Richter spricht Mitarbeitern der öffentlichen Schulen in St. Louis, die wegen der Impfpflicht geklagt hatten, 4 Millionen Dollar zu

Eine Jury entschied am Donnerstag zugunsten von 13 Mitarbeitern des öffentlichen Schulsystems von St. Louis, die trotz religiöser Einwände zur COVID-Impfung gezwungen worden waren.

Das Gericht sprach den 13 Mitarbeitern 4 Millionen Dollar als Entschädigung für das Unrecht zu.

Laut Schrag on Law haben die Klägerinnen Wanda Brandon und über ein Dutzend anderer aktueller und ehemaliger Mitarbeiter des öffentlichen Schulsystems von St. Louis das Board of Education der Stadt St. Louis, Superintendent Kelvin Adams und den Personalchef Charles Burton im Eastern District von Missouri verklagt und Verstöße gegen die Religionsfreiheitsklausel des Ersten Verfassungszusatzes, die Gleichbehandlungsklausel des Vierzehnten Verfassungszusatzes, gegen religiöse Diskriminierung gemäß Titel VII und gegen den Missouri Human Rights Act geltend gemacht.

Im Herbst 2021, auf dem Höhepunkt der COVID-Pandemie, verabschiedete das St. Louis Board of Education die Richtlinie 4624, die vorschreibt, dass alle Mitarbeiter bis zum 15. Oktober 2021 vollständig gegen COVID-19 geimpft sein oder eine genehmigte Ausnahmegenehmigung erhalten müssen.

Die sechzehn ursprünglichen Kläger reichten bei ihrem Arbeitgeber Befreiungsformulare für religiöse Belange ein. Die Arbeitnehmer führten an, dass ihr christlicher, islamischer und pfingstkirchlicher Glaube im Widerspruch zu dem aus fötalen Zelllinien entwickelten Impfstoff stünde.

Der St. Louis Board lehnte alle 189 Anträge auf religiöse Befreiung ab und zwang die Mitarbeiter, sich den experimentellen Impfstoff zu verabreichen.

Der Vorstand suspendierte oder entließ daraufhin die Mitarbeiter, die sich weigerten, sich gegen COVID impfen zu lassen.

Am Donnerstag sprach die Stadt einer Gruppe von 13 Mitarbeitern 4 Millionen Dollar für ihre Impfbehandlung zu.

Wir werden diesen Bericht aktualisieren, sobald wir mehr erfahren.

thegatewaypundit

Wie die Alten, so die Jungen: Deutsche Bank kündigt “Israel Heute” das Konto, Raiffeisenverband in Österreich schließt sich an

Illustration: KI-generiert

Unser jahrelanger Partner im deutschen Bankwesen – die Deutsche Bank – hat Israel Heute das Konto gekündigt. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Einfach so. Zack – raus.

Zur Begründung verweist man salopp auf Paragraph 19, Absatz 1 der Geschäftsbedingungen. Dort steht sinngemäß: Wir dürfen Schluss machen, wann immer wir wollen, und müssen nicht sagen, warum. Sehr charmant. Ab dem 1. Juli 2025 – also ab morgen – wird die Deutsche Bank keine Bankgeschäfte mehr für „Israel Heute“ in Jerusalem durchführen.

Und das nach 45 Jahren einwandfreier Geschäftsbeziehung. Keine Mahnung, kein Ärger, kein Skandal. Unser Konto war immer in Ordnung. Das Einzige, was offenbar nicht passt, ist: Israel.

Und vielleicht auch wir, als deutschsprachige Nachrichtenagentur mitten in Jerusalem. Vermutlich verärgern wir die Deutsche Bank, mit dem, was wir berichten, ansonsten verstehe ich nicht, warum wir vor die Tür gesetzt wurden. Vielleicht hätten wir unser Konto unter dem Namen „Free Palestine“ oder „Palästina-Heute“ führen sollen, dann hätten wir bestimmt Sympathiepunkte bei der Deutschen Bank bekommen?

Doch damit nicht genug. Als ich gerade diese Zeilen für die Meldung schreibe, erhalte ich eine E-Mail von unserer Bank in Österreich, der Raiffeisenverband, die unser Konto ebenso kündigen will, in vier Wochen. Bis Ende Juli 2025 können wir dort noch ein Konto nutzen, dann ist Schluss.

