Gießen: Türke nötigt 17-Jährige sexuell, bedroht deren Mutter verbal und versucht sie anzuspucken

Bereits am vergangenen Freitag (29.5 / 18:25 Uhr) belästigte ein 46-Jähriger am Bahnhof Gießen eine 17-Jährige.

Der Mann berührte die junge Frau mehrfach gegen ihren Willen an Beinen und Oberkörper.

Als die 51-jährige Mutter der Frau sich einschaltete bedrohte der 46-jährige Türke diese verbal und versuchte sie anzuspucken.

Mehrer Personen kamen den beiden, aus der Ukraine stammenden Frauen, zur Hilfe und konnten durch ihr Einschreiten die Personen trennen.

Zeugen gesucht!

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.

Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0561 / 816 160 zu melden.

Presseportal

Wien: Araber schlagen Mann blutig nachdem sie Tiere im Wildtiergehege gequält hatten und dieser sich darüber beschwerte

Vier arabisch aussehende Jugendliche haben im Wiener Kurpark Oberlaa einen 57-jährigen Mann verletzt, nachdem dieser sie aufgefordert hatte, ein Wildtiergehege zu verlassen.

Nach Angaben der Polizei waren die mutmaßlich arabischstämmigen Jugendlichen zuvor über den Zaun des Geheges geklettert und hatten dort Tiere aufgescheucht. Als der Mann die Gruppe zur Rede stellte, wurde er angegriffen. Dabei soll er mit einem Messer bedroht und mit einem Schlagstock attackiert worden sein.

Die alarmierten Einsatzkräfte fanden den Mann mit einer blutenden Kopfwunde vor. Er wurde noch vor Ort medizinisch versorgt. Die Täter flüchteten anschließend mit Fahrrädern. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb erfolglos.

Die Verdächtigen sollen laut Zeugen zwischen 13 und 16 Jahre alt gewesen sein. Die Polizei ermittelt und kündigte verstärkte Kontrollen im Bereich des Tiergeheges an.

UnserTirol24

Trotz Terrorgefahr und Integrationsverweigerung: Deutsche Behörden verramschen Staatsbürgerschaft wie auf dem Basar

Medforth AI

Fast alle, die seit der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Deutsche wurden, behalten ihren alten Pass. In den großen Städten liegt die Quote der doppelten Staatsbürgerschaft zwischen 85 und 98 Prozent. Fast alle Einbürgerungsanträge werden zudem angenommen.

Die wenigen Ausnahmen, wo kein Doppelpass vorliegt, sind meist Menschen, die vorher staatenlos waren oder deren Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich verbietet – wie Indien, Äthiopien oder Eritrea. Das ist kein Zufall. Es ist der Beweis: Die überwiegende Mehrheit kommt nicht, um sich zu intgrieren, durch Leistung aufzusteigen und etwas zum Wohlstand beizutragen.
 
Sie wollen bleiben, was sie sind – nur mit allen Rechten und dem uneingeschränkten Zugang zu einem Sozialsystem, das für sie weitgehend mühelos funktioniert.

Schon fünf Jahre reichen – und der Verfassungsschutz schaut weg

Seit der Reform genügen fünf Jahre Aufenthalt statt acht. Die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wurde zwar inzwischen wieder gestrichen, doch der Schaden ist bereits angerichtet. Im vergangenen Jahr dürften weit über 300.000 Menschen eingebürgert worden sein, die meisten aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland. 

Gleichzeitig liegen die Ablehnungsquoten aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes im niedrigen zweistelligen Bereich. In manchen Ländern wie Thüringen gab es gerade mal zwei relevante Erkenntnisse bei über 4.500 geprüften Anträgen. Das ist keine gründliche Prüfung. Das ist ein Basar, auf dem das höchste Gut eines Staates verschleudert wird – trotz Terrorgefahr und offener Integrationsverweigerung.

Warum die Politik das hohe Gut der Staatsbürgerschaft verraten hat

Man muss sich ernsthaft fragen, welches Ziel Politiker damit verfolgten, den Grundsatz der repräsentativen Demokratie so schamlos zugunsten einer überkommenen Multikulti-Ideologie zu verbiegen. Sie haben das hohe Gut der Staatsbürgerschaft mehr oder weniger über die Köpfe und gegen den Willen der Bevölkerung verschleudert. 

Bevor der Doppelpass durch die Union eingeführt wurde, hielt schon die bloße Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft viele davon ab, die sich emotional und kulturell ihrer alten Heimat zu sehr verbunden zu fühlen. Heute ist dieser letzte Damm gebrochen. Loyalitätskonflikte und Parallelgesellschaften sind kein theoretisches Risiko mehr – sie sind die logische Folge einer Politik, die Integration nicht voraussetzt, sondern als lästige Hürde abschafft.

