Belfast, Enthauptung als Kulturbereicherung?

In Belfast hat gestern ein Somalier versucht, einem Mann auf offener Straße den Kopf abzuschneiden – wie bei einer islamischen Hinrichtung. Passanten mussten mit einem Holzpadel dazwischengehen, um den Schlächter zu stoppen. Das ist keine „Tragödie“ und kein „Einzelfall“ – das ist die blutige Ernte eurer verfluchten Willkommenskultur!
Zehn Jahre offene Grenzen, Merkel’s „Wir schaffen das“ und linke Verharmlosung haben uns das eingebrockt. Es reicht endgültig.
Ab nach Hause.

Frankreichs Weckruf: Die Zeit des Wegschauens ist vorbei

Der vertrauliche Bericht der französischen Regierung zur Muslimbruderschaft sollte in ganz Europa aufmerksam gelesen werden. Nicht, weil er etwas völlig Neues enthüllt, sondern weil er offiziell bestätigt, was viele Bürger seit Jahren beobachten und wofür sie oft als alarmistisch oder intolerant bezeichnet wurden.

Der Bericht beschreibt keine terroristische Bedrohung im klassischen Sinn. Er beschreibt etwas, das langfristig möglicherweise gefährlicher ist: den schrittweisen Aufbau gesellschaftlicher Einflussstrukturen durch Organisationen, die nicht auf offene Konfrontation, sondern auf Geduld, Vernetzung und institutionelle Präsenz setzen.

Schleichende Islamisierung 

Die Muslimbruderschaft verfolgt nach den Erkenntnissen der französischen Behörden eine Strategie des Entrismus. Vereine, Moscheen, Bildungseinrichtungen und soziale Organisationen werden genutzt, um Einfluss auf lokale Gemeinschaften zu gewinnen. Dabei geht es nicht um die Integration in bestehende gesellschaftliche Strukturen, sondern um deren langfristige Veränderung im Sinne einer politischen und religiösen Ideologie.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Warnung nicht von sogenannten „Rechtspopulisten“ oder den ach so bösen alternativen Medien stammt. Sie kommt aus dem Herzen des französischen Staates. Wenn ein Regierungsbericht von gezielter Einflussnahme auf Schulen, Vereine und Kommunen spricht, dann handelt es sich nicht um eine „ausländerfeindliche Verschwörungstheorie“, sondern um eine sicherheitspolitische Einschätzung.

Normaldenkende von Linken und Gutmenschen als „islamophob“ beschimpft

Natürlich wird sofort der Vorwurf erhoben, jede Kritik an solchen Entwicklungen sei Islamophobie. Doch genau diese reflexhafte Abwehr hat eine offene Debatte über Jahre erschwert. Wer auf Parallelgesellschaften, Integrationsprobleme oder islamistische Netzwerke hingewiesen hat, wurde häufig moralisch diskreditiert, statt sachlich widerlegt.

Dabei ist die Existenz von Parallelmilieus in vielen europäischen Großstädten längst keine bloße Behauptung mehr. Wo eigene soziale Regeln entstehen, staatliche Autorität schwindet und religiöse Identität zunehmend über nationale Zugehörigkeit gestellt wird, entstehen Spannungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden können.

Radikale Islamistern und Religionsphanatiker sind das Problem

Die eigentliche Herausforderung besteht darin, zwischen friedlichen Muslimen und islamistischen Organisationen zu unterscheiden. Die überwältigende Mehrheit der Muslime in Europa lebt friedlich und respektiert die demokratische Ordnung. Gerade deshalb darf Kritik an islamistischen Akteuren nicht mit einem Angriff auf alle Muslime gleichgesetzt werden.

Der französische Bericht ist vor allem eines: ein Warnsignal. Er erinnert daran, dass Demokratien nicht nur durch Gewalt, sondern auch durch ideologische Bewegungen bedroht werden können, die langfristig gesellschaftlichen Einfluss gewinnen wollen. Dass muslimische Jugendliche radikalisiert werden, zeigen die jüngsten Umfragen, beispielsweise in Österreich. Dort stellen Jugendliche ihre religiösen Gebote über die österreichischen Gesetze. Lediglich die FPÖ will die radikale Islamisierung konsequent stoppen.

Ross und Reiter benennen

Europa muss endlich lernen, Probleme klar zu benennen, ohne dabei in pauschale Feindbilder zu verfallen. Wegsehen, Beschönigen oder jede Kritik reflexhaft als Vorurteil abzutun, löst keine Probleme. Eine offene Gesellschaft braucht den Mut, auch unangenehme Entwicklungen ehrlich zu diskutieren und dann die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Ob Frankreich und Europa die richtigen Antworten finden werden, ist offen, solange Kräfte das Sagen haben, die übergeordnete Agenden verfolgen und nicht den Mehrheitswillen der Bevölkerung umsetzen wollen. Fest steht in jedem Fall: Die Debatte lässt sich nicht länger durch moralische Schlagworte beenden. Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten will, muss bereit sein, die Realität nüchtern zu betrachten – auch wenn sie unbequem ist. 

