Am Mittwochnachmittag (01.07.2026) ist es am Bahnhof Korntal zu einem körperlichen Angriff zum Nachteil eines Mitarbeiters der Deutschen Bahn gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen führte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn gegen 14:33 Uhr in einer S-Bahn der Linie S6 in Fahrtrichtung Weil der Stadt eine Fahrausweiskontrolle durch. Dabei konnte ein 29 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen, weshalb er gebeten wurde, die S-Bahn am Bahnhof Korntal zu verlassen. Am Bahnsteig soll der 29-Jährige den 60 Jahre alten, ebenfalls türkischen Staatsangehörigen anschließend mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Nachdem der Geschädigte nach bisherigen Erkenntnissen insgesamt sechs Schläge ins Gesicht erhalten hatte, setzte er sich mit einem Schlag zur Wehr und brachte den 29-Jährige zu Boden. Ein weiterer Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der die Fahrausweiskontrolle begleitet hatte, verständigte umgehend die Polizei. Einsatzkräfte der Landespolizei konnten den Tatverdächtigen noch vor Ort antreffen und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durchführen. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber von der Bundespolizei übernommen. Gegen den 29-jährigen Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
48 Prozent der Wähler in Thüringen können sich mittlerweile vorstellen, die AfD zu wählen. Aktuell beabsichtigen das 40 Prozent. Eine absolute Mehrheit in dem Land, wo am Wochenende der AfD-Bundesparteitag stattfinden soll, ist damit in Reichweite.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Christopher Drößler und weiterer Abgeordneter seiner Fraktion bislang unveröffentlichte Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 vorgelegt. Die Datensätze schlüsseln die Opfer schwerer Straftaten danach auf, welche Staatsangehörigkeit die beteiligten Tatverdächtigen hatten. Erfasst wurden Gewaltkriminalität, Mord und Totschlag, schwere Sexualdelikte, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Raubdelikte.
Während die Sonderauswertungen zur Gewaltkriminalität bereits deutliche Unterschiede zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen erkennen lassen, zeigen die neuen Zahlen im Deliktsbereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen ein besonders starkes Ungleichgewicht. Die Auswertung unterscheidet dabei nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht von Tatverdächtigen und Opfern. Bei den Tötungsdelikten umfasst die Auswertung sowohl versuchte als auch vollendete Taten.
Die Auswertung weist für das Jahr 2025 insgesamt 1.398 deutsche Opfer aus, die in Fällen registriert wurden, an denen mindestens ein deutscher Tatverdächtiger beteiligt war. Hinzu kommen 396 nichtdeutsche Opfer in diesen Fällen. Demgegenüber wurden in Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen 816 deutsche Opfer registriert sowie 866 nichtdeutsche Opfer. Damit wurden in Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen mehr als doppelt so viele deutsche Opfer registriert wie nichtdeutsche Opfer in Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen. Das entspricht einem Verhältnis von rund 2,1 zu 1.
Die Sonderauswertung enthält zudem eine Differenzierung nach dem Geschlecht der Opfer. Bei Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen wurden 319 deutsche weibliche Opfer registriert. Dem stehen 97 nichtdeutsche weibliche Opfer in Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von rund 3,3 zu 1.
Die Sonderauswertung differenziert auch in diesem Deliktsbereich nach einzelnen Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen. Die höchste Zahl deutscher Opfer entfällt unter den einzeln ausgewiesenen nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten auf türkische Tatverdächtige (93), gefolgt von irakischen und polnischen Tatverdächtigen (jeweils 43), syrischen (42), rumänischen (32) und afghanischen Tatverdächtigen (29). Bei den übrigen in der Sonderauswertung erfassten Staatsangehörigkeiten, darunter die marrokanische, serbische, tunesische und ukrainische, liegen die Opferzahlen teils deutlich niedriger. Bei Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen waren unter den nichtdeutschen Opfern türkische Staatsangehörige (67) die größte Gruppe, vor syrischen (53), polnischen (29), ukrainischen (27) und afghanischen Opfern (16).
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf methodische Einschränkungen hin. Die PKS zählt die Häufigkeit des „Opferwerdens“, nicht zwingend einzelne Personen. Eine Person kann also mehrfach erfasst sein. Außerdem können einem Fall mehrere Opfer und mehrere Tatverdächtige zugeordnet sein. Entscheidend ist zudem: Es handelt sich bei der PKS um eine Ausgangsstatistik. Erfasst wird der Zeitpunkt, zu dem die Polizei ihre Ermittlungen abschließt und die Akten an Staatsanwaltschaft oder Gericht weitergibt – nicht zwingend der Tatzeitpunkt. Dennoch sind diese Zahlen politisch heikel, weil sie eine Seite der Kriminalitätsdebatte sichtbar machen, die in der öffentlichen Darstellung oft hinter allgemeinen Formeln verschwindet.
