Niederlande unter Schock: Asylant ermordet 17-jähriges Mädchen!

Lisa aus den Niederlanden, 17 Jahre alt– auf dem Heimweg von einem Migranten brutal ermordet! Wieder ein junges Leben ausgelöscht, wieder ein Staat, der versagt hat. Man nennt es einen „Einzelfall“, doch die Namen werden immer mehr: Marie, Mia, Leonie – jetzt Lisa. Hinter jedem dieser Schicksale steht dieselbe bittere Wahrheit: Europa schützt seine Töchter nicht mehr! 

Berliner SPD im Tief: Ex-Staatssekretär soll nächstes Jahr Wähler anlocken

Die Aussichten der SPD, 2026 das Bürgermeisteramt in Berlin zurückzuerobern, sind derzeit eher gering. Ein neuer, bisher weitestgehend unbekannter Kandidat soll es nun richten und das Rote Rathaus der Union entreißen. Doch wofür steht der neue Spitzenkandidat der Sozialdemokraten eigentlich?
Foto: Duden-Dödel / Wikimediacommons.org (CC BY-SA 4.0)

Wie die Berliner Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichten, scheint die Berliner SPD ihren Spitzenkandidaten für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im nächsten Jahr gefunden zu haben. Der 46 Jahre alte Steffen Krach soll die Berliner SPD aus dem 14-Prozent-Ghetto holen.

SPD elf Prozent hinter Union

Die SPD liegt mit ihren 14 Prozent derzeit nur einen Prozentpunkt vor der AfD sowie einen Prozentpunkt hinter der Linkspartei. Weit in Führung liegt die Union mit 25 Prozent. Nun soll es also Steffen Krach für die Sozialdemokraten richten. Derzeit bekleidet er laut Berliner Zeitung das Amt des Regionspräsidenten in Hannover. Zwar hat der SPD-Politiker zwischen 2014 und 2021 als Staatssekretär in Berlin gearbeitet, doch war sein Bekanntheitsgrad enden wollend.

Man gewinnt den Eindruck, dass sich die Berliner SPD die Strategie der Union von der letzten Bundestags- und Berlinwahl abgeschaut hat. Diese Strategie sah folgendermaßen aus: Sie holten jemanden aus der Versenkung, den kaum jemand kannte, und stellten ihn als “rechts” dar. Sowohl Berlins Bürgermeister Kai Wegner als auch Bundeskanzler Friedrich Merz galten vor der Wahl als Hoffnungsträger vieler Konservativer. Medien (wie die taz und die Zeit) behaupteten, die beiden wären “rechts” orientiert und würden hart durchgreifen, woraufhin etliche Wähler darauf hereinfielen und entsprechend ihre Kreuze machten. Was folgte, waren leere Wahlversprechen und Wortbrüche.

Wofür steht Steffen Krach?

Nun versuchen die Sozialdemokraten in Berlin denselben Trick. Als die Kandidatur Krachs bekannt wurde, postete ein durchaus reichweitenstarker X-Nutzer Folgendes: “Steffen Krach soll für die #SPD gegen Kai Wegner antreten. Spannende Personalie, da er von der Parteibasis als Partei-Rechter gesehen wird. Was eigentlich nur heißt, dass er vernunftbegabt und auch für CDUler wählbar ist.” Ein anderer Nutzer entgegnete daraufhin: “Ist es in Berlin schon so schlimm, dass man bei jeder Wahl vorher versucht den Kandidaten als ‘rechts’ hinzustellen, damit er von den Leuten gewählt wird? Bei Kai Wegner wurde auch VOR DER WAHL behauptet er sei ‘rechts’ und nach der Wahl ließ er sich mit Sadomasohunden filmen!”

