Elf Jahre Integrations-Märchen – und das Ergebnis? Zur Hälfte grandios gescheitert! Zu wenige integrieren sich, zu viele versacken im Sozialsystem und spalten unsere Gesellschaft weiter. Das ist kein Gefühl, das ist ein unverrückbares Faktum.
Zeit, aufzuwachen und Konsequenzen zu ziehen.
Month: June 2026
„In Deutschland ist die Jagdsaison für Vergewaltigungen eröffnet“, „Dieses Land ist am Ende“, sagen Polizeibeamte

Wenn die Kameras nicht laufen, geben deutsche Polizisten an vorderster Front der Migrantenkrise ihren unverfälschten Bericht über den Zustand der Nation und stellen fest, dass “das Deutschland, das wir kennen, verschwindet”.
Eine deutsche investigative Journalistin hat ihre Landsleute aufgefordert, “auf Polizisten” und ihre Erfahrungen zu hören und “entsprechend zu handeln”. Die deutsche Zeitung Die Welt berichtet über die Erfahrungen von Liv von Boetchicher, die sagte, sie habe mit Polizisten in ganz Deutschland gesprochen, “aus allen Abteilungen, aller Altersgruppen und aus allen Bundesländern”.
Die Journalistin erklärte, sie habe sich dazu entschlossen, ihre Erkenntnisse öffentlich zu machen, nachdem sie bemerkt hatte, dass ihre Gesprächspartner nach Abschluss der offiziellen Interviews und nachdem die Kameras ausgeschaltet waren, ein ganz anderes und ungeschöntes Bild von Deutschland zeichneten.Nachdem sie die offizielle Linie vertreten hatten, von der ihre Jobs abhängen könnten, erzählten sie anschließend von dem, was sie “Geschichten von Angst und Wut, Gewalt, Kontrollverlust und gescheiterten Migrationspolitiken sowie das Gefühl unter den Strafverfolgungsbeamten, oft von Politik und Gesellschaft im Stich gelassen zu werden” bezeichnete.
Manchmal sei es selbst für spezialisierte Polizeibeamte eine Herausforderung, die Wahrheit darüber, wie es derzeit in Deutschland aussieht, zu verbreiten, sagte sie und fügte hinzu: „Ich habe wiederholt erlebt, wie Pressesprecher darum rangen, die richtigen Worte zu finden, um absurde Situationen vor der Kamera akzeptabel und erträglich erscheinen zu lassen.“
Von Boetticher berichtete der „Welt“, dass die „so gut wie einhellige Meinung lautete: Es wird immer schlimmer“, und dass ihr ein Polizeibeamter gesagt habe, „das Deutschland, das wir kennen, verschwindet“. Andere sagten, dass „in Deutschland die Jagdsaison für Raub und Vergewaltigung eröffnet ist“, und man habe ihr erzählt: „Selbst die schwersten Verbrechen haben oft überraschend geringe Konsequenzen. Viel zu oft kommen die Täter mehr oder weniger ungestraft davon.“
Aufgrund ihrer Erfahrungen im Gespräch mit Berliner Polizisten stellte Von Boetticher fest, dass die Stadt ein „Hotspot“ sei, in dem die Probleme ein Ausmaß hätten, das über das des restlichen Landes hinausgehe. Sie sagte: „Einige Polizisten haben mir sogar wörtlich gesagt: ‚Wir haben dieses Land bereits verloren‘ oder ‚Dieses Land ist am Ende.‘“ Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dies ein laufender Prozess ist und es theoretisch noch eine Chance gibt, das Ruder herumzureißen. Aber das müsste schnell geschehen.“
Die verzweifelte Haltung deutscher Polizeibeamter zeigt sich trotz jahrzehntelanger Bemühungen, die deutschen Polizeikräfte von massenmigrationskritischen Beamten und Anhängern der rechtspopulistischen Grenzschutzpartei Alternative für Deutschland (AfD) zu säubern. Diese Bemühungen, Konservative aus der Polizei zu entfernen, dauern bis heute an: So erklärte der oberste Polizeibeamte des Landes im Jahr 2025, die Unterstützung der AfD sei mit dem Polizeidienst „unvereinbar“, und deutsche Bundesländer streben an, AfD-Mitgliedern den Zugang zu öffentlichen Ämtern gänzlich zu verbieten.