Nach Informationen des NDR ist die “Patentante” im Fall Stade die Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku. Kurku hat diese Beziehung am Donnerstagabend offengelegt. Auch die SPD und Ministerpräsident Olaf Lies wissen davon.
In einer von seinem Anwalt versendeten Stellungnahme drückt Kurku, der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, allen Opfern, ihren Angehörigen, den ihnen nahestehenden Personen und all jenen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten seine “tief empfundene Anteilnahme” aus. Bei der in der Berichterstattung erwähnten “Patentante” des betroffenen Kindes handele es sich um seine Schwiegermutter, schreibt der SPD-Landtagsabgeordnete. Er habe diese Tatsache den Ermittlungsbehörden und weiteren Stellen in seinem beruflichen Umfeld mitgeteilt, so Kurku. Der Anwalt weist darauf hin, dass sein Mandant “selbstverständlich keine Erkenntnisse vor der Tat von der möglichen Tat” hatte.
Ein Sprecher der Landesregierung teilte dem NDR auf Nachfrage mit, diese familiäre Verbindung habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die ehrenamtliche Tätigkeit von Deniz Kurku als Landesbeauftragter. Kurku sei hoch anerkannt und führe seine Aufgabe “mit größtem, persönlichen Engagement aus”. Ministerpräsident Olaf Lies wünsche Deniz Kurku und seiner Familie die notwendige Kraft für die Bewältigung dieser äußerst schweren Situation.
Wie genau die Tat abgelaufen ist und welche Hintergründe sie hat, wird weiterhin ermittelt. Unklar ist unter anderem, welche Rolle die Mutter gespielt hat. Auch gegen die 65-jährige Frau, die sich selbst als “Patentante” der Tochter bezeichnet und die sich jetzt als Schwiegermutter von Deniz Kurku herausgestellt hat, wird ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Stade hatte keinen Haftbefehl beantragt. “Ob und welcher Tatvorwurf angeklagt wird, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden”, sagte sie. Die 65-Jährige soll den 45-jährigen mutmaßlichen Täter zu dem Termin und nach der Tat das Fluchtauto gefahren haben. Sie hatte sich drei Tage vor der Tat in einem Schreiben an den NDR und weitere Medienhäuser gewandt, um ihre Sichtweise zur Vorgeschichte der Familie darzulegen. Der Verdächtige war am Montag auf der Flucht vom Tatort festgenommen worden.
Man stelle sich die Situation einmal andersrum vor. Ein Rechtsradikaler richtet sechs Beamte hin, wird von einer Fluchtwagenfahrerin begleitet, die bei einer NGO arbeitet, die von rechten Sponsoren finanziert wird, und welche die Schwiegermutter eines AfD-Politikers ist. Da würden wir die nächsten Monate Sondersendungen in allen ÖR-Programmen von morgens bis abends sehen. Zurecht übrigens. Nur dieses Schweigen im Walde, weil das Täterumfeld nicht zum Narrativ passt, ist eine Katastrophe für die Glaubwürdigkeit der Mainstream-Medien.
Während Großbritannien langsam die Folgen der jahrzehntelang nicht verhinderten Grooming-Skandale aufarbeitet, beschäftigen inzwischen auch deutsche Ermittlungsbehörden vergleichbare Vorwürfe.
Neue Ermittlungen in Nürnberg
Im Mittelpunkt steht derzeit Nürnberg. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken befinden sich inzwischen sechs Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Die Ermittler werfen ihnen vor, gezielt Kontakt zu Mädchen und jungen Frauen gesucht zu haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen einige Opfer durch Drogen abhängig gemacht, anschließend sollen Betäubungsmittel gegen sexuelle Handlungen abgegeben worden sein. Gegen einzelne Beschuldigte bestehen darüber hinaus Vorwürfe wegen Drogendelikten und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Die Ermittlungen dauern an.
Verfahren in Köln
Parallel dazu ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln gegen drei Männer wegen des Verdachts des bandenmäßigen Menschenhandels.