Die einzig wirksamen Gegenmaßnahmen

Es reicht nicht mehr, nur zu kritisieren. Die einzig wirksamen Schritte sind klar:

– Die vollständige Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft außer in absolut begründeten Einzelfällen.  
– Einbürgerung frühestens nach zehn Jahren – und nur bei nachweislich vollständiger Integration.  
– Großangelegte, konsequente Rückführungsmaßnahmen für diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen oder sich gegen unsere Werte stellen.

Wer nicht bereit ist, sich voll und ganz auf dieses Land einzulassen, darf nicht die vollen Privilegien eines Staatsbürgers genießen.

FREIE WELT

Rufmord: BGH bremst Antifa-Bericht über sächsischen Unternehmer

 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem linken Recherche-Kollektiv eine deutliche Niederlage vor Gericht zugefügt. Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auf und verwiesen den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Im Zentrum des Verfahrens steht ein Bericht über einen Bautzener Bauunternehmer und Kommunalpolitiker, der darin als Beispiel für „extrem rechtes Unternehmertum“ in Ostsachsen dargestellt wurde.

Der Bericht wurde im März 2023 von einem selbsternannten „Recherche-Kollektiv“ gemeinsam mit einem Universitätsinstitut veröffentlicht. Darin wurde der Unternehmer namentlich genannt und mit der Finanzierung rechter Strukturen in Verbindung gebracht.

Der Betroffene bestritt die politische Bewertung des linken Netzwerks nicht. Er machte jedoch geltend, dass zentrale Informationen bewusst ausgelassen worden seien. Dadurch sei ein verzerrtes Bild seiner Person entstanden. Das Landgericht Dresden hatte dem Unternehmer bereits Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Dresden hob diese Entscheidung jedoch später weitgehend auf. Nun hat der Bundesgerichtshof wiederum das Urteil der zweiten Instanz aufgehoben.

Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Journalisten und Recherchegruppen wesentliche Informationen nicht unterschlagen dürfen, wenn dies zu einem falschen Gesamteindruck führt. Das Gericht ist der Auffassung, dass eine gezielt unvollständige Darstellung rechtlich genauso behandelt werden kann wie eine falsche Tatsachenbehauptung. Ausschlaggebend ist, ob dem Publikum durch das Weglassen wichtiger Umstände ein irreführendes Bild vermittelt wird. Der BGH betonte, dass keine wesentlichen Fakten verschwiegen werden dürfen, „die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will“.

Für seine Revisionsentscheidung unterstellte der Bundesgerichtshof mehrere Angaben des Unternehmers als zutreffend. Dazu gehört, dass er gemeinsam mit einem politischen Konkurrenten der AfD im Bautzener Stadtrat tätig ist. Außerdem soll er andere Parteien, insbesondere die CDU, finanziell deutlich stärker unterstützt haben als die AfD.

Auch die im Bericht erwähnte Unterstützung der Zeitschrift Denkste?! soll sich demnach lediglich auf 250 Euro belaufen haben. Laut dem Unternehmer erfolgte diese Zahlung zu einem Zeitpunkt, als die politische Ausrichtung des Magazins noch nicht erkennbar gewesen sei. Hinzu kommt, dass bei Ostsachsen TV nicht nur rechte Akteure auftreten, sondern Vertreter des gesamten politischen Spektrums bis hin zur Partei Die Linke, wie festgestellt wurde. Nach Ansicht des BGH hätten diese Informationen die Darstellung des Unternehmers erheblich relativieren können. Ein durchschnittlicher Leser hätte seine Person möglicherweise deutlich günstiger einschätzen können.

Das beklagte „Recherche-Kollektiv“ hatte sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen, da der Bericht gemeinsam mit einem Hochschulinstitut erstellt worden war. Der Bundesgerichtshof erteilte dieser Argumentation jedoch eine Absage. Die Richter erklärten, dass wissenschaftliche Arbeit besonders hohe Anforderungen an die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Recherchen stelle. Die Wissenschaftsfreiheit rechtfertige keine unzutreffenden Tatsachendarstellungen.

Ob die vom Unternehmer vorgetragenen zusätzlichen Umstände tatsächlich zutreffen und den Verfassern des Berichts bekannt waren, muss nun erneut vom Oberlandesgericht Dresden geprüft werden. Sollte sich dies bestätigen, könnte sich der Vorwurf erhärten, dass durch das Weglassen wesentlicher Informationen ein irreführendes Bild des Bautzener Unternehmers erzeugt wurde – mit erheblichen Folgen für dessen Ruf als Unternehmer und Kommunalpolitiker.

