In einer aktuellen Umfrage erreicht die AfD in Mecklenburg-Vorpommern beeindruckende 39 Prozent. Dies markiert ein neues Hoch im Vorfeld der Landtagswahl 2026. Die regierende rot-rote Koalition aus SPD und Linke verliert dabei ihre Mehrheit.
Die Umfrage zeigt, dass die AfD im Vergleich zur Vorjahreserhebung von 29 Prozent deutlich zulegen konnte. Die Partei liegt damit klar vor allen anderen politischen Kräften im Land.
AfD auch in anderen ostdeutschen Ländern besonders stark
Die AfD zeigt ähnliche Stärke in anderen ostdeutschen Ländern, etwa in Sachsen-Anhalt mit 39 Prozent. Die Alt-Parteien schließen Koalitionen mit der AfD aus, und die CDU lehnt Bündnisse mit der Linken ab. Dies erschwert die Regierungsbildung erheblich.
Die Umfrage unterstreicht den anhaltenden Aufstieg der AfD im Osten, der mit Unzufriedenheit über Themen wie Wirtschaft und Migration zusammenhängt.
Mario Voigt (CDU) begründete seine Abwesenheit im MDR-Rundfunkrat mit hybriden Sitzungen. Laut Staatskanzlei gab es diese jedoch gar nicht.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) gerät wegen seiner Nichteilnahme an Sitzungen des MDR-Rundfunkrats unter Druck. Wie Nius unter Berufung auf Sitzungsprotokolle berichtete, ist Voigt seit März 2024 in keinem Protokoll des Gremiums mehr als Teilnehmer verzeichnet. Brisanz erhält die Angelegenheit durch eine schriftliche Antwort der Staatskanzlei auf eine parlamentarische Anfrage: Demnach fanden seit März 2024 entgegen Voigts Darstellung im Landtag keine hybriden Sitzungen statt.
In der Regierungsbefragung am 3. Dezember wurde Voigt auf seine Abwesenheit angesprochen. Auf die Frage, ob er zuletzt an Sitzungen des MDR-Rundfunkrats teilgenommen habe, antwortete er nicht direkt, sondern verwies auf eine angebliche digitale Teilnahmeoption: „Wie Sie wissen, ist die Sitzung ja auch hybrid, das heißt, man hat die Chance, digital teilzunehmen.“ Zugleich kündigte er damals an: „Die nächste Sitzung ist am 26.1, und da werde ich auch teilnehmen.“
Daraufhin konfrontierte der AfD-Abgeordnete Jens Dietrich ihn mit den veröffentlichten Anwesenheitslisten und der Protokollführung: „Selbst wenn sie hybrid teilnehmen würden, wäre dann im Protokoll vermerkt, wer teilnimmt und das wird schon seit einigen Jahren immer angegeben und daher stammen die Daten der Publikumskonferenz. Also haben Sie nun teilgenommen oder haben Sie nicht teilgenommen?“
Voigt verwies jedoch lediglich auf eine juristische Prüfung: „Wie ich Ihnen gerade sagte, habe ich, nachdem ich Ministerpräsident geworden bin, das rechtlich prüfen lassen, sowohl durch den MDR, wie auch durch die juristische Begleitung der Landesregierung und die hat jetzt festgestellt, dass ich daran teilnehmen kann. Deswegen werde ich das Recht auch weiter wahrnehmen.“
Die entscheidende Klärung lieferte nun eine Kleine Anfrage des medienpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jens Cotta. Demnach räumte die Staatskanzlei schriftlich ein, dass seit März 2024 ausschließlich Präsenzsitzungen stattfanden. Damit steht fest: Die von Voigt erwähnte hybride Teilnahmeoption gab es in dem fraglichen Zeitraum nicht.
Cotta übte deswegen scharfe Kritik. Denn laut den Regelungen des MDR erhalten Mitglieder des Verwaltungsrats eine monatliche Entschädigung in Höhe von 834,23 Euro. Zusätzlich wird pro Sitzungstag ein Sitzungsgeld gezahlt. „Wer nicht teilnimmt und dennoch weiter kassiert, beschädigt das Vertrauen in die Politik. Thüringen braucht Ehrlichkeit – keine Ausreden und keine Postenblockaden“, so Cotta auf X. Ob Voigt trotz seiner ausbleibenden Teilnahme weiterhin Zahlungen erhält, ist laut Nius nicht bekannt.
