Münster: Syrer schlägt willkürlich einem 88-jährigen Deutschen gegen den Kopf und versucht Polizisten die Dienstwaffe zu stehlen

Beamte der Bundespolizei haben am Mittwochmorgen (22. April) einen Straftäter im Hauptbahnhof in Münster verhaftet.

Ein 24-jähriger syrischer Staatsangehöriger schlug in der Haupthalle des Hauptbahnhofs Münster ohne erkennbaren Grund mit dem Kopf gegen den Kopf eines 88-jährigen Deutschen und entfernte sich im Anschluss vom Tatort. Der 88-Jährige ging infolge der Kopfnuss zu Boden. Ernsthafte Verletzungen, die eine sofortige ärztliche Versorgung erfordert hätten, trug der Geschädigte nicht davon. Nach einem Zeugenhinweis stellte eine Streife der Bundespolizei den Beschuldigten an der Toilettenanlage und nahm ihn vorläufig fest. Zuvor soll der Beschuldigte noch einen Zeugen ebenfalls mit einem Kopfstoß gegen die Nase verletzt haben. Der zweite Geschädigte erlitt dadurch eine blutende Verletzung im Gesicht. Es erfolgte eine Gegenüberstellung mit dem ersten Geschädigten in der Haupthalle des Bahnhofs. Obwohl seine Hände auf dem Rücken fixiert waren, versuchte der Beschuldigte während der Gegenüberstellung an die Dienstwaffe eines Polizeibeamten zu gelangen und sich aus der Fixierung zu befreien. Um die Situation unter Kontrolle zu behalten, brachten ihn die Bundespolizisten zu Boden. Anschließend verbrachten sie ihn zur Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen auf die Dienststelle der Bundespolizei.

Der Beschuldigte wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Münster beim Amtsgericht vorgeführt. Dort wurde die Untersuchungshaft gegen den Mann angeordnet.

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Soest: Ein Ostafrikaner klaut Parfüm, ein anderer randaliert und schlägt Polizisten

Symbolbild Medforth AI

Das Begehen von Straftaten lohnt sich nicht. Diese Erfahrung machten nun auch zwei eritreische Straftäter in der Stadt Soest:

Einem findigen Ladendetektiv ist es zu verdanken, dass sich ein Ladendieb nun in Haft befindet. Am Montag, den 02.04.2026 um 13:50 Uhr, wurde ein 29-jähriger Mann in einem Drogeriemarkt in Soest durch Überwachungskameras dabei gefilmt, wie dieses Parfüm mit einem Gesamtwert von 900 Euro entwendete. Da der Diebstahl erst nach Ladenschluss auffiel, konnte der Täter vor Ort nicht gestellt werden. Circa zwei Wochen später, wurde der Mann durch den Ladendetektiv im Drogeriemarkt wiedererkannt und zweifelsfrei als Ladendieb identifiziert. Auch bei seinem zweiten Besuch versuchte er, Parfüm in einem Gesamtwert von 500 Euro zu entwenden. Auf den Diebstahl angesprochen, zeigte sich der Mann gegenüber den Polizisten geständig.

Nun klickten die Handschellen: Der Ladendieb wurde aufgrund von Wiederholungs- und Fluchtgefahr vorläufig festgenommen und bis zur Hauptverhandlung in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

Ebenfalls in Haft sitzt nun ein weiterer, polizeibekannter 29-jähriger Mann aus Eritrea. Dieser fiel im April diesen Jahres wiederholt durch den Konsum berauschender Mittel negativ im Stadtbild Soest auf. Auch bei Eintreffen der Polizisten verhielt sich die Person aufbrausend und unkooperativ. Hierbei versuchte der Mann einen Polizisten zu schlagen, sodass er mehrmals im Polizeigewahrsam landete. Während der Maßnahmen beleidigte der Mann die Beamten fortlaufend und sperrte sich aktiv. Da auch hier Fluchtgefahr besteht, wurde die Person nun bis zur Hauptverhandlung an die Justizvollzug überstellt.

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Totenstille, wenn Täter nicht ins bunte Konzept passt!