UNSER MITTELEUROPA

Mikroplastik durch Windräder und das Schweigen der EU

 Wikipedia/Daniela Kloth Lizenz: GNU

Windräder werden von den Verfechtern der sogenannten Energiewende und damit auch von der EU als Allheilmittel angepriesen. Die Windkraftanlagen würden „sauberen“, „grünen“ Strom produzieren und seien deshalb gut fürs Klima, wird gebetsmühlenartig behauptet. Doch die Wahrheit sieht anders aus. Nicht nur, dass die riesigen Anlagen die Landschaft verschandeln und bei einer Flaute keinen Strom produzieren können, sie können auch schädlich für Mensch und Natur sein.

Grund dafür ist der Abrieb den Rotorblättern, der Mikroplastik und andere schädliche Stoffe freisetzt. So berichtete das „Oceanographic Magazine“ von einer Warnung von Forschern der Universität Portsmouth, dass Offshore-Windparks zwar für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sind, jedoch „erhebliche Risiken für das Ökosystem, die Wirtschaft und die menschliche Gesundheit“ mit sich bringen könnten, wenn keine gründliche Bewertung durchgeführt wird. Der Grund liege in den potenziell schädlichen Konzentrationen von Metallstoffen, die aus den derzeitigen Schutzmaßnahmen für Windkraftanlagen ins umgebende Wasser gelangen könnten.

Doch all diese Warnungen und Gefahren interessieren die EU-Kommission anscheinend nicht. Denn in diesem Zusammenhang kritisiert der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser, dass die EU-Kommission zwar permanent von Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung von Mikroplastik redet, gleichzeitig aber die durch den Abrieb von Rotorblättern verursachte Freisetzung von Mikroplastik in Luft, Böden und Gewässern und letztlich auch in die Nahrungskette verschweige.

Besonders brisant sei, dass selbst die verfügbaren Studien erhebliche Mengen an Abrieb dokumentieren würden. „Eine norwegische Studie kommt zum Ergebnis, dass pro Windkraftanlage jährlich bis zu 62 Kilogramm Mikroplastik entstehen können. Hochgerechnet auf die zehntausenden Windräder in Europa sprechen wir von gewaltigen Mengen, die Jahr für Jahr in die Umwelt gelangen. Luft, Gewässer, Böden, Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere und letztlich der Mensch selbst werden damit belastet“, warnte der Freiheitliche.

Hauser wird eine schriftliche Anfrage an die Kommission stellen um herauszufinden, warum die Brüsseler Behörde die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik von Windrädern verschweigt und wie sie ihr Ziel einer Null-Umweltverschmutzung bis 2050 erreichen will, wenn die Windenergie weiterhin massiv ausgebaut werden soll? Darüber hinaus möchte der freiheitliche Europaabgeordnete in Erfahrung bringen, ob für die EU-Kommission der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und einer intakten Umwelt Priorität hat, oder das Festhalten am Narrativ der „sicheren“ und „ungefährlichen“ Windkraft im Vordergrund steht.

zurzeit

Die Bibel, die Wissenschaft und andere Quellen unbequemer Wahrheiten sind in Kanada und Großbritannien mittlerweile Straftaten

Medforth AI

Der neue kanadische Gesetzentwurf zur Einschränkung von Hassrede würde den Schutz der Bibel aufheben. Das bedeutet, dass das Aufhängen oder Tragen von Schildern mit Zitaten aus Levitikus oder anderen Schriften, die LGBTQ+-Verhalten verurteilen, oder die Behauptung,  es gäbe nur zwei Geschlechter  , als Hassrede und damit als Straftat mit Gefängnisstrafe geahndet werden könnte. Da die Existenz von nur zwei Geschlechtern und die Tatsache, dass ein Baby im Mutterleib ein lebender Mensch ist, wissenschaftliche Fakten sind, könnte auch das Zitieren  wissenschaftlicher Lehrbücher  zu einer Gefängnisstrafe führen, wenn diese Fakten die Gefühle einer Person verletzen.

Im letzten Jahrzehnt haben sich Großbritannien und Kanada, einst zwei der freiesten Länder der Welt, so weit nach links entwickelt, dass sie zu den restriktivsten Ländern in Bezug auf Meinungs- und Religionsfreiheit geworden sind.

Die britische Polizei nahm  allein im Jahr 2023 mehr als 12.000 Festnahmen  gemäß Abschnitt 127 des Kommunikationsgesetzes von 2003 und Abschnitt 1 des Gesetzes über böswillige Kommunikation vor – etwa 30 pro Tag – eine Zahl, die sich seit 2017 fast verdoppelt hat. Eine unabhängige Untersuchung ergab, dass   zwischen dem Inkrafttreten des Online-Sicherheitsgesetzes und Februar 2025 292 Personen nach diesem Gesetz angeklagt wurden .

