
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylbewerbers an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft und die Behörden zur Einreise verpflichtet. Das ist das zweite Urteil, das deutschen Behörden untersagt, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen.
Laut einem Apollo-News Bericht gelangte der Eritreer im Jahr 2025 mithilfe eines Schleusers über Belarus nach Polen. Von dort aus unternahm er den Versuch, illegal die deutsche Grenze zu überqueren. Die Bundespolizei griff ihn auf und schob ihn ab.
Darüber hinaus verhängte sie gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. In der Folgezeit verbrachte er mehrere Monate in einem bewachten Ausländerzentrum in Polen, bis er im März 2026 einen erneuten illegalen Einreiseversuch wagte und dabei erneut aufgegriffen wurde. Eine Kammer des Berliner Gerichts entschied nun in einem Eilbeschluss vom 22. Mai, dass diese Zurückweisung unzulässig war. Die Behörden sind verpflichtet, ihn einreisen zu lassen, damit ein Verfahren zur Feststellung des zuständigen Staates für sein Asylgesuch eingeleitet werden kann.
Anspruch auf Verfahrensrechte durchgesetzt
Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Mannes auf ein ordnungsgemäßes Dublin-Verfahren verletzt wurde. Es befasste sich nicht mit dem Argument eines Notstands, den die zuständige Behörde unter Innenminister Dobrindt vorgebracht hatte. Die Richter hielten die Nachweise dafür offenbar für nicht ausreichend.
Bereits die zweite Entscheidung dieser Art
Dies ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im Jahr 2025 hatte eine andere Kammer desselben Gerichts in einem vergleichbaren Verfahren mit drei Somaliern Zurückweisungen an der Grenze für unzulässig erklärt. Damals sorgte die Entscheidung für bundesweite Aufmerksamkeit und die Kläger wurden von der Organisation Pro Asyl unterstützt.