{YouTube CC-BY 4.0}

Ein sechsjähriges Mädchen in Wien wird von einem 52-jährigen Syrer in seine Wohnung gelockt, brutal vergewaltigt – mit Tausenden Kinderpornos auf seinem Rechner. Und die selbsternannten Tugendwächterinnen? Totenstille. Kein Aufschrei, keine Mahnwache, keine Forderung nach Abschiebung oder Schutz unserer Kinder. Denn das passt nicht ins Narrativ der „Buntheit“ und der offenen Grenzen. Bei Promi-Deepfakes oder ORF-Chats bricht sofort die Empörungsmaschine los – aber echte Vergewaltigungen werden totgeschwiegen, wenn sie die Multikulti-Kirche stören. Das ist kein Humanismus, das ist Verrat an unseren Kindern. Schämt euch.

Essen: Islamistischer Jugendlicher greift Lehrer an und plante gezielt Mord an Juden

Ein Messerangriff in Deutschland entwickelt sich zu einem Fall von internationaler Tragweite. Ermittler sehen eine klare jihadistische Motivation und ein konkretes antisemitisches Ziel.

Essen: Islamistischer Jugendlicher greift Lehrer an und plante gezielt Mord an Juden
Frank Vincentz – Own work, CC BY-SA 3.0,Essen – Alte Synagoge Wikimedia Commons

In Essen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen jugendlichen Täter erhoben, der laut Ermittlungen gezielt jüdische Menschen töten wollte. Der aus dem Kosovo stammende Jugendliche soll zunächst mehrere Personen angegriffen haben, bevor er plante, weitere Opfer in der jüdischen Gemeinschaft zu suchen.

Die Tat begann an einer Schule. Der Jugendliche attackierte zunächst einen Hausmeister, den er kannte, und setzte dabei Pfefferspray ein. Ein Messer führte er ebenfalls mit sich, konnte es jedoch in diesem Moment nicht einsetzen, da sich das Opfer verteidigte. Kurz darauf richtete sich der Angriff gegen eine Lehrerin an einer Berufsschule. Sie wurde mehrfach im Oberkörperbereich verletzt und musste medizinisch versorgt werden.

Doch die Ermittlungen zeigen, dass diese Angriffe nicht das eigentliche Ziel waren. Nach den Taten suchte der Täter gezielt eine Synagoge in Essen auf. Dort wollte er offenbar weitere Menschen angreifen. Da er keine jüdischen Besucher antraf, griff er schließlich eine zufällige Person auf offener Straße an und verletzte sie schwer.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche aus einer jihadistischen Ideologie heraus handelte. Sein erklärtes Ziel soll gewesen sein, möglichst viele Menschen zu töten, die er als „Ungläubige“ betrachtete, wobei Juden im Zentrum seiner Planung standen. Damit erhält der Fall eine klare antisemitische Dimension.

Nach den Angriffen eskalierte die Situation weiter. Der Täter lief mit einem Messer auf Polizeibeamte zu. Ermittler gehen davon aus, dass er bewusst eine tödliche Konfrontation suchte, um als Märtyrer zu sterben. Die Beamten schossen auf ihn und stoppten den Angriff.

Alle Opfer überlebten, erlitten jedoch teils schwere Verletzungen. Der Täter wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Gewahrsam. Aufgrund der ideologischen und sicherheitsrelevanten Dimension übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall.

Der Vorfall zeigt eine Entwicklung, die Sicherheitsbehörden zunehmend beschäftigt. Radikalisierung erfolgt oft im digitalen Raum und kann in kurzer Zeit in konkrete Gewalt umschlagen. Besonders alarmierend ist dabei die Kombination aus jihadistischer Ideologie und gezieltem Judenhass.

Aus israelischer Sicht ist die Zielsetzung des Täters entscheidend. Es ging nicht um eine spontane Gewalttat, sondern um einen geplanten Angriff mit klar definierten Opfern. Die Tatsache, dass jüdische Einrichtungen gezielt aufgesucht wurden, unterstreicht die Dimension des Problems.

Der Fall in Essen steht damit exemplarisch für eine Bedrohung, die längst nicht mehr auf einzelne Regionen beschränkt ist. Antisemitisch motivierte Gewalt kann überall entstehen, wenn Ideologie auf konkrete Planung trifft.

