Werner Patzelt: Warum der Bruch jetzt unausweichlich ist; “Koalition zerplatzt”

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Die nächste große politische Krise könnte Deutschland schon im Herbst treffen.
Der Politikwissenschaftler Werner Patzelt analysiert im Gespräch mit Apollo News die dramatische Lage der Bundesregierung und seine Prognose hat es in sich:
👉 Diese Koalition könnte zerbrechen.
👉 …
👉 Die SPD nutzt ihre Macht gnadenlos aus.
👉 Und die AfD wird …
Während Friedrich Merz beim DGB ausgepfiffen wird und Lars Klingbeil immer mehr Druck macht, wächst bei vielen Bürgern der Eindruck:
Immer mehr Menschen fragen sich:
Wie lange hält diese Regierung überhaupt noch?

Umfrage Sachsen-Anhalt: AfD bei 42%; nur noch einen einzigen Prozentpunkt von einer parlamentarischen absoluten Mehrheit entfernt

Eine aktuelle INSA-Umfrage im Auftrag von NiUS sorgt für Aufsehen: In Sachsen-Anhalt liegt die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bei sensationellen 42 Prozent. Die CDU mit Ministerpräsident Sven Schulze kommt nur noch auf magere 24 Prozent – ein Abstand von 18 Prozentpunkten.

Damit ist die AfD nur noch einen einzigen Prozentpunkt von einer parlamentarischen absoluten Mehrheit entfernt. Wegen der vielen Kleinparteien unter der Fünf-Prozent-Hürde würde die AfD bereits bei rund 43 Prozent allein regieren können. Die Linke erreicht 13 Prozent, die SPD lediglich 6 Prozent. Grüne (4), BSW (4) und FDP (3) drohen den Einzug in den Landtag zu verpassen.

PI-NEWS

Luxemburg gegen die Nationen: EuGH greift nach der Macht

Wikimedia Commons Luxofluxo, CC-by-sa

Mit einem Urteil gegen Ungarn hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen tiefen Eingriff in das Machtgefüge Europas vorgenommen. Offiziell ging es um das ungarische „Kinderschutzgesetz” aus dem Jahr 2021, das sich gegen homosexuelle und queere Menschen richtete. Tatsächlich markiert die Entscheidung jedoch weit mehr als eine juristische Niederlage für Budapest: Der EuGH erhebt sich damit erstmals selbst zur obersten Instanz über die grundlegenden Werte Europas und greift unmittelbar in die Souveränität der Nationalstaaten ein.

Das Gericht erklärte das ungarische Gesetz für unvereinbar mit europäischem Recht, wie die Zeit berichtet. Überraschend war dabei weniger das Ergebnis als vielmehr die zugrunde liegende juristische Konstruktion. Die Luxemburger Richter stützten ihre Entscheidung erstmals unmittelbar auf Artikel 2 des EU-Vertrags. In diesem Artikel sind die Grundwerte der Union festgeschrieben, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Bislang galt diese Passage vor allem als politische Selbstbeschreibung der Union. Die Sanktionierung von Verstößen oblag traditionell den Regierungen der Mitgliedstaaten, nicht den Gerichten.

Mit diesem Urteil beansprucht der EuGH das Recht für sich, selbst darüber zu entscheiden, wann ein Mitgliedstaat gegen diese Werte verstößt. Juristen sprechen deshalb von einer historischen Machtverschiebung zugunsten der europäischen Justiz. Der Gerichtshof habe Artikel 2 „zu unmittelbar anwendbarem, direkt überprüfbarem Recht erklärt“.

Kritiker sehen darin einen Angriff auf die nationale Souveränität. Mit der neuen Auslegung könnte der EuGH nämlich künftig in nahezu alle Bereiche der nationalen Gesetzgebung eingreifen, sogar in solche, in denen die EU bislang keine ausdrücklichen Kompetenzen besitzt. Als Beispiele werden Fragen des Wahlrechts, der Staatsorganisation oder der Religionspolitik genannt. Mehrere Verfassungsrechtler warnen deshalb vor einer Entwicklung hin zu einem europäischen „Über-Verfassungsgericht“.