Wieder Skandal um MP #Voigt (CDU): Am 3. 12.25 fragte ich Voigt im Thüringer #Landtag, warum er seit März 2024 an keiner Sitzung des #MDR–#Rundfunkrat s teilgenommen hat – trotz einer monatlichen Aufwandsentschädigung von über 800 EUR – in Summe 18.000 EUR . Seine Antwort: Die… pic.twitter.com/HNaE7OHaHp
Dunja Hayali ist wieder einmal zu weit gegangen, so weit, dass ihr Sender vor Schreck die Sendung von Sonntagabend kurzzeitig aus der Mediathek genommen hat. Hayali wollte im „heute-journal“ einen vernichtenden Beitrag über die Abschiebepraxis der ICE in den USA senden. In der Anmoderation warnte sie noch davor, dass nicht alle Videos über die Tätigkeit der ICE echt seien.
Dann präsentierte sie ein herzzerreißendes Video, das von der KI erstellt wurde. Die gezeigte Szene hat es nie gegeben. Hayalis Versuch, die Trump-Regierung bloßzustellen, ging nach hinten los. Sie hat sich und ihren Sender selbst entlarvt.
Als ich das las, fielen mir gleich zwei ähnliche Versuche ein, die bisher nicht problematisiert wurden.
Am Sonnabend oder Sonntag hatte MDR-Kultur morgens ein Interview mit einem Publizisten. Am Ende sagte der tatsächlich, wenn es nach Trump ginge, würde der die Wahlen abschaffen. Natürlich gibt es dafür keinen Beweis, im Gegenteil, es war Trump, der darauf drängte, dass in der Ukraine endlich Präsidentschaftswahlen stattfinden. Aber im Unterbewusstsein soll wohl bei den Hörern das Gegenteil hängen bleiben.
Es war übrigens Ex-Kanzlerin Merkel, die eine Wahl rückgängig machen ließ, weil ihr das Ergebnis nicht passte. Es war der Wahlausschuss in Ludwigshafen, der die Bürgermeisterwahl manipulierte, indem er den aussichtsreichsten Kandidaten einfach ausschloss. Es war Thierry Breton, der geschasste EU-Kommissar, der gesagt hat: „Wir haben es in Rumänien getan und wir werden es, wenn nötig, auch in Deutschland tun.“ Er gab damit ein Eingreifen der EU in die Wahlen in Rumänien zu und kündigte ein ähnliches Eingreifen an, sollte die falsche Partei in Deutschland die Bundestagswahl gewinnen.
Bei t-online schrieb der Journalist Gerhard Spörl eine Meinungskolumne mit dem reißerischen Titel: „Geht’s Dir gut? Ich fand Dein Folter-Video toll“. In der längeren Abhandlung erweckte er den Eindruck, die Epstein-Verbrechen seien die der alten weißen Männer. Zum Schluss verstieg er sich zu der verleumderischen Behauptung:
„Heute regiert ein Mann die USA, der von sich gesagt hat: “Wenn du ein Star bist, kannst du dir alles erlauben. Pack sie bei der Muschi.” Das ist der MAGA-Leitsatz von den echten Männern, die sich nehmen, was sie brauchen. Was Epstein und Ghislaine Maxwell als industrielles Sex-Imperium in einem Schattenreich aufzogen, findet in diesem Präsidenten im hellen Licht der Öffentlichkeit seine kulturelle Fortsetzung.“
Bisher ist nicht bekannt, dass Trump im Epstein-Sumpf steckt, obwohl es heftige Bemühungen gibt, das nachzuweisen. Für Spörl kein Hindernis. Er missbraucht den Namen Epsteins als Pawlowschen Reflex, um Trump dennoch zu diskreditieren.
