Ein Ladendiebstahl in einem Elektrofachgeschäft in Feldkirch führte zu Drohungen, Beute und einer leeren Red-Bull-Dose. Der Angeklagte versuchte zunächst, sich vor dem Landesgericht in Feldkirch herauszureden, gab aber schließlich nach. Das Urteil kam umgehend – als zusätzliche Strafe zu einer bereits laufenden Haftstrafe wegen eines Gewaltdelikts. Es ist schon mehr als ein Jahr vergangen, dass der Fall sich zugetragen hat. Der Angeklagte soll in einem Elektrofachgeschäft in Feldkirch ein Ladegerät im Wert von 60 Euro sowie einen Power-Adapter im Wert von 13 Euro aus der Verpackung genommen haben, ohne dafür zu bezahlen. Als der Ladendetektiv ihn stellte, soll der Beschuldigte mehrmals „Allahu Akbar“ gerufen, den Mann gestoßen und ihn bedroht haben. Doch das war noch nicht alles: Er soll eine Dose Red Bull aus dem Kühlschrank genommen, geöffnet und im Geschäft sofort ausgetrunken haben – und dies ebenfalls ohne zu zahlen.
Vor Gericht stellte der Mann zunächst seine Unkenntnis zur Schau und versuchte, dem Richter seine persönliche Version der Ereignisse zu präsentieren: Er habe das Ladekabel und den Adapter am Vortag gekauft, und eine Drohung habe es nicht gegeben. Er habe auch die leere Red-Bull-Dose, die er ausgetrunken hatte, noch vor dem Eintreffen der Polizei bezahlt. Der Rest – Gedächtnislücken. Der Ladendetektiv, der als Zeuge geladen war, hielt jedoch an seiner Version fest und wiederholte das, was er bereits der Polizei gesagt hatte. Dem Angeklagten wurden schließlich einige Videoaufnahmen zum Verhängnis, die die Aussagen des Detektivs stützten.
Danach kam es zu einer Wende: Der Angeklagte gesteht ein. „Ich bedauere es, ich entschuldige mich.„Zu dieser Zeit habe er weder Geld noch eine Wohnung gehabt, habe tagelang nichts gegessen, klagte der Arbeitslose, der seit fünf Jahren in Österreich lebt. Richter Elias Klingseis sah die Sache trotz allem als „sonnenklar“ an und sprach auf Basis der Beweislage sein rechtskräftiges Urteil: Da der Mann bereits wegen eines in Wien verübten Gewaltdelikts im Gefängnis sitzt, erhielt er eine Zusatzstrafe von vier Monaten bedingter Haft. Er war vor einigen Monaten am „Landl“ zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt worden, da er versuchte, einem Mann mit einem Ziegelstein auf den Kopf zu schlagen.