Wir sind ehrlich überrascht. Und dabei dachten wir, Israel hätte sich ein bisschen Respekt verdient, vor allem, nachdem wir dem Westen einen gewaltigen Gefallen getan und die iranische Atomgefahr beseitigt haben. Aber gut, offenbar wiegt der Paragraph schwerer als die Dankbarkeit. Also ziehen wir weiter – mit unseren Schekeln und dem festen Willen, unbeirrt weiterzumachen. Und wisst Ihr was? Wir wünschen beiden Banken trotzdem nur das Beste. Wir werden weiterhin berichten, was andere weglassen, auch wenn diese beiden Banken uns weglassen wollen.

So geht es weiter:

Ab sofort sind KEINE ÜBERWEISUNGEN auf das Konto der Deutschen Bank in Deutschland mehr möglich, und nach Österreich nur noch bis Ende Juli 2025. Wir sind bereits im Gespräch mit einer neuen Bank in Deutschland, aber die Kontoeröffnung benötigt noch etwas Zeit, deshalb können wir aktuell noch kein neues Konto benennen.

Bis zur Freischaltung eines neuen Kontos müssen wir deshalb auf unser israelisches Konto ausweichen. Bitte überweisen Sie alle Rechnungen für das Abo von Israel Heute auf dieses Konto. Ja, wir wissen, dass dies etwas umständlicher ist, aber es ist eine Notlösung, die wir so schnell wie möglich wieder beheben wollen. Sobald wir eine andere Lösung anbieten können, werden wir Ihnen dies sofort mitteilen. Es ist gerade in der heutigen Situation sehr wichtig, dass wir unsere Arbeit wie gehabt zuverlässig und gut weiterführen können.

Die Bankdaten für Überweisungen nach Jerusalem lauten:

Bank HaPoalim, N.A.I Nachrichten Aus Israel, Branch 748, Account Nr. 218807, IBAN: IL45 0127 4800 0000 0218 807, Swift (BIC): poalilit, Bank-Adresse: Hebron Str. 101, Jerusalem

Wesentlich einfacher wäre es für uns, wenn Sie die Überweisungen über PayPal durchführen könnten! Nutzen Sie dafür bitte unsere Adresse: zahlung@israelheute.com. Sie werden dann sofort zu unserem PayPal Konto weitergeleitet.

Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich selbstverständlich jederzeit bei uns melden. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre Freundschaft, Treue und Verbundenheit – und für Ihr Verständnis für diese ungewöhnliche Situation.

israelheute

Berliner „Blutgeld“-Urteil korrumpiert die Strafjustiz

Als ein Berliner Gericht die Strafe für den Totschlag eines Somaliers reduzierte, weil er „Blutgeld“ an die Familie seines Opfers gezahlt hatte, ging die Geschichte weitgehend am Radar der Medien vorbei. Dennoch deutet sie auf eine gefährliche Entwicklung hin.

Die Westeuropäer werden immer aufmerksamer gegenüber der Gefahr einer „Zwei-Klassen-Justiz“ und einer „Zwei-Klassen-Polizeiarbeit“, bei der ethnische Zugehörigkeit oder politische Ansichten (oder beides) als Grundlage für eine unterschiedliche Behandlung im Strafrecht dienen. Diese Beobachtung lässt sich auf alle Ebenen der Entscheidungsfindung anwenden, von Polizeieinsätzen und Festnahmen bis hin zu Kautionsbedingungen und Verurteilungen.

Die europäischen Rechtssysteme mögen sich zwar unterscheiden – vom französischen inquisitorischen Ansatz bis hin zum englischen kontradiktorischen -, aber in beiden steht das Individuum als Rechtssubjekt im Mittelpunkt. Wenn solche Rechtssysteme den Angeklagten als Teil einer Gruppe und damit als kriminellen „Typus“ behandelt haben, kam es zu Justizirrtümern. Das Auffällige an den entstehenden „zweistufigen“ Regelungen ist, dass sie auf der unterschiedlichen Behandlung ganzer Gruppen von Menschen beruhen. Unabhängig davon, ob diese Gruppen davon profitieren oder nicht, ist dies mit Sicherheit nachteilig für die Justiz insgesamt.

