Wegen Folter in Wien verurteilt – syrischer ehemaliger Polizeichef nun in Haft

Wie die staatliche Nachrichtenagentur SANA berichtete, wurden von syrischen Sicherheitskräften am Samstag den in Wien verurteilten syrischen Ex-Polizeichef Moussab Abou R. festgenommen. Im Juli stellte das Landesgericht Wien fest, dass R. der Folter und anderer schwerer Verbrechen an 21 Zivilisten schuldig war. Dennoch blieb R. auf freiem Fuß und kehrte nach der Urteilsverkündung nach Syrien zurück.

Wie SANA berichtete, meldete der syrische Inlandsgeheimdienst am Samstag auf Telegram die Festnahme des ehemaligen Polizeichefs. Folglich wurden R. von Sicherheitskräften im Zuge einer Operation gegen Personen, die mit Terrorismusfällen in Verbindung stehen, festgenommen. Jetzt würden juristische Maßnahmen gegen ihn ergriffen. Moussab Abou R. war während und nach der Gerichtsverhandlung in Wien auf freiem Fuß. Nach der Festnahme und der darauf folgenden Anordnung der Untersuchungshaft hatte das Oberlandesgericht Wien (OLG) einer Haftbeschwerde stattgegeben und die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr verneint.

Wie „News“ berichtete, verließ Abou R. anschließend Österreich und soll am 29. Juli aus der Türkei nach Syrien eingereist sein. R. kehrte demnach in seinen Heimatort im Süden des Landes zurück und wurde als Held empfangen. Ein Bild des ehemaligen Polizeichefs, der lächelnd eine syrische Fahne schwenkt, kursierte am Samstag im Internet. Firas Yehia, ein syrischer Menschenrechtsanwalt, äußerte sich gegenüber dem TV-Sender Al Hadath und stellte fest, dass im Gegensatz zum festlichen Empfang in der Familie unter den Einwohnern Raqqas „große Wut“ herrschte. „Sie wissen genau, welche Menschenrechtsverletzungen er begangen hat“.

Yehia sieht mehrere Gründe dafür, dass R. bei seiner Einreise nach Syrien nicht verhaftet wurde. Zum einen hat die neue syrische Regierung bislang keine Namen von gesuchten Kriegsverbrechern veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Rückkehr des ehemaligen Polizeichefs hätten syrische Behörden andererseits noch „keine Informationen“ aus Österreich bekommen.

Anfang Juli sprach das Wiener Landesgericht Moussab Abou R. und Khaled Al H., den ehemaligen Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, wegen Folter und schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten jeweils eine Haftstrafe von acht Jahren aus. In Raqqa hatten beide für das Regime des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad gearbeitet, der 2024 gestürzt wurde. Sie wurden dabei, so ein Urteil ohne Rechtskraft, schuldig an „staatlich organisierter, systematischer Folter“. Zur Verhinderung, dass Zivilisten gegen Assad demonstrieren, seien Festgenommene misshandelt und teils mit Waffen gefoltert worden.

Vorher hatten viele Zeugen gegen Moussab Abou R. und Khaled Al H. ausgesagt. Ihre Inhaftierung erfolgte durch jene Behörden in Raqqa, deren Leitung die Angeklagten innehatten. Einem der Opfer zufolge soll Abou R. Wächtern den Befehl gegeben haben, Häftlinge sexuell zu misshandeln, und sei mit einem Schlagstock in die Zellen hinein und wieder hinaus gegangen. Der Zeuge habe dann Schreie von Gefangenen vernommen. Abou R. hat einem weiteren Opfer mit Fußtritten einen Zahn ausgeschlagen. Der Zeuge betonte vor Gericht: „Ich bin nicht gekommen, um mich zu rächen. Mir geht es ausschließlich um Gerechtigkeit für mich und für die anderen“. Dabei setzt er sein Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat.

UnserTirol24

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