Besagte Fotos erlangten dank Bild-Zeitung bundesweite Bekanntschaft. Trotzdem scheinen 25 Prozent der Berliner Wegner und seine Partei wieder wählen zu wollen. Aber wofür steht denn nun eigentlich der gegen Wegner antretende Krach? Das ein anscheinend SPD-naher Nutzer behauptet, er gehöre zur “Partei-Rechten” der Sozialdemokraten, sagt ja nun noch nicht viel aus. Tja, wofür Krach denn konkret inhaltlich steht, wollen uns die Medien im Detail leider nicht verraten. Die Berliner Zeitung merkte lediglich an, dass er “gilt als frisches Gesicht mit neuen Ideen” gilt. Um welche Ideen es sich handelt, sagt man uns nicht.

SPD im Tief: Ex-Staatssekretär soll nächstes Jahr Wähler anlocken – Unzensuriert

Dresden: Syrer und Tunesier mit Drogen und Waffen unterwegs

Beamte der Präsenz- und Ermittlungsgruppe Innenstadt haben am Montag ein weiteres Aufenthaltsverbot ausgesprochen und ermitteln gegen zwei Männer wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie Verstößen gegen das Waffengesetz.

Zunächst suchten sie einen 20-jährigen Tunesier auf, der bereits mehrfach in diesem Jahr mit Betäubungsmitteln im Bereich der Prager Straße aufgegriffen und angezeigt worden war. Zudem wird gegen ihn wegen Körperverletzung und Diebstahl ermittelt. Sie händigten ihm ein Aufenthaltsverbot für den Bereich des Wiener Platzes sowie der Prager Straße und der umliegenden Straßen aus. Verstößt er dagegen, kann er in Gewahrsam genommen werden. Zudem trägt der 20-Jährige die Kosten des Verwaltungsverfahrens.

Später informierten Zeugen die Polizei, dass junge Männer mit einer Pistole in der Centrum-Galerie unterwegs seien. Mehrere Funkwagen der Inspektion Zentrale Dienste wurden zum Ort entsandt und die Beamten stellten die beiden Männer (16, 18). Sie fanden bei beiden je eine Softairpistole, beim 16-Jährigen zudem zwölf einzeln verpackte Cannabisknollen und beim 18-Jährigen verschreibungspflichtige Tabletten. Die Syrer wurden an die Beamten der Präsenz- und Ermittlungsgruppe Innenstadt übergeben, die die Ermittlungen weiterführen.

Aufenthaltsverbot übergeben und Männer mit Waffe und Drogen gestellt | Mann beraubt

München: Weil er den Zug verpasste, demolierte ein Afghane selbigen

Bundespolizei

Am Montagabend (25. August) verpasste ein Afghane am Hauptbahnhof München seinen Zug nach Mittenwald. Daraufhin bewarf er den Zug mit Bierflaschen und flüchtete im Anschluss. Bundespolizisten konnten den Täter festnehmen.

Gegen 22:30 Uhr wollte ein 31-jähriger afghanischer Staatsangehöriger mit der RB 6 vom Hauptbahnhof München nach Mittenwald fahren. Die 37-jährige ungarische Zugbegleiterin fertigte den auf Gleis 29 stehenden Zug ab und schloss die Türen. Als der in Deutschland Wohnsitzlose am Bahnsteig ankam, fuhr der Zug bereits an. Dies erregte ihn derart, dass er wild umher gestikulierte und mit der Hand gegen die Zugtüre schlug. Anschließend warf er aus kurzer Distanz eine volle, noch verschlossene Bierflasche aus Glas gegen die Türe, hinter der die Zugbegleiterin stand. Dadurch ging die Scheibe zu Bruch und es entstand ein ca. ein Meter langer Riss – die Ungarin blieb unverletzt. Danach holte er erneut aus und warf eine weitere Bierflasche gegen die Zugwand. Hierbei entstand ein Lackschaden.