Wir befinden uns noch nicht im voll ausgereiften Totalitarismus, aber in einer propagandistisch geprägten Gesellschaft, in der Wahrheit vernachlässigbar wird, weil die Lüge zum Herrschaftsinstrument geworden ist.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen wünschte den Moslems einen gesegneten Ramadan – dass zeitgleich die christliche Fastenzeit beginnt, scheint hingegen weniger Priorität zu haben. Foto: Peter Lechner/HBF
Am Aschermittwoch beginnt offiziell die Fastenzeit in der christlichen Tradition, also die 40-tägige Phase vor Ostern. Es ist ein Tag der Buße, Besinnung und Einkehr und damit ein wichtiger Feiertag für Christen rund um die Welt. Am heutigen Mittwoch ist es wieder soweit – doch Bundespräsident Alexander Van der Bellen wünschte lieber den Moslems im Land einen guten Ramadan.
Staatsoberhaupt vergisst auf Christen
Ramadan ist der Fastenmonat im Islam, der ebenfalls heute begonnen hat. Bis zum Fastenbrechen am 20. März wird – im Idealfall – gefastet und gebetet. Für das Staatsoberhaupt Grund genug, dabei viel Erfolg zu wünschen: “Ramadam Kareem!”, auf Deutsch etwa “Gesegneten Ramadan” ist auf einer Grafik des Bundespräsidenten auf Xzu lesen. Van der Bellen wörtlich:
Wenn jetzt die christliche Fastenzeit und der Ramadan beginnen, erinnert uns das daran, innezuhalten, dankbar zu sein und füreinander da zu sein.
Ich wünsche allen eine friedliche Zeit, in der wir im gegenseitigen Respekt und in gelebter Gemeinschaft näher zusammenrücken. (vdb) pic.twitter.com/Uj2VgH4v3C
Wenn jetzt die christliche Fastenzeit und der Ramadan beginnen, erinnert uns das daran, innezuhalten, dankbar zu sein und füreinander da zu sein. Ich wünsche allen eine friedliche Zeit, in der wir im gegenseitigen Respekt und in gelebter Gemeinschaft näher zusammenrücken. (vdb)
Ramadan-Grüße empören das Netz
Die Reaktionen waren eindeutig: Hunderte Kommentare wiesen den Staatschef auf den Aschermittwoch und die – noch – katholische Mehrheit des Landes hin. Um nur einige wenige Beispiele zu nennen:
Heute ist Aschermittwoch, der Beginn der Fastenzeit für Christen. Könnte man als österreichischer Bundespräsident wissen. Vielleicht verbergen Sie Ihre Verachtung für unser Land und Volk künftig zumindest ein wenig.
Sie haben komplett die Sensibilität für die Verhältnisse in unserem Land verloren! Die Christen bilden immer noch die Mehrheit in Österreich und das ist auch gut so! Hören Sie auf, Kulturen auf das Podest zu heben, die andere Kulturen bekämpfen und auslöschen wollen!
Ich danke für die nicht vorhandenen Wünsche für die christliche Fastenzeit! Einfach unglaublich!
Darf ich als geborene Österreicherin auch um einen Wunsch zum Aschermittwoch und Beginn der Fastenzeit für uns Katholiken bitten?
Die Ukraine gilt als eines der korruptesten, wenn nicht sogar als das korrupteste Land in Europa. Und das zu Recht. Wie die ukrainische Antikorruptionsbehörde NABU mitteilte, wurde der ehemalige Energie- und Justizminister Herman Haluschtschenko (2021-2025) beim Versuch, das Land zu verlassen, festgenommen. Der ehemalige Politiker wird wegen Geldwäsche angeklagt.
Haluschtschenko wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks zu sein, das im Februar 2021 einen Investmentfonds um britischen Überseegebiet Anguilla in der östlichen Karibik gegründet hat. Dieser Fonds wurde mit dem Ziel vermarktet, rund 118 Millionen Euro an „Investitionen“ einzusammeln, wobei auch die Familie Haluschtschenko unter den Geldgebern angeführt war. Anschließend sollen die Gelder direkt auf von der Familie kontrollierte Konten geflossen sein.
