Virtuelle Gewalt – ein Problem oder eine Kampagne?

Am gestrigen Sonntag, dem 22. März 2026, fand auf dem Pariser Platz in Berlin eine Demonstration gegen sexuelle Gewalt statt. Um die 7000 Frauen hatten sich versammelt, darunter Politikerinnen wie Saskia Esken, Ricarda Lang sowie Luisa Neubauer, die ein neues Thema für sich entdeckt hat. Dazu jede Menge B-Prominenz in Schauspiel, Literatur und Politik. Endlich, möchte man meinen.

Kurz zuvor war unter ferner liefen die Gruppenvergewaltigung eines Kindes gemeldet worden. Fünf Tage davor wurde bekannt, dass eine 17-Jährige von zwei Tätern in eine Toilette gedrängt und vergewaltigt wurde. Vor zwei Wochen erschütterte Berlin die Nachricht, dass in einem Jugendzentrum ein Mädchen vergewaltigt und anschließend von mehr als einem Dutzend Männern verhöhnt und belästigt wurde. Die verantwortlichen Betreuer versuchten, den Fall vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, um die Identität der muslimischen Täter zu schützen. Abgesehen von diesen Fällen sagt die Statistik, dass die realen Vergewaltigungen seit 2015 durch die Decke gegangen sind.

Aber nicht diese realen Verbrechen trieben die Damen auf die Straße, sondern die „virtuelle Vergewaltigung“ einer Schauspielerin, die ihren Ex-Mann in Spanien 2026 angezeigt hatte.

Den Begriff „virtuelle Vergewaltigung“ kannte ich vorher noch nicht. Die Klägerin soll mit dem angeblich 2024 geständigen Täter 2025 noch für einen Werbevertrag ins Bett gestiegen sein. Diese bizarre Geschichte reicht aus, um die feministischen Gemüter in Wallung zu bringen. Der Ex-Mann bestreitet die Taten, aber die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Wie bei der Hexenjagd ist, wer angezeigt wird, schuldig.

In ihren Reden, in denen das reale Vergewaltigungsproblem in Deutschland nicht vorkommt, betonen die Prominenten die Gefahr, die von weißen Männern ausgeht. Jede erzählt, dass sie im Internet schon beschimpft wurde. Aufgetreten sind Leute, die es schweigend hingenommen haben, als eine AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezeichnet wurde. Ich wurde Anfang der 20er Jahre von einer Kölner Staatsanwältin zu 500 € Strafe verurteilt, weil ich einem Antifa-Jüngling, der mich öffentlich als „Nazi-Schlampe“ tituliert hatte, eine Ohrfeige verpasste. Eine alte Richterin, der ich das erzählt hatte, wollte das nicht glauben. Nach geltendem Strafgesetzbuch war ich aufgrund dieser Beleidigung zu dieser Ohrfeige berechtigt. Die Staatsanwältin ließ also Haltung vor Recht ergehen.

Die frisch erfundene „virtuelle Gewalt“, für die es im Strafgesetzbuch keine Paragrafen gibt, ist nun ein Problem, das in Deutschland mit aller Härte bekämpft werden soll. Die Politik nimmt die Anregung dankbar auf, denn seit Monaten trommelt sie für Klarnamenpflicht und lückenlose Überwachung im Internet. Die Justizministerin will schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz im Bundestag einbringen. Da solche Gesetzesformulierungen längerfristig vorbereitet werden, fragt sich, ob es sich um eine Kampagne handelt, die bei der Durchsetzung politischer Ziele, für die es keine Mehrheiten gibt, helfen soll.

Außerdem verdeckt der Lärm um „virtuelle Gewalt“ das Problem der realen Vergewaltigungen durch Täter, die uns durch die seit 2015 stattfindende unkontrollierte Einwanderung „geschenkt wurden“ (Katrin Göring-Eckardt).

Der öffentlich Angeklagte, den ich nicht unbedingt kennenlernen wollte, ist erledigt, selbst wenn sich seine Unschuld erweisen sollte. Selbst sein „bester, engster“ Schriftstellerfreund hat sich an die Kampagne angeschleimt und sich öffentlich empört. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.

Der bleibende Schaden ist eine weitere Demontage der Rechtsstaatsprinzipien und die zunehmende Vergiftung der Atmosphäre in unserem Land durch die moralisierende Empörungsindustrie.

Virtuelle Gewalt – ein Problem oder eine Kampagne? – Vera Lengsfeld

Der Beweis: In Ostdeutschland steht AfD-Triumph bevor

Rheinland-Pfalz hat gewählt: Eine Koalition aus Schwarz-Rot wird wohl in Zukunft regieren. Damit verlieren die Sozialdemokraten nach mehr als 30 Jahren das Amt des Ministerpräsidenten – doch sie bleiben voraussichtlich an der Regierung. „Schädlich“ nennt Hermann Binkert das. Denn: Die Bürger müssen das Gefühl haben, dass ihre Wahl nichts verändert. Selbst wenn die SPD abgewählt wird, bleibt sie an der Macht. Langfristig ist das schlecht, denn die Wähler haben das Gefühl der Alternativlosigkeit. Die AfD profitiert so von der Brandmauer.