Den Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, eine damals 17-Jährige über Wochen zur Prostitution gezwungen und sexuelle Gewalt ausgeübt zu haben. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden befinden sich die Verdächtigen in Untersuchungshaft. Über eine mögliche Anklage oder Schuld ist bislang nicht entschieden.
Großbritannien als Ausgangspunkt der Debatte
Die aktuellen bundesdeutschen Ermittlungen fallen in eine Zeit, in der Großbritannien endlich über die sogenannten Grooming Gangs diskutiert.
Mehrere Untersuchungen beschäftigen sich dort mit organisiertem sexuellem Missbrauch weißer Minderjähriger durch ausländische Täter in verschiedenen Städten über viele Jahre hinweg. Dabei stehen insbesondere das Versagen staatlicher Stellen sowie der Umgang von Polizei, Jugendämtern und Politik mit den Hinweisen der Opfer im Mittelpunkt der öffentlichen Aufarbeitung, zumal diese aufgrund der ausländischen Herkunft der Täter schwiegen.
Diskussion über mediale Aufmerksamkeit
Neben den strafrechtlichen Ermittlungen ist inzwischen auch eine Debatte über die öffentliche Berichterstattung entstanden.
Ulf Poschardt vertritt in einem Meinungsbeitrag der großen bundesdeutschen Tageszeitung Die Welt die Auffassung, Fälle sexueller Gewalt würden deutlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit erhalten, wenn die mutmaßlichen Täter einen Migrationshintergrund hätten. Wörtlich fragt der langjährige Chefredakteur der WELT-Gruppe:
Sind die Täter Migranten, dann sind die Opfer egal.
„Qualität Bildung Südtirol“ ist einst mit einem hehren Anspruch angetreten: Die Initiative wollte auf schwierige Arbeitsbedingungen an den Schulen aufmerksam machen, bessere Rahmenbedingungen für Lehrpersonen einfordern und die Qualität der Bildung in Südtirol in den Mittelpunkt rücken. Das war legitim. Das war notwendig. Und darüber kann man sachlich diskutieren.
Nun aber zeigt sich in einer aktuellen öffentlichen Stellungnahme, wie schnell aus einer bildungspolitischen Initiative ein weltanschauliches Sprachrohr werden kann. Da wird plötzlich gewarnt, die Politik lege mit „überzeichneten Bildern“ Hand an die Bildung – zum Schaden von Kindern und Demokratie. Sogar die AfD in Deutschland muss herhalten, um das Schreckgespenst einer bedrohten Freiheit von Wissenschaft und Lehre an die Wand zu malen.
Das ist starker Tobak. Vor allem deshalb, weil es im Kern dieser ganzen Debatte nicht um einen Angriff auf die Bildung geht, sondern um eine Selbstverständlichkeit: Eltern sollen wissen und mitentscheiden dürfen, wenn ihren Kindern im schulischen Rahmen Sexualkunde, Geschlechtertheorie oder weltanschaulich aufgeladene Inhalte vermittelt werden.
Elternrecht ist nicht antidemokratisch
Wer das Mitspracherecht der Eltern als Gefahr für die Demokratie darstellt, hat ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Kinder gehören nicht dem Staat. Sie gehören auch nicht der Schule. Und sie gehören schon gar nicht jenen Kreisen, die glauben, unter dem Deckmantel von „Wissenschaft“ und „Vielfalt“ jede gesellschaftspolitische Mode direkt ins Klassenzimmer tragen zu dürfen.
Die Erziehung von Kindern ist zuerst Aufgabe der Eltern. Die Schule hat einen Bildungsauftrag, aber keinen Freibrief zur weltanschaulichen Formung. Gerade bei sensiblen Themen wie Sexualität, Geschlecht, Körperbild und familiären Wertvorstellungen ist Zurückhaltung geboten. Was Erwachsene in Talkshows oder politischen Zirkeln debattieren, muss nicht automatisch zum Unterrichtsstoff für Kinder werden.
Es ist kein Angriff auf Bildung, wenn Kindergarten- und Grundschulkinder vor ideologisch aufgeladenen Debatten geschützt werden. Es ist kein Angriff auf Wissenschaft, wenn Eltern vorher erfahren wollen, wer ihren Kindern was über Sexualität erzählt. Und es ist ein demokratisches Grundrecht, wenn der Staat hier klare Grenzen setzt.
Freiheit der Lehre ist kein Freibrief
Besonders fragwürdig ist der Versuch von „Qualität Bildung Südtirol“, die sogenannte Freiheit der Wissenschaft und Lehre gegen demokratische Entscheidungen auszuspielen. Wer fordert, dass Bildungsinhalte nicht Teil politischer Diskussion werden dürfen, fordert im Kern das Gegenteil von Demokratie.