‘Open Season For Rape’, ‘This Country is Finished’ Say German Police
Zürcher Synagogenangriff: Anklage zeigt geplantes antisemitisches Blutbad eines radikalisierten nordafrikanischen Jugendlichen
Ein 15-Jähriger wollte laut Anklage in Zürich Juden töten und scheiterte zunächst an einer verschlossenen Synagogentür. Nun beginnt der Prozess.
Der Fall von Zürich ist mehr als ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen. Er ist ein Warnzeichen für eine Radikalisierung, die nicht erst beginnt, wenn ein Messer gezogen wird. Am 1. Juli soll vor dem Bezirksgericht Dielsdorf der Prozess gegen einen heute 17-Jährigen beginnen, der im März 2024 in Zürich einen religiösen jüdischen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Anklage zeichnet das Bild eines Jugendlichen, der sich früh in islamistischen Online-Räumen radikalisierte, IS-Propaganda konsumierte und nach Darstellung der Ermittler ein antisemitisches Blutbad plante.
Die Tat ereignete sich am Abend des 2. März 2024. Der damals 15-Jährige, ein schweizerisch-tunesischer Doppelbürger, soll sich zunächst zu einer Synagoge im Zürcher Selnau-Quartier begeben haben. Dort fand zu diesem Zeitpunkt ein Gottesdienst statt. Laut Anklage wollte er das Gebäude betreten, um möglichst viele Juden zu töten. Die Tür war verschlossen. Genau diese verschlossene Tür verhinderte nach bisheriger Darstellung offenbar Schlimmeres. Der Jugendliche soll im Livestream verärgert reagiert und anschließend angekündigt haben, stattdessen irgendeine andere Person auf der Straße anzugreifen.
Kurz darauf traf er auf einen 50-jährigen religiösen jüdischen Mann. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden griff der Jugendliche ihn von hinten an und stach mehrfach auf ihn ein. Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und überlebte nur knapp. Passanten und ein Autoinsasse stoppten den Angriff schließlich. Dass der Mann heute lebt, ist nach allem, was bekannt ist, nicht dem Täter, sondern dem Zufall, der verschlossenen Synagogentür und dem Eingreifen mutiger Menschen zu verdanken.
Die nun bekannt gewordenen Details der Anklage sind erschütternd, weil sie auf eine geplante Tat hindeuten. Der Jugendliche soll sich seit Sommer 2023 zunehmend in islamistischen Online-Kreisen bewegt haben. Ermittler fanden demnach gewaltverherrlichendes Material, darunter Propaganda des sogenannten Islamischen Staates, Videos mit Hinrichtungen und andere brutale Inhalte. Ein Teil davon soll nicht nur konsumiert, sondern weiterverbreitet worden sein. Ende Januar 2024 soll sich der Beschuldigte zur Terrororganisation IS bekannt haben. Später soll er zunächst über den Bau eines Sprengsatzes nachgedacht, diese Idee aber verworfen haben. Am Tag vor der Tat kaufte er laut Berichten ein Steakmesser.
Besonders schwer wiegt das Bekennervideo. Darin soll sich der Jugendliche als Kämpfer des sogenannten Kalifats bezeichnet und angekündigt haben, eine Synagoge anzugreifen und Juden zu töten. Kurz vor der Tat soll er zudem einen Livestream gestartet und andere Nutzer aufgefordert haben, das Video zu speichern und weiterzuverbreiten. Das ist nicht nur ein Hinweis auf ideologische Radikalisierung. Es zeigt auch den modernen Charakter solcher Taten: Gewalt wird nicht nur ausgeübt, sondern als Botschaft inszeniert. Der Anschlag soll Angst verbreiten, Nachahmer erreichen und eine terroristische Erzählung bedienen.
Gerade deshalb darf dieser Fall nicht als tragische Jugendverfehlung verharmlost werden. Das Jugendstrafrecht hat gute Gründe. Minderjährige Täter werden anders behandelt als Erwachsene, weil Entwicklung, Einfluss, Reife und Veränderbarkeit berücksichtigt werden müssen. Aber Jugend bedeutet nicht, dass die Tat politisch oder gesellschaftlich kleiner wird. Wenn ein Minderjähriger nach mutmaßlichem IS-Einfluss eine Synagoge angreifen will und anschließend einen Juden auf offener Straße niedersticht, steht nicht nur eine individuelle Straftat zur Verhandlung. Dann steht auch die Frage im Raum, wie früh islamistische Judenfeindschaft junge Menschen erreichen kann.