Hier kommen die Scharia und die damit verbundenen islamischen Rechtspraktiken ins Spiel. Die Präzedenzfälle sind besorgniserregend: Was wäre, wenn eine „Blutgeld“-Zahlung im Vorfeld einer vorsätzlichen Tat, die ein Leben kostete, vorbereitet wurde? Würden die Strafen gemildert werden? Könnte ein Nicht-Somali/Nicht-Äthiopier/Nicht-Muslim nach dem Beispiel von „Abdi A.“ vor dem Landgericht Berlin eine Strafminderung erreichen, indem er die Familie seines Opfers entschädigt? Dieser eine Fall von Ungleichbehandlung, der dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nur vier Jahren wegen Totschlags einbrachte, könnte weitreichende Folgen haben.

Könnte es sein, dass das Rechtssystem es sogar begrüßt, wenn parallele „Justizorgane“ einen Teil seiner Arbeitslast übernehmen? Dies scheint in Großbritannien bereits der Fall zu sein, wo vor der Entstehung eines separaten, parallelen Scharia-„Rechtssystems“ gewarnt wird, das für seine Urteile zum Familienrecht berüchtigt ist, indem es beispielsweise darauf besteht, dass muslimische Frauen mehrere männliche Zeugen zur Untermauerung ihrer Ansprüche vorlegen. Die Gleichgültigkeit der Behörden hat dazu geführt, dass es mindestens 85 solcher Räte gibt, die Großbritannien laut Kritikern zur „Scharia-Zentrum des Westens“ machen, während die Behörden weiter in die soziale Segregation hineinschlittern: eine Situation, die durch das Versäumnis der Europäischen Union, diese Praxis zu verurteilen, noch verschlimmert wird.

In einer wachsenden Zahl von Abschiebungsfällen wird in den Berufungen, auch von verurteilten Straftätern, auf lokale kulturelle Praktiken im Bereich der „Zivilgesellschaft“ verwiesen, um zu zeigen, warum eine Abschiebung gegen ihre Menschenrechte (im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention) verstoßen würde, von Tätowierungen bis hin zu regionalen Unterschieden im Geschmack von Chicken Nuggets. Zweifelsohne werden sich einige auf künftige Scharia-Urteile berufen, wenn sie es mit einem leichtgläubigen Einwanderungsgericht zu tun haben.

Die Berufung auf religiös veranlasste Blutgeldzahlungen überschreitet jedoch eine Grenze, gerade weil sie vom Zivil- zum Strafrecht übergeht. Eine Zwei-Klassen-Justiz ist bereits ein Problem, sei es bei Verhaftungen oder Kautionsauflagen. Selektive religiöse Praktiken als mildernde Umstände zuzulassen, würde einen Schritt zu weit gehen.

German ‘Blood Money’ Mitigation Corrupts Criminal Justice ━ The European Conservative

Zugbegleiter am Hauptbahnhof Stuttgart von türkischem Schwarzfahrer attackiert – Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung

Am späten Montagabend (30.06.2025) kam es am Hauptbahnhof Stuttgart zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Zugbegleiter und einem Reisenden. Ersten Erkenntnissen zufolge wollte ein 30-jähriger türkischer Staatsangehöriger gegen 23:15 Uhr in den MEX 18 (Metropol-Express) am Bahnsteig 12 einsteigen. Dort erkannte der 25-jährige deutsche Zugbegleiter den Mann offenbar als eine Person wieder, die in der Vergangenheit wohl mehrfach ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden war. Als der Zugbegleiter den Mann auf seinen Fahrschein ansprach, reagierte dieser laut Zeugenangaben sofort aggressiv. Im weiteren Verlauf soll der 30-Jährige den 25-jährigen Zugbegleiter mehrfach in das Gesicht geschlagen haben. Die alarmierte Bundespolizei konnte den Tatverdächtigen noch vor Ort feststellen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen blieb der Tatverdächtige auf freiem Fuß. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Körperverletzung wurde seitens der Bundespolizei eingeleitet.

