Month: December 2025
Thüringen: CDU pflastert Waldgebiet mit Windrädern zu

Foto: Patrice78500 / Wikimedia (public domain)
Man kennt die CDU gar nicht mehr anders: Vor der Wahl rechts blinken, nach der Wahl links abbiegen. Das, was die CDU nun aber in Thüringen getan hat, müsste eigentlich auch Linke auf die Barrikaden bringen; zumindest wenn sie es mit dem Naturschutz ernst meinen würden.
AfD stellt sich gegen Waldvernichtung
Denn die Thüringer CDU hat zusammen mit BSW und SPD beschlossen, Windkraftanlagen und Solaranlagen künftig auch in die Thüringer Wälder bauen zu lassen. Mit dem Verkauf dieser Flächen an Energie-Unternehmen soll der Landesforstanstalt die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Finanzen aufbessern. Bisher hatte sich die CDU von Ministerpräsident Mario Voigt öffentlich immer gegen die Forderung der Grünen ausgesprochen, für die Energiewende auch die Thüringer Wälder zu nutzen und das auch im Wahlkampf im Herbst 2024 immer wieder bekräftigt. Jetzt, da die Grünen seit mehr als einem Jahr nicht mehr dem Landtag angehören, setzt Voigt ihre Forderung um.
Sowohl die Süddeutsche Zeitung als auch die Frankenpost griffen das Thema auf. Massive Kritik an den Wahlversprechen entgegenlaufenden Plänen der CDU kam von Seiten der Thüringer AfD. Ihr Entschließungsantrag gegen die Minderheitsregierung stellte die Forderung, die Wälder vor solchen Eingriffen zu schützen. Besagter Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, Linken, BSW und SPD abgelehnt. Die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Nadine Hoffmann, teilte dazu auf Facebook mit: “Das Gesetz liefert nicht nur den Landesforst der Wind-Industrie aus, es eröffnet das Wettrennen um Windenergie im Wald auch im Kommunal- und Privatwald.”
Worum geht es bei der Windkraft?
Der Schaden für das Grüne Herz Deutschlands werde enorm sein, prognostizierte Hoffmann. Sie griff auch die Partei von Voigt an: “Hat die CDU vor der Landtagswahl noch gesagt, es werde mit ihr keine Windenergie im Wald geben, bricht sie mit diesem Vorhaben eines ihrer zentralen Wahlversprechen.” Die Kehrtwende begründete die Brombeer-Koalition mit den vermeintlichen neuen Einnahmemöglichkeiten. Die dadurch fließenden Gelder sollen dann angeblich für Wiederaufforstung, Waldpflege und Klimaschutz genutzt werden. Inwiefern es den Wald schützen soll, wenn man ihn abholzt, kann wohl nur das Gehirn eines Altparteienpolitikers begreifen. Zumal gerade die Windkraft nur durch staatliche Subventionen überlebt und ihre Gewinne ebendiesen verdankt.
Man könnte also auch einfach gleich Geld für den Umweltschutz lockermachen, wenn es denn darum ginge. Wer hingegen mit Sicherheit finanziell von diesem Treiben profitieren wird, sind diejenigen, die mit in den Windkraft-Unternehmen sitzen oder Aktien dieser Firmen haben. Ein perfides Treiben, dem sich fast nur die AfD entgegenstellt. Die Linke, die Voigts Landesregierung toleriert, hatte sich bei der Abstimmung enthalten und so die Mehrheit für das Gesetz überhaupt erst ermöglicht. Neben der AfD-Fraktion stimmte nur die CDU-Abgeordnete und ehemalige Landratstags-Präsidentin Martina Schweinsburg dagegen.
Entgegen Wahlversprechen: CDU zieht Windkraft-Coup durch – Unzensuriert
Staatsangestellte als mutmaßliche Antifa-Schläger ?