Haluschtschenko war im November 2025 vom ukrainischen Machthaber Wolodimir Selenski wegen der „Operation Midas“ zum Rücktritt gedrängt worden. Im Zuge der „Operation Midas“ wurde ein Korruptionsskandal aufgedeckt, bei dem es um Bestechungsgelder im Energiesektor in Höhe von 100 Millionen Euro geht und in dessen Mittelpunkt der Unternehmer Timur Minditsch steht. Wie der „Kyiv Independent“, schrieb, handelt es sich bei Minditsch um „einem der engsten Vertrauten von Präsident Wolodimir Selenski“. Der Chef des Kiewer Regimes hatte wiederum im Sommer 2025 erfolglos versucht, die Kompetenzen der Antikorruptionsbehörde NABU zu beschneiden.
Die jüngsten Entwicklungen in Sachen Korruption sollten der EU zu denken geben, die erst kürzlich Kiew ein Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro billigte. Laut offiziellen Angaben stellten die EU und ihre Mitgliedstaaten Ukraine seit Beginn des militärischen Konflikts mit Russland 193,3 Milliarden Euro an Unterstützung zur Verfügung.
Es ist zu befürchten, dass ein beträchtlicher Teil des Geldes der europäischen Steuerzahler in der Ukraine in dunklen Kanälen versickert ist. Denn Juli 2022 schrieb die US-Denkfabrik Center for Strategic and International Studies (CSIS): „Angesichts der beispiellosen Hilfsleistungen und der Tatsache, dass die Ukraine eine Geschichte mit Korruptionsproblemen hat, wird die ordnungsgemäße Kontrolle dieser Mittel entscheidend sein.“ Außerdem verweist das CSIS auf Schätzungen aus dem Jahr 2021, wonach der ukrainische Haushalt aufgrund von Korruption jährlich 37 Milliarden Euro verlor.
Wer als höchster Repräsentant eines Bundeslandes in Richtung staatlicher Medienkontrolle oder -einschränkung und sogar Verbot argumentiert, stellt sich bewusst gegen dieses zentrale Verfassungsprinzip. Ein Ministerpräsident, der die Verfassung auf diese Weise missachtet, ist für dieses Amt nicht tragbar. Um Schaden von unserer Verfassung und den Institutionen abzuwenden, muss Günther als Ministerpräsident zurücktreten.
Der schleswig-holsteinische CDU-Ministerpräsident Daniel Günther hat in der ZDF-Sendung bei Markus Lanz (Januar 2026) Positionen vertreten, die fundamentale Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats und des Grundgesetzes in eklatanter Weise missachten – oder zumindest gefährlich in Frage stellen.
Ein Ministerpräsident, der Artikel 5 GG offen mit Füßen tritt, ist nicht länger tragbar
Unter dem Deckmantel des „Schutzes der Demokratie“ vor Desinformation und „faktenfreien Kampagnen“ propagierte Günther Maßnahmen, die in Wahrheit meinungsfreiheitsfeindlich und zensurbejahend sind. Besonders gravierend: Auf die direkte Nachfrage des Moderators, ob man bestimmte Inhalte/Angebote regulieren, zensieren oder im Extremfall sogar verbieten müsse, antwortete Günther mit einem klaren „Ja“ – bevor er den Satz in Richtung eines Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige lenkte. Selbst wenn man ihm zugutehalten wollte, dass er später versuchte, dieses „Ja“ ausschließlich auf das Jugendverbot zu beziehen: Die ursprüngliche, unkonditionierte Zustimmung zu Zensur und Verbot als denkbaren Instrumenten gegen unliebsame Medieninhalte bleibt ein verfassungsrechtlicher Skandal.
Initiative Meinungsfreiheit ruft Sie zum Handeln auf Ihre Stimme zählt – Machen Sie mit!
Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit gerade ohne Vorbehalt – auch dann, wenn Inhalte polemisch, einseitig, übertrieben oder nach Ansicht des Staates „faktenfrei“ sind. Der Staat darf nicht entscheiden, welche Medien „Feinde der Demokratie“ sind (so Günthers wörtliche Brandmarkung von Portalen wie Nius). Eine solche staatliche Etikettierung und die daraus abgeleitete Forderung nach systematischer Regulierung, Zwei-Quellen-Prüfung als Voraussetzung für Legitimität oder gar Verbotsoptionen erinnert fatal an autoritäre Muster, in denen der Staat definiert, was „richtiger Journalismus“ ist und was „Kampagne“ oder „Desinformation“.
