Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem linken Recherche-Kollektiv eine deutliche Niederlage vor Gericht zugefügt. Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auf und verwiesen den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Im Zentrum des Verfahrens steht ein Bericht über einen Bautzener Bauunternehmer und Kommunalpolitiker, der darin als Beispiel für „extrem rechtes Unternehmertum“ in Ostsachsen dargestellt wurde.
Der Bericht wurde im März 2023 von einem selbsternannten „Recherche-Kollektiv“ gemeinsam mit einem Universitätsinstitut veröffentlicht. Darin wurde der Unternehmer namentlich genannt und mit der Finanzierung rechter Strukturen in Verbindung gebracht.
Der Betroffene bestritt die politische Bewertung des linken Netzwerks nicht. Er machte jedoch geltend, dass zentrale Informationen bewusst ausgelassen worden seien. Dadurch sei ein verzerrtes Bild seiner Person entstanden. Das Landgericht Dresden hatte dem Unternehmer bereits Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Dresden hob diese Entscheidung jedoch später weitgehend auf. Nun hat der Bundesgerichtshof wiederum das Urteil der zweiten Instanz aufgehoben.
Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Journalisten und Recherchegruppen wesentliche Informationen nicht unterschlagen dürfen, wenn dies zu einem falschen Gesamteindruck führt. Das Gericht ist der Auffassung, dass eine gezielt unvollständige Darstellung rechtlich genauso behandelt werden kann wie eine falsche Tatsachenbehauptung. Ausschlaggebend ist, ob dem Publikum durch das Weglassen wichtiger Umstände ein irreführendes Bild vermittelt wird. Der BGH betonte, dass keine wesentlichen Fakten verschwiegen werden dürfen, „die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will“.
Für seine Revisionsentscheidung unterstellte der Bundesgerichtshof mehrere Angaben des Unternehmers als zutreffend. Dazu gehört, dass er gemeinsam mit einem politischen Konkurrenten der AfD im Bautzener Stadtrat tätig ist. Außerdem soll er andere Parteien, insbesondere die CDU, finanziell deutlich stärker unterstützt haben als die AfD.
Auch die im Bericht erwähnte Unterstützung der Zeitschrift Denkste?! soll sich demnach lediglich auf 250 Euro belaufen haben. Laut dem Unternehmer erfolgte diese Zahlung zu einem Zeitpunkt, als die politische Ausrichtung des Magazins noch nicht erkennbar gewesen sei. Hinzu kommt, dass bei Ostsachsen TV nicht nur rechte Akteure auftreten, sondern Vertreter des gesamten politischen Spektrums bis hin zur Partei Die Linke, wie festgestellt wurde. Nach Ansicht des BGH hätten diese Informationen die Darstellung des Unternehmers erheblich relativieren können. Ein durchschnittlicher Leser hätte seine Person möglicherweise deutlich günstiger einschätzen können.
Das beklagte „Recherche-Kollektiv“ hatte sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen, da der Bericht gemeinsam mit einem Hochschulinstitut erstellt worden war. Der Bundesgerichtshof erteilte dieser Argumentation jedoch eine Absage. Die Richter erklärten, dass wissenschaftliche Arbeit besonders hohe Anforderungen an die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Recherchen stelle. Die Wissenschaftsfreiheit rechtfertige keine unzutreffenden Tatsachendarstellungen.
Ob die vom Unternehmer vorgetragenen zusätzlichen Umstände tatsächlich zutreffen und den Verfassern des Berichts bekannt waren, muss nun erneut vom Oberlandesgericht Dresden geprüft werden. Sollte sich dies bestätigen, könnte sich der Vorwurf erhärten, dass durch das Weglassen wesentlicher Informationen ein irreführendes Bild des Bautzener Unternehmers erzeugt wurde – mit erheblichen Folgen für dessen Ruf als Unternehmer und Kommunalpolitiker.