Für die jüdische Gemeinschaft in Zürich war der Angriff ein tiefer Einschnitt. Synagogen, jüdische Schulen und Gemeindeeinrichtungen leben in Europa ohnehin seit Jahren mit Sicherheitsvorkehrungen, die für andere Bürger kaum vorstellbar sind. Türen sind verschlossen, Wachschutz ist präsent, Polizeipräsenz gehört zum Alltag. Dass ausgerechnet eine verschlossene Synagogentür möglicherweise ein Blutbad verhinderte, ist ein bitteres Symbol. Jüdisches Leben ist in Europa sichtbar, aber zu oft nur unter Schutz sichtbar.
Die Schweiz gilt vielen als sicher, wohlgeordnet und stabil. Doch auch dort hat der Antisemitismus seit dem 7. Oktober 2023 deutlich an Schärfe gewonnen. Der Hamas-Terror gegen Israel hat nicht nur im Nahen Osten Gewalt ausgelöst, sondern auch in Europa alte und neue Formen des Judenhasses freigelegt. Islamistische Propaganda nutzt Bilder aus Gaza, religiöse Parolen, Verschwörungsdenken und Hass gegen Israel, um Juden weltweit zu Feinden zu erklären. Wer dann einen religiösen Juden in Zürich angreift, greift nicht irgendeine Person an. Er greift einen Menschen an, weil er als Jude erkennbar ist.
Diese Wahrheit muss ausgesprochen werden, ohne das Verfahren vorwegzunehmen. Der Beschuldigte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig. Die Anklage ist noch kein Urteil. Nach früheren Angaben soll er die Tat in einer ersten Einvernahme gestanden haben, wie er sich vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird, ist offen. Gerade deshalb ist saubere Sprache wichtig: Die Justiz muss klären, was bewiesen werden kann. Die Gesellschaft aber muss erkennen, worum es in diesem Fall geht.
Die Jugendanwaltschaft wirft dem heute 17-Jährigen unter anderem mehrfachen versuchten Mord und Unterstützung einer kriminellen Organisation vor. Beantragt wird ein Freiheitsentzug von einem Jahr, nach den Berichten das höchstmögliche Strafmaß für Täter unter 16 Jahren. Hinzu kommen therapeutische Maßnahmen, persönliche Betreuung und die Unterbringung in einer geschlossenen Institution. Das zeigt auch die Schwierigkeit des Falles: Der Staat muss bestrafen, schützen und zugleich mit einem Täter umgehen, der zur Tatzeit noch ein Kind im strafrechtlichen Sinne war. Für das Opfer und die jüdische Gemeinschaft kann das dennoch unerträglich wenig wirken.
Doch der Blick darf nicht allein auf die Strafhöhe fallen. Noch wichtiger ist, ob Behörden, Schulen, Plattformen, Familien und Sicherheitsdienste aus diesem Fall lernen. Ein Jugendlicher radikalisiert sich nicht im luftleeren Raum. Er konsumiert Inhalte, spricht mit Menschen, sendet Signale, verändert sich, findet Bestätigung. Nicht jedes Warnzeichen ist leicht zu erkennen. Aber die Geschwindigkeit, mit der islamistische Propaganda junge Menschen in Gewaltphantasien treiben kann, muss stärker ernst genommen werden. Wer Antisemitismus nur als Problem alter rechtsextremer Milieus betrachtet, sieht nur einen Teil der Gefahr.
Der Zürcher Fall zeigt die Verbindung aus Online-Radikalisierung, islamistischer Ideologie und antisemitischem Ziel. Er zeigt, wie ein Jugendlicher in digitalen Räumen auf Gewalt vorbereitet werden kann. Und er zeigt, wie jüdisches Leben in Europa erneut zur Projektionsfläche wird: Der Täter musste sein Opfer nicht kennen. Es reichte, dass der Mann Jude war.