Die Zugbegleiterin betätigte die Notbremse und der Zug kam kurze Zeit später zum Stillstand. Der Flaschenwerfer flüchtete aus dem Hauptbahnhof. Alarmierte Bundespolizisten konnten den 31-Jährigen kurze Zeit später in der Arnulfstraße antreffen und vorläufig festnehmen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,57 Promille. Der Zug war durch den Vorfall nicht mehr einsatzbereit und musste ausgetauscht werden. Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Afghane wird – nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I – am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt. Die Bundespolizei ermittelt gegen den 2015 erstmals eingereisten Afghanen nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie gemeinschädlichen Sachbeschädigung.

Bundespolizeidirektion München: Frust wegen verpasstem Zug 31-Jähriger warf zwei … | Presseportal

Münster: Bisher leistet kein Asylbewerber gemeinnützige Arbeit

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Ein Jahr nach dem Beschluss der Münsterer Gemeindevertretung, arbeitsfähige Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen, zeigt sich: Bislang ist kein einziger Einsatz zustande gekommen. Zwar hat die Kommune mehrfach Einsatzmöglichkeiten geprüft, etwa im Bauhof-Team, doch bislang sind alle Versuche vergeblich geblieben, wie die Online-Ausgabe der Offenach Post berichtet.

CDU und FDP hatten den Beschluss im September 2024 auf den Weg gebracht. SPD und ALMA-Die Grünen hatten dagegen gestimmt. Ziel war neben der Förderung von Arbeit auch eine transparente Kontrolle. Deshalb muss das Rathaus der Gemeindevertretung regelmäßig schriftliche Berichte vorlegen.

Seit Monaten gibt es keinen Fortschritt. In den aktuellen Vorlagen heißt es dazu nüchtern: „Seit der letzten Sitzung haben sich keine Änderungen ergeben.“ Die Verwaltung liefert die Begründung gleich mit: Seit Ende Juni wurden keine neuen Asylbewerber zugewiesen.

Die Gemeinde lud immer wieder kleine Gruppen vor, um mit ihnen über mögliche Arbeitsgelegenheiten zu sprechen. So auch am 12. Juni. Grundlage war eine Vorauswahl durch den Sozialdienst. Das Ergebnis fiel jedoch ernüchternd aus: Vier Personen seien nicht erschienen und folglich an den Landkreis gemeldet worden. Zwei Personen hätten Hinderungsgründe angegeben, die noch nachzuweisen seien.

Ähnliche Erfahrungen hatte die Verwaltung bereits bei früheren Terminen im November, Januar, Februar und Mai gemacht. Die Einladungen blieben ohne Resonanz und die wenigen erschienenen Personen lehnten die Arbeit ab.

Die Gemeinde weist jedoch darauf hin, dass der CDU-Antrag durchaus Wirkung entfaltet hat. In den Unterlagen heißt es: „Für grundlos in Münster nicht an Arbeitsgelegenheiten Teilnehmende wurden vom Landkreis bereits Leistungskürzungen vorgenommen.“ Der Soziale Dienst halte zudem weiterhin an den Vorladungen fest, um künftige Möglichkeiten zu prüfen.