Lehrpersonen sind keine unkontrollierbare Sonderkaste. Lehrpläne, Bildungsinhalte und pädagogische Schwerpunkte sind selbstverständlich Gegenstand politischer Diskussion. Wäre das nicht so, würden nicht mehr gewählte Vertreter und Eltern über die Richtung der Schule mitreden, sondern pädagogische Milieus, NGOs, Aktivisten und selbsternannte Experten. Genau das wäre problematisch.
Die Schule ist kein Labor für gesellschaftspolitische Experimente. Sie ist auch keine Bühne für Kulturkampf. Sie soll lesen, schreiben, rechnen, Geschichte, Naturwissenschaften, Sprachen und Allgemeinbildung vermitteln. Sie soll junge Menschen stärken, nicht ideologisch überformen.
Vom Lehrerprotest zur Gesinnungspolitik
Gerade deshalb ist der Auftritt von „Qualität Bildung Südtirol“ so enttäuschend. Wer bessere Arbeitsbedingungen für Lehrpersonen fordert, kann dafür breite Unterstützung finden. Wer aber Eltern, wertkonservative Politiker und Kritiker der Gender-Ideologie als Gefahr für die Demokratie darstellt, verlässt den Boden sachlicher Bildungspolitik.
Damit wird ein berechtigtes Anliegen beschädigt. Denn viele Eltern, Arbeitnehmer und Steuerzahler, die bessere Bedingungen an den Schulen durchaus unterstützen würden, werden sich nun fragen: Geht es dieser Initiative wirklich noch um die Qualität des Unterrichts? Oder geht es inzwischen darum, unter dem Etikett „Bildung“ eine bestimmte Weltanschauung durchzusetzen?
Bildung braucht gute Lehrer, faire Arbeitsbedingungen und klare Werte. Sie braucht aber auch Grenzen. Und eine dieser Grenzen lautet: Die Schule darf den Eltern die Erziehung nicht aus der Hand nehmen. Wer Kinder schützen, Eltern einbinden und biologische Tatsachen klar benennen will, greift die Bildung nicht an. Er verteidigt genau jene Ordnung, ohne die eine freie Gesellschaft nicht bestehen kann.
Bildschirmbild des Facebook-Kommentars von Bildung Qualität Südtirol (Quelle: Facebook)
Vergangene Woche wurde das Klagenfurter Süßwarengeschäft Zehrer zum Opfer einer linksextremen Attacke – der Grund war banal: Die „Antifa“ störte sich daran, dass der Traditionsbetrieb eine Schokoladensorte namens „Negerbrot“ verkauft und auch weiterhin keine Umbenennung vorsieht. Jetzt folgte der zweite Vorfall: Zehrer-Chef Peter Nimmervoll hat nach eigenen Angaben eine Drohung erhalten, in der ein möglicher Brandanschlag auf sein Geschäft angekündigt wurde.
In dem Schreiben, das auch auf Facebook veröffentlicht wurde, wurde der Laden mit „Nazis und Rassisten“ in Verbindung gebracht und mit einem Niederbrennen angedroht: „Man sollte euren Drecks-Nazi-Laden niederbrennen (…), so wie man das mit Läden von Nazis und Rassisten macht!“, ist dort zu lesen. Als Absender wurde eine angebliche „Antifa“-E-Mail-Adresse angegeben. Die Polizei bestätigt die Ermittlungen; das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ist zuständig. Bisher konnte kein Täter identifiziert werden. Die Behörden bitten weiterhin um Hinweise.
Drohungen zeigen Vorgehen der „Antifa“
Der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer und sein Stellvertreter und Sicherheitssprecher Josef Ofner zeigten sich empört. Das Schreiben zeige in erschreckender Deutlichkeit, wie die „Antifa“ tatsächlich agiere: „gewaltbereit, einschüchternd und mit einer Sprache, die an die dunkelsten Zeiten erinnert“. „Wer politischen Gegnern mit Brandanschlägen droht, stellt sich außerhalb aller demokratischen Spielregeln“, mahnten die beiden Freiheitlichen. Die „Antifa“ sei „keine harmlose Protestbewegung, sondern eine ernsthafte Gefahr für Demokratie, Rechtsstaat und Meinungsfreiheit“, erklärte Angerer. Von SPÖ-Landeshauptmann Daniel Fellner erwartete sich Angerer eine klare Stellungnahme:
Wir erwarten uns, dass sich Daniel Fellner unmissverständlich von den Aktionen der Antifa distanziert. Sein Vorgänger Peter Kaiser sollte ebenfalls endlich die Gefahr erkennen, die von der Antifa für unsere demokratische Gesellschaft ausgeht, anstatt den betroffenen Unternehmer zu belehren.