Essen: Islamistischer Jugendlicher greift Lehrer an und plante gezielt Mord an Juden

Sensationelle Umfrage für Nordrhein-Westfalen: AfD steigt auf, während SPD fällt

Die AfD unter Alice Weidel dürfte sich über die jüngste Umfrage in NRW sehr freuen. Demnach ist sie in der Wählergunst auf Platz zwei.
Foto: AfD

Die SPD ist bei immer mehr Wählern unten durch. Das belegt auch eine aktuelle Umfrage aus Nordrhein-Westfalen (NRW), über die ntv und Welt berichteten. In ihrem einstigen Stammland, das sie Jahrzehnte mit absoluter Mehrheit regierte, kommt die Partei nur noch auf 14 Prozent.

AfD zweitstärkste Kraft

Damit liegt sie in der dortigen Parteienlandschaft auf Platz vier und hat noch einmal 12,7 Prozentpunkte weniger als bei der Landtagswahl 2022, was den bisherigen Tiefstand bedeutete. Gewählt wird in einem Jahr, am 25. April 2027. Auch die schwarz-grünen Regierungsparteien büßen an Zustimmung ein. Die CDU kommt demnach auf 32 Prozent – ein Minus von 3,7 Punkten. Es wäre das zweitschlechteste Ergebnis für die Union seit 1947. Die Grünen verlieren 1,2 Punkte auf 17 Prozent. Mit zusammen 49 Prozent würde es allerdings erneut zu einer gemeinsamen Regierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) reichen. Für eine parlamentarische Mehrheit wären aktuell 45 Prozent nötig.

Größter Gewinner ist der Umfrage zufolge die AfD. Sie würde von 5,4 auf 20 Prozent hochschießen. Das entspricht einer Vervierfachung des Ergebnisses von 2022. Die Partei wäre damit auch zweitstärkste Kraft im Landtag. Die Linke kann auf den zweiten Einzug nach 2010 in den Düsseldorfer Landtag hoffen. Sie steht knapp über der Sperrklausel bei sechs Prozent. Der FDP droht dagegen der zweite Rauswurf aus dem Parlament seit 1980. Ansonsten gehört sie dem Landtag seit acht Jahrzehnten ununterbrochen an. Aktuell steht sie nur noch bei drei Prozent und wäre damit im Vergleich zu 2022 halbiert.

Unzensuriert

Überraschende Kehrtwende in München: Bayerischer Verfassungsschutz stuft AfD-Rückführungskonzept als verfassungskonform ein

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern in seinem jüngsten Bericht klargestellt, dass das Remigrationskonzept der AfD nicht als verfassungsfeindlich einzustufen ist.

Damit folgt die bayerische Behörde der Linie des Verwaltungsgerichts Köln, das die Bundes-AfD vor einer pauschalen Einstufung als gesichert extremistisch bewahrt hat. Was lange als Tabu galt, wird nun nüchtern betrachtet – ein Vorgang, der Fragen nach den Maßstäben früherer Bewertungen aufwirft.

Das Ende eines politisch konstruierten Tabus

Jahrelang wurde der Begriff Remigration von Politik, Medien und Behörden als belastet dargestellt und sogar zum Unwort des Jahres 2023 erklärt. Ein Einreiseverbot gegen den österreichischen Publizisten Martin Sellner durch das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser verstärkte diesen Eindruck. Nun räumt ausgerechnet der bayerische Verfassungsschutz ein, der Begriff sei deutungsoffen und müsse im Einzelfall geprüft werden. Diese späte Einsicht wirft ein Licht darauf, wie sprachliche und politische Deutungen über Jahre hinweg den öffentlichen Diskurs beeinflusst haben.

Frühere Berichte des Landesamts zeichneten ein anderes Bild. Noch 2023 wurde der AfD vorgeworfen, sie sehe Liebe zur Heimat und zum eigenen Volk als Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Dabei übersah man offenbar, dass die Bayerische Verfassung selbst in Artikel 131 Absatz 3 die Erziehung von Schülern zur Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk vorschreibt. Die AfD hatte die Formulierung sogar allgemeiner gefasst und spezifische Bezüge getilgt. Solche Detailkritik findet sich im aktuellen Bericht nicht mehr. Stattdessen scheint die Erkenntnis durchzudringen, dass sich der Vorwurf einer grundsätzlichen Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus den offiziellen Programmschriften der Partei nicht ableiten lässt.

