5000 Strafanträge gegen Online-Kritiker: Merz ging mit Abmahnfirma gegen kritische Bürger vor

Screenshot YouTube/Phoenix

Wie die Presse [“Focus“, “Nius“] berichtet, hat Friedrich Merz in den vergangenen Jahren bis zu 5000 Strafanträge gegen mutmaßliche Beleidigungen in sozialen Medien initiert oder mitverfolgt. 

Diese Maßnahmen richteten sich vor allem gegen private Nutzer, die den Politiker in Online-Kommentaren scharf kritisierten. Die Recherche basiert auf Dokumenten aus Anwaltskanzleien, Ermittlungsakten und Gerichtsunterlagen, die ein systematisches Vorgehen offenbaren.

Merz kooperierte wohl eng mit der Agentur „So Done“, die vom FDP-Politiker und Anwalt Alexander Brockmeier gegründet wurde. Das Unternehmen scannt das Internet automatisiert auf Beschimpfungen und stellt Anzeigen, wobei es die Hälfte der eingetriebenen Gelder als Honorar behält. Ein Sprecher von Merz betonte, dass die Erlöse vollständig für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet wurden. Seit seinem Amtsantritt als Kanzler hat Merz den Dienst jedoch nicht mehr genutzt, obwohl er in laufenden Fällen der Strafverfolgung nicht widersprochen hat.

Schockierende Folgen: Hausdurchsuchungen bei vulnerablen Bürgern

Die Strafanträge führten in mehreren Fällen zu Hausdurchsuchungen, die als unverhältnismäßig kritisiert werden. Besonders aufsehenerregend war der Fall einer schwerbehinderten, jüdischstämmigen Rentnerin im Rollstuhl. Die Frau hatte Merz in einem Online-Kommentar als “kleinen Nazi” bezeichnet. Trotz ihres sofortigen Geständnisses wurde ihr Mobiltelefon beschlagnahmt, das sie für dringende Arzt- und Pflegekontakte benötigte. 

Dieser Vorfall unterstreicht die harten Konsequenzen für einfache Bürger.Ähnlich dramatisch verlief ein weiterer Fall, in dem ein Mann Merz als “Suffkopf” tituliert hatte. Die Durchsuchung seines Hauses wurde später von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft. Der Anwalt des Betroffenen sprach von “rechtsstaatswidriger Willkür” und einer “Überreaktion der Justiz”. 

Solche Beispiele sind nicht isoliert: Auch Kritik an anderen Politikern wie Robert Habeck, der als “Schwachkopf” bezeichnet wurde, endete in Durchsuchungen. Sogar Tweets mit vulgärer Sprache wurden von der Staatsanwaltschaft als strafbar und politisch extrem eingestuft.

Kritik aus Recht und Politik: Gefahr für die Meinungsfreiheit

Aus der eigenen Partei kommt scharfe Kritik. Unions-Politiker warnen, dass die rigorose Verfolgung von Beleidigungen dem Image der CDU schadet und zu einer Chilling-Effect-Effekt führt. 

Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski betont die Unverhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Sie argumentiert, dass Reaktionen auf Meinungsäußerungen, die rechtmäßig oder nur geringfügig unerlaubt sind, nicht staatlich verfolgt werden sollten. Dies fördere Formen der Selbstzensur und stelle eine große Gefahr für die Demokratie dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Politiker aufgrund des Machtgefälles zu Bürgern mehr Kritik ertragen müssen. Der 2020 verschärfte Paragraph 188 des Strafgesetzbuches zur Politikerbeleidigung widerspreche diesem Grundsatz. In den Merz-Fällen endeten die Verfahren meist mit Einstellungen; Verurteilungen blieben die Ausnahme. Dennoch wirft die Praxis Fragen zur Balance zwischen Persönlichkeitsschutz und freier Meinungsäußerung auf.

5000 Strafanträge gegen Online-Kritiker: Merz ging mit Abmahnfirma gegen kritische Bürger vor | FREIE WELT