
Die AfD prangert an: “Bothes offenbar geplanter Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg am 13. September 2026 aufgrund einer angeblich fehlenden Verfassungstreue wäre ein schwerer Eingriff in die Demokratie”.Nachdem der Kreiswahlausschuss in Jever (Friesland) die Zulassung des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert zur Landratswahl am 13. September abgelehnt hatte [siehe Bericht “Freie Welt”], geht nun der Skandal um die Verhinderung von AfD-Kandidaten geht weiter.
In Niedersachsen droht dem AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe der Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg.
Die Kommunalaufsichtsbehörde (Innenministerium) empfiehlt dort dem Kreiswahlausschuss, ihn nicht zuzulassen, da er angeblich nicht die erforderliche Gewähr biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Absurde Vorwürfe, die so klingen, als gebe es keine Meinungsfreiheit mehr
Die Begründungen klingen fadenscheinig:
Erstens wird ihm die AfD-Parteimitgliedschaft vorgeworfen: Bothe ist Mitglied und aktiver Funktionär (Kreisvorsitzender) der vom Verfassungsschutz als “extremistisch” eingestuften AfD.
Zweitens werden ihm werden konkrete Äußerungen vorgeworfen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind: Er soll vom “Bevölkerungsaustausch” gesprochen haben, Kritik an Migranten und den Islam geäußert haben und er soll die aktuelle Situation Deutschlands als “DDR 2.0″/”Unrechtsstaat” bezeichnet haben.
Das Schreiben hat keine direkte Bindungswirkung, gilt aber als starkes Signal (wie bereits beim Ausschluss von Martin Sichert in Friesland).
Bothe spricht von einer politisch motivierten Entscheidung und betont seine uneingeschränkte Treue zum Grundgesetz. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreiswahlausschuss.
AfD spricht von politischer Willkür und stellt sich schützend vor Stephan Bothe
Der Landesvorsitzende der AfD Niedersachsen, Ansgar Schledde, stellt sich vor den AfD-Kandidaten Stephan Bothe:
“Bothes offenbar geplanter Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg am 13. September 2026 aufgrund einer angeblich fehlenden Verfassungstreue wäre ein schwerer Eingriff in die Demokratie.
Bothe ist ein loyaler und integrer Politiker, der fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Der Versuch, ihn mit dubiosen Einschätzungen des Verfassungsschutzes und ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen von der Wahl auszuschließen, ist politische Willkür im Rahmen einer systematischen Kampagne gegen die AfD und ihre Kandidaten. Denn was hier passiert, ist kein Einzelfall, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie staatliche Institutionen instrumentalisiert werden, um unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten.
Die Bürger im Landkreis Lüneburg haben ein Recht darauf, frei über ihren Landrat zu entscheiden: Ohne ideologisch motivierte Hürden und ohne dass der Wählerwille im Vorfeld manipuliert wird. Darum fordere ich die Kreiswahlleitung und das Innenministerium auf, den Kandidaten von Stephan Bothe unverzüglich zuzulassen und die rechtsstaatlichen Prinzipien zu wahren. Die AfD wird sich gegen diesen erneuten antidemokratischen Vorgang mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.”