In #Berlin wird derzeit ein Antifa-Angriff auf einen angeblichen Rechtsextremisten verhandelt – mit brisanten Details! Mehrere Linksextremisten sollen dem Opfer in dessen eigenem Hausflur aufgelauert haben, bewaffnet mit einem Hammer. Die Vorgehensweise erinnert an die sogenannte „Antifa Ost“, die für besonders brutale Angriffe bekannt wurde und die von der US-Regierung als Terrororganisation eingestuft wird. Sie schlugen ihren Opfern gezielt mit Hämmern den Schädel ein. Doch dieser Angriff lief anders als von den Linksextremisten geplant: Das Opfer wehrte sich offenbar so heftig, dass zwei der mutmaßlichen Täter selbst schwer verletzt wurden. Der eigentliche Skandal liegt jedoch woanders: Einer der Angeklagten, Kolja B. (32), arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen – und ist damit Angestellter einer Stiftung des Landes Brandenburg! Zudem ist er Doktorand an der öffentlichen Humboldt-Universität zu Berlin. Auch der zweite Angeklagte, Konrad E. (33), ist Sozialarbeiter und tätig bei der mobilen Jugendarbeit „Outreach“, die mit Steuergeldern finanziert wird. Darüber hinaus schrieb er für eine Publikation der ebenfalls staatlich geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung, die Bundes- und Landesmittel erhält. Ob Konrad E. Mitarbeiter der Amadeu-Antonio-Stiftung ist, ist derzeit noch unklar. Der Fall zeigt wieder einmal, wie kurz die Wege von staatlich geförderten NGOs in den gewaltbereiten Linksterrorismus sind. Es muss lückenlos aufgeklärt werden, wie viele linksextreme Gewalttäter sich durch staatliche Fördertöpfe – oftmals den „Kampf gegen rechts“ – finanzieren. Es wird Zeit, die linksextreme #Antifa auch in Deutschland zur Terrororganisation zu erklären und konsequent zu bekämpfen!
In #Berlin wird derzeit ein Antifa-Angriff auf einen angeblichen Rechtsextremisten verhandelt – mit brisanten Details!
— Fabian Jank (@fabian_jank_afd) December 16, 2025
Mehrere Linksextremisten sollen dem Opfer in dessen eigenem Hausflur aufgelauert haben, bewaffnet mit einem Hammer. Die Vorgehensweise erinnert an die… pic.twitter.com/udXi9CgAV3
Juristischer Erfolg der AfD: Gericht untersagt Verfassungsschutz Diffamierung des AfD-Programms
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat in einem Rechtsstreit gegen Stephan Kramer, den Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, einen bedeutenden Etappensieg errungen.
Das zuständige Gericht urteilte, dass Kramers Behörde in Teilen gegen das Gebot der Neutralität verstoßen hat, indem er sich öffentlich zur programmatischen Ausrichtung der Partei äußerte.
Laut Meldung von WELT online standen im Kern des Verfahrens Äußerungen Kramers aus einem Pressegespräch im Juni 2023 mit der Zeitung „Freies Wort“ in Suhl. Die AfD hatte Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar eingereicht und argumentierte, dass der Verfassungsschutzchef durch seine Kommentare die Neutralitätspflicht verletze. Das Gericht gab der Partei in einem zentralen Aspekt recht: Kramer habe mit Bewertungen zur inhaltlichen Ausrichtung der Thüringer AfD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Die Entscheidung ist vorerst nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden. In zwei weiteren Punkten wurde die Klage der AfD allerdings abgewiesen.
Thüringer Verfassungsschutz hat Grenze übertreten
Besonders beanstandet wurden mehrere Sätze, in denen Kramer die programmatische Substanz der AfD infrage stellte. Dazu gehörten Formulierungen wie die Beschreibung einer Partei, die „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten hat“, oder Hinweise auf eine „inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik dieser Partei“. Ebenso kritisierte das Gericht den Satz „Das Thema selbst ist dabei völlig egal“, hier zitiert nach WELT.
Diese Aussagen, so die Richter, überschritten die Grenze zur unzulässigen Einmischung in den politischen Wettbewerb. Wie WELT online meldet, unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit, dass Staatsorgane wie der Verfassungsschutz strikt neutral bleiben, um die chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der Willensbildung des Volkes zu gewährleisten.
Politische Neutralität ist die Grundlage für die Willensbildung des Volkes
Das Gericht begründete seine Haltung damit, dass Behörden im parteipolitischen Ringen Neutralität wahren müssen, um die demokratische Grundordnung zu schützen. Eine chancengleiche Teilhabe aller politischen Kräfte sei essenziell, hieß es in der Mitteilung. Dies wirft ein neues Licht auf die Rolle von Verfassungsschützern: Sie dürfen informieren, aber nicht bewerten, um nicht in den Verdacht der Parteinahme zu geraten.