Im Menschenrechtsbericht 2024 des US-Außenministeriums wurde festgestellt   , dass sich die Menschenrechtslage in Großbritannien im Jahr 2024 verschlechtert habe. Als Gründe wurden „glaubwürdige Berichte über gravierende Einschränkungen der Meinungsfreiheit“ angeführt. Weiterhin wurde angemerkt, dass die britische Regierung nach dem  Anschlag in Southport  „wiederholt interveniert hat, um die Meinungsfreiheit einzuschränken“.

Lucy Connolly, eine 41-jährige weiße Frau, die mit einem konservativen Stadtrat verheiratet ist, wurde nach dem Massaker von Southport wegen eines Social-Media-Beitrags verurteilt und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Jamila Abdi, eine 21-jährige schwarze Frau, wurde wegen der Verwendung einer rassistischen Beleidigung auf Twitter strafrechtlich verfolgt; das Verfahren dauerte acht Monate, bevor die Staatsanwaltschaft es einstellte, nicht aus Gründen der Meinungsfreiheit, sondern weil Bedenken bestanden, dass die Strafverfolgung einer schwarzen Person für die Verwendung dieses Wortes selbst rassistisch sei.

Graham Linehan, der irische Autor, der Father Ted und The IT Crowd geschaffen hat, wurde von fünf bewaffneten Beamten am Flughafen Heathrow festgenommen, weil er drei Tweets aus Arizona abgesetzt hatte; seine ursprünglichen Kautionsauflagen untersagten ihm die Nutzung von X während seines Aufenthalts in Großbritannien.

Die britischen Polizeibehörden verzeichneten  im Jahr bis Juni 2024 13.200 „Hassvorfälle ohne Straftatbestand“  (NCHIs). Gemäß den bisherigen Richtlinien des College of Policing waren Beamte verpflichtet, den Namen des Beschuldigten zu vermerken, wenn sich jemand als Opfer von Hass bezeichnete, selbst wenn keine Straftat begangen worden war, ohne dass die Behauptungen untersucht werden mussten.

Der schottische Hate Crime and Public Order Act  2021  trat am 1. April 2024 in Kraft und schuf neue Straftatbestände des „bedrohlichen oder beleidigenden Verhaltens mit der Absicht, Hass zu schüren“ gegen alle geschützten Merkmale, Behinderung, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, mit einer Höchststrafe von sieben Jahren Gefängnis. Zudem werden bestimmte Äußerungen kriminalisiert, unabhängig davon, ob Beweise dafür vorliegen, dass sie Schaden oder Gewalt verursachen können.

Die Linke befürwortet Abtreibung mit dem Argument, es sei das Recht der Frau, selbst zu entscheiden, und ein Fötus sei weder ein Baby noch menschliches Leben und habe daher keinen Anspruch auf Schutz. Biologisch gesehen ist ein Fötus jedoch ein menschliches Wesen, gemeinhin als Baby bekannt, und somit ein menschliches Leben, dem das Recht auf rechtlichen Schutz zustehen sollte.

Obwohl Wissenschaft und christliche Lehre in diesem Punkt übereinstimmen, wie auch in der Debatte um die Geschlechtertrennung, werfen Liberale Christen vor, die Wissenschaft zu ignorieren oder abzulehnen. Biologielehrbücher, die vor 2019 erschienen sind, sind in dieser Frage jedoch eindeutig. Nach den geltenden Gesetzen gegen Hassrede könnte das Zitieren dieser Bücher als Hassverbrechen gelten.

Das Vereinigte Königreich dehnte sein Gesetz zur Schutzzone zum 31. Oktober 2024 auf das gesamte Land aus.  Demnach ist es strafbar,  die Entscheidung einer Person im Umkreis von 150 Metern um eine Abtreibungsklinik in England und Wales zu beeinflussen. Im November 2022 wurde Isabel Vaughan-Spruce festgenommen, weil sie in der Nähe einer Abtreibungsklinik in Birmingham still gebetet hatte. Im August 2024 räumte die Polizei von West Midlands ein, sie unfair behandelt zu haben, und erklärte sich bereit, ihr eine Entschädigung von umgerechnet etwa 13.000 Pfund für die Verletzung ihrer Rechte zu zahlen.

Adam Smith-Connor, ein Armeeveteran, wurde verurteilt, weil er einige Minuten lang still in der Nähe einer Abtreibungsklinik in Bournemouth gebetet hatte, und zu einer Geldstrafe von 9.000 Pfund verurteilt. Livia Tossici-Bolt, eine pensionierte Biomedizinerin, erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 20.000 Pfund, nachdem sie in der Nähe derselben Klinik mit einem Schild gestanden hatte, auf dem stand: „Hier, um zu reden, wenn Sie wollen.“

Der 78-jährige Großvater Clive Johnston wurde in Nordirland verurteilt, weil er in der Nähe eines Krankenhauses einen Gottesdienst im Freien abgehalten hatte. Er predigte dort auf Grundlage von Johannes 3,16, ohne dabei anstößige Schilder zu verwenden, Schimpfwörter zu benutzen, Eingänge zu blockieren oder das Thema Abtreibung zu erwähnen. Das  US-Außenministerium  bezeichnete die Strafverfolgung nach den Gesetzen zur Pufferzone als „eklatanten Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Religionsfreiheit“ und als „besorgniserregende Abweichung von den gemeinsamen Werten, die die Beziehungen zwischen den USA und Großbritannien prägen sollten“.

