Ein kürzlich an das Medienportal NIUS durchgesickerter Bericht des Brandenburgischen Verfassungsschutzes hat ergeben, dass zu den Gründen für die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „Organisation mit nachgewiesenen extremistischen Zielen“ ein 2021 in den sozialen Medien geäußerter Vorschlag gehört, einen „Gedenktag“ für alle Frauen einzuführen, die von Migranten vergewaltigt oder ermordet wurden.
Das Dokument stuft den Vorschlag von Anna Leisten, der damaligen Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation in Brandenburg, als „Angriff auf die Menschenwürde“ ein und listet ihn im Abschnitt „Verstöße gegen die Menschenwürde“ zusammen mit anderen Äußerungen regionaler Parteiführer auf. Leisten schrieb: „Heute ist der Tag der ‚Seeretter‘. Wie wäre es mit einem Tag zum Gedenken an alle Frauen und Mädchen, die von sogenannten Asylbewerbern ermordet oder vergewaltigt wurden?”
Der 142-seitige Bericht analysiert die ideologische Entwicklung der AfD in Brandenburg seit 2019. Er kommt zu dem Schluss, dass die Partei alle positiven Verweise auf Einwanderung oder Integration entfernt hat und sich stattdessen auf die „kulturelle Inkompatibilität” bestimmter Gruppen mit der deutschen Gesellschaft konzentriert – was offenbar in Deutschland immer noch ein Tabu ist.
Die Einstufung dieses Kommentars als Angriff auf die Menschenwürde hat bei Teilen der Öffentlichkeit, die die zunehmend weitreichende Auslegung dieses Begriffs durch die deutschen Geheimdienste kritisieren, Empörung ausgelöst. Die AfD argumentiert, dies sei ein klares Beispiel für „politische Verfolgung der Opposition“ und prangert an, dass die Behörden unter dem Vorwand des Verfassungsschutzes versuchen, jede Äußerung zu unterbinden, die die offizielle Migrationspolitik in Frage stellt.
Die Einstufung der AfD in Brandenburg als „extremistisch“ ist derzeit aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt, nachdem die Partei gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hatte. Der Fall reiht sich ein in eine breitere Debatte auf Bundesebene, wo der Verfassungsschutz ebenfalls versucht hat, die AfD aus ähnlichen Gründen als „extremistisch“ einzustufen.
Im Kern geht es um mehr als nur die AfD. Es stellt sich die Frage, inwieweit es legitim ist, dass ein Geheimdienst entscheidet, dass ein Aufruf zum Gedenken an Opfer von Verbrechen, deren Täter einer bestimmten Gruppe angehören – in diesem Fall Migranten –, eine Verletzung der Menschenwürde darstellt. Der Fall Brandenburg könnte einen rechtlichen und politischen Präzedenzfall in Deutschland schaffen. Wenn die Gerichte zustimmen, dass dieser Gedenkvorschlag an sich extremistisch ist, wird dies die Rolle des Verfassungsschutzes als Schiedsrichter über die Grenzen der politischen Meinungsäußerung stärken.
Die Kontroverse ist ein weiteres Beispiel dafür, wie das von Sozialdemokraten und Christdemokraten dominierte deutsche Establishment das Unmögliche versucht, um das Verbot der AfD zu rechtfertigen, der einzigen Partei, die in den Umfragen zulegen kann.