Remigration als politische Realität – auch in der CSU

Remigration ist in der Praxis längst kein exotisches Konzept mehr, sondern ein etablierter Verwaltungsakt. Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen gehören zum Alltag der Behörden. Die in Bayern regierende CSU und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt haben sich wiederholt damit gebrüstet, die Abschiebezahlen gesteigert zu haben. Am Flughafen München ist sogar die Einrichtung eines eigenen Abschiebe-Terminals im Gespräch. Was die AfD programmatisch fordert, wird von den etablierten Parteien bereits umgesetzt – nur unter anderem Namen und ohne die gleiche öffentliche Skandalisierung.

Diese Diskrepanz macht die Debatte um Doppelmoral besonders deutlich. Während die Opposition für klare Begriffe und Konzepte kritisiert wird, praktizieren Regierungsparteien vergleichbare Maßnahmen und präsentieren sie als Erfolg. Der bayerische Kurswechsel könnte ein Zeichen dafür sein, dass die jahrelange pauschale Dämonisierung bestimmter Positionen an Grenzen stößt und eine sachlichere Auseinandersetzung mit migrationspolitischen Herausforderungen möglich wird. Ob dieser Schritt zu einer offeneren Debatte führt oder nur eine vorübergehende Anpassung darstellt, bleibt abzuwarten. In jedem Fall zeigt er, wie sehr politische Bewertungen von Zeitgeist und gerichtlichen Klärungen abhängen können.

FREIE WELT

Kein Eingreifen: Hessens SPD-Minister verteidigt linke Mobilisierung gegen AfD-Jugend als Meinungsfreiheit

Die Auseinandersetzung um die stattgefundenen Proteste gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Hessen im November 2025 hat sich zu einem politischen Konflikt zwischen Opposition und Landesregierung entwickelt. Im Zentrum steht die Frage, wie weit studentischer Protest gehen darf und ob staatliche Stellen ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachkommen.

Auslöser der aktuellen Debatte ist eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag. Die Antwort des Wissenschaftsministeriums unter Leitung von Timon Gremmels (SPD) zeigt, dass es im Vorfeld Gründungsveranstaltung an mehreren Hochschulen zu Mobilisierungen kam. Demnach haben Gruppen in Gießen und Darmstadt Studenten dazu aufgefordert, sich den Protesten anzuschließen und sich der Veranstaltung entgegenzustellen.

Die Landesregierung bewertet derartige Aktivitäten grundsätzlich als zulässig. Hochschulgruppen können sich demnach „im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit und der rechtlichen Rahmenbedingungen auch zu politischen Parteien äußern und sich in sonstiger Weise betätigen“. Gleichzeitig betont das Ministerium, dass keine Hinweise auf extremistische Bestrebungen oder konkrete Gefahren vorlägen. Auch in Bezug auf mögliche strafbare Inhalte fällt die Einschätzung der Landesregierung eindeutig aus: „Konkrete Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten konnten bei den Mobilisierungen nicht festgestellt werden“, heißt es dazu in der Anfragenbeantwortung. Zudem gebe es bislang keine belastbaren Erkenntnisse darüber, dass bestimmte Hochschulgruppen organisatorisch für Blockadeaktionen verantwortlich gewesen seien. Ermittlungen hierzu liefen noch.