Noch problematischer wird es, wenn Günther gleichzeitig ein Parteiverbot gegen die AfD ins Spiel bringt und parallel alternative Medien pauschal als demokratiezerstörend diffamiert. Beides zusammen zeichnet das Bild eines Politikers, der pluralen Meinungswettbewerb nur noch dann akzeptiert, solange er den eigenen demokratischen Konsens nicht ernsthaft herausfordert. Genau das aber ist das Wesen einer offenen Gesellschaft: Auch Positionen, die man für falsch, gefährlich oder populistisch hält, genießen grundrechtlichen Schutz – solange sie nicht strafbar sind oder zur Gewalt aufrufen.
Die Münchner Sicherheitskonferenz ist zu Ende, und man fragt sich, was sich dort eigentlich abgespielt hat. Ich habe Ausschnitte aus der Rede von Merz auf der Fahrt mit dem Auto gehört. In diesen Ausschnitten wirkte der Mann, dessen flüssige und geschliffene Reden vielfach gelobt und mit Preisen bedacht wurden, seltsam gehemmt, als müsste er jedes Wort abwägen. Lampenfieber war es bestimmt nicht, eher schien sich der Redner unsicher zu sein, welche Wirkung er erzielen würde.
Dabei konnte er gewiss sein, dass er sich auf die meinungsmachenden Medien als inoffizielle Regierungssprecher verlassen konnte. In der Berichterstattung fiel nur der „Tagesspiegel“ auf, der Siegmar Gabriel, aktuell Vorsitzender der Atlantikbrücke, Merz’ Rede über den grünen Klee loben, aber einen Fauxpas anmerken ließ. Friedrich Merz soll gesagt haben, der Ukraine-Krieg dauere nun schon länger als der Zweite Weltkrieg mit seinen vier Jahren. Als ich heute die Website der Bundesregierung aufrief, fand ich diese Stelle nicht. Hat sich Siegmar Gabriel verhört, oder weiß der Kanzler 2. Wahl tatsächlich nicht, dass der Zweite Weltkrieg am 1. September 1939 begann und bis zum 2. September 1945 dauerte? Oder sollte er den Russlandfeldzug gemeint haben, um Putin näher an diejenigen heranzurücken, die am 22. Juni einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion begonnen hatten? Warum schweigen die Medien zu diesem Vorfall?
Ein ausländischer Kommentator meinte, Merz sei tatsächlich von der „bizarren Idee“ besessen, Russland könnte die NATO angreifen. Für mich ist die Idee weniger bizarr als ein Albtraum.
Tatsächlich widmet Merz den Großteil seiner Rede dem aktuellen Krieg in der Ukraine und dem möglichen künftigen, für den man sich wappnen müsse. Dabei soll Deutschland wieder eine führende Rolle spielen, sowohl was die Rüstungsindustrie betrifft, die anscheinend die Autoindustrie als führende Kraft ablösen soll („Wir heben damit ein ungeheuer großes Potenzial“), als auch die deutsche Armee, die wieder die größte Europas werden soll. Ich bin nicht die Einzige, der es bei solchen Zukunftsvisionen kalt den Rücken hinunterläuft. Wobei mir gleichzeitig die Absurdität bewusst ist, dass die Jugend unseres Landes, die mehrheitlich nicht einmal bereit ist, die eigene Heimat zu verteidigen, kaum ein geeignetes Reservoir für die größte Armee Europas bildet. Ist da an Söldner gedacht, wie im alten Rom? Man könnte immerhin wissen, wie dieses Experiment ausgegangen ist.
Von Kriegsunterstützung ist auch bei der nicht wehrfähigen Bevölkerung wenig zu spüren. Im Gegenteil. Die Anti-Kriegsdemonstrationen bekommen immer mehr Zulauf, in den sozialen Medien haben Antikriegsbeiträge die höchsten Klickzahlen.