Das kanadische Strafgesetzbuch sieht derzeit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren für „vorsätzliche Anstiftung zum Hass“ vor, enthält jedoch eine Ausnahme für Äußerungen, die in gutem Glauben aufgrund des Glaubens an einen religiösen Text getätigt werden.  Der von Justizminister Sean Fraser (Liberalpartei) eingebrachte Gesetzentwurf C-9  , der „Combat Hate Act“, wurde am 25. März 2026 mit 186 Ja- und 137 Nein-Stimmen entlang der Parteilinien vom Unterhaus verabschiedet und geht nun an den Senat. Dieser Gesetzentwurf streicht die Ausnahme für religiöse Äußerungen.

Kanadische Beamte haben bereits angedeutet, wie sie das Gesetz anwenden wollen: Der konservative Abgeordnete Andrew Lawton zitierte Aussagen von Marc Miller, dem kanadischen Minister für Identität und Kultur, der in einer Anhörung des Justizausschusses des Unterhauses erklärte, dass einige Passagen in Levitikus, Deuteronomium und Römer “eindeutigen Hass beispielsweise gegenüber Homosexuellen” enthielten und die Frage aufwarf, wie die bona fide religiöse Verteidigung auf das Zitieren solcher Passagen angewendet werden könne.

Die  Kanadische Bischofskonferenz  warnte Premierminister Mark Carney in einem Schreiben davor, dass die Abschaffung der Ausnahmeregelung Kanadier gefährdet, die aufrichtige theologische Überzeugungen äußern. Die  Kanadische Bürgerrechtsvereinigung (Canadian Civil Liberties Association)  warnte, dass die neuen Definitionen von Hassverbrechen in der entsprechenden Gesetzgebung „weit über die bestehenden Verbote hinausgehen und friedliche Proteste kriminalisieren könnten“, mit Strafen, die „Aktivisten zum Schweigen bringen könnten“.

Die Gesetzesentwürfe C-63 und C-367, die dem Gesetzesentwurf C-9 vorausgingen, schlugen die Wiedereinführung von Abschnitt 13 des kanadischen Menschenrechtsgesetzes vor. Dieser hätte es staatlichen Zensoren ermöglicht, Meinungsäußerungen im Internet zu untersuchen und zu verfolgen, der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, andere Bürger anonym wegen „Hassrede“ im Internet zu melden, und lebenslange Haft für „hassmotivierte“ Straftaten vorgeschlagen, wobei der Begriff „Hass“ vage definiert blieb. Beide Gesetzesentwürfe wurden mit der Vertagung des Parlaments im Januar 2025 zurückgestellt und in den Rahmen des Gesetzesentwurfs C-9 integriert.

Pastor Derek Reimer wurde 2023 mehrfach festgenommen, weil er gegen eine Lesung von Dragqueens in einer öffentlichen Bibliothek in Calgary protestiert hatte, und verbrachte das Osterwochenende desselben Jahres im Gefängnis. Im Dezember 2025 wurde er erneut verhaftet, nachdem er sich geweigert hatte, einer gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die ihn verpflichtete, eine schriftliche Entschuldigung an die Bibliotheksdirektorin zu unterzeichnen – eine Forderung, die seine Unterstützer als Nötigung bezeichneten.

Linda Gibbons, eine 76-jährige Großmutter, die mehr als elf Jahre in kanadischen Gefängnissen wegen friedlicher Pro-Life-Proteste vor Abtreibungskliniken verbracht hat, wurde im Februar 2025 verhaftet, weil sie schweigend ein Schild vor der Morgentaler-Klinik in Toronto hochhielt, und später  im Juni 2025 freigesprochen.  In mehreren kanadischen Provinzen gelten Gesetze, die Pro-Life-Äußerungen im Umkreis von 50 Metern um Abtreibungskliniken verbieten.

Menschenrechtsgerichte haben finanzielle Strafen für die Ausübung der Meinungsfreiheit verhängt. Das  Menschenrechtsgericht von British Columbia  verurteilte den ehemaligen Schulrat von Chilliwack, Barry Neufeld, zur Zahlung von 750.000 Dollar an LGBT-Lehrkräfte. Grund dafür waren seine öffentlichen Äußerungen gegen die Genderideologie an Schulen und die Darlegung der Rolle  seines christlichen Glaubens  in diesem Widerstand. Das Geld sollte unter 45 bis 163 LGBT-Schulangestellten als Entschädigung für die ihnen zugefügte Verletzung ihrer Würde, ihrer Gefühle und ihres Selbstwertgefühls verteilt werden. Neufeld hat beim Obersten Gerichtshof von British Columbia eine gerichtliche Überprüfung beantragt.