Münster: Bisher leistet kein Asylbewerber gemeinnützige Arbeit

Warum wir Marla Svenja Liebig dankbar sein können

Der Hype um den verurteilten Volksverhetzer Liebig ist etwas abgeflaut. Zeit für eine nüchterne Betrachtung. Liebig hat ein aus einem ideologischen Exzess entstandenes Gesetz als so absurd und gefährlich entlarvt, wie es ist, indem er es benutzte. Damit hat er erreicht, was alle Kritiker nicht geschafft haben. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass jeder Mann und jede Frau ihr Geschlecht mit einer einfachen Ansage vor dem Standesamt ändern kann – und das jedes Jahr. Der Bevölkerung werden drastische Strafen bis zu 10.000 € angedroht, wenn die Person, die eben ihr Geschlecht geändert hat, mit ihrem wirklichen Geschlecht angesprochen wird. So wird die Bevölkerung kriminalisiert, nur weil sie biologische Tatsachen exakt benennt. Sie wird also per Gesetz zum Lügen verpflichtet. Wehe dem, der den jährlichen Geschlechtswechsel nicht rechtzeitig mitkriegt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Liebig hat nur getan, was ihm per Gesetz ermöglicht wurde. Dabei hat er sogar Zugeständnisse gemacht, indem er sich als Frau verkleidete. Das wäre nicht nötig gewesen. Meines Wissens enthält das Gesetz keine Bestimmung, dass man Frauenkleider anlegen muss, wenn man sich als Frau ausgibt. Da ist Möchtegern-Totschlägerin Maja in Ungarn konsequenter. Sie sieht immer noch aus wie ein Jüngling, der er nicht mehr sein will. Ob Maja zugemutet werden wird, ihre zu erwartende Strafe, die bis zu 24 Jahre betragen kann, in einem Männergefängnis zuzubringen, ist meines Wissens noch nicht diskutiert worden, aber den Ungarn wäre das zuzutrauen. Auch Maja hat ihr Geschlecht nach der Straftat, die Simon begangen hat – indem er als Mitglied der „Hammerbande“ in Budapest angebliche ungarische Neonazis zusammendrosch und lebensgefährlich verletzte – einfach ihr Geschlecht geändert. Die Gefängniszelle des Hammerbanden-Mitglieds ist inzwischen zur Pilgerstätte von Politikern geworden, und in den Medien wird eifrig über die Antifaschist*in berichtet. Sogar ein Unterstützungskomitee gibt es, dem zahlreiche Politik- und Kulturschaffende angehören.

Das wird Liebig nicht passieren. Während es bei Maja nicht als Problem angesehen wurde, dass sie versucht hat, durch Geschlechterwechsel das Verbrechen, für das die Person jetzt vor Gericht steht, zu verharmlosen, ist bei Liebig das Gegenteil der Fall. Sogar unser Innenminister hat sich geäußert: „Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.“ Er musste allerdings hinzusetzen, dass davor immer gewarnt wurde.

Allerdings wurden alle Kritiker nach inzwischen gewohnter Manier als „rechts“ oder transphob diffamiert. Man wollte nicht hören, dass dieses Gesetz missbraucht werden könnte, indem sich Männer in Frauen-Umkleideräume, Frauen-Saunen, ja sogar Frauenschutzhäuser Zutritt verschaffen könnten. Um die beunruhigte Bevölkerung zu beruhigen, wurde gelogen, dass sich die Balken biegen. Es gelte das Hausrecht, also sei es nicht möglich, sich zu Frauensaunen Zutritt zu verschaffen. Der Ampel-Queer-Beauftragte Lehmann relativierte diese Aussage eines FDP-Politikers sofort, indem er den Medien in den Block diktierte, das Selbstbestimmungsgesetz sei gegenüber dem Hausrecht höherwertig. Prompt wurde – das Gesetz war meiner Meinung nach noch nicht in Kraft – die Betreiberin eines Frauenfitnessstudios verklagt, weil sie einer „Transfrau“ den Zugang verweigerte. Die „unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“, Ferda Ataman, schlug als „Kompromiss“ vor, der Person Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Betreiberin lehnte das ab. Der Fall ging vor Gericht. Eine andere Transfrau verklagte mehr als 200 Firmen auf Schmerzensgeld und bekam es zugesprochen. Das ist der Missbrauch, den das Gesetz ermöglicht, was aber nicht zu einer Änderung des Gesetzes geführt hat. Die soll nun laut Innenminister Dobrindt erfolgen.

Top-Journalisten wie Nikolas Blome machen sich bereits öffentlich Gedanken, wie man das Selbstbestimmungsgesetz vor den Liebigs retten könnte. Er stellt sich eine Art Gesinnungstest vor, der verhindern soll, dass rechte Personen das Gesetz für sich nutzen. Dass laut Grundgesetz alle Menschen das gleiche Recht haben, hat Blome offenbar vergessen.

