Zwickau: Richter lässt die Anklage wegen versuchten Mordes fallen, obwohl ein marokkanischer Migrant sein Opfer während eines vorher vereinbarten Faustkampfes mehrfach in Brust und Bauch gestochen hat

Ein 22-jähriger marokkanischer Migrant, Aboubaker B., wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem er einem tunesischen Migranten während einer vorher vereinbarten Faustschlägerei in Zwickau mehrfach in den Bauch und die Brust gestochen hatte. Allerdings sah sich Aboubaker B. eine deutlich niedrigere Strafe als erwartet gegenüber, nachdem der Richter festgestellt hatte, dass die Tat nicht als versuchter Mord gilte, da der Mann irgendwann aufgehört hatte, sein Opfer zu erstechen.

Der Vorfall begann am 26. Oktober 2025 als körperlicher Kampf am Schuhmannplatz, als Aboubaker B. mit dem Tunesier einen Faustkampf vereinbarte. Der Vorfall endete jedoch mit einer lebensbedrohlichen Messerstecherei, bei der Aboubaker B. sein Opfer mehrfach stach, nachdem es zu Boden gefallen war, so Tag24-Publikation.

Der Vorfall eskalierte von einer Schlägerei zu einem brutalen Angriff, als Aboubaker B. nach dem Sturz des Mannes ein Messer in seinen 25-jährigen Gegner stiess. Laut Anklageschrift stach er das Opfer “mehrfach in Brust und Bauchhöhle”. Das Gericht stellte fest, dass “die geschädigte Partei dadurch schwer verletzt wurde”, was eine sofortige Operation erforderte und dem Opfer bleibende körperliche Folgen hinterließ.

Wie zu erwarten, klagten die Staatsanwälte Aboubaker B. wegen versuchten Mordes aufgrund der Schwere des Verbrechens an. Trotz der schweren Verletzungen ließ der Richter die Anklage wegen versuchten Mordes jedoch fallen und erklärte, dass “laut den Aussagen der befragten Zeugen der Angeklagte freiwillig aufgehört habe, ihn weiter zu erstechen, obwohl er es leicht hätte tun können – bis hin zum Töten.”

Der Richter argumentierte, dass der Angeklagte, weil er den Angriff aus eigenem Antrieb eingestellt habe, für eine Verurteilung wegen der geringeren Tat schwerer Körperverletzung in Frage komme.

Mit der geringeren Schwere der Tat forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, und die Verteidigung argumentierte für zwei Jahre und sechs Monate. Richter Jörg Burmeister entschied sich letztlich für eine dreijährige Haftstrafe.

Mehrere Faktoren beeinflussten das endgültige Urteil des Richters. Der Angeklagte bot dem Opfer eine vollständige Entschuldigung an und gestand das Verbrechen vor Gericht, wobei er angeblich erhebliche Reue zeigte.

Darüber hinaus hob das Gericht hervor, dass “der Angeklagte vor diesem Vorfall kein Strafregister” hatte.

Das Regionalgericht Zwickau musste diese mildernden Umstände jedoch gegen die Tatsache abwägen, dass das 25-jährige Opfer bis heute unter den körperlichen Folgen des Übergriffs leidet. Aboubaker B. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, da das Urteil noch nicht endgültig ist.

Der Fall weist einige Parallelen zu einem Fall aus dem letzten Jahr auf, bei dem SPD-Bürgermeisterin Iris Stalzer von ihrer 17-jährigen adoptierten Tochter Zoe stundenlang in ihrem Haus gestochen und gefoltert wurde. Der Fall sorgte landesweit für Schlagzeilen, unter anderem wegen der anfänglichen Entscheidung des Staatsanwalts, keine Festnahme zu veranlassen. Nicht nur wurde die Tochter nicht wegen versuchten Mordes angeklagt, sondern auch nicht wegen Körperverletzung angeklagt, obwohl sie beinahe ihre Mutter getötet hätte. Das Argument war, dass sie zwar Stalzer hätte töten können, dies aber nicht getan habe. Schließlich wurde sie Wochen nach dem Vorfall festgenommen und wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Germany: Judge drops attempted murder charge despite Moroccan migrant stabbing his victim in the chest and stomach multiple times during pre-arranged fist fight

Donauinsel außer Kontrolle? Die Debatte über Sicherheit, Islam und Integration eskaliert

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Die Donauinsel, Wiens Schulen, Migration, politischer Islam und das Sicherheitsgefühl vieler Österreicher stehen im Zentrum einer hitzigen Debatte. In dieser Folge diskutieren Politologe Ralph Schöllhammer und exxpress-Herausgeberin Eva Schütz über Integration, Parallelgesellschaften, religiösen Druck an Schulen, Familiennachzug, Staatsbürgerschaften und die Frage, wie stark sich Österreich kulturell verändern darf oder soll.

Im Gespräch geht es um die zunehmende Sorge vor Islamisierung, Konflikte im öffentlichen Raum, Entwicklungen an Wiener Schulen, die Rolle fundamentalistischer Strömungen sowie die politischen Folgen für Österreich und Europa. Außerdem wird diskutiert, ob der Staat stärker eingreifen muss, welche Rolle Sozialleistungen, Familiennachzug und Bildungspolitik spielen und ob demokratische Systeme durch subversive Strukturen des politischen Islam langfristig unter Druck geraten könnten.