Im Januar 2025 verhängte dasselbe Gericht eine Geldstrafe von 10.000 Dollar gegen eine Person, die gegenüber einer Freundin Bedenken hinsichtlich der geplanten beidseitigen Mastektomie geäußert hatte, um ihre Transidentität zu bestätigen. Das Gericht urteilte, die privaten Äußerungen seien diskriminierend; auch dieses Urteil wird derzeit gerichtlich überprüft. Das Menschenrechtsgericht von Quebec verurteilte einen Friseursalon in Montreal zur Zahlung von 500 Dollar an eine nicht-binäre Aktivistin, weil dieser Haarschnitte für Männer und Frauen anbot. Eine Gewerkschaftsangestellte der BC Ferry zahlte 8.000 Dollar Schadensersatz, weil sie die Pronomen „sie/ihr“ für eine Kollegin verwendet hatte, die die Pronomen „sie/ihnen“ bevorzugte.

Josh Alexander, ein 16-jähriger Schüler der St. Joseph’s Catholic High School in Renfrew, Ontario, erklärte in einer Klassendiskussion, dass es nur zwei Geschlechter gäbe und dass Mädchen das Recht hätten, ihre eigenen Toiletten ohne die Anwesenheit biologischer Männer zu benutzen.

Er wurde suspendiert und anschließend für den Rest des Schuljahres der Schule verwiesen, da seine Anwesenheit „das körperliche und seelische Wohlbefinden“ von Transgender-Schülern beeinträchtigte. Nach seiner Rückkehr auf den Campus wurde er  wegen Hausfriedensbruchs festgenommen,  was gegen den aufgrund dieser Überzeugungen verhängten Schulverweis verstieß.

In Montreal verhängte die Stadt eine Geldstrafe von 2.500 kanadischen Dollar gegen eine evangelikale Kirche, weil diese ein Konzert des amerikanischen christlichen Musikers Sean Feucht veranstaltet hatte. Begründet wurde dies mit dem Fehlen der erforderlichen Genehmigung und der Feststellung, dass die Meinungsfreiheit nicht Hassrede oder diskriminierende Rhetorik umfasse. Kommunale Behörden in Halifax, Charlottetown, Moncton, Québec, Gatineau und Vaughan widerriefen die Genehmigungen für Feuchts Auftritte aufgrund von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und der Möglichkeit von Protesten.

Das Konzert in Montreal fand statt; draußen versammelten sich Demonstranten, die Polizei nahm einen Mann wegen Behinderung der Polizeiarbeit fest, und während der Aufführung wurde eine Rauchbombe in die Kirche geworfen. Feucht warf den kanadischen Behörden Zensur und religiöse Diskriminierung vor. Die Behörden beteuerten, ihr Vorgehen basiere auf der öffentlichen Sicherheit und städtischen Vorschriften.

Wir leben heute in einer Welt, in der oben unten und richtig falsch ist. Man sagt: „Folgt der Wissenschaft“, außer wenn die Wissenschaft den eigenen Überzeugungen widerspricht; dann antwortet man: „Nicht diese Wissenschaft, du Idiot!“

Es gilt heute als Recht, ein Baby zu töten, und als Verbrechen, etwas anderes zu behaupten. Obwohl es nur Männer und Frauen gibt und immer gegeben hat, wird von uns nicht nur erwartet, dass wir an andere Geschlechter glauben, sondern es ist sogar kriminell, die Illusion anderer infrage zu stellen.

Und am aufschlussreichsten ist, dass die Bibel heute als Quelle des Hasses gilt. Jeder, der sich die Zeit genommen hat, sie zu lesen, weiß, dass sie uns lehrt, alle Menschen zu lieben, aber auch die Sünde als solche zu erkennen und sie zu bekämpfen. Das ist kein Akt des Hasses, sondern ein Akt der Liebe.

Wie lange wird es dauern, bis auch diese Erklärung als Verbrechen gilt?

gatewayhispanic

Gäste mit Israel-Flagge müssen Berliner Café unter Polizeischutz verlassen

Am Potsdamer Platz mussten Gäste mit Israel-Flagge ein Café unter Polizeischutz verlassen. Der Betreiber verweist auf Beschwerden. Der eigentliche Skandal bleibt: Eine Israel-Flagge reicht in Berlin offenbar wieder für Bedrohung.

Berlin hat wieder einen Vorfall, der mehr zeigt als eine einzelne Auseinandersetzung vor einem Café. Am Potsdamer Platz, mitten in der Hauptstadt, mussten Gäste, darunter eine Frau mit einer Israel-Flagge um die Schultern, ein Café verlassen. Mehrere Polizisten standen daneben. Draußen filmten und bedrängten antiisraelische Aktivisten die Szene. Als die Gruppe ging, musste sie nach den veröffentlichten Aufnahmen von der Polizei geschützt werden. BILD berichtet, die Gäste seien wegen der Israel-Flagge aus dem „Espresso House“ gedrängt worden. Die Berliner Zeitung schildert den Fall unter Berufung auf ein Video und eine Stellungnahme des Unternehmens ebenfalls als Rauswurf, nennt aber als Betreiberdarstellung, die Gäste hätten lautstark Parolen gerufen und andere Gäste hätten sich gestört gefühlt.

