Ein politisch korrekter Kindesmissbrauch? Über eine Begriffsverwirrung

Autor: E.K.-L. Bild: 192635 from Pixabay Lizenz: –

Keine Angst, das Thema dieses Beitrages betrifft nicht den bekannten Burgtheater-Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt. Nein, hier soll von der Diskussion des freiheitlichen Landesrats Gottfried Waldhäusl mit Schülern eines Wiener Vorstadt-Gymnasiums die Rede sein. In einem Fernsehstudio (Puls 4) spricht eine Schülerin den Landesrat auf die EU-Außengrenze an und fügt hinzu, der Großteil ihrer Schulklasse hätte einen Migrationshintergrund. Waldhäusl meint daraufhin, bei einem wirkungsvollen Grenzschutz bereits in der Vergangenheit wäre Wien noch Wien. Kulturgeschichtlich versierte Zeitgenossen denken da an den Satiriker Karl Kraus, der gemeint hat, die Wendung  Wien bleibt Wien erfülle den Tatbestand der gefährlichen Drohung. Aber das nur nebenbei.

In der gegenständlichen Sache wird Waldhäusls kurze Wortmeldung zu einem Skandal aufgeblasen, woke Journalisten vermeinen, das ganze Land sei ob Waldhäusls Äußerung empört. Davon kann freilich keine Rede sein. Was auffällt ist der Missbrauch des Begriffs Kind durch die politisch-korrekten Lohnschreiber. Sie wiederholen unablässig und – so steht zu vermuten – auch wider besseres Wissen, Waldhäusl habe Kinder beleidigt oder gar gedemütigt.

Nun, wer ist eigentlich ein Kind? Im Rechtssinn handelt es sich einerseits um eine menschliche Person ab der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, danach ist man bis zur Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) ein Minderjähriger. Andererseits ist jedermann ein Kind seiner Eltern, auch in reiferen Jahren. Ein Beispiel: Christoph Kardinal Schönborn (geb. 1945) war trotz seiner 77 Jahre bis zum 25. Februar 2022 (Todestag seiner Mutter) im Verhältnis zu seiner Frau Mama ein Kind.

Keine dieser beiden Varianten trifft auf die Konstellation im Puls 4-Studio zu: Die rund zwanzig anwesenden Gymnasiasten einer sechsten Klasse waren zumindest 16 Jahre alt (Repetenten noch älter) und keiner der Schüler hat den Landesrat zum Vater. Sohin ist der Begriff Kinder fehl am Platze. Selbst die landläufige Bezeichnung Schulkinder ist hier falsch, da damit in erster Linie Volksschüler gemeint sind, im weiteren Sinn vielleicht Personen, die der Schulpflicht unterliegen. Ein Maturant im Alter von 18 Jahre würde sich schön dafür bedanken, würde man ihn als Schulkind bezeichnen.

Die anwesenden Schüler dieser sechsten Gymnasialklasse sind bereits wahlberechtigt (das Mindestalter für das aktive Wahlrecht in Österreich ist das vollendete 16. Lebensjahr) oder stehen unmittelbar bevor. Das heißt, der Gesetzgeber hält Menschen dieses Alters bereits für befähigt und reif, am demokratischen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dazu gehören auch Diskussionen, bei denen unterschiedliche Meinungen geäußert werden.

Fazit: Bei der Diskussion mit Landesrat Waldhäusl sind keine Kinder beteiligt gewesen. Daran kann auch woke Polemik nichts ändern. Wie sagten schon die Altvorderen: Eine Lüge wird auch durch oftmalige Wiederholung nicht zur Wahrheit.

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