Am 1. Juli beginnt nun das Gerichtsverfahren. Für das Opfer, seine Familie und die jüdische Gemeinde kann dieser Prozess schmerzhaft werden. Die Details der Tat werden erneut öffentlich. Die Frage nach Schuld, Verantwortung und Schutz wird vor Gericht verhandelt. Doch schon jetzt ist klar: Eine Gesellschaft, die jüdisches Leben schützen will, darf solche Fälle nicht als Einzelereignisse abhaken. Sie muss die ideologische Quelle benennen, die digitale Radikalisierung ernster nehmen und jüdische Sicherheit nicht als Sonderwunsch behandeln.
Eine verschlossene Synagogentür hat in Zürich möglicherweise ein Blutbad verhindert. Darauf darf sich kein Staat verlassen. Sicherheit darf nicht vom Zufall abhängen. Und jüdisches Leben darf nicht nur deshalb überleben, weil Türen rechtzeitig abgeschlossen sind.
Der Mythos vom migrantischen Fachkräftebedarf

Die Mär von der Fachkräftemigration hält sich beharrlich, obwohl längst bewiesen ist, dass ein Großteil der Migranten im Sozialsystem landet und viele aufgrund ihrer Qualifikation lediglich als Hilfsarbeiter eingesetzt werden können. Dennoch schreien Einheitspartei und Wirtschaft nach wie vor nach Migration, um dem drohenden Arbeitskräftemangel zu begegnen. Prognosen von WIFO, AMS, AK und Statistik Austria zufolge würde unter Berücksichtigung des aktuellen Zuwanderungsniveaus die Zahl der Erwerbstätigen in Österreich von 4,78 Millionen (2024) auf 4,52 Millionen im Jahr 2060 sinken. Ökonomen rechnen uns deshalb vor, dass wir noch mehr Migration benötigen würden. Je nach Berechnung werden zusätzlich 30-45.000 Nettozuwanderer im erwerbstätigen Alter jährlich gefordert, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken und zumindest das Potential an Erwerbtätigen nicht einbrechen zu lassen.
Die Zahlen mögen auf dem Papier stimmen, wenngleich diese sicher nicht die technologische Entwicklung rund um Robotik, KI und Automatisierung berücksichtigen und auch nicht die aktuelle Insolvenzwelle und Betriebsabwanderungen, die einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge haben. Aber gehen wir das Gedankenexperiment ein und sagen, wir brauchen dringend Fachkräfte, die wir selbst auszubilden offenbar nicht in der Lage sind.
Selbst wenn man für die benötigte Migration eintreten würde, müsste man sich eingestehen, dass dem Bedarf an Ausbau der Infrastruktur nicht nachgekommen werden könnte. Allein im Jahr 2022 gab es in Österreich 120.000 Asylanträge und nochmal zusätzlich 80.000 Ukrainer, die ins Land kamen. 200.000 Menschen entsprechen der Bevölkerung der Stadt Linz, der drittgrößten Stadt des Landes. Österreich kann nicht in einem Jahr eine Stadt aus dem Boden stampfen mit allem, was dazugehört. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass alle arbeiten und bereits Deutsch sprechen würden und es auch sonst keine Probleme gäbe, bedarf es dennoch einer Infrastruktur.
Die Menschen brauchen Wohnungen und Häuser, in denen sie leben können. Ihre Kinder brauchen Kindergarten- und Schulplätze samt Pädagogen. Sie brauchen Ärzte, Krankenhausbetten und Pfleger im Krankheitsfall, werden selbst alt, beziehen Rente und brauchen eventuell Pflege. Sie haben einen Energiebedarf, fahren Autos, nutzen den öffentlichen Verkehr und vieles mehr. Diese kurze und unvollständige Liste zeigt, dass es ein Trugschluss ist, dass Zuwanderung den Fachkräftemangel beseitigt, da die Menschen nicht nur ihre Arbeitskraft mitbringen, sondern ihrerseits auch wiederum Infrastruktur, Dienstleistung und Fachkräfte bedürfen, was aber völlig ausgeblendet wird. Es ist also ein nie endender Migrationsteufelskreis.