Gericht tut sich schwer mit der vollen Anerkenntnis des Demokratiedefizits der VS-Behörde
Nicht alle beanstandeten Sätze Kramers wurden jedoch als rechtswidrig eingestuft. So sah das Gericht keinen Verstoß in der Aussage, dass Bürger idealerweise durch Wahlen gegen Verfassungsfeinde abstimmen sollten, um Gefahren für die Demokratie abzuwenden – da hier die AfD nicht explizit genannt wurde.
Auch der Vorwurf, dass AfD-Vertreter die Demokratie „verunglimpfen, stets und ständig, nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich jeder Äußerung in einem Parlament“, wurde abgewiesen. Grund: Diese Worte stellten eine zulässige Erläuterung zu Inhalten aus den Verfassungsschutzberichten von 2021 und 2022 dar, in denen Belege für ein demokratiefeindliches Auftreten der Thüringer AfD aufgeführt werden. Dies zeigt, dass Behördenkritik an Parteien möglich ist, solange sie auf offiziellen Berichten basiert und nicht in persönliche Bewertungen abgleitet.
Gericht untersagt Verfassungsschutz Diffamierung des AfD-Programms | FREIE WELT
Borken: Zwei Nordafrikaner belästigen eine Bahnreisende und schlagen zu Hilfe Eilende krankenhausreif
Ein Streit zwischen vier Personen endete am vergangenen Dienstag (16.12./18:25 Uhr) am Bahnhof Borken in einer handfesten Auseinandersetzung.
Was war geschehen?
Zwei männliche Personen, im Alter von 21 und 31 Jahren, sollen eine unbekannte Frau in der Hessischen Landesbahn (HLB), RE 98, belästigten haben.
Ein 49-Jähriger und ein 23-Jähriger sollen den Vorfall beobachtet haben. Um der Frau zu helfen, wiesen sie die zwei aus Algerien und Tunesien stammenden Männer auf ihr Fehlverhalten hin.
Daraufhin soll der 21-jährige Algerier dem 49-jährigen Deutsche zweimal ins Gesicht geschlagen haben. Im nun folgenden Handgemenge, verletzte sich der 23-jährige Türke an der Hand, dem Bauch und den Rippen.
Zudem wurde seine Jacke zerrissen und sein iPhone beschädigt. Streifen der Polizeistation Homberg und der Bundespolizeiinspektion Kassel wurden nach Borken eingesetzt.
Vor Ort konnten alle Beteiligten angetroffen werden.
Lediglich die unbekannte weibliche Person, die durch den Tunesier und den Algerier belästigt wurde, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand noch unbekannt.
Der 23-jährige Türke sowie der 31-jährige Tunesier wurden mit leichten Verletzungen in eine Klink verbracht.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Weitere Zeugen sowie die unbekannte weibliche Person werden gebeten sich unter der Tel.Nr.: 0561 816 160 zu melden.
„Deutscher“ globalistischer Autoritarismus: Die Wohnkosten für Migranten in Berlin sind auf fast 1 Milliarde Euro explodiert und haben sich seit 2020 verdreifacht

Deutschlands linksextreme globalistische Hauptstadt – hat erlebt, wie ihr Gesetz zur Unterbringung von Migranten eskalierte und zu einem Symbol für all das wurde, wovor die Deutschen, insbesondere die AfD, gewarnt hatten, was die meisten aber ignorierten.
Neu veröffentlichte Regierungszahlen zeigen, dass die Hauptstadt allein im Jahr 2024 fast 900 Millionen Euro (9,8 Millionen US-Dollar) für die Unterbringung von Migranten ausgegeben hat, von denen viele keinen Aufenthaltsstatus im Land besitzen. Das ist fast dreimal so viel wie noch vor vier Jahren, berichtet Die Welt .
Interne Daten des Senats bestätigen, dass die Unterbringungskosten für ausländische Staatsangehörige im vergangenen Jahr 883 Millionen Euro erreichten, verglichen mit 312 Millionen Euro im Jahr 2020 – ein Anstieg um 183 Prozent.