Wohl deshalb lässt Merz en passant einfließen: „Die Freiheit des Wortes endet heute bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet.“
Mit Menschenwürde meint er wohl das neu geschaffene Verbot, Politiker zu kritisieren. Er scheint auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 (1 BvR 2150/08) nicht zu kennen, die eindeutig sagt, dass auch Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, die nicht mit der Regierung, dem Mainstream oder der Verfassung übereinstimmen.
Es gehört zu den „bizarren“ Parts von Merz’ Rede, dass er behauptet, in Deutschland herrsche die Meinungsfreiheit. Dabei ist es üblich geworden, dass Bürger, die tatsächlich dieses Recht in Anspruch nehmen, von 6-Uhr-Besuchen von Rollkommandos der Polizei, Denunziationen auf Plattformen, in denen von Ministerpräsidenten wie Hendrik Wüst dazu aufgerufen wird, auch Bemerkungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu melden, von Jobkündigungen, Kündigungen von Bankkonten, Pensionsentzug und wirtschaftlicher Vernichtung bedroht sind.
Zu den wirklich bizarren Vorfällen der Sicherheitskonferenz gehört, dass die Rede des amerikanischen Außenministers Marco Rubio, angeführt von zwei Ministern der Regierung Merz, Standing Ovations erhielt, obwohl Rubio inhaltlich nichts anderes gesagt hat als im vergangenen Jahr Vizepräsident J. D. Vance, nur etwas anders verpackt. Anfangs war der Jubel echt, wohl weil die meisten Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht verstanden haben, was Rubio gesagt hat. Die Reaktion war wie ein Rausch, von dem man, als er verflogen war, Kopfschmerzen bekam. Nun wurde klar, dass die MAGA es mit ihrem Kulturkampf zur Wiedereinsetzung der Realität und der Vernunft in die Politik wirklich ernst meint.
Merz hatte schon vor Rubios Rede verkündet, dass er diesen Kulturkampf nicht unterstützen will und Deutschland damit ins zukünftige Abseits gestellt.
Wilko Möller, Mitglied der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Parlament AfD Fraktion Brandenburg
Ein Vertreter der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) im Landtag Brandenburgs wurde mit einer Geldstrafe von 11.600 € für ein Wahlplakat mit einer Geste verurteilt, die laut Gericht wie ein Hitler-Gruß aussah. Das Landesgericht in Frankfurt (Oder) befand Wilko Möller für schuldig, Symbole verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben, obwohl der an dem Projekt beteiligte Grafikdesigner freigesprochen wurde.
Zwei ähnliche Motive, aber nur eines landet wegen des vermeintlichen Hitlergrußes vor Gericht. Fotos: Screenshot JF & CDU Datteln
Laut Anklageschrift beauftragte Möller das Plakat für den Wahlkampf 2024, um “familienfreundliche Politiken” zu fördern. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass Möller konkrete Anweisungen gegeben habe: Die abgebildeten Eltern sollten blond sein und dabei gezeigt, wie sie ihre Kinder “sichtbar schützen”.
Die daraus resultierende Werbung, die in Frankfurt erschien, zeigte ein blondes Paar mit den Armen in einem 45-Grad-Winkel erhoben, die eine dachartige Form über drei Kindern auf einem Sofa bildeten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dies schaffe eine “visuelle Ähnlichkeit mit dem sogenannten Hitlergruß”, einem nach deutschem Recht verbotenen Symbol.
Das Urteil des Gerichts entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft bezüglich Möllers Geldstrafe. Das Gericht brach jedoch mit der Anklage bezüglich des Grafikdesigners. Während der Staat eine Geldstrafe von 2.800 € für den Designer wegen Beihilfe zur Verwendung verfassungswidriger Symbole gefordert hatte, entschied das Gericht, dass seine Handlungen keine Straftat darstellten. Die Verteidigung hatte für einen vollständigen Freispruch für beide Männer plädiert.
Hinweise deuteten darauf hin, dass Möller das Design genehmigte, obwohl er sich der strengen gesetzlichen Verbote solcher Gesten bewusst war. Die Untersuchung wurde durch die auffällige Ähnlichkeit mit dem NS-Gruß ausgelöst, woraufhin das brandenburgische Landtag Möller seine parlamentarische Immunität entzog und den Prozess fortsetzen konnte.