FPÖ: „Antifa“ und politischer Islam sollen verboten werden
Ofner forderte ein Verbot der „Antifa“ ebenso wie des politischen Islam. Die Bundesregierung – allen voran SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer – müsse endlich aufhören, auf dem linken Auge blind zu sein. „Wer behauptet, die Antifa als Organisation nicht zu kennen oder deren Gefährlichkeit herunterspielt, verharmlost linksextremistische Gewalt“, stellte Ofner klar. „Es braucht endlich ein Verbot der politischen Antifa ebenso wie des politischen Islam“, forderte er.
Das Muster ist bekannt
Ofner sieht den aktuellen Vorfall als Bestätigung früherer Warnungen der Freiheitlichen im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den Peršmanhof. Die „Antifa“ habe die Gedenkstätte für politische Zwecke instrumentalisiert, während Polizei und Behörden zu Unrecht diskreditiert worden seien. Dies stelle eine „Täter-Opfer-Umkehr“ dar, die beendet werden müsse.
Entschlossener Kampf gegen Extremismus gefordert
Ofner fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Linksextremismus und betont zugleich den Rückhalt für die Polizei. Kritiker – darunter frühere politische Verantwortungsträger sowie Akademiker der Universität Klagenfurt – würden eine „selbsternannte Sprachpolizei“ bilden, die andere öffentlich an den Pranger stelle.
Zudem argumentiert er, dass in Österreich Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit gelten müssten und nicht die Maßstäbe radikaler Aktivisten. Gemeinsam mit Angerer fordert er, politischen Extremismus insgesamt entschlossen zu bekämpfen, egal ob von links oder rechts. Insbesondere jede Form von Gewaltverherrlichung oder die Rechtfertigung von Brandanschlägen gegen Andersdenkende müsse konsequent geahndet werden, da sie den Rechtsstaat gefährde.
In einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade erschoss ein 45-jähriger mit türkischen Wurzeln am Montag sechs Mitarbeiter von Jugendhilfe und Jugendamt. Die anschließende Flucht lenkt den Blick auf eine 65-jährige Migrationsaktivistin aus Bremen, die das Fluchtfahrzeug gefahren haben soll.
Nach einer Recherche des Portals Nius soll Sylvia S. aus Bremen, tätig als Familien- und Migrationsberaterin, am Steuer des Fluchtwagens gesessen haben. Es handelte sich dabei um einen Mercedes-Benz GLE Coupé mit fast 400 PS, der am 26. Mai 2026 auf ihren Namen umgemeldet wurde. Die Frau arbeitet bei einer bundesweit agierenden Organisation, die migrantische Familien zu Themen wie Familiennachzug, Aufenthaltsrecht und Einbürgerung berät und sich als Interessenvertretung gegen Rassismus positioniert. Dafür regnete es offenbar Steuergeld.
900.000 Euro Steuergeld aus dem Programm “Demokratie leben”
Allein für die Jahre 2025 und 2026 erhielt die Lobbyorganisation der Beraterin zusammengenommen fast 900.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die Mittel stammen aus Steuergeldern und flossen an eine Einrichtung, die sich explizit für migrantische Belange einsetzt. Im Licht der aktuellen Ereignisse wirft diese Förderung die Frage auf, welche Akteure mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden und welche Verbindungen daraus entstehen können.
Die Patentante im Zentrum des Sorgerechtsstreits
Sylvia S. ist die Patentante des drei Monate alten Babys, um das sich ein heftiger Sorgerechtsstreit zwischen der Familie des späteren Täters und den Behörden drehte. Anfang April wurde das Kind zunächst in der Medizinischen Hochschule Hannover und anschließend in einem Kinderkrankenhaus wegen des Verdachts auf ein Schütteltrauma behandelt. Dadurch geriet der Vater in den Fokus der Ermittler. Die Aktivistin stand der Familie offenbar eng zur Seite.
