Politische Säuberung bei der Kirche: Caritas kündigt Mitarbeiterin wegen AfD-Engagements

Die Caritas im niedersächsischen Salzgitter hat der Erzieherin Kerstin Zimmermann fristlos gekündigt, nachdem sie als AfD-Kandidatin für den Stadtrat angetreten war. Zimmermann geht nun gerichtlich gegen die Entlassung vor.

Sechs Jahre lang war Zimmermann laut Apollo News im Sonderkindergarten Arche Noah tätig. Bereits vor der Stadtratswahl am 13. September stellte die Caritas ihr ein Ultimatum: Entweder sie zieht die Kandidatur zurück oder sie verliert den Job. Eine Woche vor dem Wahltermin, am 7. September, folgte die fristlose Kündigung. Zimmermann selbst sagt, sie sei der Einrichtung stets loyal gewesen und habe sich um die Kinder gekümmert. Öffentlich werbe die Caritas für Vielfalt, Toleranz und soziales Miteinander. Bei den eigenen Mitarbeitern schienen jedoch andere Maßstäbe zu gelten.

Wenn die Gesinnungsprüfung zum Arbeitsplatz kommt

Der Anwalt Dirk Schmitz betont, bei einem normalen Arbeitnehmerverhältnis dürften Parteimitgliedschaft oder eine Wahlkandidatur keine Rolle spielen. Er will Zimmermann zurück an ihren Arbeitsplatz klagen. Es gehe nicht allein um Arbeitsrecht, sondern um Demokratie. Zimmermann beschreibt die Lage als maßlose Enttäuschung: Ihre berufliche Existenz sei von einem Tag auf den anderen zerstört worden, zitierte Tichys Einblick die Erzieherin.

Kein Einzelfall: Kirche geht rigoros gegen AfD-Engagement von Mitarbeitern vor

Ähnlich verlief es bei der AfD-Lokalpolitikerin Martina Müller. Nach 15 Jahren kündigte ihr kirchlicher Arbeitgeber fristlos, weil sie für die AfD kandidiert hatte. Die diakonische Einrichtung mission:lebenshaus begründete den Schritt mit der Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz. Eine aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie. Müller war zuvor per Abmahnung aufgefordert worden, bis zum 7. August von der Kandidatur zurückzutreten; die Kündigung erfolgte am 30. Juli 2026.

Die Kirche als Torwächter von “Unsere Demokratie”

Beide Vorgänge werfen die Frage auf, ob kirchliche Träger als Arbeitgeber politische Gesinnung zum zentralen Kriterium machen dürfen, während sie nach außen Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt predigen. Zimmermanns Klage zielt genau auf diese Spannung. Auf das Urteil des Gerichts darf man gespannt sein.

FREIE WELT

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