Schweizer Stadt verbietet ausländischen Jugendlichen den Zutritt zum Freibad, nachdem es zu zahlreichen Belästigungen und Ausschreitungen gekommen ist

Die Behörden der Schweizer Stadt Porrentruy haben ein vorübergehendes Verbot für den Zugang zum städtischen Schwimmbad für die meisten nicht ansässigen Ausländer angekündigt und begründen dies mit einer starken Zunahme von Belästigungen, ordnungswidrigem Verhalten und Überfüllung, insbesondere durch Jugendliche aus dem benachbarten Frankreich.

Die Maßnahme, die seit 2020 nicht mehr durchgeführt wurde, wird vom 4. Juli bis zum 31. August gelten.

Der Interkommunale Verband des Bezirks Porrentruy (SIDP) hat zusammen mit der Gemeindeverwaltung erklärt, dass in dieser Zeit nur Schweizer Staatsangehörige, Einwohner mit einer Niederlassungsbewilligung und Personen mit einer gültigen Schweizer Arbeitsbewilligung das Freibad betreten dürfen.

Französische Grenzgänger mit Bewilligung sind von dieser Einschränkung ausgenommen, wie Lionel Maître, der Freizeitbeauftragte der SIDP und Bürgermeister von Boncourt, betont. „Wir wollten die französischen Grenzgänger nicht bestrafen“, sagte er gegenüber dem Schweizer Sender Watson und fügte hinzu, dass sich die Maßnahme vor allem an unbegleitete Jugendliche aus den französischen Departements Territoire de Belfort und Doubs richtet.

„In den letzten Wochen wurden wir mit zahlreichen Übergriffen von Jugendlichen konfrontiert, die von der anderen Seite der Grenze kamen“, erklärte Maître. Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen, darunter die Einstellung von drei privaten Securitas-Wachleuten, hielt das inakzeptable Verhalten an. „Daher diese städtische Verordnung, die seit 2020 nicht mehr erlassen wurde, obwohl wir jedes Jahr gezwungen sind, Einreiseverbote gegen bestimmte Personen auszusprechen.“

Die Behörden nennen Vorfälle wie die Belästigung junger Frauen, vulgäre Sprache, Schwimmen in Unterwäsche und Aggression gegenüber dem Personal oder anderen Badegästen. Mehr als 20 Personen wurden in dieser Saison bereits mit einem Verbot belegt. Die meisten von ihnen leben in Frankreich, einige aber auch in der Schweiz. Maître räumte ein: „Es gibt auch junge Leute unter uns, die sich schlecht benehmen“.

Obwohl das aktuelle Dekret technisch gesehen für alle Nicht-Einwohner gilt, gibt es Ausnahmen für Touristen, die in Hotels oder auf Campingplätzen in der Region übernachten, die mit einer Urlaubskarte des örtlichen Fremdenverkehrsamtes Zutritt erhalten.

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