Ein deutscher Jurist warnt, der Gerichtshof könne damit „in die nationalen Rechtsordnungen hineinregieren, wie er will“. Ein anderer Jurist spricht von einem Instrument, mit dem Luxemburg „jeden mitgliedsstaatlichen Gesetzgebungsakt“ überprüfen könne.

Besonders brisant ist die Gefahr eines offenen Konflikts zwischen Luxemburg und den nationalen Verfassungsgerichten, wie im Bericht betont wird. Bereits in der Vergangenheit kam es zu einem Konflikt zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht. Eine Eskalation konnte damals nur mit Mühe verhindert werden. Nun wächst die Sorge, dass künftig zwei Gerichte gleichzeitig den Anspruch auf das letzte Wort erheben könnten.

Die Entscheidung löste unter Juristen heftige Reaktionen aus. Laut der Zeit ist hinter verschlossenen Türen von einer „desaströsen Entwicklung“ und „dogmatisch katastrophalen“ Folgen die Rede. Christoph Grabenwarter, der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, bezeichnete das Urteil als „einen besonderen Akt von judicial activism, der tief in das politische Leben Europas hineinwirkt“.

Kritiker verweisen demnach außerdem darauf, dass der EuGH das ungarische Gesetz auch ohne Artikel 2 hätte stoppen können. In dem Urteil werden zahlreiche andere Verstöße genannt, unter anderem gegen die EU-Grundrechtecharta, die Binnenmarktregeln und die Datenschutzvorschriften. Dass Luxemburg trotzdem zusätzlich auf Artikel 2 zurückgriff, wird als bewusster Machtanspruch interpretiert.

Der EuGH rechtfertigt sein Vorgehen mit dem Schutz des Rechtsstaats in Ländern wie Ungarn oder Polen. Dort hätten Regierungen versucht, die Gewaltenteilung auszuhöhlen und die Justiz politisch zu kontrollieren. Da die Politik in Brüssel lange gezögert habe, habe das Gericht die entstandene Lücke gefüllt.

Kritiker sehen genau darin das Problem: Immer mehr politische Entscheidungen würden von Gerichten statt von Parlamenten getroffen. Mit jeder neuen Zuständigkeit der Richter schrumpfe der Einfluss demokratisch gewählter Volksvertretungen. Ein Jurist warnt deshalb vor einem europäischen „Bundesstaat – aber ohne die entsprechende demokratische Legitimation“.

FREILICH Magazin

Mitten in Bozen: Wer hat diesen Auftritt genehmigt?

Bildschirmbild aus einem Video von Gualtiero Walter Bertagnolli auf Facebook

Viele Bozner dürften am Sonntag, den 10. Mai, ihren Augen kaum getraut haben: Eine große Prozession der Sikh-Gemeinschaft zog durch die Stadt. Gefeiert wurde der Nagar Kirtan, ein religiöses Fest mit Gesängen, Gebeten und traditionellen Symbolen. Doch wer die Bilder gesehen hat, dem blieb wohl weniger die religiöse Einordnung in Erinnerung als der Auftritt selbst: eine enorme Menschenmenge, traditionelle Kleidung, Turbane, lange Bärte – und sichtbar getragene Schwerter.

Was für die Teilnehmer Teil ihrer Religion sein mag, wirkte auf viele Außenstehende nicht wie ein harmloses Fest, sondern wie ein brachialer Auftritt im Herzen der Stadt. Nicht jeder kulturelle Brauch wird dadurch unproblematisch, dass man ihn „Tradition“ nennt. Und nicht alles, was unter dem Etikett der Vielfalt auftritt, muss von der einheimischen Bevölkerung widerspruchslos hingenommen werden.

Bozen ist kein Experimentierfeld für fremde Machtsymbolik

Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Niemand bestreitet, dass auch die Sikh-Gemeinschaft ihren Glauben leben darf. Aber Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass jede religiöse Symbolik automatisch in den öffentlichen Raum getragen werden muss – schon gar nicht in einer Form, die auf viele Bürger einschüchternd wirkt.

