Der islamistische und antisemitische Messerangriff von 2025 beschäftigt die Justiz erneut. Die Bundesanwaltschaft wirft einem zweiten Syrer vor, den späteren Attentäter noch am Tattag zur Umsetzung seines Mordplans ermutigt zu haben.

Der Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal war nach den Feststellungen des Kammergerichts ein gezielter islamistischer und antisemitischer Mordversuch. Nun soll sich ein weiterer Mann wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat gegen den syrischen Staatsangehörigen Khalaf A. Anklage wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Die Anklage wurde bereits am 21. August beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts eingereicht und am 9. September öffentlich bekannt gemacht. Khalaf A. befindet sich seit dem 27. Mai in Untersuchungshaft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorwurf ist besonders brisant, weil die Ermittlungen damit über den bereits verurteilten Messerangreifer hinausführen. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft stand Khalaf A. mit Wassim Al M. in Kontakt. Beide sollen den Nachmittag des 21. Februar 2025 gemeinsam verbracht haben. Dabei soll Khalaf A. den späteren Täter ermutigt haben, seinen Anschlagsplan tatsächlich umzusetzen.
Mehr behauptet die Bundesanwaltschaft in ihrer veröffentlichten Mitteilung bislang nicht. Insbesondere ist Khalaf A. nicht wegen Mitgliedschaft im Islamischen Staat angeklagt worden. Ebenso belegt die zweite Anklage bislang keine größere Terrorzelle. Sie zeigt jedoch, dass der Angriff nach dem aktuellen Ermittlungsstand möglicherweise nicht so isoliert vorbereitet wurde, wie unmittelbar nach der Tat zunächst angenommen wurde.
Er suchte am Holocaust-Mahnmal nach einem Opfer
Wassim Al M. war am 5. März 2026 vom Kammergericht zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 19-Jährige aus einer radikal islamistischen und antisemitischen Überzeugung handelte und im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat töten wollte.
Die Wahl des Tatortes war dabei kein Zufall.
Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats reiste Al M. am 21. Februar 2025 von Leipzig nach Berlin. Er suchte gezielt das Denkmal für die ermordeten Juden Europas auf, weil er dort mit hoher Wahrscheinlichkeit Juden oder Israelis zu finden glaubte. Sein Ziel war es, einen nichtmuslimischen Menschen zu töten, vorzugsweise einen Juden oder israelischen Staatsbürger.
Im Stelenfeld wartete er auf ein geeignetes Opfer. Schließlich griff er einen ihm völlig unbekannten spanischen Touristen von hinten an und setzte ihm ein Messer an den Hals. Der Schnitt verfehlte große Blutgefäße nach Angaben des Kammergerichts nur um Millimeter. Der Mann konnte sich trotz seiner schweren Verletzungen wehren und aus dem Stelenfeld fliehen, bevor er zusammenbrach und von Passanten versorgt wurde.
Der Täter rief seinem Opfer noch „Allahu Akbar“ hinterher, versteckte sich anschließend im Tiergarten und kehrte später zum Mahnmal zurück, wo er sich Polizisten stellte.
Bei ihm fanden Ermittler einen Treueschwur auf den IS. Das Gericht stellte außerdem fest, dass er über Monate im Internet radikalisiert und über einen Messengerdienst von einem Mitglied der Terrororganisation auf die Tat vorbereitet worden war. Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung ausdrücklich von einem „angeleiteten Anschlag“. Weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass der IS ihn tatsächlich als Mitglied aufgenommen hatte, wurde Al M. wegen versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
Das Gericht stellte zudem zwei Mordmerkmale fest: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Zu diesen niedrigen Beweggründen gehörte ausdrücklich das antisemitische und islamistische Motiv.
Die Frage nach dem Umfeld bekommt neues Gewicht
Schon der damalige Prozess hatte deutlich gemacht, wie wenig der Tatort von der Ideologie des Angreifers zu trennen ist. Al M. wollte nicht irgendwo töten. Er ging ausgerechnet an jenen Ort im Zentrum Berlins, der an die sechs Millionen ermordeten Juden Europas erinnert, weil er dort jüdische Menschen vermutete.
Die nun erhobene Anklage gegen Khalaf A. fügt dem Fall eine neue Ebene hinzu.
Unmittelbar nach dem Anschlag war öffentlich zunächst vor allem über einen radikalisierten Einzeltäter gesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft inzwischen einem zweiten Mann vor, vom geplanten Angriff gewusst und den Täter zur Ausführung ermutigt zu haben. Ob und in welchem Umfang Khalaf A. tatsächlich Einfluss auf die Tat hatte, muss nun das Kammergericht klären.
Für die Bewertung des Anschlags ist diese Frage erheblich. Zwischen einem Täter, der seine Radikalisierung vollständig allein in die Tat umsetzt, und einem Täter, dessen Mordplan im persönlichen Umfeld bekannt ist und dort Unterstützung erfährt, besteht sicherheitspolitisch ein entscheidender Unterschied.
haOlam hatte bereits nach dem Urteil gegen Wassim Al M. darauf hingewiesen, dass die Tat weit über gewöhnliche Gewaltkriminalität hinausging. Ein Anhänger der Ideologie des Islamischen Staates hatte einen deutschen Erinnerungsort ausgewählt, weil er dort Juden erwartete. Die neue Anklage zeigt nun, dass die Ermittlungen mit der Verurteilung des Messerangreifers nicht beendet waren.
Der Fall trifft Berlin zudem in einer Zeit anhaltend hohen antisemitischen Drucks. RIAS dokumentierte für 2025 insgesamt 2.197 antisemitische Vorfälle in der Hauptstadt. Der Messerangriff am Holocaust-Mahnmal gehörte zu den extremsten Formen dieser Gewalt.
Die Symbolik des Tatortes lässt sich deshalb nicht vom gesellschaftlichen Umfeld trennen. Deutschland erinnert im Zentrum seiner Hauptstadt an die ermordeten Juden Europas. Gleichzeitig wurde dort ein Mann beinahe getötet, weil ein Islamist hoffte, zwischen den Stelen einen Juden oder Israeli zu finden.
Nun steht zusätzlich der Vorwurf im Raum, dass ein anderer Mann von diesem Plan wusste und den Täter zur Umsetzung ermutigte.
Ob die Anklage diesen Vorwurf beweisen kann, wird der nächste Staatsschutzprozess zeigen.
Dass die Bundesanwaltschaft den Fall überhaupt vor Gericht bringt, zeigt jedoch: Die Geschichte des Anschlags am Holocaust-Mahnmal ist mit der Verurteilung des Messerangreifers noch nicht abgeschlossen.
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