Die AfD-Fraktion interpretiert die Vorgänge deutlich schärfer. Ihr hochschulpolitischer Sprecher Frank Grobe sieht in den Protestaufrufen eine Grenze überschritten: „Wissenschaftsminister Gremmels räumt ein, dass an der Justus-Liebig-Universität Gießen die Gruppe ‚Studis gegen Rechts Gießen‘ und an der Technischen Universität Darmstadt die Gruppe ‚Studis gegen Rechts Darmstadt‘ aufgerufen haben, ‚sich der Gründungsveranstaltung der AfD-Jugendorganisation zu widersetzen‘. Ein solcher Aufruf ist nach unserer Auffassung demokratiefeindlich, ein indirekter Gewaltaufruf und geht weit über legitimen Protest hinaus.“ Grobe verweist zudem auf Ausschreitungen im Umfeld der Veranstaltung: „Über 50 verletzte Polizeibeamte, 15 Blockaden und zahlreiche Rechtsbrüche bei den Protesten gegen den AfD-Jugendverband in Gießen sprechen eine eindeutige Sprache“, erklärt der Abgeordnete in einer Aussendung.

Aus Sicht der AfD steht dabei nicht nur das Verhalten einzelner Gruppen, sondern auch die Rolle des Ministeriums im Fokus. Grobe fordert ein stärkeres Eingreifen der Landesregierung und stellt die Neutralität der Hochschulen infrage: „Es ist das Recht jeder Partei, Jugendorganisationen zu gründen und das Recht jedes Bürgers, Mitglied einer solchen Organisation zu werden“. Nun fordert die AfD von Gremmels, dass er „endlich seiner Aufsichtspflicht“ nachkomme. „Unsere Hochschulen dürfen nicht länger Brutstätten des Linksextremismus sein“, betont Grobe.

Das Ministerium hält dagegen an seiner Linie fest, dass Hochschulen zwar parteipolitisch neutral agieren müssen, aber gleichzeitig Raum für gesellschaftliche und politische Diskussionen bieten sollen. Die Bereitstellung von Räumen für Veranstaltungen sei demnach zulässig, solange alle Gruppen gleich behandelt werden.

FREILICH Magazin

Klagenfurt: Syrer bedroht Kunden eines Supermarktes mit einer Machete

Symbolbild Medforth AI

Am 21. April 2026 gegen 17:30 Uhr begab sich ein 28-jähriger syrischer Staatsangehöriger mit einer Machete zu einem Wettcafé in Klagenfurt. Die Machete legte er vor dem Lokal ab, bevor er dieses betrat. Im Inneren soll er geäußert haben, dass er nach einer bestimmten Person suche und diese töten wolle. Da sich die genannte Person nicht im Lokal befand, verließ er dieses wieder. In weiterer Folge begab sich der Mann in einen nahegelegenen Supermarkt, wo er mit der Machete hantiert und anwesende Personen bedroht haben soll. Der Tatverdächtige konnte im Zuge einer umgehend eingeleiteten Fahndung im Nahbereich angehalten und festgenommen werden. Durch den Vorfall wurde niemand verletzt. Die Machete konnte sichergestellt werden. Anschließend wurde er in das Polizeianhaltezentrum Klagenfurt eingeliefert.

Presseaussendungen LPD Kärnten

Selenskyj fordert 90 Milliarden: Knallharte Erpressung um russisches Öl

GROK

Seit Jänner fließt kein Erdöl über die Ölpipeline Druschba in die EU.

Heftige Kämpfe im Jänner und Februar

Zunächst hatte eine Drohne einen großen, 75.000 Kubikmeter fassenden Kraftstofftank in der Nähe der Stadt Brody in der Westukraine getroffen. Der Öltank befand sich an einer wichtigen Pumpstation der Druschba-Ölpipeline, über die Russland Rohöl nach Ungarn und in die Slowakei liefert. Acht bis zehn Tage wütete ein Großbrand.

Dafür hatten die beiden Länder, Ungarn und Slowakei, 2022 eine Ausnahme von den EU-Sanktionen heraus gehandelt.

Preis für Öl-Freigabe: 90 Milliarden Euro

Inzwischen meldet Kiew, die Druschba-Leitung sei repariert und technisch wieder betriebsbereit. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass das dringend benötigte Erdöl wieder nach Westen fließt.

Denn der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj verknüpfte dies ausdrücklich mit einer politischen Forderung: Öllieferungen an EU-Staaten soll es nur geben, wenn das blockierte EU-Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro für die Ukraine freigegeben wird.

Knallharte Erpressung

Selenskyj betonte nach eigenen Angaben in Telefonaten mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa, die Ukraine habe alle Forderungen der EU erfüllt und brauche das Geld dringend. Öl also nur dann, wenn die EU-Gelder fließen.