Die Zahlen verdeutlichen die wahren Kosten der von Berlins linksliberaler, globalistischer politischer Klasse vorangetriebenen Massenmigrationspolitik.
Megastandorte wie Tegel und Tempelhof sind für deutsche Arbeitnehmer zu finanziellen Verlustbringern geworden. Allein Tegel verschlang im Jahr 2024 rund 260 Millionen Euro (280 Millionen US-Dollar) – mehr als viele deutsche Städte insgesamt für öffentliche Dienstleistungen ausgeben.
Diese Kosten entstehen, während Berlin immer tiefer in die Schulden gerät und an anderer Stelle die Mittel kürzt – und während andere deutsche Städte laut einigen Quellen auf die Insolvenz zusteuern. Universitäten, Kultureinrichtungen, Verkehrsprojekte und städtische Grundversorgungsleistungen werden allesamt gekürzt, um ein Haushaltsloch von fast drei Milliarden Euro zu stopfen.
Zwischen 2022 und 2025 haben sich die Gesamtausgaben für Unterbringung, Betreuung und sogenannte Integration von Migranten auf 2,24 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Zeitweise erwogen die Stadtoberen sogar die Ausrufung eines Finanznotstands, um Sonderkredite zur Deckung der Kosten freizugeben.
Die regierende, globalistische CDU/SPD-Koalition behauptet nun die Kosten seien „tragbar“ und legt jährlich bis zu 870 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 in Reserve, während deutsche Rentner in finanzielle Not geraten und ein bürgerlicher Lebensstil für junge Menschen immer unerreichbarer wird. Für die Deutschen, die mit Mieterhöhungen und Leistungskürzungen konfrontiert sind, klingt diese Beruhigung natürlich hohl.
Jahrelang priorisierte Berlin die Unterbringung von Migranten, während sich einheimische Bürger ihre eigenen Viertel nicht mehr leisten konnten. Luxuriöse Containersiedlungen und umgebaute Hotels entstanden, die Eigentümer bereicherten, die bereit waren, dubiose Regierungsgeschäfte abzuschließen, während die Deutschen stillschweigend in der Schlange für den immer kleiner werdenden Bestand an Sozialwohnungen saßen.
Erst kürzlich hat die globalistische Koalition Pläne für neue Migranteneinrichtungen vorerst auf Eis gelegt und damit stillschweigend eingeräumt, dass das System den deutschen Steuerzahler ruiniert. Dies geschieht, nachdem sie nur wenige Monate zuvor Projekte wie einen Containerkomplex für über 1.000 Asylsuchende genehmigt hatte.
Eine Statistik, die Beamte nun eifrig hervorheben, lautet, dass die Zahl der Neuankömmlinge 2024 gesunken sei. Berlin habe im vergangenen Jahr „etwas“ über 21.000 Migranten aufgenommen, etwa ein Drittel weniger als 2023.
Dieser Rückgang setzte sich auch 2025 fort, mit rund 11.700 Ankünften bis Oktober. Doch selbst mit weniger Neuankömmlingen bleibt die finanzielle Belastung erdrückend. Der Schaden ist angerichtet.
Mitte November befanden sich noch immer fast 37.000 Menschen in staatlichen Migrantenunterkünften. Sie sind in Notunterkünften, Containerwohnungen, Schlafsälen, Hotels, Hostels und ehemaligen Bürogebäuden in der ganzen Stadt untergebracht.
Unterdessen nimmt die Obdachlosigkeit unter Deutschen zu, und arbeitende Familien werden aus den städtischen Wohnungsmärkten verdrängt. Das falsche Versprechen, Masseneinwanderung würde sich selbst finanzieren, ist angesichts der harten Realität widerlegt worden.
Die öffentliche Meinung ändert sich rasant, und die Wähler lassen sich nicht mehr von Parolen blenden. Umfragen zeigen landesweit einen wachsenden Widerstand gegen legale und illegale Einwanderung.
Die Alternative für Deutschland (AfD), die einzige Partei, die seit Langem davor warnt, dass unkontrollierte Migration die öffentlichen Finanzen belasten, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zerstören und Deutschland und Europa schwächen würde. Berlins 900-Millionen-Euro-Rechnung für Migrantenunterkünfte beweist nun, dass die AfD von Anfang an Recht hatte.