Der öffentliche Raum gehört allen. Gerade deshalb darf er nicht zur Bühne für Auftritte werden, die von großen Teilen der Bevölkerung nicht verstanden, nicht eingeordnet und nicht als angemessen empfunden werden. Wer mitten in Bozen mit einer derart fremden, wehrhaften Symbolik auftritt, muss sich die Frage gefallen lassen, ob hier noch Rücksicht genommen wird – oder ob die Stadt einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Toleranz heißt nicht Selbstaufgabe. Eine offene Gesellschaft muss nicht jede Inszenierung akzeptieren, nur weil sie religiös begründet wird. Sie darf Grenzen setzen. Sie darf sagen: Das passt nicht hierher. Nicht in dieser Form. Nicht in dieser Wucht. Nicht mit dieser Wirkung.

Die entscheidende Frage lautet: Welche Regeln galten?

Der eigentliche Skandal ist daher nicht, dass ein religiöses Fest stattgefunden hat. Der Skandal liegt darin, dass ein solcher Auftritt offenbar möglich war, ohne dass die Öffentlichkeit weiß, welche Regeln dafür galten.

War die Prozession angemeldet? Welche Strecke wurde bewilligt? Welche Auflagen gab es? Waren Ordnungskräfte vor Ort? Wurde geprüft, welche Gegenstände mitgeführt werden dürfen? Und wurde der Bevölkerung erklärt, was dort geschieht?

Gerade bei den sichtbaren Schwertern stellt sich diese Frage besonders deutlich. Auf den Bildern wirken sie jedenfalls nicht wie bloße Dekoration. Ob sie geschliffen, stumpf, ungeschliffen oder anderweitig gesichert waren, lässt sich anhand der Aufnahmen nicht abschließend beurteilen. Umso wichtiger ist eine klare Auskunft der zuständigen Behörden.

Es reicht nicht, hinterher zu sagen, es handle sich eben um religiöse Symbole. Im öffentlichen Raum zählt nicht nur die Absicht der Teilnehmer, sondern auch die Wirkung auf die Bevölkerung.

Der Unterschied zu den Schützen

Der naheliegende Einwand aus nicht patriotischen Kreisen wird nicht lange auf sich warten lassen: Auch die Schützen treten bei Prozessionen, Gedenkfeiern und offiziellen Anlässen mit historischen Waffen und wehrhaften Symbolen auf. Dieser Hinweis ist nicht falsch – aber er erklärt nicht alles. Denn zwischen einer in Südtirol gewachsenen Tradition und einer fremden religiösen Symbolik, die plötzlich in großer Wucht mitten in Bozen sichtbar wird, besteht ein Unterschied.

Die Schützen sind hier nicht Gäste, die ihre eigene Symbolwelt in eine fremde Stadt tragen. Sie gehören zur Geschichte dieses Landes. Ihre Tracht, ihre Fahnen, ihre Kompanien, ihre Gedenkfeiern und ihre Auftritte sind Teil des heimischen Brauchtums. Sie stehen für eine gewachsene Südtiroler Tradition, die hier verwurzelt ist und für die Bevölkerung lesbar bleibt.

Das bedeutet nicht, dass für die Schützen keine Regeln gelten. Selbstverständlich brauchen auch sie Genehmigungen, Ordnung und klare Abläufe. Aber sie treten in ihrer eigenen Heimat auf, in einem kulturellen Rahmen, der aus der Geschichte dieses Landes heraus entstanden ist. Wer in Südtirol Schützen sieht, weiß in der Regel, worum es geht: um Brauchtum, Erinnerung, Heimat und ein historisch gewachsenes Selbstverständnis.

Beim Nagar Kirtan war die Wirkung eine andere. Viele Bürger sahen eine große religiöse Prozession, deren Symbolik ihnen fremd war und deren Auftreten mitten in Bozen einschüchternd wirken konnte. Diese Verunsicherung ist kein Beweis für Intoleranz. Sie ist eine nachvollziehbare Reaktion auf einen Auftritt, der in dieser Form nicht aus der Geschichte unseres Landes heraus verständlich ist, sondern als fremde, massive Inszenierung in den öffentlichen Raum getragen wurde.

Der Unterschied liegt also nicht darin, dass für die einen Regeln gelten und für die anderen nicht. Der Unterschied liegt darin, ob eine Tradition in der eigenen Heimat gewachsen ist – oder ob eine fremde Symbolik plötzlich in einer Wucht auftritt, die viele Einheimische nicht mehr als kulturelle Vielfalt, sondern als Zumutung empfinden.

