Die Thüringer Landesregierung hat die Verleihung des Thüringer Demografiepreises 2025 an ein Bündnis gegen rechts verteidigt. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Daniel Haseloff geht hervor, dass das Projekt „Gutes für Gera“, das vom „Aktionsbündnis Gera gegen Rechts“ und der Geraer Ortsgruppe von „Weltoffenes Thüringen“ getragen wird, sämtliche Voraussetzungen des Wettbewerbs erfüllt habe. Das Projekt wurde im Rahmen des Thüringer Demografiepreises „HEIMAT:Thüringen!“ ausgezeichnet. Die Preisvergabe erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur unter der Leitung von Minister Steffen Schütz (BSW).
Laut Landesregierung erfolgte die Bewerbung nicht allein durch das Aktionsbündnis. Vielmehr sei der Antrag gemeinsam mit der Ortsgruppe Gera der Initiative „Weltoffenes Thüringen“ eingereicht worden. Damit seien die formalen Teilnahmebedingungen erfüllt gewesen. Nach den Wettbewerbsregeln sind unter anderem Vereine, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen sowie Privatpersonen mit Bezug zu Thüringen teilnahmeberechtigt, sofern sie Projekte mit demografischem Schwerpunkt im Freistaat umsetzen.
Die Landesregierung ordnete das Projekt dem Themenfeld „HEIMAT:Leben! Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern“ zu. Zur Begründung heißt es: „Die Initiative setzt mit dem Projekt ein starkes Zeichen für Demokratie und fördert das gesellschaftliche Miteinander.“ Nach Darstellung des Ministeriums wirke das Vorhaben positiv auf lokale gesellschaftliche Strukturen und erfülle damit die Anforderungen der Ausschreibung.
Für die Auswahl der Preisträger wurden laut Landesregierung mehrere Bewertungsmaßstäbe herangezogen. Unter anderem wurden die Konzeptqualität, das ehrenamtliche Engagement, die Innovationskraft, die langfristige Wirkung, die Übertragbarkeit auf andere Regionen, die Generationengerechtigkeit, die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls sowie ein konkreter Nutzen für die Lebensqualität vor Ort berücksichtigt. Zunächst traf das zuständige Ministerium eine Vorauswahl geeigneter Projekte. Im Anschluss wurden die ausgewählten Bewerbungen in einer öffentlichen Online-Abstimmung bewertet.
Besondere Aufmerksamkeit galt der Frage, ob die politischen Positionierungen der Bewerber bei der Preisvergabe eine Rolle spielten. Die Landesregierung erklärte dazu, dass lediglich Bewerbungen ausgeschlossen würden, deren Inhalte strafrechtlich relevant, sittenwidrig oder anderweitig verwerflich seien.
Im Fall des ausgezeichneten Projekts habe die Prüfung keine Beanstandungen ergeben. Wörtlich heißt es: „Die generell durchgeführte Prüfung verfügbarer Quellen ergab keinen Hinweis darauf, dass das Projekt nicht mit den Grundsätzen des Wettbewerbs vereinbar ist.“ Weiter führt die Landesregierung aus: „Die Förderung demokratischer Bildung und das Informieren über menschenverachtende, antidemokratische Ideologien durch Mitmachaktionen sowie Kulturformate entspricht den Grundsätzen des Wettbewerbs.“