Aktivistin wandte sich drei Tage vor der Tat mit Brief an die Presse
Drei Tage vor den Schüssen soll Sylvia S. einen rund 20-seitigen Brief an verschiedene Medien geschrieben haben. Darin kritisierte sie Widersprüche, Ungereimtheiten und unzureichende medizinische Dokumentation. Die Verletzungen des Babys seien nicht durch Schütteln entstanden, sondern durch einen unbeabsichtigten Zusammenstoß im Bett: Der Vater sei im Halbschlaf mit dem Kopf gegen den Kopf des Kindes gestoßen.
Es habe sich um einen Unfall gehandelt. Auch die Eltern des Babys widersprachen den Angaben von Ärzten und Behörden. Der Vater soll sogar versucht haben, eine Notoperation des Kindes per Polizeieinsatz zu verhindern. Daraufhin erstatteten die Ärzte Anzeige wegen aggressiven Verhaltens. Das Jugendamt nahm das Baby in Obhut. Ein Familiengericht erlaubte später die Rückkehr zur Mutter, jedoch nur in die Einrichtung in Stade und nicht nach Hannover.
Der verhängnisvolle Termin und die tödliche Eskalation
Am Montag fand in der Einrichtung in Stade ein sogenanntes Hilfeplangespräch statt. Sylvia S. fuhr den 45-jährigen Vater zu diesem Termin. Nach den Schüssen auf sechs Mitarbeiter flohen beide. Die 65-Jährige wurde vorübergehend festgenommen, ist inzwischen aber wieder auf freiem Fuß. Der Schütze sitzt in Untersuchungshaft. Die Ereignisse werfen grundsätzliche Fragen nach den Hintergründen des Konflikts und den Rollen der beteiligten Personen auf.
Gestern Abend (1. Juli) griff ein bislang unbekannter Täter an der U-Bahnhaltestelle Viehofer Platz eine 58-jährige wohnungslose Frau mit einer Stichwaffe an. Die Frau erlitt dabei mehrere Stich- und Schnittverletzungen. Die eingerichtete Mordkommission sucht Zeugen.
Gegen 21:15 Uhr meldeten sich Zeugen beim Notruf der Polizei und gaben an, dass eine Frau an der U-Bahnhaltestelle Viehofer Platz von einem Mann angegriffen wurde. Die eingesetzten Kräfte trafen auf die verletzte wohnungslose Frau, die sich zuvor in der U-Bahn Haltestelle aufgehalten hatte, als sich der unbekannte Mann ihr näherte und plötzlich mehrfach auf sie einstach. Nach der Tat flüchtete der Mann fußläufig aus dem U-Bahn Bereich in Richtung Stoppenberger Straße.
Die 58-Jährige wurde vor Ort durch Rettungskräfte betreut und in ein Krankenhaus gebracht. Sie befindet sich derzeit nicht in Lebensgefahr.
Eine umgehend nach der Tat eingeleitete Fahndung verlief bislang ohne Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft Essen und eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Essen haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen, die etwas Verdächtiges im Bereich des Viehofer Platz festgestellt haben und im besten Fall Angaben zu Tat und Täter machen können. Insbesondere werden Personen, die sich zur Tatzeit an dem Bahnsteig aufgehalten haben, gebeten sich zu melden.
Der flüchtige Tatverdächtige ist circa 170cm groß, ca. 20 bis 25 Jahre alt, schlank und hat ein schmales, eingefallenes Gesicht. Laut Zeugenaussagen sprach der Mann arabisch. Er trug eine schwarze Kappe, einen dunkelgrauen Kapuzenpullover, eine schwarze Hose und grau-weiße Sneaker.
Sollten Sie sachdienliche Angaben machen können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201/8290 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de bei der Polizei Essen.
Die Hintergründe der Tat sind derzeit unklar und Teil der weiteren Ermittlungen.
Dries Van Langenhove wurde mit einer Geldstrafe von 4.000 € belegt, weil er sagte, dass die Leute anders sind. Screengrab youtube
Ein Urteil, das jedem, der noch an die Werte der Aufklärung wie Vernunft, Evidenz und offene Debatte glaubt, einen Schauder über den Rücken jagen sollte: Ein belgisches Gericht hat den nationalistischen Aktivisten Dries Van Langenhove für das “Verbrechen” verurteilt, unbequeme Fakten ausgesprochen zu haben.
Am 26. Mai 2026 verurteilte das Strafgericht von Leuven Van Langenhove zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro für einen Vortrag, den er im Februar 2024 an der Universität KU Leuven gehalten hatte. Das Vergehen? Die Präsentation von Daten über Massenmigration, Gruppenunterschiede bei Intelligenz und Leistung, Kriminalitätsstatistiken und das Scheitern des Multikulturalismus – in einer Art und Weise, die nach Ansicht des Gerichts eine “Wir-gegen-die”-Atmosphäre schuf.
