Neuauszählung – BSW will nun Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat mutmaßlich gegen die Stimmen der AfD eine Neuauszählung der Wahl abgelehnt. Das BSW war bei der Bundestagswahl Ende Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und ist damit nicht mehr im Parlament vertreten. Es fehlten der Partei dabei lediglich 9.529 Stimmen. Das BSW hatte bundesweit Auszählungsfehler geltend gemacht.

„Die Einsprüche sind unbegründet“, soll in der Beschlussvorlage stehen. Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“. Der Wahlprüfungsausschuss dürfte auf seiner Sitzung am 4. Dezember eine Empfehlung beschließen, über die der Bundestag abschließend entscheidet. Das BSW will gegen diesen Beschluss Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Bei der Zusammensetzung dieses nach parteipolitischen Gesichtspunkten bestimmten Gremiums dürfte dies aussichtslos sein. Sahra Wagenknecht: „Die Angst, dass eine Neuauszählung uns in den Bundestag und die Regierung Merz um ihre Mehrheit bringen könnte, war offenbar zu groß. Immerhin ist jetzt für uns endlich der Weg nach Karlsruhe frei.“

Das BSW steht nach dem angekündigten Rückzug ihrer Vorsitzenden in Umfragen deutlich unter fünf Prozent. Eine Koalitionsaussage zu Gunsten der AfD könnte das Blatt zwar wenden, aber dazu findet sich das BSW nicht bereit. Stattdessen hat sie in Thüringen und Brandenburg CDU und SPD zu einer Regierungsmehrheit verholfen.

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