Die rechtsgerichtete Partei reagierte empört und veröffentlichte eine scharfe Kritik auf X:
Der Deutsche Richterverband gab bekannt, dass derzeit mehr als eine Million Strafverfahren ausgesetzt sind, weil das Justizsystem völlig überlastet ist. Dennoch bleibt noch Zeit für einen verrückten Prozess gegen die AfD – mit einem fragwürdigen Urteil wegen eines harmlosen Plakats.
Möller hat den Fall zudem als “rein politische Angelegenheit” abgetan.
Seine Unterstützer haben auch auf das, was sie selektive Durchsetzung nennen, verwiesen und darauf hingewiesen, dass die CDU 2021 ein nahezu identisches Motiv verwendete – ein Vater, der seinen Arm über Kinder hebt – das keiner rechtlichen Überprüfung unterzogen wurde.
Dieser Fall folgt auf eine Reihe hochkarätiger Entscheidungen bezüglich visueller Gesten. Im Sommer 2025 wurde eine deutsche Frau zu einer Geldstrafe von 1.800 € verurteilt, weil sie ein unverändertes Foto des ehemaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach geteilt hatte. Obwohl das Bild ein Standbild aus einer öffentlichen Rede war, entschied das Gericht, dass der festgehaltene Moment einem Nazi-Gruß ähnelte, was den zunehmend engen rechtlichen Drahtseilakt für politische Bildsprache in Deutschland hervorhebt.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Im völlig überlasteten Berlin kommt ein Messerstecher tatsächlich vor Gericht. Wie das Urteil ausfällt, steht freilich in den Sternen. Der Täter ist laut Berliner Zeitung (BZ). ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien.
Drogen konsumiert
Am 21. August 2025 wurde der Reisende Georg E. von dem Asylanten angesprochen. Es ging irgendwie um seinen Rucksack. Georg E. fühlte sich der B.Z. zufolge “unwohl in dessen körperlicher Nähe, dreht sich weg, geht ein Stück weiter. Und spürt im nächsten Moment ein Messer in seinem Körper”. Der Täter ist Khaldoon A. Ein Syrer aus Damaskus, der als staatenlos gilt und über Dänemark nach Deutschland gekommen ist. Er gibt den Anklagevorwurf zu und behauptet, seine “Erinnerung an den Vorfall sei jedoch eingeschränkt. Auch wegen der vorher konsumierten Drogen. Warum er das Messer bei sich hatte – in einer Messerverbotszone?” Angeblich zur Verteidigung. Denn er “habe irgendwie das Gefühl gehabt, dass von diesem Mann eine Gefahr für seine Familie ausgehen könnte”.
In Darmstadt sind in der Nacht auf Dienstag zwei AfD-Politiker Ziel von Sachbeschädigungen geworden. Nach Angaben der Oppositionspartei beschmierten bislang unbekannte Täter den Eingangsbereich und die Haustür des örtlichen Fraktionsvorsitzenden mit einem Gemisch aus Buttersäure und Farbe. Auf der Tür wurde zudem der Schriftzug „Kein Vergeben, kein Vergessen! Nazis haben Namen und Adressen!“ angebracht. Der entstandene Schaden wird auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag geschätzt.
Auch das Wohnhaus der AfD-Kreisvorsitzenden wurde in derselben Nacht beschädigt. Laut Parteimitteilung brachten drei Personen dort den gleichen Schriftzug auf dem Gehweg an. Zusätzlich seien Haustür und Briefkasten mit dem Buttersäure-Farb-Gemisch verunreinigt worden. Auch hier geht die Betroffene von einem Schaden im mittleren vierstelligen Bereich aus.
Im linksextremen Internetportal Indymedia erschien in der Nacht ein anonymes Schreiben, in dem die Taten für sich reklamiert werden. Darin wird die AfD scharf angegriffen und zu weiteren Aktionen aufgerufen.
Die hessische AfD-Landesführung verurteilte die Vorfälle und sprach von politisch motivierter Gewalt. Die Partei setzte nach eigenen Angaben eine Belohnung von jeweils 10.000 Euro für Hinweise aus, die zur Identifizierung der Täter führen. Die Ermittlungen dauern an.