Behörde verbietet AfD-Politiker die Kandidatur

Viele unzensuriert-Leser mögen sich noch an den Fall Joachim Paul erinnern. Der AfD-Politiker durfte nicht an den Bürgermeisterwahlen von Ludwigshafen teilnehmen, weil die Altparteien es ihm einfach mit fadenscheinigen Gründen verboten haben. Dieser Fall macht nun immer mehr Schule.

Kein AfD-Antritt in Friesland

So werden AfD-Politiker einfach von Wahlen ausgeschlossen, weil sie von weisungsgebundenen Behörden als “rechtsextrem” eingestuft werden. Jüngstes Opfer dieses undemokratischen Treibens ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. Er darf nun nicht als Landrat für den Kreis Friesland kandidieren. Der Wahlausschuss ließ ihn einfach nicht als Bewerber zu. Da fragt man sich, was das überhaupt für eine Demokratie ist, in der Ausschüsse entscheiden, wer sich zur Wahl stellen darf und dem Wähler nur noch die Kandidaten vorgesetzt werden, die eine Auslese solcher Ausschüsse überstehen?

Freilich gibt es so etwas auch anderswo auf der Welt. In der Islamischen Republik Iran dürfen die Bürger auch wählen gehen, aber wer als Kandidat antreten darf, entscheidet der Wächterrat. Das Verhalten dieses BRD-Wahlausschusses erinnert fatal an derartige Räte. Sichert selbst erklärte, abgesehen von der AfD hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen ihn ausgesprochen. Damit folgt der Ausschuss einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums, an das sich der Wahlleiter im Landkreis Friesland mit der Bitte um Einschätzung gewandt hatte.

Fadenscheinige Begründung

Das Innenministerium ist als Kommunalaufsichtsbehörde für diese Aufgabe zuständig, das Votum des Ministeriums ist für den Wahlausschuss aber nicht bindend. Im Votum des Ministeriums heißt es, es gebe Zweifel daran, dass Sichert “jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird”.

Grund ist, dass Sichert Mitglied, Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter der AfD in Niedersachsen ist, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Im Prinzip wurden sich hier genauso die Bälle zugespielt, wie im Fall Paul. Die Einstufung einer von Altparteienpolitikern geführten Behörde reicht aus, um Regierungskritiker nicht an Wahlen teilnehmen zu lassen.

Was die UN über die BRD-Behörde denkt

Doch wo wir schon von Einstufungen schreiben, sollten wir vielleicht auch erwähnen, als was die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern laut Apollo News inzwischen international eingestuft werden. Für die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan ist diese Behörde “Nicht mit internationalen Standards vereinbar”. Der “Extremismus”-Begriff des Verfassungsschutzes besitzt laut ihr “keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet”.

Das hat laut Khan “tiefgreifende Auswirkungen” auf die Rechte von Personen und Organisationen. Die Einstufungen stützen sich dabei häufig auf die Überprüfung von Äußerungen, die weder gewalttätig noch kriminell seien, “aber den politischen Ansichten der Regierung widersprechen”. Dadurch schränkt er “die Meinungsfreiheit auf eine Weise ein, die mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar ist”.

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