Migrantengewalt: Polizei verfolgt nur einen von drei Gewalttätern

Bei dieser Busstation des 66A in Wien-Inzersdorf soll es zu der brutalen Attacke auf einen Krankenpfleger gekommen sein.
Foto: Z.V.g.

Äußerst brutale Attacke am Montag, 18. September, bei der Haltestelle des 66A in Wien-Inzersdorf: Drei Migranten schlugen auf einen 30-Jährigen ein. Kurios: Die Polizei führt lediglich einen Tatverdächtigen.

Fußtritte auf den Kopf

Das Opfer, ein 30 Jahre alter Krankenpfleger, schilderte gegenüber unzensuriert den Tathergang. Demnach soll er beim Verlassen des Busses 66A (Station Inzersdorf) ohne Vorwarnung Faustschläge ins Gesicht bekommen haben. Als der 30-Jährige zu Boden ging, sollen die drei Migranten mit Füßen auf seinen Körper und auf seinen Kopf eingetreten haben. Nach der Tat sollen sich die drei Burschen etwas entfernt von der Haltestelle auf eine Bank gesetzt haben – so, als ob überhaupt nichts geschehen wäre.

Mutmaßliche Täter von Polizisten befragt

Der 30-Jährige schleppte sich auf die Straße, wo gerade eine Polizeistreife vorbeigefahren kam und den Mann bemerkt hatte. Das Opfer wurde ins Spital gebracht. Bevor die Rettung abfuhr, bekam er noch mit, dass die Polizeibeamten die jugendlichen mutmaßlichen Täter befragte. Insgesamt sollen vier Funkstreifen zum Tatort gefahren sein.

Im AKH stellten die Ärzte beim Opfer dann Hämatome am ganzen Körper, einen gebrochenen Ohrknorpel, eine Rissquetschwunde am Auge, eine Kieferfraktur und multiple Prellungen fest.

Nur ein Beschuldigter angeführt

Als der Vater bei der Polizei eine Anzeigenbestätigung (Aktenzahl: GZ PAD/23/01932431/001/KRIM) über die Körperverletzung anforderte, war die Überraschung groß, dass nur ein einziger Verdächtiger, nämlich ein Mohamed F., als Beschuldigter angeführt worden war.

Kurios die Antwort, die unzensuriert auf Nachfrage bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien bekam. Auf die Frage, warum nur ein Beschuldigter in der Anzeigenbestätigung aufscheint, bekamen wir wortwörtlich zur Antwort:

Der Herr solle sich bitte an die Bürgerinformation wenden.

Verhöhnung des Opfers

Mit “der Herr” war wohl der Vater des Opfers gemeint. Dieser vermutet, dass womöglich ein Minderjähriger die ganze Schuld auf sich genommen hat, um die anderen älteren Tatverdächtigen zu schützen. Man kann gespannt sein, was Herr M. bei der Bürgerinformation noch herausfinden wird. Er will jedenfalls nich locker lassen und spricht von “Verhönung des Opfers”.

Prügelopfer stand als Angeklagter vor Gericht

Dieser Fall erinnert jedenfalls an den Vorfall im Februar 2020, als ein 31-Jähriger das Opfer einer Prügelattacke von fünf Schwarzafrikanern geworden war und dann plötzlich selbst als Angeklagter vor Gericht gestanden ist. Die ausgeforschten Täter hatten nämlich behauptet, dass der 31-Jährige zuerst zugeschlagen habe. Wegen Falschaussage angeklagt, stand dieser dann vor dem Richter, wo er seine Unschuld aufgrund von Videoaufnahmen der Wiener Linien beweisen konnte und freigesprochen wurde. Die fünf verdächtigen Täter waren zur Verhandlung gar nicht erschienen und wurden von der Staatsanwaltschaft auch nicht weiter verfolgt. Der 31-Jährige als Prügel- und Verleumdungs-Opfer blieb auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.