108 Intensivtäter halten sich trotz Ausreisepflicht weiter in Hamburg auf

In der Hansestadt halten sich nach Angaben des Senats weiterhin zahlreiche ausländische Straftäter auf, obwohl sie ausreisepflichtig sind. Mit Stand vom 8. Dezember 2025 werden 108 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Intensivtäter geführt – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann hervor, die FREILICH exklusiv vorliegt.
Zum Stichtag 30. Oktober 2025 waren demnach insgesamt 6.266 ausreisepflichtige Personen mit Hamburger Zuständigkeit registriert. Eine weitergehende statistische Auswertung, etwa zu Art und Anzahl der begangenen Straftaten, liegt laut Senat nicht vor. Eine solche Auswertung wäre nur durch eine zeitaufwendige Einzelaktenprüfung möglich, heißt es.
Die Zahlen zu nicht vollzogenen Rückführungen sind deutlich. Bis zum 30. Oktober 2025 scheiterten 369 Abschiebungen, obwohl bereits ein rechtlich vollziehbarer Bescheid vorlag. Hinzu kommen 476 weitere gescheiterte Abschiebungen aufgrund sogenannter Vollzugshindernisse im selben Zeitraum. Damit konnten allein im Jahr 2025 bis Ende Oktober insgesamt 845 Abschiebungen nicht durchgeführt werden.
Zu den häufigsten Vollzugshindernissen im Jahr 2025 zählten laut der Senatsantwort „sonstige Gründe“ (251 Fälle), Kirchenasyl (27 Fälle) und Flugausfälle (zehn Fälle). Bei den am Tag der Rückführung gescheiterten Maßnahmen wurden insbesondere das Nichtantreffen der betroffenen Personen (192 Fälle), weitere nicht näher bezeichnete Gründe (107 Fälle), Widerstand gegen die Abschiebung (28 Fälle) und gesundheitliche Gründe (23 Fälle) genannt.
Trotz der hohen Zahl gescheiterter Rückführungen wurden in Hamburg auch Abschiebungen vollzogen. Im Jahr 2023 betraf dies 191 verurteilte Straftäter, 2024 waren es 270 und bis zum 30. Oktober 2025 weitere 228 Personen. Zum Stichtag, dem 4. Dezember 2025, befanden sich 58 ausreisepflichtige Personen in Hamburger Justizvollzugsanstalten in Strafhaft. Neun weitere Personen waren in Abschiebungshaft untergebracht. In Untersuchungshaft saß zu diesem Zeitpunkt keine ausreisepflichtige Person.
Der Senat betont, dass verschiedene behördenübergreifende Instrumente wie die „Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter“ (GERAS) und die „Taskforce Rückführung“ eingesetzt werden, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen voranzutreiben. Strukturelle Defizite bei der Ausländerbehörde, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Justizvollzug sieht der Senat nicht. Mit 695 vollzogenen Abschiebungen bis Ende Oktober stehe Hamburg im Bundesländervergleich „sehr gut da“.
Die veröffentlichten Zahlen stoßen bei der AfD hingegen auf scharfe Kritik. Der AfD-Fraktionschef Nockemann bezeichnete die Zahlen von 108 Intensivtätern und 845 gescheiterten Abschiebungen als „ein asylpolitisches Armutszeugnis und eine Gefahr für die Innere Sicherheit in Hamburg“. Der rot-grüne Senat versage auf ganzer Linie, so der Vorwurf. „Wer trotz vollziehbarer Bescheide nicht handelt, verliert die Kontrolle und setzt die Bürger einem hohen Sicherheitsrisiko aus“, warnt er. Hamburg brauche konsequente Abschiebungen, klare Zuständigkeiten und eine knallharte Null-Toleranz-Praxis gegenüber ausreisepflichtigen Migranten und Intensivtätern, fordert Nockemann.
Exklusiv: 108 Intensivtäter halten sich trotz Ausreisepflicht weiter in Hamburg auf
Für ein mieses Stück Scheiße sterben?

Friedrich Merz hat uns kurz vor Weihnachten noch ein besonders vergiftetes Geschenk in Aussicht gestellt. Er will Russland besiegen. Dass dies eine Revision des Ausgangs des Zweiten Weltkrieges impliziert, hat ihm anscheinend niemand gesagt – oder ist es ihm egal?