Dies ist nicht bloß ein weiteres Scharmützel in Europas Krieg gegen die Meinungsfreiheit. Es ist etwas weitaus Unheimlicheres: die explizite Kriminalisierung der beobachtbaren, überprüfbaren Realität selbst.
Was Van Langenhove tatsächlich sagte
Van Langenhoves Vortrag, der von der Nationalistischen Studentenvereniging (“Nationalistische Studentenvereinigung”) veranstaltet wurde, war eigentlich als Diskussion über regenerative Landwirtschaft angekündigt, entwickelte sich jedoch schnell zu einer umfassenden Kritik an der Politik der offenen Grenzen und deren Folgen. Er zitierte Statistiken über Bildungsergebnisse, Kriminalitätsraten im Zusammenhang mit nicht-westlicher Einwanderung, die sinkende Lebensqualität in multikulturellen Gebieten und Unterschiede zwischen Gruppen.
“Wenn ich sage, es ist normal, dass mehr Asiaten und Weiße – asiatische und weiße Männer – Ingenieure werden als Afroamerikaner, weil Afroamerikaner aus einer Reihe von Gründen in der Schule einfach schlechter abschneiden… dann dürfen wir anscheinend nicht sagen, dass Weiße einfach die besseren Brückenbauer sind als Afrikaner. Doch reisen Sie einmal nach Afrika und schauen Sie sich die Brücken dort an. Die meisten Brücken, die noch stehen, wurden während der Kolonialzeit oder sogar lange davor von weißen Ingenieuren gebaut. Und wenn Brücken heutzutage repariert werden müssen, sind es nicht die Afrikaner, die sie reparieren – es sind Asiaten; die Chinesen haben alles übernommen… Menschen sind nicht gleich, Tiere sind nicht gleich, Pflanzen sind nicht gleich, es gibt nichts in der Natur, das gleich ist.”
Van Langenhove warnte vor dem “Großen Austausch” und brachte Massenmigration mit Wohnungsnot, überlasteten Sozialsystemen, steigender Kriminalität und kultureller Erosion in Verbindung. Er kritisierte den Multikulturalismus als unvereinbar mit einer zusammenhaltenden Gesellschaft und spottete über bestimmte progressive Gender-Dogmen.
Keiner dieser Punkte war frei erfunden. Das Gericht selbst räumte ein, dass viele seiner Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und offiziellen Statistiken beruhten.
Das fatale Eingeständnis des Gerichts: Fakten sind irrelevant
Hier ist die aufschlussreichste Passage aus dem Urteil, wie sie von Van Langenhove zitiert und in zahlreichen Medien berichtet wurde:
“Selbst wenn alle von Van Langenhove gemachten Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, ändert dies nichts am kriminellen Vorsatz. Van Langenhove wird nicht beschuldigt, Falschinformationen verbreitet zu haben. Er wird beschuldigt, Fakten in einer Art und Weise präsentiert zu haben, die zum Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der geschützten Kriterien des Antirassismusgesetzes aufstachelt.”
Der Richter bestreitet die Richtigkeit der Daten nicht. Er räumt ein, dass die Aussagen sachlich untermauert sind. Dennoch wird diese Wahrhaftigkeit für “irrelevant” erklärt. Was laut Gericht zählt, ist die Absicht, die aus der Schaffung einer “Atmosphäre der Feindseligkeit” oder eines “Wir-gegen-die”-Narrativs abgeleitet wird.
Das stellt die Justiz auf den Kopf.
Seit wann stellt das Präsentieren überprüfbarer Fakten über Kriminalitätsraten, IQ-Verteilungen oder Unterschiede in der Fruchtbarkeitsrate einen “kriminellen Vorsatz” dar? Wo ist der Beweis für den Aufruf zur Gewalt? Es gibt keinen. Der “Beweis” ist die Äußerung selbst – und die subjektive Interpretation der Richter hinsichtlich ihrer potenziellen emotionalen Wirkung auf besonders geschützte Gruppen.
In liberalen Demokratien, die diesen Namen verdienen, war die Wahrheit schon immer ein Verteidigungsmittel gegen den Vorwurf der Verleumdung oder Aufhetzung. Im Belgien des 21. Jahrhunderts ist die Wahrheit nun ein belastendes Beweismittel.
