
Der Wildwuchs der woken Gesinnungsmoral in Berlin wächst zu einem ungeheuren Ausmaß an Zerstörung heran. Besonders in der Justiz wird die grundgesetzlich verankerte Bestenauslese bei der Auswahl von Richtern und Staatsanwälten durch grün initiierte Regelungen ad absurdum geführt.
Richter und Staatsanwälte werden in Berlin inzwischen häufig nicht primär nach ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt, sondern nach ihrer Herkunft. Das beschreibt Gunnar Schupelius in seiner Kolumne “Mein Ärger”. Zu den Bewerbungsgesprächen werden etwa 40 Prozent Personen mit Migrationshintergrund eingeladen, selbst wenn sie im Studium eher zu Minderleistern gehörten. Deutsche haben hingegen automatisch weniger Chancen, trotz Bestnoten.
Dieses Verfahren wurde 2021 vom damaligen grünen Justizsenator Dirk Behrendt durchgesetzt und seither konsequent umgesetzt, vor allem durch Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (Grüne).
Grüner Justizsenator setzte verfassungswidrige Quote durch trotz Warnungen seiner Beamten
Die rechtliche Grundlage bildet das reformierte „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ (PartMigG), das am 5. Juli 2021 mit rot-grün-roter Mehrheit vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. § 11 Abs. 1 Satz 1 lautet: Zu Auswahlgesprächen sind mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund einzuladen, wie es ihrem Bevölkerungsanteil in Berlin entspricht. Dieser Anteil liegt bei etwa 40 Prozent (nach Definition des Statistischen Bundesamts: wer selbst oder dessen Eltern nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden).
Bereits damals warnten Beamte den Justizsenator Behrendt ausdrücklich: Eine solche Quote im Auswahlverfahren verstoße gegen das Grundgesetz, namentlich gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG. Über diese verfassungsrechtlichen Bedenken setzte er sich hinweg.
Aktuelle Justizsenatorin schlägt Alarm – und beruft sich auf das Grundgesetz
Die amtierende Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält diese Praxis nicht länger für haltbar. Sie erklärt die Bevorzugung nach Migrationshintergrund für verfassungswidrig. Zwar unterstütze sie das Ziel der Integration ausdrücklich – sie selbst hat einen Migrationshintergrund (ihre Eltern stammen aus dem Iran) –, doch ihr alleiniger Kompass bleibe das Grundgesetz. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse ausschließlich nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.
Die Auswahl nach Herkunft diskriminiert alle Bewerber ohne Migrationshintergrund massiv. Sie werden ihrer Chancen beraubt, lediglich weil sie als Deutsche geboren wurden. Die einzig vernünftige Konsequenz lautet: Die besten Juristen müssen eingeladen und ausgewählt werden. Das woke Gesetz muss umgehend abgeschafft werden.