Er hat sich am ersten Dienstag im Dezember 2025 im ZDF auf die Frage, wie der Einsatz deutscher Truppen in der Ukraine aussehen soll, wie folgt geäußert:
„Ganz konkret: Wir würden auch entsprechende russische Übergriffe und Angriffe erwidern.“
Das hört sich an, als ob es bei dem Vorschlag der „Koalition der Willigen“, mit einem europäischen Truppenkontingent der Ukraine die gewünschten „Sicherheitsgarantien“ zu verschaffen, weniger um die Ukraine, sondern um die Sicherung günstiger Angriffspositionen geht. Dass Russland diesmal verlieren muss, haben deutsche Politiker wie Merz, Röttgen und Kiesewetter schon seit Langem betont. Abgesehen davon, dass mit dieser „Friedenstruppe“ die NATO durch die Hintertür in der Ukraine stationiert werden soll, obwohl es der legitime Wunsch Russlands ist, dass die Ukraine nicht NATO-Territorium wird, haben die Kriegswilligen ein Problem: Die Jugend ist weit davon entfernt, für die Ukraine sterben zu wollen. Sie hat vor dem Angriff Russlands kaum etwas über dieses Land gehört; sie weiß nicht, dass es vor dem Februar 2022 einen jahrelangen Krieg in der Ostukraine gab, der damals von den deutschen Medien – wenn sie überhaupt darüber berichteten – als ukrainische Aggression beschrieben wurde, bei der es zu Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen kam.
Im Jahr 1939 wollten die Franzosen nicht für Danzig sterben, im Jahr 2025 zeigen die Deutschen wenig Neigung, für die Ukraine sterben zu wollen.
Die kriegswilligen Politiker reagieren darauf mit der Forderung, man müsse der Gesellschaft etwas zurückgeben, indem man bereit sei, das Land zu verteidigen. Warum wundern sie sich, dass auch dieser Aufruf ins Leere geht? Jahrzehntelang haben die Politiker das Treiben derer geduldet, die Deutschland verrecken lassen wollen. Sie sind, wie Claudia Roth, auf Demos ganz vorn mitmarschiert, auf denen diese und andere Rufe aus dem Lautsprecher erklangen, dass Deutschland ein mieses Stück Scheiße sei. Roth, die das nicht gehört haben will, ist damals Bundestagsvizepräsidentin gewesen und danach noch Kulturstaatsministerin geworden. Inzwischen ist der Hass aufs eigene Land bei den Politikern so salonfähig geworden, dass die Nationalflagge von der Polizei entfernt wird, sobald sie von Bürgern, die diesen Hass nicht teilen, aufgezogen wird.
Eine städtische Gleichstellungsbeauftragte von den Linken hat in einem Video-Clip die Fahne der 1848er Demokraten heruntergerissen präsentiert, musste aber nur wegen massiven öffentlichen Drucks zurücktreten.
Wie in der DDR wird der Text der Nationalhymne kaum noch gesungen, bestenfalls noch die Melodie ertragen.
Die systematische Dekonstruktion alles dessen, was an Gutem von Deutschen hervorgebracht wurde, hat nun Folgen. Wie soll man einem miesen Stück Scheiße etwas zurückgeben? Wie soll ein junger Mensch motiviert sein, einer Gesellschaft zu dienen, die öffentlich und mit Steuergeldern finanziert als hassenswert dargestellt wird?
Nun soll mit Geld die Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, gekauft werden. Der gestaffelte Wehrsold, der bei ca. 1.800 € für Einsteiger beginnt und je nach Dienstgrad (Gefreiter, Obergefreiter) auf über 2.000 € ansteigt, plus Entlassungsgeld, ist für die Armen schon eine Versuchung. Ab 2026 wird dieser Sold noch deutlich erhöht – auf mindestens 2.600 € brutto. Werden Merz, Röttgen und Kiesewetter ihre Söhne in den Krieg schicken? Kaum. In der Ukraine, wo brutal zwangsrekrutiert wird, studieren die Söhne von Botschafter Andrij Melnyk im Ausland, während die Kinder der Armen in den Schützengräben verrecken.