Wenn es jetzt wirklich eine „Anpassung“ geben sollte, ist das Liebigs Verdienst, obwohl die einzige wirkliche Lösung eine Abschaffung des Gesetzes wäre.
Aber dafür braucht Deutschland erst eine Regierung, die wieder zur Vernunft zurückgekehrt ist.

Warum wir Marla Svenja Liebig dankbar sein können – Vera Lengsfeld

Berlin: Messerstecherei unter Afghanen – Viele Verletzte

Bei einer Auseinandersetzung zweier Gruppen gestern Abend in Mitte erlitten mehrere Beteiligte Stich- und Schnittverletzungen. Gegen 21:45 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei zur Karl-Liebknecht-Brücke unmittelbar am Berliner Stadtschloss, da dort zwei Männergruppen mit Messern bewaffnet aufeinander losgegangen sein sollen. Erste eintreffende Einsatzkräfte stellten auf der Brücke zunächst zwei Männer im Alter von 20 Jahren sowie einen 23-Jährigen und einen 24-Jährigen mit Stich- und Schnittwunden fest. In näherer Umgebung, auf der Rathausbrücke, stellten weitere Einsatzkräfte kurze Zeit später noch zwei weitere Männer im Alter von 24 und 26 Jahren mit gleichen Verletzungen fest. Der 24-Jährige wies eine lebensgefährliche Verletzung im Rücken auf, die von den Einsatzkräften notversorgt wurde. Die übrigen Verletzten hatten Stich- und Schnittverletzungen an den Händen, den Beinen, den Becken und im Bereich des Thorax. Alle Verletzten wurden von nachalarmierten Rettungskräften der Berliner Feuerwehr zur medizinischen Versorgung in Krankenhäuser gebracht. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung nahmen die Einsatzkräfte eine 14-jährige Jugendliche sowie zwei 19 und 20 Jahre alte Männer fest. Alle drei Personen wurden nach Feststellung ihrer Identitäten später wieder entlassen, wobei die Jugendliche der Obhut des Kindernotdienstes übergeben wurde. Trotz intensiver Absuche stellten die Einsatzkräfte keine Tatwaffen oder -werkzeuge am Tatort oder in dessen unmittelbarer Umgebung fest. Die Ermittlungen des Fachkommissariats der Polizeidirektion 1 (Nord), insbesondere zum bislang unbekannten Hintergrund der Auseinandersetzung, dauern an.

Mehrere Verletzte mit Stich- und Schnittverletzungen – Berlin.de

Gegen sämtliche Beteiligten werde ermittelt. Nach bisherigen Erkenntnissen stammen alle Verletzten wie auch die drei zunächst Festgenommenen aus Afghanistan.

Afghanen stechen am Humboldt Forum aufeinander ein

Islamisten proben vor dem Dom im finnischen Helsinki die Machtübernahme

Helsinki Cathedral/Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International-Lizenz/Autor: Julie Tsarfati

Der Dom von Helsinki ist ein Symbol der christlichen Identität Finnlands und wurde als solches während einer Aschura-Prozession zum Ziel von Islamisten.

Muslime begehen den Aschura-Tag als Ganzes, doch für die Schiiten ist er ein wichtiges religiöses Gedenkfest. Er wurde auch zu einer Machtdemonstration und einer Gelegenheit, eine Botschaft an die Christen und den Westen zu senden.

Auf den Stufen des historischen Wahrzeichens versammelten sich Muslime mit Transparenten, Märtyrerfahnen und Schildern mit islamischer Kalligrafie im militanten Stil. Laut RAIR wiesen einige der Fahnen „auffallende Ähnlichkeiten mit denen dschihadistischer Bewegungen“ auf.

Pro RAIR:

Dabei handelte es sich nicht einfach um eine religiöse Gedenkfeier. Es war eine Machtdemonstration, die das Herzstück der christlichen Identität Finnlands traf.

*****

Dieses Gebäude mit konfessionellen Flaggen zu umgeben, war keine neutrale Handlung. Es war ein Eindringen – eine kalkulierte Demonstration, dass islamische Rituale und militante Symbole Finnlands heiligsten Ort in den Schatten stellen könnten.

