Joachim Volz, ein deutscher Arzt, der im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus Lippstadt Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen hat, verklagt das Christliche Krankenhaus Lippstadt, nachdem eine Fusion zum Verbot der vorgeburtlichen Kindstötung geführt hat.
Auf der persönlichen Website von Prof. Volz heißt es: „Frauen und jungen Paaren in der emotional äußerst schwierigen Situation einer Schwangerschaft mit einem unheilbar kranken oder schwer behinderten Kind konsequent helfen zu können, war eines der Hauptanliegen von Prof. Volz“.
Dazu gehörte offenbar auch die Tötung von jährlich rund 15 ungeborenen Kindern im Evangelischen Krankenhaus Lippstadt, wie HPD berichtet.
Die Klage wurde nach der Fusion des katholischen Dreifaltigkeits-Krankenhauses mit dem evangelischen Krankenhaus Lippstadt eingereicht, das zuvor bestimmte Schwangerschaftsabbrüche erlaubt hatte. Im Rahmen der Fusionsvereinbarung wurde den Ärzten untersagt, weiterhin Abtreibungen vorzunehmen.
Am 15. Januar erhielt Dr. Volz ein Schreiben der Krankenhausleitung, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er ab dem 1. Februar keine Schwangerschaftsabbrüche mehr anbieten dürfe, es sei denn, um das Leben der Mutter zu retten. Die Nichtbefolgung dieser Anweisung würde seine Entlassung zur Folge haben.
Die katholische Kirche verbietet unter Androhung der Exkommunikation jede Hilfeleistung bei Abtreibungen. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es: “Seit dem ersten Jahrhundert bekräftigt die Kirche das moralische Übel jeder durchgeführten Abtreibung. Diese Lehre hat sich nicht geändert und bleibt unabänderlich”.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass ein Schwangerschaftsabbruch niemals medizinisch notwendig ist. In dem seltenen Fall, dass das Leben einer Mutter in Gefahr ist, gibt es Alternativen zur direkten Tötung eines ungeborenen Kindes.
Das neu fusionierte „Christliche Krankenhaus“, das über 2.500 Mitarbeiter beschäftigt, teilte mit, das Abtreibungsverbot sei „eine Voraussetzung für die Aufnahme von Fusionsgesprächen durch unsere katholischen Partner“ und notwendig, um „die langfristige Zukunft Lippstadts als Gesundheitsstandort zu sichern“.
Volz reichte daraufhin Klage beim Arbeitsgericht Hamm ein und behauptete, die Anordnung verletze sein Recht auf Pflege. Die Klage wurde später von einem Richter mit der Begründung abgewiesen, dass das Krankenhaus durchaus das Recht habe, Abtreibungen einzustellen.
Das hielt Dr. Volz nicht davon ab, eine Petition zu verfassen, um die Kriminalisierung von Abtreibungen zu stoppen. Das Ziel für die Unterschriften der Petition wurde auf 100.000 festgelegt, was ironischerweise der Zahl der Abtreibungen entspricht, die jedes Jahr in Deutschland stattfinden.
Nach Angaben des Arbeitsgerichts Hamm wird am 8. August ein Folgeverfahren über ein mögliches „Ende der religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern“ verhandelt.
