Antifa kündigt an, AfD-Parteitag mit Massenblockade lahmzulegen; Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund einzuschreiten

Eine Antifa-Gruppierung will den AfD-Bundesparteitag in Erfurt mit massenhaften Blockaden sprengen und nimmt dabei erhebliches Gewaltpotenzial in Kauf. Die zuständige Staatsanwaltschaft Erfurt schaut achselzuckend weg und lehnt Ermittlungen ab.

Wie aus einem Bericht des Magazins Apollo hervorgeht, sieht die Behörde in den offenen Ankündigungen des Antifa-Bündnisses „widersetzen“ keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.

Justiz erklärt eine demokratische Partei für vogelfrei

Das Bündnis „widersetzen“ hat auf einer Vorbereitungskonferenz am Erfurter Zughafen detailliert dargelegt, wie es den für den 4. und 5. Juli geplanten AfD-Parteitag durch organisierte Massenblockaden verhindern oder zumindest massiv stören will. Sprecher Noa Sander erklärte unmissverständlich: Man wolle die Zufahrtswege mit Bussen abriegeln, ab sechs Uhr morgens rund um die Stadt aussteigen und „alles dicht machen“. Ziel sei es, den Parteitag „zum Desaster“ werden zu lassen. Die AfD solle als Partei faktisch handlungsunfähig gemacht werden.

Es handelt sich dabei nicht um eine spontane Protestaktion, sondern um eine strategisch geplante Aktion einer selbsternannten antifaschistischen Gruppierung, die sich das Recht herausnimmt, über die Versammlungsfreiheit einer demokratisch legitimierten Partei zu entscheiden. Die AfD ist im Bundestag vertreten und wird von Zehntausenden Bürgern gewählt. Dennoch soll sie durch willkürlich agierende Aktivisten an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte gehindert werden.

Staatsanwaltschaft priorisiert Formalien statt Rechtsgüterschutz

AfD-Bundestagsabgeordneter Torben Braga hatte nach den öffentlichen Ankündigungen Strafanzeige gegen Noa Sander gestellt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat diese Anzeige mit Schreiben vom 4. Mai zurückgewiesen. In der Begründung wird ausführlich zitiert, was Sander gesagt hat – und dennoch kein Straftatbestand erkannt.

Weder Landfriedensbruch (§ 125 StGB) noch Nötigung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten lägen vor, heißt es. Für Landfriedensbruch fehle eine bereits bestehende Menschenmenge, die zu Gewalttätigkeiten bereit sei. Eine Nötigung scheitere daran, dass kein konkreter Adressat erkennbar sei. Und eine Aufforderung zu Straftaten erkenne die Behörde nicht, weil der „appellative Charakter“ angeblich nicht deutlich genug sei.

Diese formalistische Betrachtung wirft Fragen auf. Eine demokratisch gewählte Partei soll durch koordinierte Blockaden an der Durchführung ihres Bundesparteitags gehindert werden – und der Rechtsstaat erkennt darin keine relevante Bedrohung. Stattdessen wird der Schutz der Versammlungsfreiheit einer legitimen politischen Kraft hinter Wortklaubereien zurückgestellt.

Gewalt wird zum legitimen Mittel der politischen Konkurrenz

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sendet ein fatales Signal. Sie stellt die Handlungsfähigkeit einer im Parlament vertretenen Partei hinter die Interessen selbsternannter „Antifaschisten“, die offen ankündigen, politische Gegner mit Massenblockaden lahmlegen zu wollen. Solche Aktionen gehen weit über friedlichen Protest hinaus. Sie zielen darauf ab, die politische Repräsentation eines Teils der Bevölkerung systematisch zu unterlaufen.

Terroristisch agierende Strukturen, die sich das Etikett „antifaschistisch“ geben, beanspruchen hier eine Art Definitionsmacht darüber, welche demokratisch gewählten Kräfte noch agieren dürfen und welche nicht. Die Staatsanwaltschaft, die hier den schützenden Rahmen des Rechtsstaats liefern müsste, verweigert diesen Schutz mit der Begründung, es fehle an formalen Voraussetzungen.

Eine gefährliche Normalisierung politischer Gewaltbereitschaft

Die Ankündigung massenhafter Blockaden mit Bussen und der erklärten Absicht, einen gesamten Parteitag „dicht zu machen“, birgt erhebliches Eskalationspotenzial. Solche Aktionen haben in der Vergangenheit immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, Verletzten und erheblichen Einschränkungen der öffentlichen Ordnung geführt. Dennoch bewertet die Staatsanwaltschaft die offene Planung als nicht strafbar.

Damit wird eine gefährliche Entwicklung normalisiert: Dass radikale Gruppen politische Veranstaltungen großer Parteien als legitimes Angriffsziel betrachten dürfen, während der Staat tatenlos zusieht. Für die Demokratie ist dies ein alarmierendes Zeichen. Die Handlungsfähigkeit aller demokratisch legitimierten Kräfte muss gleichermaßen geschützt werden – unabhängig davon, ob sie der Staatsanwaltschaft oder bestimmten Aktivisten genehm sind.

FREIE WELT