Man stelle sich vor, Südtiroler Schützen würden in Indien, Pakistan oder einem anderen fremden Land in voller Montur, mit Säbeln und Gewehren  durch die Straßen marschieren. Wie lange würde es dauern, bis von Provokation, Einschüchterung oder mangelndem Respekt gegenüber der dortigen Mehrheitsgesellschaft die Rede wäre?

Integration heißt Anpassung an den öffentlichen Rahmen

Wer hier lebt, darf seine Herkunft und seinen Glauben nicht verleugnen müssen. Aber er muss akzeptieren, dass Südtirol nicht nur Kulisse für mitgebrachte Traditionen ist. Integration bedeutet nicht, dass sich die Aufnahmegesellschaft an jede fremde Symbolik gewöhnen muss. Integration bedeutet auch Anpassung, Maß und Rücksicht.

Gerade in Bozen, einer Stadt mit einer schwierigen Geschichte und einer ohnehin sensiblen Symbolpolitik, kann man solche Auftritte nicht einfach als „buntes Fest“ verkaufen. Hier wird über jedes Denkmal, jede Fahne, jede historische Bezeichnung gestritten. Dann muss erst recht gefragt werden dürfen, warum eine fremde religiöse Prozession in dieser Form durch die Stadt ziehen kann.

Toleranz ist gut. Aber Toleranz endet dort, wo sie von der Bevölkerung verlangt, das eigene Unbehagen zu schlucken und jeden Widerspruch als Engstirnigkeit abzustempeln. Eine Gesellschaft, die sich selbst ernst nimmt, darf sagen: Wir respektieren eure Religion – aber nicht jede öffentliche Inszenierung davon passt in unsere Stadt.

UnserTirol24

Essen: Messerstecherei unter Drogendealern; zwei Nordafrikaner schwer verletzt

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Bei einer Auseinandersetzung am Dienstagabend (12. Mai) wurden am Viehofer Platz zwei Männer mit einer Stichwaffe schwer verletzt. Die Fahndung nach dem Tatverdächtigen dauert an. Kurz vor 20 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei wegen eines Streits. Als die Beamten eintrafen fanden sie die beiden mit Schnitten und Stichen verletzten Männer. Es handelt sich um zwei Brüder im Alter von 29 und 33 Jahren mit algerischer Staatsangehörigkeit.

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Beide wurden in Krankenhäuser gebracht, Lebensgefahr besteht nicht. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass die beiden Männer im Rahmen eines Streits im Betäubungsmittelumfeld verletzt wurden. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung, konnte der Tatverdächtige bisher nicht gefasst werden. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zum flüchtigen Täter machen können, werden gebeten, sich telefonisch unter 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de. zu melden.

Presseportal

Polizeibekannter Afghane missbraucht 11-jähriges Mädchen  in einer Koblenzer Schule 

Symbolbild. Medforth AI

Wegen eines mutmaßlichen Sexualdeliktes an einer Koblenzer Schule wurde ein Tatverdächtiger festgenommen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen einen möglichen Mittäter.

Der 20-jährige Tatverdächtige konnte laut Polizei am 4. Mai festgenommen werden. Er wurde demnach dem Haftrichter vorgeführt und sitzt in Untersuchungshaft. Er stehe im Verdacht, Ende April in einer Koblenzer Schule sexuelle Handlungen an einem 11-jährigen Mädchen vorgenommen zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz auf SWR-Anfrage bestätigte, handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Afghanen. Zuvor hatte die Rhein-Zeitung darüber berichtet.

Gegen den Mann werde auch noch wegen einer weiteren mutmaßlichen Sexualstraftat ermittelt, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Außerdem sei er in einem früheren Verfahren schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine Schreckschusswaffe hatte, obwohl er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben auch gegen einen möglichen Mittäter. Weitere Details wollen die Strafverfolger nicht bekannt geben, um die noch laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.

Wie ein Polizeisprecher in der vergangenen Woche mitteilte, haben seit Bekanntwerden der Ermittlungen viele besorgte Eltern von verschiedenen Koblenzer Schulen bei der Polizei angerufen. Die Sorgen würden sehr ernst genommen, so der Sprecher. Dennoch bestehe keine Gefahr für Schülerinnen und Schüler. Die betroffene Schule stehe in Kontakt mit der Polizei. Dort sei ein Krisenteam eingerichtet worden, das mit Schülerinnen und Schülern und deren Eltern kommuniziere.

