
Die politische Auseinandersetzung zwischen der CDU und AfD wird nun auch in den Gerichtssaal verlagert. Grund ist eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, 9. September, im Bundestag, die ihm nun eine Strafanzeige wegen verleumderischer Beleidigung einbrachte.
Ausraster im Bundestag
Merz, offenbar noch im Schock und frustriert vom Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt, hatte der AfD-Fraktion vorgeworfen, die propagiere „Remigration“, was „nichts anderes“ sei „als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“.
Grenze überschritten
Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, sagte: „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant“. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er die AfD-Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, seien vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel, so Brandner.
Justiz muss tätig werden
Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, sei so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss. Die Äußerung des Kanzlers sei auch nicht etwa von der Indemnität (freie Rede von Abgeordneten) gedeckt, denn es handle sich nach seiner Auffassung um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger, ist Brandner überzeugt.