Gerade deshalb ist der Fall so wichtig. Selbst wenn man die Darstellung des Betreibers zugrunde legt, bleibt eine bedrückende Frage: Warum wurde am Ende die kleine Gruppe mit Israel-Flagge zum Problem, während draußen jene standen, vor denen die Polizei sie offenbar schützen musste? In einem freien Land darf eine Israel-Flagge nicht reichen, um Menschen aus einem öffentlichen Raum herauszudrängen. Eine israelische Flagge ist kein Angriff, keine Provokation und kein Sicherheitsrisiko. Sie ist das Symbol eines Staates, mit dem Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt und dessen Sicherheit deutsche Politiker regelmäßig als besondere Verantwortung bezeichnen.

Der Vorfall ereignete sich am Rande einer antiisraelischen Demonstration in Berlin-Mitte. Genau dieser Kontext ist entscheidend. Denn die Bilder zeigen nicht einfach eine gewöhnliche Café-Situation, sondern eine Lage, in der Menschen mit sichtbarer Israel-Solidarität von einer feindseligen Menge gefilmt, bedrängt und verhöhnt wurden. Dass die Polizei einschreiten und Abstand herstellen musste, sagt viel über die Atmosphäre. Wer mit Israel-Flagge in Berlin sitzt, sollte keine Polizeibegleitung brauchen, um ein Café sicher zu verlassen.

Der Betreiber der Kette ließ laut BILD eine Anfrage zunächst unbeantwortet, erklärte gegenüber der Berliner Zeitung jedoch, der Mann und die Frau hätten im Café lautstark Parolen gerufen, während die Demonstration vorbeigezogen sei. Gäste hätten sich gestört gefühlt. Das Unternehmen wolle „nicht Teil einer Demo sein“, sondern „einfach nur Kaffee verkaufen“. Diese Erklärung mag aus Sicht eines Geschäftsführers pragmatisch klingen. Sie reicht aber nicht aus, um die öffentliche Wirkung des Vorgangs zu erklären. Denn in der Realität wurde das Video von antiisraelischen Accounts verbreitet und als Triumph inszeniert: Menschen mit Israel-Flagge mussten gehen. Genau diese Botschaft bleibt hängen.

Hier liegt das eigentliche Problem. Neutralität bedeutet nicht, dass man diejenigen entfernt, die sichtbar zu Israel stehen, während ein aufgebrachter Mob draußen diese Entfernung feiert. Neutralität bedeutet auch nicht, dass das lauteste oder aggressivste Umfeld faktisch entscheidet, wer noch sitzen darf. Wenn Cafés, Universitäten, Kulturorte oder öffentliche Räume aus Angst vor Störungen zuerst jene aus dem Bild nehmen, die jüdische oder israelische Symbole zeigen, dann entsteht ein gefährliches Signal: Sichtbare Israel-Solidarität gilt als Störfaktor.

Berlin kennt solche Bilder inzwischen zu gut. Erst im April meldete die Polizei, dass einem Mann am Alexanderplatz eine Israel-Flagge entrissen, auf den Boden geworfen und später bespuckt, übergossen und in einer Mülltonne entsorgt worden sein soll. Der Staatsschutz ermittelte. Auch damals ging es nicht um eine komplizierte Nahostdebatte, sondern um das öffentliche Zeigen eines Symbols. Eine Israel-Flagge wurde zum Anlass für Aggression.

Man muss deshalb nicht jedes Detail des Café-Vorfalls bereits endgültig kennen, um die größere Entwicklung zu erkennen. Wer in Deutschland mit Israel-Flagge sichtbar ist, muss zunehmend damit rechnen, gefilmt, beschimpft, bedrängt oder zum Problem erklärt zu werden. Das ist kein normaler politischer Streit. Es ist ein Klima, in dem jüdische und israelische Sichtbarkeit wieder erklärungsbedürftig wird. Genau darin liegt die Schande.

Natürlich hat ein Café Hausrecht. Natürlich darf ein Betreiber einschreiten, wenn Gäste andere belästigen, aggressiv auftreten oder eine Situation gefährlich wird. Aber gerade deshalb muss sauber aufgeklärt werden, was am Potsdamer Platz tatsächlich geschah. Wurden die Gäste wegen ihres Verhaltens aufgefordert zu gehen oder wegen der Israel-Flagge? Welche Rolle spielte der Druck von außen? Wurden die Gäste ausreichend geschützt? Wurde der antiisraelische Mob konsequent zurückgedrängt? Und warum wurde die Szene in sozialen Netzwerken so schnell als Sieg über Israelis oder Israel-Unterstützer gefeiert?