Gerade im Gesundheitsbereich wird vehement eingewandt, dass man auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sei und ohne sie der ganze Betrieb stillstehen würde – aber auch das ist ein Trugschluss. Laut Statistik Austria kamen 2025 in Österreich auf 10.000 Einwohner 56 Ärzte, also 560 je 100.000. Wenn man den Berichten glauben darf, dass im Zuge der Migrationsbewegung aus Syrien circa 200 Ärzte nach Österreich gekommen sind, zeigt dies das Ungleichgewicht. Es kamen nämlich insgesamt 105.000 Syrer, das bedeutet, dass selbst wenn alle diese 200 syrischen Ärzte in Österreich praktizieren würden – was sie oft aufgrund mangelnder Qualifikation nicht tun –, der Ärztemangel dadurch weiter verschärft wurde und eben nicht gemindert, wie kolportiert wird. Im Pflegebereich ist diese Dysbalance sogar noch größer.
Die Fachkräftemigration ist also ein links-woker Mythos! Fachkräfte und Generationenvertrag können nur durch eine umfassende, positive und vorausschauende Familienpolitik gesichert werden. Dass dies durch Migration und Asyl nicht sichergestellt werden kann, hat die Erfahrung der letzten Jahr(zehnt)e gezeigt, da das Problem nicht kleiner, sondern sogar größer geworden ist.
Das bedeutet im Fall der Syrer, die nach Genfer Flüchtlingskonvention alle längst die Heimreise antreten hätten müssen – das Assad-Regime, vor dem sie geflohen sind, ist seit über einem Jahr gestürzt und ihr Asylgrund erloschen –, dass selbst wenn wir alle 105.000 inklusive der angeblich 200 Ärzte nach Hause schicken würden, das Gesundheitssystem sogar entlastet würde, weil es plötzlich mehr Ärzte pro Einwohner gäbe. Im konkreten Fall würde also Remigration das Gesundheitssystem entlasten, während Migration es nachweislich belastet. Die vor Kurzem durch eine FPÖ-Anfrage veröffentlichten Zahlen zu stationären und ambulanten Krankenhausaufenthalten durch Migranten in Österreich sprechen da eine deutliche Sprache.
Bleibt noch die Forderung mancher Neoliberaler, welche eine ausschließliche Fachkräftezuwanderung wollen. Im konkreten Beispiel der Syrer würde das bedeuten, wir schicken alle bis auf die 200 Ärzte nach Hause. Das wäre jedoch hochgradig egoistisch, da diese Ärzte dringend in ihrer syrischen Heimat gebraucht werden. Man beraubt das Land somit seiner Zukunftschancen. Ein klassischer Fall von Talententzug („Braindrain“). Wobei man das Pferd auch anders aufzäumen könnte: Wenn wir Syrien seine Ärzte wieder zurückschicken, sind diese medizinisch besser versorgt, wodurch der Einsatz von Organisationen wie „Ärzte ohne Grenzen“ dort nicht mehr nötig wäre, und diese dann wiederum in ihrer eigenen Heimat praktizieren könnten und nicht mehr dorthin müssten. Das würde also wohl auch das heimische Problem entschärfen.
Man kann es also drehen und wenden, wie man will. Die Massenmigration löst kein einziges unserer Probleme, aber sie verschärft sie und ist zusätzlich Ursache einer Fülle von neuen Problemen, die ohne sie gar nicht existieren würden. Zeit, sich dies endlich einzugestehen, den radikalen Irrweg offener Grenzen zu verlassen und mit der Remigration, die wieder Normalität herstellen wird, zu beginnen. Dann kann man sich wieder auf die Kraft des eigenen Volkes besinnen, sich daran machen, die Geburtenrate zu erhöhen und den eigenen Leuten die bestmögliche Ausbildung bieten – sie zu den Fachkräften machen, die wir wirklich brauchen.
Iranische Sängerin wegen entblößter Schultern in einem auf YouTube geteilten Video zu 74 Peitschenhieben verurteilt

Hosseinronaghi
Die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wurde kürzlich zu 74 Peitschenhieben verurteilt, nachdem im Dezember 2025 ein Video auf YouTube aufgetaucht war, in dem sie ohne Hidschab zu sehen war und es wagte, ihre Schultern zu entblößen.
Die Musiker Ehsan Beiraqdar und Soheil Faqih Nasiri sowie sechs Mitglieder des Produktionsteams des Caravanserai-Konzerts werden ebenfalls wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses durch die Produktion und Veröffentlichung obszöner und unmoralischer Inhalte auf Cyberspace-Plattformen“ zu derselben Strafe verurteilt.