Das Beste, was wir für 2026 hoffen können, ist, dass es bei den großmäuligen Ankündigungen von Merz bleibt. Deutschland ist Gott sei Dank nicht kriegstüchtig und wird es hoffentlich nie wieder werden.
Britischer Twitter-Nutzer wegen zweier kaum gelesener Anti-Einwanderungs-Tweets ins Gefängnis geworfen – Elon Musk reagiert

Europas vermeintliches Bekenntnis zu „Demokratie“ und „freier Meinungsäußerung“ erlitt einen weiteren schweren Schlag, als ein Brite zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, weil er zwei Tweets veröffentlicht hatte, die kaum jemand gelesen wurden.
Luke Yarwood, ein 36-Jähriger aus Dorset, wurde laut The Telegraph zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er zwei einwanderungsfeindliche Tweets auf X veröffentlicht hatte, die zusammen nur 33 Aufrufe erhielten .
Yarwoods Tweets wurden im Nachgang des Autoanschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg im Dezember 2024 veröffentlicht, bei dem sechs Menschen getötet wurden.
Der Fahrer, der 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen, ursprünglich aus Saudi-Arabien, der seit 2006 in Deutschland lebte und als Psychiater arbeitete, wurde am Unfallort festgenommen.
Laut Gerichtsaussagen veröffentlichte Yarwood zwischen dem 21. Dezember 2024 und dem 29. Januar 2025 eine Reihe von groben, wütenden Tweets.
Als Reaktion auf einen Beitrag, in dem behauptet wurde, die Deutschen würden „ihr Land zurückerobern“, antwortete Yarwood mit dem Kommentar: „Geht zu den Hotels, in denen sie untergebracht sind, und brennt sie nieder.“
In einer weiteren Antwort, diesmal auf einen Beitrag von GB News, schrieb er: „Gewalt und Mord sind jetzt der einzige Weg. Zuerst brennen wir jedes Migrantenhotel nieder, dann gehen wir zu den Häusern der Abgeordneten und zum Parlament, wir müssen die Macht mit Gewalt übernehmen.“
Diese beiden Tweets wurden zusammen 33 Mal aufgerufen . Das hielt den britischen Staat jedoch nicht davon ab, ihn hinter Gitter zu bringen.
Der Telegraph berichtete:
Frau Linsley sagte, während die beiden fraglichen Beiträge nur minimale Aufrufe hatten, seien andere Beiträge von Yarwood aus dem gleichen Zeitraum mehr als 800 Mal angesehen worden, und da er auf Accounts mit mehr Followern, wie zum Beispiel GB News, geantwortet habe, habe er nicht „in die Leere geschrien“.
Sie fügte hinzu: „Das war kein leichtsinniges Verhalten, sondern ein Muster, das sich über einen Monat hinweg wiederholte. Es wurzelte in seinem Glauben. Er war wütend über die Anwesenheit von Muslimen und Ausländern in Großbritannien. Diese beiden Beiträge bildeten den Rahmen für eine Reihe äußerst unangenehmer Posts zwischen Dezember und Januar.“
In anderen Tweets, die nicht Gegenstand der Anklage waren, schrieb Yarwood über die Anzahl der Ausländer in Bournemouth und erklärte: „Ich bin ewig gelaufen und habe kein Wort Englisch gehört.“
Er schrieb auch von seinem Ekel darüber, „Asylbewerber vor dem Hotel zu sehen, die junge Studentinnen anstarrten“.
Nick Tucker, der Verteidiger, sagte: „Das gegenwärtige Klima birgt das Potenzial für solche Aktivitäten, ernsthafte Unruhen auszulösen. Glücklicherweise wurde dies von einem äußerst begrenzten Publikum verfolgt.“
„Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass dies irgendwelche realen Konsequenzen hatte. Es handelt sich um die ohnmächtigen Tiraden eines sozial isolierten Mannes mit labiler psychischer Gesundheit.“
Obwohl Linsley einräumte, dass Yarwoods Kommentare weitgehend ignoriert wurden, beharrte er darauf, dass die allgemeine „Atmosphäre“ rund um die Asylhotels eine Gefängnisstrafe rechtfertige. Er verwies auf Proteste in anderen Teilen des Landes und auf die frühere Inhaftierung der Ehefrau eines konservativen Stadtrats, die 2024 in einem ähnlichen Fall von Meinungsäusserungen inhaftiert worden war.