SWR Aktuell

Gescheitertes Justizsystem: Der deutsche Komiker Nikita Miller sagt, der Migrant, der fünfmal auf ihn eingestochen hat, habe die Staatsbürgerschaft erhalten

Nikita Miller sagte, er habe Deutschland verlassen, nachdem er einen Messerangriff erlitten hatte und das Justizsystem ihn völlig im Stich ließ.

Ein Migrant erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft, nachdem er auf den deutschen Komiker Nikita Miller fünfmal im Bremer Hauptbahnhof eingestochen hatte – ein Angriff, den Miller fast nicht überlebte, wie ein deutsches Medieninterview mit Miller berichtete.

Im Interview mit der Zeitung Express äußerte Miller Unglauben, dass der Migrant, der ihn beinahe getötet hätte, nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, sondern auch noch in derselben Nacht wie der blutige Messerangriff freigelassen wurde.

“Er wurde noch in derselben Nacht freigelassen und besitzt nun die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Justizsystem ist irgendwie seltsam”, sagte Miller.

Der Messerangriff ereignete sich am 11. November 2023, aber Miller hat seitdem offen über den Angriff gesprochen, unter anderem in einem Interview mit dem deutschen Nachrichtenmedium SWR.

“Bisher wurde nichts unternommen. Der Täter wurde noch in derselben Nacht mit der Aussage freigelassen: “Er stelle keine Gefahr mehr dar”, sagte Miller gegenüber SWR.

Während des Interviews beschreibt Miller die unglaubliche Logik des deutschen Justizsystems, das argumentierte, dass Miller nicht gestorben sei und es kein versuchter Mord war. Miller sagte vor Gericht, dass er nur überlebt habe, weil er sich erfolgreich während des zufälligen Angriffs gewehrt habe. Die Anklage des Verdächtigen wurde auf die weniger schwerwiegende Anklage der Körperverletzung zurückgelassen.

Während des 20-sekündigen Kampfes erlitt Miller fünf schwere Stichwunden, darunter eine Kopfstichwunde von 15 cm (6 Zoll) Länge, die 12 Stiche erforderte.

“Es eskalierte. Er zog die Klinge heraus. Wir stehen auf einer schmalen Treppe, ich versuche, ihn zurückzudrehen und die Treppe runterzuwerfen. Als er zu mir kam, konnte ich immer noch nach ihm treten. Es war ein 20-sekündiger Kampf und er gab auf, aber er hat mich in diesen 20 Sekunden fünfmal mit dem Messer getroffen. Er wollte an meinen Hals und hat mich viermal in diesen Bereich gebracht… und ich wurde in den Hinterkopf gestochen, weil ich noch in der Hocke saß”, sagte er während des Express-Interviews.

Die Staatsangehörigkeit des Verdächtigen wurde nie bekannt gegeben, aber jetzt besitzt er die deutsche Staatsbürgerschaft.

Psychisch bewältigte er den Messerangriff durch Therapie, konnte aber den Gedanken nicht ertragen, dass seiner Familie etwas zustoßen könnte.

Außerdem erklärte er, dass er Deutschland wegen des Angriffs verlassen habe und von der Stadt Köln nach Norwegen gezogen sei, weil er meinte, er könne sich nicht ein zweites Mal mit dem Justizsystem auseinandersetzen, besonders wenn seiner Familie etwas zustoßen sollte.

“Ich dachte, wenn meiner Frau oder meiner Familie etwas passiert und ich wieder mit diesem Justizsystem kämpfen muss, werde ich es kein zweites Mal überleben. Und dann sagte ich: ‘Wir müssen wegziehen.'”

Seit seinem Umzug sagt er, dass er extrem glücklich ist.

“Ich wollte immer in Skandinavien leben. Ich mag dieses Wetter, anders als in Deutschland, wo es im Sommer viel zu heiß ist. Fünfundzwanzig Grad ist meine Schmerzschwelle. Danach ziehe ich die Rollläden herunter, esse Eis und schaue Mafia-Filme, bis der Herbst beginnt. Und das mit dem Messer und dem Gericht hat das beschleunigt. Dann kam meine Steuererklärung, und ich fragte mich: Wofür zahle ich Steuern, wenn das Justizsystem nicht für Gerechtigkeit sorgt?” sagte er zu Express.

