Die Alternative für Deutschland (AfD) hat in einem Rechtsstreit gegen Stephan Kramer, den Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, einen bedeutenden Etappensieg errungen.
Das zuständige Gericht urteilte, dass Kramers Behörde in Teilen gegen das Gebot der Neutralität verstoßen hat, indem er sich öffentlich zur programmatischen Ausrichtung der Partei äußerte.
Laut Meldung von WELT online standen im Kern des Verfahrens Äußerungen Kramers aus einem Pressegespräch im Juni 2023 mit der Zeitung „Freies Wort“ in Suhl. Die AfD hatte Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar eingereicht und argumentierte, dass der Verfassungsschutzchef durch seine Kommentare die Neutralitätspflicht verletze. Das Gericht gab der Partei in einem zentralen Aspekt recht: Kramer habe mit Bewertungen zur inhaltlichen Ausrichtung der Thüringer AfD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Die Entscheidung ist vorerst nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden. In zwei weiteren Punkten wurde die Klage der AfD allerdings abgewiesen.
Thüringer Verfassungsschutz hat Grenze übertreten
Besonders beanstandet wurden mehrere Sätze, in denen Kramer die programmatische Substanz der AfD infrage stellte. Dazu gehörten Formulierungen wie die Beschreibung einer Partei, die „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten hat“, oder Hinweise auf eine „inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik dieser Partei“. Ebenso kritisierte das Gericht den Satz „Das Thema selbst ist dabei völlig egal“, hier zitiert nach WELT.
Diese Aussagen, so die Richter, überschritten die Grenze zur unzulässigen Einmischung in den politischen Wettbewerb. Wie WELT online meldet, unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit, dass Staatsorgane wie der Verfassungsschutz strikt neutral bleiben, um die chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der Willensbildung des Volkes zu gewährleisten.
Politische Neutralität ist die Grundlage für die Willensbildung des Volkes
Das Gericht begründete seine Haltung damit, dass Behörden im parteipolitischen Ringen Neutralität wahren müssen, um die demokratische Grundordnung zu schützen. Eine chancengleiche Teilhabe aller politischen Kräfte sei essenziell, hieß es in der Mitteilung. Dies wirft ein neues Licht auf die Rolle von Verfassungsschützern: Sie dürfen informieren, aber nicht bewerten, um nicht in den Verdacht der Parteinahme zu geraten.
Gericht tut sich schwer mit der vollen Anerkenntnis des Demokratiedefizits der VS-Behörde
Nicht alle beanstandeten Sätze Kramers wurden jedoch als rechtswidrig eingestuft. So sah das Gericht keinen Verstoß in der Aussage, dass Bürger idealerweise durch Wahlen gegen Verfassungsfeinde abstimmen sollten, um Gefahren für die Demokratie abzuwenden – da hier die AfD nicht explizit genannt wurde.
Auch der Vorwurf, dass AfD-Vertreter die Demokratie „verunglimpfen, stets und ständig, nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich jeder Äußerung in einem Parlament“, wurde abgewiesen. Grund: Diese Worte stellten eine zulässige Erläuterung zu Inhalten aus den Verfassungsschutzberichten von 2021 und 2022 dar, in denen Belege für ein demokratiefeindliches Auftreten der Thüringer AfD aufgeführt werden. Dies zeigt, dass Behördenkritik an Parteien möglich ist, solange sie auf offiziellen Berichten basiert und nicht in persönliche Bewertungen abgleitet.
Gericht untersagt Verfassungsschutz Diffamierung des AfD-Programms | FREIE WELT