Vorwurf: Absichtliche Verzögerung

Schon während der Reparaturphase hatten Ungarn und die Slowakei der Ukraine vorgeworfen, die Wiederinbetriebnahme der Druschba-Pipeline absichtlich hinauszuzögern. Kiew bestritt das. Offiziell hieß es, die Leitung sei wegen der Kriegsschäden außer Betrieb gewesen und nun fristgerecht repariert worden.

Blockade von EU-Geldgeschenken und bei Russland-Sanktionen

Budapest und Preßburg sahen jedoch mehr als technische Probleme. Ungarn stellte als Reaktion die Diesellieferungen an die Ukraine ein und blockierte seit Monaten die Freigabe des EU-Darlehens für Kiew.

Die Slowakei zog zwar bei der Kreditblockade nicht mit, drohte aber mit politischer Gegenwehr an anderer Stelle: Ministerpräsident Robert Fico und Außenminister Juraj Blanar kündigten an, neue Russland-Sanktionen zu blockieren, solange die Ukraine keine „transparenten und überprüfbaren“ Signale zur Wiederaufnahme der Öllieferungen über Druschba sende.

„Sobald das Öl fließt, geben wir frei“

Ungarns scheidender Ministerpräsident Viktor Orbán begründete sein Veto gegen den 90-Milliarden-Kredit wiederholt mit den ausbleibenden Öllieferungen. Er blockiert sowohl das Darlehen als auch ein neues Sanktionspaket gegen Russland mit Verweis auf die fehlende Versorgung über Druschba.

Gleichzeitig koppelt auch Orbán die politische Entscheidung an den technischen Ölfluss: „Sobald die Öllieferungen wieder aufgenommen werden, werden wir der Genehmigung des Darlehens nicht länger im Wege stehen“, erklärte er auf X. Mit anderen Worten: Kein Öl, kein Geld – und umgekehrt.

Ungarn nun auf Brüssel-Linie

Der designierte neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar, dessen EU-freundlicher Kurs Brüssel erfreut, erhöht den Druck auf Kiew. Wenn die Druschba-Pipeline auf ukrainischer Seite betriebsbereit sei, müsse die Ukraine die Lieferungen „wie versprochen“ wieder aufnehmen, verlangte er.

Parallel forderte er Russland auf, seine vertraglichen Lieferpflichten zu erfüllen: Ohne Transporte aus Russland bleibe die Leitung leer, selbst wenn sie technisch in Ordnung sei. Doch Russland hatte nie – nicht einmal in den heißesten Phasen des Kalten Krieges – seine Energielieferungen eingestellt oder damit auch nur gedroht.

EU-Kredit als zentrales Druckmittel

Das 90-Milliarden-Darlehen ist für Kiew von existenzieller Bedeutung. Nach Angaben von Bloomberg reichen die finanziellen Mittel der Ukraine nur bis Juni. Das Geld soll großteils für die Kriegsführung gegen Russland verwendet werden, versickert aber auch in vielen dunklen Kanälen.

Die EU-Botschafter wollen am Mittwoch erneut über die Auszahlung beraten. Für die notwendige Anpassung des EU-Haushalts ist Einstimmigkeit erforderlich – entsprechend groß war das Gewicht des ungarischen Vetos und das Interesse Brüssels für einen Machtwechsel in Ungarn. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas zeigte sich dennoch optimistisch und sprach von erwarteten „positiven Entscheidungen“ in den kommenden 24 Stunden.

Warten auf Budapest

Die zyprische Ratspräsidentschaft hat den Punkt auf die Tagesordnung gesetzt und Brüssel verstärkt den Druck auf Budapest, wo Magyar zwar schon gewählt aber noch nicht ins Amt eingeführt ist.

Unzensuriert

Ein marokkanischer Mann, der 2012 wegen brutaler Vergewaltigung verurteilt wurde, erhält trotz eines Polizeiberichts, in dem er als Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft wurde, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

GROK

Die Regierungsdelegation in La Rioja erließ nach einer Routinekontrolle auf einer öffentlichen Straße im Jahr 2024 einen Ausweisungsbescheid gegen SEG, einen 19-jährigen marokkanischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien.