Stuttgart: Türke  greift Mitarbeiter der DB AG an, bespuckt Bundespolizisten und schlägt Bahnreisende – Bereits am Vortag war der Türke wegen eines Angriffs auf einen Reisenden polizeilich in Erscheinung getreten – Jihad Watch Deutschland

Sexuelle Übergriffe in Gelnhausener Freibad: Nun fordert eine Petition den Rücktritt des Bürgermeisters

AI Symbolbild

In einer Petition wird der sofortige Rücktritt von Christian Litzinger, dem Bürgermeister der hessischen Stadt Gelnhausen, gefordert. Anlass sind mutmaßliche sexuelle Übergriffe auf acht Mädchen im örtlichen Freibad sowie die Kritik am Umgang mit diesem Vorfall durch das Personal und die Stadtspitze.

Am vergangenen Sonntag sollen im Freibad Gelnhausen acht deutsche Mädchen im Alter von elf bis 16 Jahren Opfer sexueller Belästigung geworden sein. Vier Männer im Alter von 18 bis 28 Jahren, die laut Polizei syrische Staatsbürger sind, sollen die Mädchen gegen ihren Willen im Strudelbereich des Bades berührt und bedrängt haben. Die Polizei nahm drei der Tatverdächtigen fest und erteilte ihnen Hausverbot. Ob es weitere Betroffene gibt, wird noch geprüft.

Während die Ermittlungen laufen, gerät das Verhalten der Freibadaufsicht zunehmend in den Fokus. Eine Mutter eines betroffenen Mädchens wirft dem Personal schweres Versagen vor. Erste Hilferufe seien demnach ignoriert und die Situation heruntergespielt worden, berichtete die Bild-Zeitung. Ein Bericht der Hessenschau bestätigt diese Vorwürfe. Demnach suchten die ersten Mädchen bereits gegen Mittag Hilfe bei den Schwimmmeistern, das Personal habe jedoch nicht angemessen reagiert.

Gegenüber der Hessenschau erklärte der Badeleiter Nils Tischer: „Da wir nicht genau sehen konnten, was passiert ist, haben wir sie erstmal wieder ins Wasser geschickt – mit dem Hinweis: Macht euch bitte bemerkbar, wenn was ist. Laut und stark in der Gruppe.“ Diese Aufforderung wird als besonders problematisch angesehen, da sich die Mädchen bereits an das Personal gewandt hatten.

Laut Tischer beobachtete das Personal, wie die Männer weiterhin versuchten, die Mädchen in irgendeiner Form nass zu machen. Die Reaktion darauf fiel jedoch mild aus: „Wir haben sie aus dem Wasser geholt, mit denen gesprochen, dass sie das bitte zu unterlassen haben, ansonsten müssen wir sie des Hauses verweisen.“ Erst als eine weitere Gruppe von Mädchen gemeinsam mit ihrer Mutter das Personal alarmierte und eines der Mädchen „stark geweint“ habe, wurde die Polizei verständigt.

Die Petition sieht im Verhalten des Bürgermeisters einen Grund für dessen Rücktritt. Denn Litzinger hatte den Vorfall in einem Interview mit der Welt verharmlost. „Immer bei hohen Temperaturen liegen die Gemüter manchmal blank“, erklärte er. Zugleich versprach Litzinger: „Unser Personal ist entsprechend geschult, wir werden weiter sensibilisieren.“

Die Forderung nach Rücktritt und umfassender Aufklärung richtet sich gegen die vermeintliche Verharmlosung und das mangelnde Handeln der Verantwortlichen. Die Täter hätten trotz mehrfacher Hinweise stundenlang im Freibad bleiben können, kritisieren die Initiatoren der Petition. Die Petition macht deutlich, dass ein solches Verhalten der Stadtführung und des Freibadpersonals nicht akzeptabel sei. Mit Stand 1. Juli haben 322 Personen die Petition unterzeichnet.

Sexuellen Übergriffe in hessischem Freibad: Petition fordert Konsequenzen

Dresden: Syrisch-libysches Trio beraubt 74-Jährigen

Gestern Nachmittag haben Dresdner Polizisten ein mutmaßliches Räubertrio (16, 17, 17) gestellt.

Die Jugendlichen sprachen einen Mann (74) im Bereich der Pirnaer Landstraße an und stießen ihn kurz darauf zu Boden. Danach raubten sie dem 74-Jährigen einen Beutel und flohen. Herbeigerufene Polizisten konnten die Tatverdächtigen noch in der Nähe ausfindig machen. Gegen die zwei Syrer sowie den Libyer wird nun wegen der Raubstraftat ermittelt.

