Skandal: Polizeilich gesuchte Straftäter erhalten Grundsicherung

Trotz offener Haftbefehle und polizeilicher Fahndung fließen in Deutschland weiterhin staatliche Grundsicherung an kriminelle Personen, die polizeilich gesucht werden.

Jobcenter wissen oft nichts von den Fahndungen, ein automatischer Datenabgleich fehlt bislang. Die schwarz-rote Koalition hatte den Missstand bereits vor Monaten beenden wollen. Doch der versprochene Aktionsplan von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas liegt noch nicht vor. Der öffentliche Druck wächst.

Aktuelle Zahlen zeigen das Ausmaß

Zum Stichtag Anfang Juli 2026 lagen laut polizeilichem Informationssystem INPOL-Z bundesweit 170.667 offene nationale Haftbefehle gegen 148.311 Personen vor. 

Allein in Nordrhein-Westfalen zählte man rund 28.000 offene Fahndungen. Unter den Gesuchten befinden sich nach Angaben aus Sicherheitskreisen etwa 15.000 aktuelle Fahndungen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten, darunter rund 2.500 wegen Mordes oder Totschlags. 94 Personen gelten als Terrorgefährder. 

Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger oder als staatenlos bzw. mit unbekannter Staatsangehörigkeit erfasster Personen lag in früheren Erhebungen bei rund 87 Prozent. Die häufigsten Herkunftsländer waren unter anderem Rumänien, Polen, Georgien und die Türkei.

Wie viele dieser Personen tatsächlich Grundsicherung, das frühere Bürgergeld, beziehen, ist unbekannt. Die Jobcenter, die die Leistungen auszahlen, erfahren in der Regel nicht, dass gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt.

Warum der Bezug möglich bleibt

Nach geltendem Recht führt der bloße Erlass eines Haftbefehls nicht automatisch zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Maßgeblich sind weiterhin die allgemeinen Regeln, insbesondere die Erreichbarkeit für das Jobcenter. Solange die Person kontaktierbar bleibt und Mitwirkungspflichten erfüllt, können die Zahlungen weiterlaufen. Erst bei tatsächlicher Inhaftierung entfällt der Anspruch, weil der Lebensunterhalt dann über die Justizverwaltung gedeckt wird.

Ein automatisierter Abgleich zwischen den Fahndungsdaten der Polizei und den Sozialbehörden existiert bislang nicht. Datenschutzbedenken und fehlende gesetzliche Grundlagen für den Informationsaustausch werden als Gründe genannt.

Koalitionsbeschluss und Verzögerung

Union und SPD hatten im Rahmen eines 34-Punkte-Pakets gegen Sozialleistungsmissbrauch vereinbart, einen Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen einzuführen. Betroffene sollten künftig weder Grundsicherung noch Sozialhilfe erhalten. Zugleich sollte der Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden verbessert werden. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollte im Juli einen Aktionsplan vorlegen.

Dieser Plan liegt weiterhin nicht vor. Die öffentliche Kritik wächst: Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht werde und sich vor der Polizei verstecke, bekomme trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen. Das Arbeitsministerium habe offenbar keine Eile, diesen Zustand abzuschaffen, und dürfe sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

Reaktion des Ministeriums

Das Bundesarbeitsministerium erklärte, man arbeite gemeinsam mit dem Innenministerium an dem Aktionsplan. Ein konkreter Kabinettstermin stehe noch nicht fest. Die Umsetzung des Leistungsstopps werde bis Ende 2026 angestrebt. In den vergangenen Tagen habe es bereits Gespräche über einen automatisierten Datenabgleich gegeben.

Warten wir ab, ob diesmal endlich umgesetzt, was versprochen wurde.

FREIE WELT

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