Mit anderen Worten: Man kann nicht für das Geschehene ins Gefängnis kommen, sondern für das, was die Behörden sich vorstellen, was passieren könnte.
Richter Fuller sagte, Yarwood habe eine „Besessenheit von Einwanderern und eine besondere Obsession für den Islam sowie einige extrem rechte Ansichten“.
Er fügte hinzu: „Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, aber Meinungsfreiheit ist kein absolutes Recht, sondern ein eingeschränktes. Was das Gesetz verbietet, ist das Schüren von Rassenhass.“
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„Die anhaltende Sicherheit und Stabilität unserer Gemeinschaften wird durch Aktionen wie die Ihren untergraben.“
„Die Tweets sprechen für sich selbst, sie sind extrem abscheulich. Es gibt wohl kaum deutlichere Beispiele für Worte, die gezielt dazu bestimmt sind, Rassenhass zu schüren und zu Gewalt anzustiften.“
Elon Musk äußerte sich zu dieser Nachricht und erklärte: „Großbritannien ist zu einer Gefängnisinsel geworden.“
Einreise trotz Ankündigung: Schwarz-Rot öffnet die Hintertür weiter

Die deutsche Bundesregierung hatte im Sommer verkündet, den Familiennachzug auszusetzen. Der politische Eindruck war eindeutig: weniger Zuzug, mehr Kontrolle, ein Kurswechsel. Die Realität fällt deutlich nüchterner aus. Wie Zahlen des Auswärtigen Amts zeigen, wurden im laufenden Jahr rund 105.000 Visa zum Zwecke des Familiennachzugs erteilt, und zwar ausschließlich an subsidiär Schutzberechtigte und selbst dort nur befristet. Am Gesamtvolumen ändert das wenig. Im Vorjahr lag der Familiennachzug bei 123.675 Personen. Von einer Trendwende kann keine Rede sein.
Der Großteil der Nachgezogenen stammt aus Syrien, der Türkei, Indien, dem Kosovo, Albanien und dem Iran. Die formalen Voraussetzungen – Aufenthaltstitel, Wohnraum, gesicherter Lebensunterhalt – wirken auf dem Papier streng, haben aber in der Praxis keine dämpfende Wirkung entfaltet. Seit 2020 sind über das Visa-System rund 657.000 Menschen nach Deutschland eingereist. Der Familiennachzug bleibt damit ein zentraler, politisch kaum kontrollierter Migrationskanal.
Parallel dazu setzt Schwarz-Rot ein weiteres Signal. Diese Woche landete erneut ein Charterflug mit 160 Afghanen in Berlin, organisiert vom Bundesinnenministerium. 154 von ihnen reisten über das Bundesaufnahmeprogramm ein, sechs als ehemalige Ortskraft mit Familie. Weitere 541 Afghanen sollen noch aus Pakistan ausgeflogen werden, wie Außenminister Wadephul ankündigte. Zwar sollen die Programme bis Jahresende auslaufen und es seien keine neuen geplant, doch bis dahin wird geliefert, was zugesagt wurde – unabhängig von der innenpolitischen Lage.
Besonders bemerkenswert ist die Logik hinter den Programmen. Wer trotz Zusage auf die Einreise verzichtet, erhält bis zu 12.500 Euro für die Rückkehr nach Afghanistan. Gleichzeitig kündigen kirchliche und nichtstaatliche Organisationen an, Klagen abgelehnter Bewerber zu finanzieren. Der Staat zahlt, NGOs klagen, und die politische Steuerung verdampft im Zusammenspiel aus Moralrhetorik und Verwaltungsroutine.
Die Koalition verkauft punktuelle Einschränkungen als Kurswechsel, während die Zahlen Stabilität auf hohem Niveau zeigen. Familiennachzug, Aufnahmeprogramme und Ausnahmeregelungen greifen ineinander wie Zahnräder eines Systems, das sich selbst am Laufen hält. Begrenzung bleibt Ankündigung, Einreise die Konstante.
Einreise trotz Ankündigung: Schwarz-Rot öffnet die Hintertür weiter – Zur Zeit