FREILICH Magazin

SPD-Abgeordnete drohte mit Koalitionsbruch, ruderte dann aber wieder zurück

Den Sozialdemokraten im Bundestag geht es mal wieder ums Geld. Sie wollen, dass der BAföG erhöht wird. Eine von ihnen drohte deswegen sogar mit Koalitionsbruch, nur um dann ihren Post wieder zu löschen.
Foto: Steffen Prößdorf / wikimedia.org (CC-BY-SA-4.0)

Die SPD-Politikerin Carolin Wagner droht laut der Jungen Freiheit mit einem Bruch der Regierungskoalition. Hintergrund ist das BAföG, also die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland, die Studenten und Schüler finanziell unterstützt, wenn sie ihre Ausbildung nicht selbst oder durch ihre Eltern finanzieren können.

Abgeordnete stellte Rute ins Fenster

Besagtes BAföG soll nach Meinung Wagners und der Jungen Sozialisten (Jugendorganisation der SPD) erhöht werden. “Wenn die Bafög-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt – dann gehen wir!”, drohte die Bundestagsabgeordnete. Das Problem ist nur: Nach einem solchen Koalitionsbruch müsste es Neuwahlen geben und bei denen würde die SPD massiv Federn lassen müssen.

Die Sozialdemokraten würden nach Neuwahlen deutlich schwächer in den Bundestag einziehen. Das wurde dann wohl auch Wagner klar und so löschte sie ihre Forderung wieder von Instagram. Sie ruderte also wieder ruck zuck zurück und zeigte so, dass sie eigentlich ganz gut in eine Koalition mit der Merz-CDU passt. Derweil schlossen sowohl Jens Spahn (CSU) als auch Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) eine Erhöhung des Bafög aus.

Unzensuriert

Leifers: Afrikaner verfolgt junge Frau auf Heimweg und greift die Beamten der Ordnungskräfte an

In der Nacht auf Sonntag ist es in Leifers zu einem beunruhigenden Vorfall gekommen. Ein 27-jähriger Gambier ohne festen Wohnsitz soll eine junge Frau verfolgt und anschließend die Beamten der Ordnungskräfte angegriffen haben. Der Afrikaner wurde festgenommen.

Gegen 1:00 Uhr nachts sprach eine 25-jährige Frau aus Leifers eine vorbeifahrende Streife der Ordnungskräfte in der Kennedy-Straße an. Sie berichtete, dass sie auf dem Heimweg von einem dunkelhäutigen Mann über mehr als 500 Meter verfolgt worden sei.

Die Ordnungshüter konnten den von der Frau beschriebenen Afrikaner kurz darauf in der Nähe antreffen und kontrollieren. Dabei soll sich der 27-jährige Gambier sofort aggressiv verhalten haben.

Laut Angaben der Ermittler bedrohte er die Beamten und wehrte sich gegen die Identitätsfeststellung. Außerdem versuchte er, sich der Kontrolle zu entziehen.

Nach einer kurzen, angespannten Auseinandersetzung gelang es den Ordnungshütern, den Afrikaner unter Kontrolle zu bringen und festzunehmen. Zwei Beamte erlitten dabei leichte Verletzungen und mussten anschließend im Krankenhaus behandelt werden.

Die junge Frau stand nach dem Vorfall unter Schock. Sie wurde ihrem inzwischen eingetroffenen Vater übergeben und aufgefordert, Anzeige zu erstatten.

Der Festgenommene wurde anschließend zur Dienststelle nach Neumarkt gebracht. Die Staatsanwaltschaft Bozen ordnete seine Einlieferung in das Gefängnis Bozen an. Dort bleibt er bis zu den weiteren Entscheidungen der Justiz in Haft.

UnserTirol24

Schweigen Brüssels zu Magyars Säuberungen zeigt einmal mehr EU-Doppelmoral

Es ist ein altbekanntes Muster in der EU: Treiben souveränistische und EU-kritische Regierungen Reformen voran, dann sieht Brüssel die sogenannten Grundwerte in Gefahr, wenn aber Brüssel-hörige Regierungen regelrechte Säuberungen durchführen, herrscht hingegen Schweigen. So etwa geschehen in Polen, als nach der Abwahl der PiS-geführten Regierung der neue Ministerpräsident Donald Tusk den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Linie brachte.

Nun wiederholt sich das Spiel der doppelten EU-Maßstäbe in Ungarn. Sah Brüssel in fast jeder Maßnahme des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Gefahr für die Demokratie, kommt nun kein Wort der Kritik am neuen Regierungschef Peter Magyar. Dieser will nämlich den rechtmäßig vom Parlament gewählten Staatspräsidenten Tamás Sulyok aus dem Amt entfernen, angeblich, weil dieser für das „System Orbán“ stehe. Um die totale Gleichschaltung Ungarns zu erreichen, übt Magyar Druck auf Sulyok aus, und will nun, da der Präsident nicht zurücktreten will, die Verfassung ändern. Für Magyar wäre das kein Problem, weil seine Partei TISZA im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit verfügt.