Aufgrund der Tatumstände ist die Soko Iuventus mit den Ermittlungen betraut.

Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 370|25

CDU-Bürgermeister verharmlost sexuelle Gewalt durch Syrer

AI Symbolbild

Eigentlich ist Gelnhausen eine beschauliche Kleinstadt in Hessen. Die Betonung liegt auf eigentlich. Denn was sich in der etwa 23.000 Einwohner zählenden Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises am 22. Juni abspielte, ist alles andere als beschaulich. Im dortigen Freibad wurden neun Mädchen im Alter von elf bis 17 Jahren von vier Syrern sexuell belästigt.

Und noch schlimmer ist die Verharmlosung des Angriffs auf die sexuelle Integrität der Opfer durch die Politik, konkret durch Bürgermeister Christian Litzinger. Der CDU-Mann quasi entschuldigend die derzeit herrschenden hohen Temperaturen verantwortlich: „Bei hohen Temperaturen liegen die Gemüter manchmal blank“, sagte er in einem Interview. Auch sprach Litzinger davon, dass „alle vier Männer aus einer Familie aus dem Main-Kinzig-Kreis stammen“. Dass es sich um Syrer handelt, verschwieg er hingegen.

Anders sah die Sache Litzingers Parteifreund Roman Poseck. Gegenüber „Welt TV“ sagte Hessens Innenminister, es handle sich um „schwerwiegende Vorkommnisse“, die „unerträglich“ seien und die man „sehr ernst nehmen“ müsse.

Außerdem erklärte Bürgermeister Litzinger, die sexuellen Belästigungen seien der erste Vorfall dieser Art gewesen: „Davor beschränkte es sich auf kleinere Diebstähle oder Beleidigungen. Von daher hätten wir hier mit so etwas nie gerechnet.“ Nun, auch kleinere Diebstähle sind strafbare Handlungen und stellen eine Missachtung der im Gastland Deutschland geltenden Regeln dar, was bereits Grund genug für eine Abschiebung der Syrer gewesen wäre.

CDU-Bürgermeister verharmlost sexuelle Gewalt durch Syrer – Zur Zeit

Chemnitz: Syrisch-libysches Trio beraubt 86-Jährigen

Der 86-jährige Mann hob an jenem Samstag in einer Bankfiliale in der Bahnhofstraße 1.000 Euro ab. Nicht mitbekommen hatte der Senior, dass drei Männer (18, 25, 35) ihn dabei beobachtet hatten. Das spätere Opfer stieg anschließend in einen Linienbus ein und fuhr heim in den Ortsteil Yorckgebiet. Auch diesen Weg nahmen die Täter offenkundig in Kauf und müssen dem betagten Mann bis zu seiner Hauseingangstür in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße unbemerkt gefolgt sein. Dort wurde er, so das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, vom 18-Jährigen bedrängt. Der Tatverdächtige versuchte, dem 86-Jährigen die Geldbörse zu entreißen, während die mutmaßlichen Komplizen die Tat »Schmiere stehend« beobachteten. Bei dem Überfall stützte der Senior zu Boden, setzte sich dennoch nach Leibeskräften zur Wehr und schrie lautstrak um Hilfe. Das Trio flüchtete schließlich ohne Beute vom Tatort, der Senior blieb leicht verletzt zurück.

Im Zuge der Ermittlungen konnten die Tatverdächtigen sowohl auf Videoaufzeichnungen der Bankfiliale, der innerstädtischen Videoüberwachung und auf Überwachungsaufnahmen des Linienbusses festgestellt werden. Der Geschädigte erkannte die Männer wieder. Zudem belegten ausgewertete Spuren von der Kleidung des Opfers die Tathandlung des Heranwachsenden.
Gegen den 18-Jährigen hat das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl erlassen. Der syrische Staatsbürger, der bereits durch diverse Eigentums- und Rohheitsdelikte hinlänglich polizeibekannt war, befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt. Gegen die beiden libysch stämmigen mutmaßlichen Mittäter ergingen keine Haftbefehle. Das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung richtet sich jedoch weiterhin auch gegen sie.

Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 285|2025