Diese Fragen sind nicht kleinlich. Sie betreffen die Grundordnung einer Stadt, die gern von Vielfalt, Weltoffenheit und Erinnerungskultur spricht. Vielfalt darf nicht nur gelten, solange keine Israel-Flagge sichtbar wird. Weltoffenheit ist nichts wert, wenn jüdische oder israelische Symbole im öffentlichen Raum sofort als Provokation behandelt werden. Erinnerungskultur bleibt leer, wenn Menschen heute wieder spüren, dass ihre Sicherheit davon abhängt, ob sie ihre Identität oder Solidarität sichtbar machen.

Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Jochen Feilcke, sprach laut BILD von einer Schande für das weltoffene Berlin und forderte eine klare Antwort der Politik. Genau diese Antwort ist nötig. Nicht in Form schneller Empörung allein, sondern durch eine klare Linie: Israel-Flaggen dürfen in Berlin nicht zum Anlass für Einschüchterung werden. Wer Menschen wegen sichtbarer Israel-Solidarität bedrängt, filmt, verhöhnt oder vertreibt, greift nicht nur einzelne Gäste an. Er testet, wie viel jüdische und israelische Sichtbarkeit diese Stadt noch aushält.

Berlin sollte diese Frage nicht den Lautesten auf der Straße überlassen.

haolam

München: Syrer nach sexueller Belästigung identifiziert

Bereits Mitte April kam es am Hauptbahnhof München zu mehreren sexuellen Belästigungen. Dank Videoaufzeichnungen konnte der Täter identifiziert werden. Die Bundespolizei sucht nun nach einer weiteren Geschädigten. Am Donnerstag, den 16. April gegen 12 Uhr, hielt sich ein zunächst unbekannter Mann im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs München auf. Als eine 19-Jährige die Treppen zum Mittelbahnsteig hinunterlief, näherte er sich ihr von hinten und kniff ihr ins Gesäß. Die 19-Jährige stellte den Mann daraufhin zur Rede, was dieser jedoch ignorierte. Die Geschädigte erstattete wenig später Anzeige bei der Bundespolizei. Unmittelbar danach wurden Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof gesichert. Im Rahmen der Auswertung stellten die Beamten fest, dass der Tatverdächtige zuvor bereits von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München kontrolliert worden war. Es handelt sich um einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte mindestens zwei weitere Frauen auf gleiche Weise sexuell belästigt hatte. Eine erstatteten Anzeige, die weitere Geschädigte ist bislang unbekannt.

Personenbeschreibung der Frau:

weiblich, 20-30 Jahre, 175-180 cm, hellbraune/dunkelblonde lange Haare, hellblaue Jeans, weißes Oberteil, beige/hellbraune Jacke mit schwarzen Akzenten, schwarze Lederschuhe, silberne Halskette, silberner Laptop in der Hand mitgeführt, schwarze Handtasche

Die Bundespolizei bittet die Geschädigte sowie Personen, die diese Frau kennen, sich unter der Telefonnummer 089/515550-0 zu melden.

Zugleich weist die Bundespolizei darauf hin, dass bei derartigen Delikten gute Aufklärungschancen bestehen – insbesondere dann, wenn diese zeitnah zur Anzeige gebracht werden. Vorhandene Videoaufzeichnungen können dabei entscheidend sein, unterliegen jedoch begrenzten Speicherfristen.

Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung dauern an.

Presseportal

Afrikanischer “Schutzsuchender” versucht auf offener Strasse einen Mann zu köpfen (Video)

Screengrab X

Ein Mann wurde festgenommen, nachdem erschreckende Aufnahmen aufgetaucht waren, die offenbar zeigen, wie ein Verdächtiger in Belfast bei einem „versuchten Enthauptungsversuch“ auf ein Opfer einstach.

Polizeibeamte wurden gestern gegen 22:30 Uhr zur Kinnaird Avenue im Norden der Stadt gerufen, nachdem sie Meldungen über den Messerangriff erhalten hatten.
Erschütternde Aufnahmen scheinen zu zeigen, wie ein Messerstecher mit einer Klinge auf den Hals des Opfers einsticht, während Umstehende „Lass ihn los!“ rufen.

Einer scheint zu rufen: „Er versucht, ihm den Kopf abzuschneiden.“

Heldhafte Umstehende greifen ein – sie attackieren den Angreifer mit einem Hurling-Schläger und ziehen ihn vom Opfer weg.

Die Polizei bestätigte später, dass sie einen Mann in den Dreißigern, vermutlich somalischer Herkunft, wegen des Verdachts auf versuchten Mord festgenommen habe.

Nach Angaben der Polizei befindet sich der Verletzte, ein Mann in den Vierzigern, in kritischem Zustand im Krankenhaus – er erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, am Hals und am Rücken.

Der abscheuliche Angriff hat Empörung und Entsetzen ausgelöst und wurde als „widerwärtig“ und als „mittelalterliche Verstümmelung“ verurteilt.

