffentlicht wurden.

rmx

Massenschlägerei von Nordafrikanern auf dem Bozner Dominikanerplatz- (VIDEO)

Fotomontage(Screenshot)

Am Dienstagabend ist es am Dominikanerplatz in Bozen zu einer heftigen Massenschlägerei gekommen. Vor den Augen zahlreicher Passanten geriet eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen außer Kontrolle. Die Polizei nahm im Anschluss einen 29-jährigen tunesischen Staatsbürger fest. Sieben weitere Personen wurden wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung angezeigt.

Die zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen entwickelte sich innerhalb kurzer Zeit zu einer handfesten Schlägerei. Dabei sollen auch Fäuste und Tritte zum Einsatz gekommen sein. Zahlreiche Passanten wurden Zeugen der eskalierenden Situation mitten im Stadtzentrum.

Ein Einsatzteam der Staatspolizei, das gerade den Dominikanerplatz passierte, wurde auf die heftige Auseinandersetzung aufmerksam. Die Stadtpolizei hatte bereits Unterstützung angefordert, um die Lage unter Kontrolle zu bringen.

Den Beamten gelang es laut Polizeiangaben umgehend, einen der Beteiligten zu identifizieren. Dabei handelte es sich um einen 29-jährigen tunesischen Staatsbürger, der bereits vorbestraft sein soll. Er soll die Auseinandersetzung ausgelöst haben.

Gemeinsam mit einer gleichzeitig eingetroffenen Streife der Ordnungshüter konnte der Mann schließlich festgenommen werden.

Ihm werden Widerstand gegen einen Amtsträger sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Zudem wurde er angezeigt, weil er einer gegen ihn verhängten Ausweisungsverfügung aus Bozen nicht nachgekommen sein soll.

Der 29-Jährige wurde zur weiteren Klärung auf die Polizeiwache gebracht. Nach Angaben der Polizei wurden bei dem Einsatz keine Beamten verletzt.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten die Beamten sieben weitere Personen identifizieren, die sich zum Zeitpunkt der Schlägerei am Dominikanerplatz aufgehalten haben sollen. Darunter befand sich ein italienischer Staatsbürger sowie sechs weitere ausländische Staatsangehörige.

Sie wurden wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Auseinandersetzung gemeldet. Die zuständigen Behörden haben weitere Überprüfungen eingeleitet. Sollte festgestellt werden, dass sich einzelne Personen illegal in Südtirol aufhalten, könnten entsprechende Abschiebemaßnahmen folgen.

Drei der Betroffenen erhalten zudem eine verpflichtende vierjährige Ausweisungsverfügung der Stadt Bozen.

Im Rahmen der Kontrollen wurde außerdem ein 34-jähriger tunesischer Staatsbürger identifiziert. Laut Polizei war der Mann bereits wegen Drogenhandels und Körperverletzung vorbestraft.

Da er sich ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Italien aufgehalten haben soll, wurde er zur Polizeiwache gebracht. Nach Abschluss der Ermittlungen erließ Quästor Giuseppe Ferrari eine Ausweisungsverfügung gegen den Mann. Anschließend wurde seine Überstellung in die Haftanstalt von Gradisca d’Isonzo angeordnet.

Die Ermittlungen zum genauen Ablauf der Massenschlägerei am Dominikanerplatz dauern weiterhin an.

UnserTirol24

Ceuta-Invasion: Behörden identifizieren Islamisten unter Migranten

Die spanischen Sicherheitsbehörden haben mit den illegalen Migranten in Ceuta weiterhin allerhand zu tun.
Foto: Xemenendura / wikimediacommons.org (CC BY-SA 3.0)

Spanische Sicherheitsbehörden haben unter den zuletzt nach Ceuta gelangten Migranten mehrere Personen identifiziert, die bereits wegen dschihadistisch motivierter Straftaten in Spanien verurteilt und anschließend nach Marokko abgeschoben worden waren. Die Ermittler sollen mindestens zehn bis ein Dutzend solcher Verdächtigen erkannt haben; die Angaben sind bislang nicht offiziell bestätigt.

Migranten kommen weiter nach Ceuta

Ausgangspunkt der Recherchen waren offenbar Videoaufnahmen von der Grenze und weiterer öffentlich zugänglicher Bildmaterialien, die von Einheiten der Nationalpolizei und der Guardia Civil ausgewertet wurden. Parallel dazu bleibt die Lage in Ceuta angespannt: In den vergangenen Tagen waren weiterhin nordafrikanische Migranten in die Exklave vor der nordafrikanischen Küste gelangt, die Aufnahmeeinrichtungen sind überlastet, und Madrid hat Soldaten sowie zusätzliche Polizeikräfte entsandt. Die linke spanische Regierung lehnt jedoch die Ausrufung eines nationalen Notstands bislang ab.

Unzensuriert

Mädchen als Freiwild, Täter gehen frei. Deutsche Justizanarchie

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Deutschland hat fertig.
14-jährige Frida wird im Jugendzentrum von drei Tätern hinter verschlossener Tür vergewaltigt. Video gemacht. Verteilt. Sie starr vor Angst – kein Schrei.
Staatsanwaltschaft Stade stellt ein: „Kein erkennbarer entgegenstehender Wille.“
Übersetzung: Hat nicht laut genug geschrien = keine Vergewaltigung.
Sexualdelikte: 2016 noch 47.000, 2025 schon 131.000. Das System schützt die Täter und macht das Opfer zur Mitverantwortlichen.
Eine Justiz, die Kinder so behandelt, ist keine Justiz mehr.
Sie ist Komplizin.
Und dieses Land? Schon längst fertig.