Darüber hinaus werden die Künstler einem zweijährigen Reiseverbot unterliegen und mit Einschränkungen bei all ihren künstlerischen Aktivitäten konfrontiert.
Das Gericht klagte sie gemäß Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuches und Artikel 743 des Gesetzes über Computerkriminalität an, berichtete BBC Persian.
Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuches stellt die Begehung jeglicher „offener religiöser Tabus“ oder Handlungen, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßen, wie beispielsweise das Auftreten ohne Hidschab, unter Strafe. Artikel 743 stellt die Förderung oder Anstiftung zu Korruption, Prostitution oder Handlungen, die als Verstoß gegen die öffentliche Moral gelten, über digitale Netzwerke unter Strafe.
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Während ihres Auftritts sang Ahmadi ohne Hidschab. Frauen ist es außerdem verboten, vor männlichem Publikum zu singen. Die Strafe dafür ist oft Auspeitschung.
Der iranische Journalist und Aktivist Masih Alinejad bemerkte: „Einen Tag nachdem die USA ein Abkommen mit der Islamischen Republik unterzeichnet hatten, verabreichte das Regime im Iran Parastoo Ahmadi 74 Peitschenhiebe, weil sie auf YouTube gesungen hatte.“
„Sie nennen Amerika den Großen Satan. Und dann flogen sie zum Verhandlungstisch und schlossen einen Pakt mit dem ‚Teufel‘.“
„Aber die Stimme einer Frau ängstigte sie mehr als jede Supermacht es je könnte. Ein Regime, das Frauen auspeitscht, weil sie ihr Haar zeigen und singen – das ist keine normale Regierung.“
„Das nennt man Apartheid gegen Frauen.“
One day after the U.S. signed a deal with the Islamic Republic، the regime in Iran, handed Parastoo Ahmadi 74 lashes for singing on YouTube.
— Masih Alinejad 🏳️ (@AlinejadMasih) June 18, 2026
They call America the Great Satan. And then they flew to the table and signed a deal with the «Devil«. But a woman’s voice scared them… pic.twitter.com/FMJdKD7EGZ
Laut dem gemeinnützigen Abdorrahman-Borouman-Zentrum, das auch eine interaktive Karte gemeldeter Auspeitschungen anbietet, sind in der Islamischen Republik Iran mindestens 149 Verbrechen mit Auspeitschung bedroht. Die Gesetze zur Auspeitschung sind weitreichend und umfassen ein breites Spektrum an Handlungen, die als Straftaten gelten.
„Das Strafgesetzbuch sieht die körperliche Bestrafung (Hadd und Ta’zir) für Vergehen wie Alkoholkonsum, Drogenkonsum und Drogenhandel in geringem Umfang, Diebstahl, Ehebruch, Verstoß gegen die öffentliche Moral, uneheliche Beziehungen und die Vermischung der Geschlechter in der Öffentlichkeit vor.“
„Auspeitschungen werden auch bei Verhören eingesetzt, vermutlich um den Gefangenen für seine Falschaussage zu bestrafen. Bei politischen Gefangenen waren Auspeitschungen in den 1980er Jahren gängige Praxis. Vernehmer wenden Auspeitschungen weiterhin an, jedoch wird ihre Anwendung häufiger im Fall von politischen Gefangenen bestimmter politischer oder ethnischer Gruppen berichtet.“
„Richter haben auch die Möglichkeit, bei Todesurteilen körperliche Strafen zu verhängen. In solchen Fällen wird die Auspeitschung vor der Hinrichtung durchgeführt, um das Leiden des Verurteilten zu maximieren.“
Kirchheim unter Teck: Syrer verabreden sich Online zum Messern am Bahnhof

Zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen kam es am Donnerstagabend (18.06.2026) am Bahnhof Kirchheim unter Teck. Hierbei kamen offenbar auch Stöcke sowie ein Messer zum Einsatz.