Knifeman ‘slashes man’s throat in attempted beheading’ in Belfast street before bystanders tackle him with hurling stick

Unter CDU-Regierungsbeteiligung: Anti-Rechts-Bündnis erhält Thüringer Demografiepreis

Die Thüringer Landesregierung hat die Verleihung des Thüringer Demografiepreises 2025 an ein Bündnis gegen rechts verteidigt. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Daniel Haseloff geht hervor, dass das Projekt „Gutes für Gera“, das vom „Aktionsbündnis Gera gegen Rechts“ und der Geraer Ortsgruppe von „Weltoffenes Thüringen“ getragen wird, sämtliche Voraussetzungen des Wettbewerbs erfüllt habe. Das Projekt wurde im Rahmen des Thüringer Demografiepreises „HEIMAT:Thüringen!“ ausgezeichnet. Die Preisvergabe erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur unter der Leitung von Minister Steffen Schütz (BSW).

Laut Landesregierung erfolgte die Bewerbung nicht allein durch das Aktionsbündnis. Vielmehr sei der Antrag gemeinsam mit der Ortsgruppe Gera der Initiative „Weltoffenes Thüringen“ eingereicht worden. Damit seien die formalen Teilnahmebedingungen erfüllt gewesen. Nach den Wettbewerbsregeln sind unter anderem Vereine, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen sowie Privatpersonen mit Bezug zu Thüringen teilnahmeberechtigt, sofern sie Projekte mit demografischem Schwerpunkt im Freistaat umsetzen.

Die Landesregierung ordnete das Projekt dem Themenfeld „HEIMAT:Leben! Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern“ zu. Zur Begründung heißt es: „Die Initiative setzt mit dem Projekt ein starkes Zeichen für Demokratie und fördert das gesellschaftliche Miteinander.“ Nach Darstellung des Ministeriums wirke das Vorhaben positiv auf lokale gesellschaftliche Strukturen und erfülle damit die Anforderungen der Ausschreibung.

Für die Auswahl der Preisträger wurden laut Landesregierung mehrere Bewertungsmaßstäbe herangezogen. Unter anderem wurden die Konzeptqualität, das ehrenamtliche Engagement, die Innovationskraft, die langfristige Wirkung, die Übertragbarkeit auf andere Regionen, die Generationengerechtigkeit, die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls sowie ein konkreter Nutzen für die Lebensqualität vor Ort berücksichtigt. Zunächst traf das zuständige Ministerium eine Vorauswahl geeigneter Projekte. Im Anschluss wurden die ausgewählten Bewerbungen in einer öffentlichen Online-Abstimmung bewertet.

Besondere Aufmerksamkeit galt der Frage, ob die politischen Positionierungen der Bewerber bei der Preisvergabe eine Rolle spielten. Die Landesregierung erklärte dazu, dass lediglich Bewerbungen ausgeschlossen würden, deren Inhalte strafrechtlich relevant, sittenwidrig oder anderweitig verwerflich seien.

Im Fall des ausgezeichneten Projekts habe die Prüfung keine Beanstandungen ergeben. Wörtlich heißt es: „Die generell durchgeführte Prüfung verfügbarer Quellen ergab keinen Hinweis darauf, dass das Projekt nicht mit den Grundsätzen des Wettbewerbs vereinbar ist.“ Weiter führt die Landesregierung aus: „Die Förderung demokratischer Bildung und das Informieren über menschenverachtende, antidemokratische Ideologien durch Mitmachaktionen sowie Kulturformate entspricht den Grundsätzen des Wettbewerbs.“

FREILICH Magazin

Massendemonstration in Berlin: Tausende Bürger riefen: “Merz muss weg!”

Screenshot YouTube/ReichweiteTV

Die Zahl der Demonstrationen gegen die Politik der aktuellen Bundesregierung nimmt zu. Immer mehr Bürger sind enttäuscht und treten auf die Straße, um ihren Unmut sichtbar und hörbar kundzutun.

Am gestrigen Montag sind bis zu 10.000 Menschen durch die Straßen der Innenstadt von Berlin gezogen, vorbei am Reichstag und den Regierungsgebäuden. 

Großdemonstration gegen Merz und seine Politik

Die Demonstranten riefen: “Merz muss weg!” und schwenkten Deutschlandflaggen. Sie forderten den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner schwarz-roten Koalitions-Regierung.

Außerdem forderten die Demonstranten mit ihren Aufrufen und auf ihren Plakaten die Einführung einer direkten Demokratie mit Volksabtsimmugen nach dem Schweizer Vorbild, eine Abschaffung der Energie- bzw. CO2-Steuer, ein Stopp der Gesundheitsreform, die zulasten der Bürger geht, und die Abschaffung des “GEZ-Zwangsbeitrags”.

Begleitet war die Demonstration von einem Autokorso. Mehrere hunderte Beamte sorgten für die Sicherheit der ordentlich angemeldeten und friedlichen Demonstration.

Beatrix von Storch zeigte Solidarität mit dem Schwenken der Deutschlandfahne

Als die Demonstranten an den Gebäuden der Bundestagsbüros vorbeizogen, zeigte Beatrix von Storch ihre Solidarität mit den Demonstranten, indem sie vom Balkon ihres Bundestagsbüros aus ebenfalls die Deutschlandfahne schwenkte

freiewelt.net