Was meint ihr: Ist die Debatte über Integration und öffentlichen Raum längst überfällig – oder wird hier politisch zu stark zugespitzt? Schreibt eure Meinung in die Kommentare.

Osnabrück: Polizeibekannter Messermann zerrt Frau ins Auto

Durch das beherzte Eingreifen einiger Passanten konnte am Montagmorgen an der Natruper Straße in Osnabrück eine 21-jährige Frau vor schlimmeren Verletzungen bewahrt werden.

Nach bisherigen Ermittlungen wurde die Frau von einem ihr und der Polizei bekannten 26-jährigen Mann um kurz nach sieben Uhr an einer Bushaltestelle im Osnabrücker Stadtteil Atter bedroht und gezwungen, in dessen Auto einzusteigen. An einer Ampel an der Natruper Straße ist es der Frau gegen 7.30 Uhr gelungen, aus dem Auto zu fliehen. Der 26-Jährige verließ daraufhin ebenfalls das Auto und verfolgte die Frau. Es kam zu einem Handgemenge. Der Mann ließ erst von der Frau ab, als einige Passanten auf das Geschehen zukamen. Er lief zurück zu seinem Auto und entfernte sich vom Tatort.

Bei der Auseinandersetzung mit dem 26-Jährigen wurde die Frau auch mit einem Messer attackiert. Das Opfer erlitt Verletzungen, die in einem Krankenhaus ambulant versorgt werden konnten. Die Ermittlungen dauern an, nach dem polizeibekannten 26-Jährigen wird gefahndet.

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Die eigenen Reihen hoffen längst auf Merz’ Scheitern

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Die geplante 1.000-Euro-Prämie für Arbeitnehmer wird zum Debakel für Friedrich Merz: Im Bundesrat verweigern ausgerechnet die CDU-geführten Länder die Zustimmung. Damit scheitert eines der wenigen Entlastungssignale der Koalition. Der Vorgang zeigt, wie brüchig die Autorität des Kanzlers geworden ist – selbst in der eigenen Partei.

Trier: Polizei nimmt Afghanen wegen versuchten Totschlags fest

Im Rahmen der Grenzkontrollen nahm die Bundespolizei in der Nacht zu Samstag einen 35-jährigen Afghanen auf der BAB 64 fest.

Der 35-Jährige war Insasse eines aus Luxemburg kommenden Reisebusses. Eine Überprüfung seiner Personalie ergab, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hamburg wegen versuchten Totschlags vorliegt. Er ist dringend verdächtig, dem Geschädigten mit einem Klappmesser eine Stichverletzung in der Halsgegend zugefügt zu haben, wobei die Luftröhre lediglich knapp verfehlt wurde. Zudem lag noch ein aktuelles Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Nach richterlicher Vorführung wurde er in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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Dresden: Syrer sticht auf Afghanen ein

Wiener Platz Google Maps

Die Lage eskalierte gegen 20:15 Uhr am Wiener Platz. Ein 27-jähriger Afghane beobachtete eine dreiköpfige Männergruppe dabei, wie diese Passanten anpöbelte. Als er die Szene mit seinem Mobiltelefon filmte, wurde er von der Gruppe mit einer Glasflasche angegriffen und im Gesicht verletzt. Kurz darauf rettete sich ein 28-jähriger Afghane mit einer Stichverletzung im Rücken zu einer Streife im Hauptbahnhof. Während die Beamten Erste Hilfe leisteten und Rettungskräfte sowie die Landespolizei alarmierten, entdeckte eine weitere Streife vor dem Hauptbahnhof ein drittes Opfer: Ein 27-jähriger Afghane wies eine Stichwunde im Bereich des Oberkörpers auf.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte ein 20-jähriger Syrer noch am Wiener Platz als Tatverdächtiger gestellt werden. Zwei weitere Verdächtige flüchteten zunächst in Richtung Prager Straße, wo die Beamten einen 16-jährigen Portugiesen festnehmen konnten. Ein dritter Täter ist derzeit noch flüchtig. Die verletzten Personen wurden in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung an die Landespolizei Sachsen übergeben. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung dauern an.

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Delitzsch: Afrikaner mit Damenschuh randaliert in der Öffentlichkeit

Am Sonntagmittag wurden Polizeibeamte nach Delitzsch gerufen, weil ein Damenschuh für eine Waffe gehalten wurde.

Kurz vor 13 Uhr meldeten Passanten eine männliche Person, welche in der Öffentlichkeit herumschrie und laut Aussage einer Zeugin auch eine Waffe bei sich führte. Im Zuge der Fahndung in der Umgebung wurde ein Tatverdächtiger (33, nigerianisch) festgestellt, auf welchen die Personenbeschreibung passte. Bei der Überprüfung führte er keine gefährlichen Gegenstände mit sich, und es wurden weder Personen verletzt noch bedroht. Nur ein auffälliger Damenschuh, der in Größe und Farbe der von den Zeugen beschriebenen Waffe ähnelte, wurde bei dem 33-Jährigen gefunden. Bei der Aufnahme seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Aus diesem Grund wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Leipzig eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Verstoß gegen das Waffengesetz | Damenschuh führt zu Haft | Verkehrsunfall bei Geithain