Im Nahen Osten ist der Aschura-Tag schon lange politisch geprägt und mobilisiert oft Menschenmengen zu militanten Prozessionen. In Europa hingegen finden die Aschura-Versammlungen zunehmend an symbolträchtigen Orten statt: in der Nähe von Regierungsgebäuden, in Stadtzentren und – beunruhigenderweise – in der Nähe christlicher Kirchen.

RAIR weist auf die Bedeutung der verschiedenen Machtsymbole hin:

  • Rote Fahnen mit der Aufschrift „Blut noch nicht gerächt“ – ein schiitischer Schlachtruf, der mit der Idee des ewigen Kampfes verbunden ist.
  • Schwarze Flaggen , die an dschihadistische Bewegungen erinnern und sich im Stil nicht von denen der dschihadistischen Kämpfer im Irak und in Syrien unterscheiden.
  • Weiße Banner mit religiösen Slogans in militanter Kalligrafie.
  • Ein riesiges schiitisches Banner mit der eindeutigen Aufschrift „Helsinki – Finnland“ ließ keinen Zweifel daran, dass es sich um eine offiziell organisierte Veranstaltung und nicht um eine spontane Versammlung handelte.

thegatewaypundit

Kitzingen: Syrer nötigt zwei 13.- und 14.-jährige Mädchen im Freibad sexuell; sie schrien um Hilfe

Symbolbild. AI generator

Am vergangenen Donnerstag kam es im Schwimmbecken eines Freibades zu einem Sexualdelikt an einer 13-Jährigen. Ein Tatverdächtiger konnte durch die Polizei bereits festgenommen werden und sitzt aktuell in Untersuchungshaft. Die Kriminalpolizei Würzburg sucht weiter nach unbeteiligten Zeugen.

Sexueller Übergriff

Bereits am 14. August, gegen 19:30 Uhr, kam es im Bereich des Mittleren Beckens eines Freibades in der Marktbreiter Straße zu einem sexuellen Übergriff. Dem Sachstand nach belästigte der 20-jährige Mann ein 13-jähriges Mädchen. Das Mädchen schrie lautstark um Hilfe. In der Folge kamen ihr Bekannte zu Hilfe. Als die 13-Jährige sich aus dem Wasser ziehen wollte, hielt sie der Tatverdächtige weiter fest. Im Anschluss konnte sie sich losreißen und den Bademeister verständigen. Unmittelbar nach dieser Tat belästigte der Mann eine weiteres 14-jähriges Mädchen verbal. Der zuvor verständige Bademeister konnte den 20-jährigen Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der verständigen Polizei Kitzingen festhalten und an die Beamten übergeben. Die 13-Jährige erlitt leichte Verletzungen, konnte jedoch nach ärztlicher Behandlung vor Ort entlassen werden.

Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg, wurde der Tatverdächtige bereits am Freitag, 15. August, dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der 20-jährige syrische Staatsangehöriger befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.

Kriminalpolizei Würzburg sucht weitere unbeteiligte Zeugen

Aussagen deuten darauf hin, dass neben den bereits bekannten Zeugen, möglicherweise auch weitere anwesende Badegäste den Vorfall mitbekommen haben. Die Kripo Würzburg bittet daher zur vollumfänglichen Aufklärung des Vorfalls um Hinweise aus der Bevölkerung.

Personenbeschreibung des Mannes:

  • 20 Jahre alt
  • Etwa 175 cm groß
  • 93 Kg, mit einem Bauchansatz
  • Dunkle lockige Haare mit seitlich kurz rasierten Undercut
  • Bart
  • Trug zur Tatzeit eine Badehose

Die Kriminalpolizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen machen können, sich unter Tel. 0931/457-1732 bei der Kriminalpolizei Würzburg zu melden.

Die Bayerische Polizei – Pressemeldungen des PP Unterfranken vom 25.08.2025