Miller ist jedoch bei weitem nicht der Einzige, der in letzter Zeit den Wunsch geäußert hat, Deutschland zu verlassen, denn der berühmte YouTuber “Radical Living” erklärte seinen 2 Millionen Abonnenten, warum er Deutschland verlässt, was auch Bedenken wegen Unsicherheit und Masseneinwanderung einschloss.

Miller arbeitet seit 2016 als Bühnenkomiker und gewann 2023 den Kabarett Preis. Er trat bei NDR Comedy Contest, “NightWash” und in der Show von Dieter Nuhr auf.

Failed justice system: German comedian Nikita Miller says the migrant who stabbed him 5 times received citizenship

Der Einbürgerungstrick!

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Die Zahl der Unberechtigten geht zurück!
Kein Wunder – die Regierung schmeißt ihnen die Staatsbürgerschaft einfach nach wie Bonbons!
Während unsere eigenen Rentner, Familien und Kranken im Stich gelassen werden, bekommen die Illegalen alles serviert.
Das ist purer Verrat am eigenen Volk!

Umfrage Mecklenburg-Vorpommern: AfD weit vorn, CDU am Abgrund

Verglichen mit der vorherigen Erhebung des Instituts büßen die Christdemokraten drei Prozentpunkte ein. Die AfD dagegen kann ihren Spitzenplatz mit 36 Prozent und einem Plus von einem Prozentpunkt halten. Zulegen könnten auch die Sozialdemokraten mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie erreichen 27 Prozent und damit zwei Prozentpunkte mehr als noch Anfang des Jahres.

jungefreiheit

EU will Artenschutz lockern: Windräder könnten künftig mehr Tiere töten dürfen

 In der Europäischen Union zeichnet sich eine weitreichende Lockerung des Artenschutzes ab. Die Mitgliedstaaten beraten derzeit darüber, ob streng geschützte Tierarten künftig leichter getötet oder gestört werden dürfen, um Industrie- und Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen. Im Zentrum stehen dabei Windkraftanlagen, Stromnetze, Rechenzentren und sogenannte KI-Fabriken, wie Politico berichtet.

Hintergrund ist der zunehmende Druck aus Politik und Wirtschaft, die Genehmigungsverfahren für große Bauvorhaben zu beschleunigen. Seit längerem argumentieren Industrievertreter, dass strenge Umweltauflagen Investitionen und den Ausbau wichtiger Infrastruktur behindern würden.

Die Debatte dreht sich um eine geplante Änderung der EU-Vogelschutz- und Habitatrichtlinie. Diese beiden Regelwerke bilden die Grundlage des europäischen Naturschutzes und verbieten das absichtliche Töten oder Stören geschützter Arten grundsätzlich. Ausnahmen sind bisher nur in eng begrenzten Fällen zulässig, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder zur Abwehr schwerer Schäden in der Landwirtschaft und Fischerei.

Im Dezember hat die EU-Kommission einen Vorschlag präsentiert, mit dem sich Umweltprüfungen für Bauprojekte deutlich beschleunigen lassen sollen. Gleichzeitig soll neu definiert werden, ab wann die Tötung geschützter Tiere als „absichtlich“ gilt. Demnach sollen Todesfälle oder Störungen geschützter Arten künftig nicht mehr als vorsätzlicher Eingriff gewertet werden, sofern Projektbetreiber „geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen“ ergreifen.

Ein Vorstoß aus Zypern, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, geht nun noch weiter. Laut einem Dokument vom 5. Mai sollen die Mitgliedstaaten demnach ausdrücklich dazu ermächtigt werden, die „absichtliche Tötung oder Störung von Vögeln“ im Zusammenhang mit dem Bau, dem Betrieb oder dem Rückbau von Projekten zu genehmigen, sofern „geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen“ berücksichtigt würden. In dem Papier heißt es zur Begründung, die Richtlinien müssten angepasst werden, um rechtliche Sicherheit und gleichzeitig einen hohen Schutz der Arten zu gewährleisten.

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