Derzeitigen Erkenntnissen zufolge gerieten zwei Männer, mutmaßlich über eine Social-Media-Plattform, in einen Konflikt mit drei weiteren Personen. Gegen 22:30 Uhr sollen die beiden 18-Jährigen schließlich am Bahnhof Kirchheim (Teck) auf die Personen der Konfliktpartei getroffen sein, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Hierbei sollen mutmaßlich drei Verdächtige im Alter von 19 bis 21 Jahren mit Stöcken auf die beiden Männer mit syrischer und ungeklärter Staatsangehörigkeit eingewirkt haben. Einer der 18-Jährigen soll daraufhin ein Messer gezogen und dieses gegen den 21-Jährigen mit syrischer Staatsangehörigkeit eingesetzt haben. Durch die eintreffenden Streifen der Bundes- und Landespolizei konnten vier der mutmaßlich fünf Beteiligten noch am Tatort angetroffen werden. Zwei Personen mussten aufgrund ihrer Verletzungen zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die zuständige Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Zeugen des Sachverhalts werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen. (Tel.: 0711 55049-1020 oder per E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de)
Kandidatur für Parteivorstand: Gerd Schnepel, die Linken und der rote Terror

Foto: Screenshot Gernd Schnepel / YouTube
Vor Kurzem wurde erneut die Debatte darüber entfacht, wie Teile der politischen Linken historische kommunistische Regime bewerten. Kritiker werfen bestimmten linken Strömungen vor, die Verbrechen des sowjetischen Diktators Josef Stalin, des chinesischen Staatsgründers und Parteichefs Mao Zedong sowie der Führung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu relativieren oder deren historische Bedeutung zu verharmlosen.
Zugleich wird kontrovers diskutiert, wie diese Regime ideologisch einzuordnen sind und ob sie mit heutigen linken Positionen in Verbindung gebracht werden können.
Terrorismus? Kein Problem für Linke
Nun wurde ein weiterer Vorfall öffentlich, der deutlich zeigt, wie es die Linken mit dem Terror halten. So hat sich nun ein früheres Mitglied der linksterroristischen Revolutionären Zellen für den Bundesparteitag der Linken um ein Amt im erweiterten Parteivorstand beworben. Der 82 Jahre alte Gerd Schnepel wirbt in seiner offiziellen Bewerbung offen mit seiner Vergangenheit. Dort nennt er “4 J. Revol. Zellen, inkl. PFLP-Mitarbeit”.
Die palästinensische PFLP wird sowohl in der EU als auch in den USA als Terrororganisation eingestuft. Schnepel ist nach eigenen Angaben erst seit 2025 Mitglied der Linken. Als Landesverband gibt er Hamburg an. Am Wochenende entscheidet der Bundesparteitag in Potsdam über die Besetzung der Parteispitze.
Wer waren die Revolutionären Zellen?
Die Revolutionären Zellen waren ein linksterroristisches Netzwerk in der Bundesrepublik. Bekannt wurden sie unter anderem durch Verbindungen zur Entführung einer Air-France-Maschine nach Entebbe im Jahr 1976. Damals trennten deutsche und palästinensische Terroristen israelische von nicht-israelischen Geiseln. Ziel war die Freipressung inhaftierter Terroristen, darunter Mitglieder der RAF. Israelische Spezialkräfte befreiten die Verschleppten später in Uganda.
Schnepel war zum Zeitpunkt der Entführung nach eigenen Angaben Mitglied der Revolutionären Zellen. Mit der Entebbe-Terroristin Brigitte Kuhlmann, Kampfname Halima, die bei der Operation getötet wurde, war er fest zusammen. Im Jahr 2000 sagte er vor Gericht aus, er sei kurz vor dem Anschlag noch mit ihr in einem Hotel gewesen, habe von der geplanten Entführung aber nichts gewusst. Seine terroristische Vergangenheit hat Schnepel später nicht verworfen. In einem Interview mit dem linken Autor Wolf Wetzel verteidigte er 2001 die Unterstützung des palästinensischen Kampfes.
Keine Distanzierung von eigenen Taten
Und in einem 2024 erschienenen Podcast der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung sagte Schnepel über seine Zeit bei den Revolutionären Zellen: “Ich verteidige diese, meine Zeit bei der RZ.” Sie sei “richtig” gewesen und er habe nichts zurückzunehmen. Er transportierte in den 1970er Jahren Waffen, betrieb in Erlangen (Baden-Württemberg) einen Buchladen mit Druckerei, fälschte Reisepässe und Flugtickets und bereitete 1973 einen Sprengstoffanschlag auf das Gelände eines US-Unternehmens in Nürnberg vor. Strafrechtlich sind die Taten laut Schnepel inzwischen verjährt. Anders als bei Beleidigungen gegen Altparteipolitiker hat hier der BRD-Staat also wieder mal gepennt.