Kritik am Schweigen der EU zu den Vorgängen in Budapest übt der freiheitliche Delegationsleiter im Europaparlament, Harald Vilimsky: „Hätte Viktor Orbán ein vergleichbares Vorgehen angekündigt, wären die Empörung in Brüssel, die Sondersitzungen und die moralisierenden Belehrungen wohl bereits in vollem Gange. Wenn jedoch ein politischer Liebling des europäischen Establishments einen derartigen Kurs einschlägt, herrscht plötzlich betretenes Schweigen.“ Für Vilimsky zeigt dieser Fall einmal mehr, dass in Brüssel nicht nach objektiven Maßstäben beurteilt wird, sondern danach, wer handelt.

ZurZeit

Wirft: Tunesier wegen Messermord an seiner Ex in Untersuchungshaft

Symbolbild GROK

Ein 43-jähriger Tunesier sitzt in Untersuchungshaft, er soll seine 29-jährige Ex-Partnerin im Landkreis Ahrweiler getötet haben.

welt.de

Eine Obduktion soll im Auftrag der Staatsanwaltschaft klären, wie die 29-jährige Frau dem Kreis Ahrweiler genau gestorben ist. Ihr früherer Ehemann ist tatverdächtig und sitzt in Untersuchungshaft.

Nach dem Fund der toten 29-Jährigen in ihrem Auto ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags gegen den getrennt lebenden Ehemann. Nach ihren Angaben wies die Leiche der Frau “erkennbare Stich- bzw. Schnittverletzungen auf”. Zur Klärung der genauen Todesursache ist eine Obduktion angeordnet worden.

Der 43-jährige getrennt lebende Ehemann wurde wegen dringenden Tatverdachts sowie Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Gegen den Mann sei in der Vergangenheit bereits eine mit einem Kontaktverbot verbundene Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ergangen. Das Paar habe zwei gemeinsame Kinder im Alter von vier und sieben Jahren, die sich nun bei Angehörigen befinden.

Angehörige hatten die Frau vermisst gemeldet, nachdem sie am vergangenen Donnerstag nicht auf Kontaktversuche reagierte. Der 43-Jährige war am Freitag nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einer Polizeiwache in Nordrhein-Westfalen erschienen. Von der Staatsanwaltschaft heißt es, dort habe er sich zu einer angeblichen Auseinandersetzung mit Dritten erkundigt. Er habe behauptet, selbst verwickelt gewesen zu sein.

Die Beamten nahmen ihn aber fest: Weil es bereits einen Verdacht gegen ihn gab im Zusammenhang mit dem Verschwinden der 29-Jährigen. Und weil er sichtbare Blutspuren an seinen Händen hatte, so die Staatsanwaltschaft. Eine Untersuchung dieser Blutspuren ergab, dass sie von der Getöteten stammen.

SWR Aktuell

Offenburg: Versuchter Totschlag bei Massenschlägerei von Syrern

Eine zunächst verbale und anschließend körperliche Auseinandersetzung unter mehreren miteinander bekannten, zum Großteil aus Syrien stammenden Männern ist in den frühen Dienstagmorgenstunden eskaliert und hat nun Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Totschlags zur Folge. Nach Zeugenangaben soll es dabei gegen 1.45 Uhr zu den tätlichen Angriffen gekommen sein, weshalb die Polizei in der Nacht alarmiert wurde. Beim Eintreffen der Beamten im Bereich der Halbinsel am Gifizsee konnte zunächst niemand festgestellt werden. Bei der Absuche wurden die eingesetzten Polizisten schließlich auf zwei Männer aufmerksam, von denen einer stark blutende Verletzungen im Gesicht aufwies. Bei dem zweiten Mann handelte es sich um den Anrufer, der den Notruf abgesetzt hatte. Der Rettungsdienst und ein Notarzt kümmerten sich in der Folge um den Schwerverletzten und brachten ihn zur weiteren Behandlung in eine Klinik. Durch umfangreiche Ermittlungen und Überprüfungen gelang es den Beamten des Polizeireviers Offenburg, den zwei flüchtigen Tatverdächtigen auf die Spur zu kommen. Im Bereich Friesenheim konnten Beamte des Polizeireviers Lahr beide Verdächtigen im Alter von 19 Jahren vorläufig festnehmen. Die Ermittlungen zu den Geschehnissen, dem genauen Tatablauf sowie den Beteiligten dauern an.

Presseportal