Am Abend des 27. Juni griff ein mutmaßlicher Ladendieb nach einem Diebstahl in einer Drogerie im Dortmunder Hauptbahnhof einen Ladendetektiv an. Die Bundespolizei nahm den 28-jährigen Algerier vorläufig fest und leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein. Gegen 21:10 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Drogerie die Bundespolizei über einen Ladendiebstahl. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 28-Jähriger Waren im Wert von 10,76 Euro entwendet und die Filiale anschließend verlassen, ohne diese zu bezahlen. Ein 37-jähriger Ladendetektiv aus Dortmund stellte den Tatverdächtigen unmittelbar vor dem Geschäft und führte ihn zur weiteren Sachverhaltsklärung in das Büro der Filiale. Dort forderte der Mitarbeiter den Mann auf, das Diebesgut auf den Tisch zu legen, und informierte ihn darüber, dass die Bundespolizei bereits verständigt worden sei. Zunächst händigte der Beschuldigte lediglich eine Getränkedose sowie eine Flasche Wein aus. Als der Ladendetektiv weiteres mutmaßliches Diebesgut herausverlangte, ging der Wohnungslose unvermittelt auf ihn zu und schlug ihm die Brille vom Gesicht. Anschließend griff der Beschuldigte nach der Weinflasche. Der Ladendetektiv konnte diese sichern, woraufhin der Tatverdächtige erneut versuchte, ihn zu schlagen. Dem Mitarbeiter gelang es, den Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizei zu Boden zu bringen und festzuhalten. Die Einsatzkräfte trennten die Beteiligten, legten dem 28-Jährigen Handfesseln an und brachten ihn zur Bundespolizeiwache Dortmund. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten weiteres mutmaßliches Diebesgut. Ein Fingerabdruckscan bestätigte zweifelsfrei die Identität des Mannes. Die Ermittlungen ergaben außerdem, dass der Beschuldigte bereits mehrfach wegen ähnlich gelagerter Sachverhalte polizeilich in Erscheinung getreten war. Da er keine Dokumente vorweisen konnte, die seinen Aufenthalt legitimieren, ergab sich zudem der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache nahmen die Einsatzkräfte den 28-Jährigen vorläufig fest. Im Rahmen der Ermittlungen führten die Beamten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Die Bundespolizei leitete unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls sowie des unerlaubten Aufenthalts ein.