Ein Symbol für eine umfassendere Repression
Dieser Fall ist Van Langenhoves zweite Verurteilung. Er folgt auf frühere Verfahren gegen ihn und seine Bewegung Schild & Vrienden (“Schild & Freunde”) wegen privater Chats und Memes. Die europäischen Eliten haben ihn wiederholt ins Visier genommen, gerade weil er ausspricht, was immer mehr Bürger täglich beobachten: dass Massenmigration aus kulturfernen Regionen mit Parallelgesellschaften, höherer Sozialhilfeabhängigkeit und Spitzenwerten bei bestimmten Verbrechen korreliert.
Die tiefere Bedeutung ist klar. In ganz Europa – von den Gesetzen gegen Hassrede im Vereinigten Königreich und in Deutschland bis hin zu “Desinformations”-Beobachtern in der EU – beschränken die Behörden nicht mehr nur die Meinungsäußerung. Sie bestrafen das Anerkennen der Realität, wenn diese dem multikulturellen Narrativ widerspricht. Fakten über gescheiterte Integration, No-Go-Areas, kriminelle Banden (grooming gangs) oder Gruppenunterschiede bei Lebensleistungen werden wie Ketzerei behandelt – ungeachtet ihrer empirischen Basis.
Diese Inquisition im Stile des Wunderlandes wird durch das ermöglicht, was der Philosoph Curtis Yarvin als “die Kathedrale” (the Cathedral) bezeichnet hat: der dezentrale, aber ideologisch einheitliche Komplex aus Medien, Wissenschaft, NGOs und Justizbürokratien, der die progressive Orthodoxie durchsetzt. Richter, die sich durch diesen moralischen und institutionellen Konsens geschützt fühlen, agieren völlig ungestraft. Sie verstehen sich nicht bloß als Schlichter des Rechts, sondern als Hüter des Glaubens – eines Glaubens, in dem biologische Realitäten, kulturelle Inkompatibilitäten und demografische Arithmetik geleugnet werden müssen, um das heilige Projekt der Diversität nicht zu gefährden.
Doppelte Standards
Während Fakten über Araber, Afrikaner oder Muslime auf diese Weise zensiert oder verboten werden, ist in Belgien absolut alles erlaubt, sobald es um Juden geht. Im August 2024 schrieb der flämisch-belgische Romanautor und Kolumnist Herman Brusselmans in einer in der Zeitschrift Humo veröffentlichten Kolumne über Gaza: “Ich werde so wütend, dass ich jedem Juden, dem ich begegne, ein scharfes Messer durch die Kehle rammen möchte”, während er den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu gleichzeitig als “kleinen, fetten, kahlköpfigen Juden” bezeichnete. Dieser Aufruf zum Mord, dieses offene Eingeständnis einer Pogromstimmung – das in jedem zivilisierten Land verurteilt werden würde –, wurde von dem belgischen Richter, der den Fall Brusselmans verhandelte, als nichts weiter als ein Ausdruck der Meinungsfreiheit gewertet; dieser Hass auf Juden stelle keinen Aufruf zum Mord dar.
Der Tod der Freiheit – und des Verstandes
Europa wird in rasantem Tempo zu einem Kontinent, auf dem bestimmte Wahrheiten unaussprechlich und daher vermutlich bald auch undenkbar sind. Wenn Gerichte erklären, dass selbst genaue Statistiken kriminell sein können, wenn sie “Intoleranz” fördern, schützen sie Minderheiten nicht – sie infantilisieren sie und bevormunden die Öffentlichkeit. Sie signalisieren, dass die einheimischen Europäer kein Recht haben, über die Transformation ihrer eigenen Gesellschaften zu diskutieren.
Van Langenhove wird wie schon zuvor Berufung gegen seine Verurteilung einlegen. Das eigentliche Urteil steht jedoch bereits fest: Westeuropas herrschende Klasse hat die Repression der Realität vorgezogen. Sie bestraft lieber den Überbringer der Botschaft, als sich den unbequemen Daten über die tatsächlichen Kosten der Migration zu stellen.
Wenn sich dieser Trend, “die Rosen rot anzustreichen“, fortsetzt, werden die Europäer bald nicht mehr die Wahl zwischen “Hassrede” und Schweigen haben, sondern zwischen der Unterwerfung unter einen “gesteuerten Niedergang” und einer längst überfälligen Rückforderung des Rechts, die Realität beim Namen zu nennen – bevor es zu spät ist.