Reutlingen: Afghane nach neuerlicher Straftat zum 29. Mal verurteilt, aber niemals abgeschoben

Die Gefängnisse sind voll mit ausländischen Straftätern, die wie Abdul F. nach ihrer Haft nicht abgeschoben werden und dann weitere Straftaten begehen.
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Haftstrafe für einen 36-jährigen Afghanen, der in Reutlingen (Baden-Württemberg) einen Kiosk beraubte. Warum konnte er diese Straftat begehen? Weil Land und Behörden sich zuvor standhaft weigerten, den 28 Mal vorbestraften Kriminellen abzuschieben.

Haftstrafe für Kioskräuber

Am 17. Mai hatte der 36-jährige Afghane Abdul F. einen Kiosk am Reutlinger Bahnhof überfallen, eine Angestellte gefesselt und aus dem Tresor 1.500 Euro geraubt. Gestern, Montag, musste er sich am Amtsgericht Reutlingen für diese Tat verantworten. Er habe unter Entzugserscheinungen gelitten und Geld für Drogen gebraucht, beteuerte der Angeklagte. Aber er wolle jetzt eine Therapie machen und ein „besserer Mensch“ werden. Leere Worte, von denen sich Richter Eberhard Hausch nicht sonderlich beeindrucken ließ. Er verurteilte den vielfach vorbestraften Gewohnheitsverbrecher diesmal zu dreieinhalb Jahren Haft.

Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Gezählte 28 Mal war Abdul F. zuvor bereits straffällig geworden, fünfmal saß er im Gefängnis, seit er 1997 unter dem Vorwand „Asyl“ in Deutschland eingewandert ist. Sechsmal wurde sein Asylantrag bereits abgelehnt, berichtet die Bild-Zeitung. Und trotzdem konnte er immer weitere Straftaten begehen, ohne in seine Heimat abgeschoben zu werden. Ein Behördenversagen, das nicht nur in Deutschland zur Regel geworden ist.

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