Vorverurteilung auf Zuruf – Dobrindt tanzt nach der Pfeife der Grünen

Die Maske fällt: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will nun doch noch im September mit Bund und Ländern über Konsequenzen für AfD-Mitglieder beraten – noch bevor überhaupt ein Gericht die „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung durch den Verfassungsschutz bestätigt hat.

Was als Absicherung verkauft wird, ist in Wahrheit ein Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien: Wer sich vorsorglich mit Disziplinarmaßnahmen, Waffenentzug und Sicherheitsüberprüfungen befasst, ohne rechtliche Grundlage, der stellt das Urteil über die AfD bereits aus – bevor ein Richter überhaupt gesprochen hat.

Dass der Vorstoß auf Zuruf der Grünen erfolgt, macht den Vorgang noch brisanter. Die grüne Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic klatscht begeistert Beifall – Dobrindt sei „endlich aufgewacht“. Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall: Ein Bundesinnenminister knickt vor dem politischen Druck der Gegner einer demokratisch gewählten Partei ein – und liefert sich bereitwillig dem rot-grünen Zwangsklima aus.

Die Grünen definieren längst, was „Gefahr“ ist – und die Union vollzieht, was gefordert wird. Wer noch glaubt, die sogenannte Brandmauer diene dem Schutz der Demokratie, muss sich fragen lassen, wie viele demokratische Grundsätze dafür geopfert werden sollen.

Statt Neutralität agiert der Staat mittlerweile wie ein parteipolitischer Akteur: Wer Mitglied der AfD ist, steht unter Generalverdacht. Nicht wegen konkreter Straftaten oder Vergehen – sondern wegen politischer Zugehörigkeit.

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