Die Nationalpolizei erstellte einen ausführlichen Bericht, in dem sie ihn aufgrund seiner Verurteilung wegen sexueller Nötigung als Gefahr für die Öffentlichkeit einstufte.

Der Oberste Gerichtshof von La Rioja (TSJR) hob jedoch diese ursprünglich von einem Richter bestätigte Entscheidung auf und gewährte ihm einen legalen Aufenthaltsstatus im Land.

Die Richter argumentierten, dass der Verurteilte Vater eines minderjährigen spanischen Staatsangehörigen sei, ein stabiles Familienleben mit seiner Partnerin – ebenfalls Marokkanerin und rechtmäßige Einwohnerin – führe und über mehr als 15 Jahre nachweisbare Berufserfahrung verfüge, ohne dass nach der Verurteilung im Jahr 2014 weitere Straftaten vorlägen.

Die Ereignisse datieren vom Oktober 2012 in Les Basses d’Alpicat (Lleida). Laut Urteil des Provinzgerichts Lleida sprach SEG das Opfer in einem Einkaufszentrum an, verübte einen besonders brutalen sexuellen Übergriff und versuchte nach der Anzeige, die Justiz zu behindern, indem sie ihr 2.000 Euro für den Rückzug der Anzeige anbot.

Als sie sich weigerte, drohte er ihr, dass „seine Freunde“ ihr Gesicht entstellen und ihr Leben ruinieren würden, was zu einer weiteren Verurteilung wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung führte.

Das Gericht verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung zu sieben Jahren Haft, wegen Strafvereitelung zu weiteren anderthalb Jahren, Geldstrafen in Höhe von 1.620 € und 2.700 € sowie zu einem Kontaktverbot zum Opfer. Er verbüßte seine Haftstrafe bis Oktober 2019, nachdem er bis zur Rechtskraft des Urteils gegen Kaution freigelassen worden war.

Der TSJR wandte in seinem Urteil vom Dezember 2025, zu dem ABC Zugang hatte, den im Einwanderungsgesetz und in der europäischen Richtlinie 2003/109/EG vorgesehenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass, obwohl das Urteil die Schwelle von einem Jahr Gefängnis überschritt, die die Ausweisung von Langzeitbewohnern ermöglicht, es derzeit keine Anhaltspunkte für eine „reale, gegenwärtige und ausreichend ernste Bedrohung“ der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit der Bürger gebe.

Sie hoben die mehr als 19-jährige Aufenthaltsdauer in Spanien, die familiären Bindungen und die Integration in den Arbeitsmarkt hervor und kamen zu dem Schluss, dass die Ausweisung den in Spanien geborenen spanischen Minderjährigen, der automatisch die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, direkt betreffen würde.

Die SEG erteilte und bis 2024 regelmäßig verlängerte Langzeitaufenthaltserlaubnis wurde durch Gerichtsbeschluss aufrechterhalten.

Dieser Beschluss verdeutlicht die strikte Anwendung der Kriterien familiärer und vorübergehender Bindungen, bei der der Familienzusammenhalt Vorrang vor schwerwiegenden kriminellen Vorstrafen hat, selbst wenn die Nationalpolizei ausdrücklich vor dem Risiko gewarnt hat.

Die Regierungsdelegation unter dem Innenministerium handelte auf Grundlage des Polizeiberichts, nachdem sie von dem bevorstehenden Ausweisungsbescheid erfahren hatte. Das Verwaltungsgericht der TSJR war jedoch der Ansicht, dass die Voraussetzungen für dessen Vollstreckung nicht erfüllt waren.

Dies ist ein klarer Beweis dafür, wie die derzeitige Gesetzgebung, die eigentlich die Grundrechte von Langzeitbewohnern schützen soll, dazu führen kann, dass Personen, die wegen extrem schwerer Verbrechen gegen die sexuelle Integrität verurteilt wurden, im Land bleiben, solange das Gericht keine ausreichende „gegenwärtige“ Bedrohung feststellt.

gatewayhispanic