
Tausende kleine Onlinehändler, Handwerker und Einzelunternehmer stehen vor einer bitteren Entscheidung. Die neue europäische Verpackungsverordnung, die ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten gilt, verlangt von ihnen Aufwand und Kosten, die in keinem Verhältnis zu ihrem Umsatz stehen. Viele kündigen bereits an, den Versand ins EU-Ausland einzustellen. Manche denken sogar über die Aufgabe ihres Geschäfts nach. Was als Schritt zur Kreislaufwirtschaft und gegen Verpackungsmüll verkauft wird, trifft in der Praxis vor allem jene, die keine Rechtsabteilungen und Compliance-Teams unterhalten.
Keine Bagatellgrenze, aber hohe Fixkosten
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung EU 2025/40) gilt ab dem genannten Datum unmittelbar. In Deutschland tritt parallel das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Kraft und löst das bisherige Verpackungsgesetz ab. Wer verpackte Waren erstmals in einem EU-Land bereitstellt, muss dort registriert sein, an den Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung teilnehmen und in vielen Fällen einen Bevollmächtigten benennen.
Entscheidend ist: Es gibt keine allgemeine Mengenschwelle. Schon das erste Paket nach Frankreich, Österreich oder Italien kann die Pflicht auslösen. Die Kosten für einen Bevollmächtigten pro Land liegen oft bei mehreren hundert Euro im Jahr. Wer in fünf Länder versendet, kommt schnell auf Beträge im vierstelligen Bereich, selbst wenn er nur wenige Dutzend Sendungen pro Jahr dorthin schickt. Die reinen Lizenzgebühren für die Verpackungsmengen sind dagegen meist gering. Die Fixkosten für Administration und Vertretung dominieren.
Verbände wie der Händlerbund berichten, dass zahlreiche kleine Shops den grenzüberschreitenden Versand deshalb einstellen. Für Konzerne und große Plattformen sind diese Beträge Peanuts. Für einen Solo-Unternehmer, der handgemachte Produkte oder Spezialwaren verkauft und nebenbei noch in die Nachbarländer liefert, können sie den ohnehin schmalen Gewinn auffressen.
EU-Bürokratie statt europäische Harmonisierung
Die Verordnung sollte eigentlich einheitliche Regeln schaffen und den Binnenmarkt stärken. In der Praxis bleibt vieles national zersplittert. Jedes Land führt eigene Register, eigene Meldeverfahren und eigene Anforderungen an den Bevollmächtigten. Die Rollenverteilung zwischen Erzeuger, Hersteller und Inverkehrbringer ist komplex. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) erhalten in eng begrenzten Fällen Erleichterungen, etwa wenn der Verpackungslieferant im selben Land sitzt. Beim Versand ins EU-Ausland greifen diese Erleichterungen in der Regel nicht.
Zusätzlich drohen Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen und neue stoffliche Beschränkungen. Wer Fehler macht, riskiert Bußgelder bis 200.000 Euro und Verkaufsverbote. Viele kleine Betriebe verfügen weder über die Zeit noch über das Fachwissen, diese Pflichten selbst zu erfüllen. Sie sind auf Dienstleister angewiesen, was weitere Kosten verursacht.
Das Schicksal der Betroffenen
In Foren, Sozialen Medien und Branchenberichten schildern Unternehmer ihre Lage. Ein Einzelhändler, der seit Jahren gelegentlich nach Österreich und den Niederlanden liefert, rechnet vor: Die jährlichen Kosten für Bevollmächtigte übersteigen den Deckungsbeitrag aus diesen Sendungen. Er stellt den Versand ein. Eine Handwerkerin, die Unikate produziert und vereinzelt an EU-Kunden verkauft, überlegt, ihr Onlinegeschäft ganz aufzugeben. Andere berichten von schlaflosen Nächten, weil sie die Rechtslage nicht durchschauen und Angst vor Abmahnungen oder Behördenkontrollen haben.
Die Großen profitieren. Amazon und vergleichbare Plattformen können die Pflichten zentral managen und die Kosten auf Millionen Transaktionen umlegen. Kleine Anbieter verlieren Wettbewerbsfähigkeit. Der Binnenmarkt, der eigentlich Chancen für alle eröffnen sollte, wird für sie enger. Was bleibt, ist oft der reine Inlandsmarkt. Grenzüberschreitender Handel, ein Kernversprechen der Europäischen Union, schrumpft für die Kleinen.
Fatale Folgen des EU-“Green Deal”
Niemand bestreitet, dass weniger Verpackungsmüll und höhere Recyclingquoten sinnvoll sind. Die Art und Weise, wie die EU diese Ziele umsetzt, entlarvt jedoch ein altes Problem: Regelungen werden von und für große Strukturen gemacht. Die Auswirkungen auf Solo-Selbstständige und Mikrounternehmen werden systematisch unterschätzt oder hingenommen. Forderungen nach echten Bagatellgrenzen oder einer einheitlichen, unbürokratischen EU-weiten Lösung blieben weitgehend ungehört.
Ab dem 12. August 2026 wird sichtbar, was passiert, wenn Regulierung ohne Augenmaß betrieben wird. Viele kleine Betriebe werden sich zurückziehen. Manche werden schließen. Der Preis dafür ist nicht nur wirtschaftlich. Er geht auch zulasten der Vielfalt im europäischen Handel und der unternehmerischen Freiheit jener, die keine Konzernstrukturen hinter sich haben. Die EU verspricht Nachhaltigkeit und einen starken Binnenmarkt. Für Tausende Kleinunternehmer in Deutschland fühlt sich das derzeit eher nach einem teuren und komplizierten Ausstieg an.