
Brüssel plant den nächsten milliardenschweren Kraftakt. Im EU-Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034 könnten bis zu 20 Milliarden Euro für die sogenannte externe Dimension der Migrationspolitik vorgesehen werden. Aus diesem Topf sollen künftig auch Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union finanziert werden können.
Endgültig beschlossen ist weder die Summe noch ihre konkrete Verwendung. Die 20 Milliarden wären keineswegs ausschließlich für sogenannte Return Hubs reserviert. Das Geld könnte ebenso in Partnerschaften, Programme und andere Maßnahmen der externen Migrationspolitik fließen.
Wie viel davon am Ende tatsächlich für die Rückführung ausreisepflichtiger Personen verwendet wird, ist somit völlig offen. Sicher ist vorerst nur, dass Brüssel ein großes Preisschild an eine Politik hängt, die über Jahre angekündigt, aber kaum konsequent vollzogen wurde.
Was rechte Parteien seit Jahren fordern, wird damit schrittweise zur offiziellen Politik der Europäischen Union.
Zehn Jahre verlorener Vollzug
Der Kurswechsel kommt spät. Jährlich erhalten mehr als 400.000 Menschen ohne Aufenthaltsrecht eine Rückkehrentscheidung. Tatsächlich zurückgeführt wird nach Angaben der EU-Kommission nur rund jeder Fünfte.
Vier von fünf Entscheidungen bleiben damit ohne wirksamen Vollzug. Ein Staat, der zwar ablehnen, aber nicht abschieben kann, betreibt keine kontrollierte Migrationspolitik. Er verwaltet den Kontrollverlust.
Seit 2015 wurden in der Europäischen Union mehrere Millionen Asylanträge gestellt. Europa finanzierte Aufnahme, Unterbringung, Integration, Entwicklungshilfe und immer neue Reformpakete. Gleichzeitig blieben die Außengrenzen durchlässig, Rückführungen selten und rechtskräftige Entscheidungen vielfach folgenlos.
Nun soll ein neuer Geldtopf richten, was politischer Unwille über Jahre angerichtet hat.
Immerhin stimmt diesmal die Richtung. Rückführungszentren in Drittstaaten könnten verhindern, dass mangelnde Kooperation der Herkunftsländer den faktischen Verbleib in Europa auf unbestimmte Zeit verlängert. Sie würden außerdem das verhängnisvolle Signal abschwächen, wonach selbst ein abgelehnter Asylantrag häufig nur den Beginn eines jahrelangen Aufenthalts bedeutet.
Brüssels Lieblingslösung: ein neues Budget
Doch Milliarden sind noch keine Abschiebungen. Brüssel ist geübt darin, richtige Begriffe in Programme, Arbeitsgruppen und Förderinstrumente zu verwandeln, bis vom ursprünglichen Ziel kaum mehr als ein Verwaltungsapparat übrig bleibt.
Am Ende drohen erneut Beraterverträge, internationale Organisationen, Evaluierungen und NGO-Projekte finanziert zu werden, während die Rückführungsquote nahezu unverändert bleibt. Ein „innovativer Finanzierungsmechanismus“ mag in einem Brüsseler Strategiepapier eindrucksvoll klingen. Er bringt aber noch keinen einzigen Ausreisepflichtigen außer Landes.
Bislang fehlen zudem ausreichend viele Partnerstaaten, verbindliche Abkommen und festgelegte Standorte. Hinzu kommen rechtliche Verfahren, Kontrollfragen und hohe Betriebskosten. Ohne klare Zuständigkeiten bleiben Return Hubs vorerst ein politisches Schlagwort mit großzügiger Budgetoption.
Rückführung beginnt an der Grenze
Selbst funktionierende Zentren lösen nur einen Teil des Problems. Wer Rückführungen ernst meint, muss gleichzeitig den illegalen Zustrom unterbinden und die europäischen Außengrenzen wirksam schützen.
Asylverfahren müssen möglichst an den Außengrenzen oder außerhalb der EU durchgeführt werden. Aus Seenot gerettete Migranten dürfen nicht automatisch in den europäischen Binnenraum gebracht werden, sondern müssen auch in sichere Drittstaaten überstellt werden können.
Ebenso braucht es Rückführungen in großem Maßstab. Herkunftsländer, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen, dürfen nicht länger mit bedingungsloser Entwicklungshilfe, Visavorteilen und wirtschaftlicher Zusammenarbeit rechnen. Wer europäische Gelder erhält, aber bei der Rücknahme eigener Staatsbürger nicht kooperiert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Die mögliche Bereitstellung von bis zu 20 Milliarden Euro ist daher ein überfälliges Signal. Doch ob daraus eine wirkliche Kurskorrektur wird, entscheidet sich nicht an der Höhe des Budgets, sondern an der Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die Europa tatsächlich verlassen.