Berliner Verwaltungsgericht stuft Zurückweisung eines Asylbewerbers als rechtswidrig ein: Aktivistische Justiz behindert Migrationswende

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylbewerbers an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft und die Behörden zur Einreise verpflichtet. Das ist das zweite Urteil, das deutschen Behörden untersagt, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen.
Laut einem Apollo-News Bericht gelangte der Eritreer im Jahr 2025 mithilfe eines Schleusers über Belarus nach Polen. Von dort aus unternahm er den Versuch, illegal die deutsche Grenze zu überqueren. Die Bundespolizei griff ihn auf und schob ihn ab.
Darüber hinaus verhängte sie gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. In der Folgezeit verbrachte er mehrere Monate in einem bewachten Ausländerzentrum in Polen, bis er im März 2026 einen erneuten illegalen Einreiseversuch wagte und dabei erneut aufgegriffen wurde. Eine Kammer des Berliner Gerichts entschied nun in einem Eilbeschluss vom 22. Mai, dass diese Zurückweisung unzulässig war. Die Behörden sind verpflichtet, ihn einreisen zu lassen, damit ein Verfahren zur Feststellung des zuständigen Staates für sein Asylgesuch eingeleitet werden kann.
Anspruch auf Verfahrensrechte durchgesetzt
Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Mannes auf ein ordnungsgemäßes Dublin-Verfahren verletzt wurde. Es befasste sich nicht mit dem Argument eines Notstands, den die zuständige Behörde unter Innenminister Dobrindt vorgebracht hatte. Die Richter hielten die Nachweise dafür offenbar für nicht ausreichend.
Bereits die zweite Entscheidung dieser Art
Dies ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im Jahr 2025 hatte eine andere Kammer desselben Gerichts in einem vergleichbaren Verfahren mit drei Somaliern Zurückweisungen an der Grenze für unzulässig erklärt. Damals sorgte die Entscheidung für bundesweite Aufmerksamkeit und die Kläger wurden von der Organisation Pro Asyl unterstützt.
Monty Python´s Genderprobleme
Razzia in der Migrantenszene: Auf der Suche nach einem Killer-Kommando!

Foto: Medien AG // Anarchistische Gruppe Freiburg / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
In Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie in der BRD-Hauptstadt Berlin kam es am Mittwoch, dem 17. Juni 2026, zu einer großflächig koordinierten Razzia der Polizei gegen kriminelle Migranten. Schwerpunkt des 200-Beamten starken Einsatzes war die Kriminalitätshochburg Berlin.
Shooter kommen heimlich ins Land
Mindestens zehn Objekte wurden wegen dem Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung in der türkischen Community durchsucht. So stürmte das Sonder-Einsatz-Kommando (SEK) beispielsweise in der Kreuzbergstraße in Kreuzberg eine Einzimmerwohnung. Laut der B.Z. sollen dort sogenannte “Shooter von ihren Hintermännern untergebracht” worden sein. “Ein Shooter ist meist eine Person, die gegen Bezahlung den Auftrag übernimmt, auf Menschen oder Objekte zu schießen”, heißt es weiter.
Die Shooter werden aus dem Ausland herbestellt, kommen ins Land, begehen das bestellte Verbrechen und verschwinden wieder im Ausland. In der durchsuchten Wohnung hielten sich “oft mehr als fünf junge Männer” auf, “die oft sehr laut gefeiert hätten. Keiner der jungen Männer schien älter als 20 Jahre, mutmaßlich sprachen sie einen ungewöhnlichen kurdischen Dialekt”.
Beamte suchten Araber
Ebenfalls durchsucht wurde ein Café an der Schwedenstraße in Wedding sowie ein Objekt in Blankenfelde-Mahlow. Dort suchte die Polizei das Mitglied einer polizeibekannten arabischen Großfamilie. Dabei soll ein Hund einen Polizisten angegriffen haben. Außerdem soll der Gesuchte in die Schusslinie gekommen sein und wurde möglicherweise verletzt. Sowohl zu der Frage, wie viele Waffen gefunden wurden, als auch ob es Festnahmen gab, nahm die Polizei bisher keine Stellung.