Hermann Binkert ist Gründer des Meinungsforschungsinstituts INSA Consulere; er untersucht, wie die Deutschen denken. Für Friedrich Merz sieht er voraus, dass das gemeinsame Regieren mit der SPD nur noch schwieriger wird. Denn die Partei muss nun versuchen, sich entgegen der CDU zu profilieren.

Bei den kommenden Landtagswahlen in Ostdeutschland prognostiziert Binkert gute Ergebnisse für die AfD. Sie könnte einen Ministerpräsidenten stellen, selbst wenn sie nicht die absolute Mehrheit erringen kann: Denn das Bündnis Sahra Wagenknecht hat angekündigt, sich an der bisherigen Brandmauerpolitik nicht beteiligen zu wollen.

Düsseldorf: Ein afghanischer Schulpraktikant zeigte seinen erigierten Penis vor Schülern der zweiten Klasse an einer Grundschule und begrapschte die Lehrerin

An der Brehm-Schule in Düsseldorf soll sich ein exhibitionistischer Vorfall ereignet haben. 20 Karl-Müller-Straße – Google Maps

Ein 18-jähriger afghanischer Praktikant steht unter strafrechtlicher Ermittlung, nachdem er sich angeblich während seiner Platzierung an einer Grundschule in Düsseldorf entblößt und seinen erigierten Penis vor zwei Mädchen der zweiten Klasse berührt hat. Die Polizei hat seine Wohnung durchsucht und sein Mobiltelefon beschlagnahmt. Der Vorfall hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) erzürnt, die in einem über den Vorfall produzierten Video seine Abschiebung gefordert hat.

Das angebliche Entblössen an der Brehm-Schule ereignete sich am 9. März während der Nachmittagsbetreuung und kam erst ans Licht, nachdem ein Vater die Schule angerufen hatte.

Eine Sprecherin der Düsseldorfer Landkreisregierung sagte Bild, es sei ein unbeobachteter Moment an einem Waschbecken gewesen – obwohl tatsächlich ein Lehrer zu diesem Zeitpunkt im Raum war.

Die Lehrerin hatte der Klasse einen Film gezeigt und wusste nicht, was in der Nähe geschah. Nachdem das Kind gesehen hatte, wie der Afghane seinen Penis berührte, und dies ihren Eltern gemeldet hatte, verbot die Schule dem Praktikanten laut der Zeitung Bild daraufhin den Zutritt vom Gelände.

Der Fall endete damit nicht. Die gleiche Lehrerin erinnerte sich an einen separaten Vorfall von drei Tagen zuvor, am 6. März, bei dem der Praktikant sie am Gesäß gefasst hatte.

Anfangs hatte sie es als zufälligen Kontakt abgetan, aber der zweite Vorfall veränderte ihre Einschätzung komplett. Bemerkenswert ist, dass weder die Schule noch ihre unterstützende Organisation einen der Vorfälle den Behörden meldeten – es war die Lehrerin selbst, die zur Polizei ging.

Ein mit dem Fall vertrauter Ermittler sagte Bild: “Leider sehen wir das oft bei Straftaten an Schulen, wo Schulen lieber unauffällig bleiben.”

Die Lehrerin sollte diese Woche eine weitere Aussage bei der Polizei abgeben, wurde jedoch unerwartet krank.

Bei der Befragung durch die Polizei gab der junge Afghane zu, die Lehrerin begrapscht zu haben. Da er den Status eines Asylsuchenden besitzt, informierten die Behörden nach seinem Verhör die Einwanderungsbehörden. Sein Praktikum an der Schule war auf drei Wochen angesetzt. Die Untersuchung seines beschlagnahmten Handys ist noch im Gange.

Die Staatsanwaltschaft von Düsseldorf bestätigte Bild, dass eine Untersuchung läuft, lehnte jedoch weitere Details ab, da sie das Alter der Beteiligten verwies.

Die AfD produzierte ein Video über den Vorfall und beschrieb den Afghanen als jemanden, der “noch nie zuvor gemischtgeschlechtliche Schulen gekannt hat.” In Afghanistan sind Mädchen vom Schulsystem ausgeschlossen. Während Tareks Praktikum geschah etwas, das alle fassungslos zurückließ. Der Afghane ließ seine Hose herunter und entblößte sich vor zwei kleinen Mädchen im Klassenzimmer, obwohl sogar der Lehrer im Raum war, der behauptet, nichts bemerkt zu haben.”

Der Bericht weist weiter darauf hin, dass der Vorfall erst ans Licht kam, als die Mädchen in der Schule mit ihren Eltern sprachen.

“Die Eltern der traumatisierten Mädchen mussten das selbst arrangieren. Tarek wurde vom Schulgelände verbannt und darf sein Praktikum nicht fortsetzen. Keine weiteren Konsequenzen”, heißt es im Video.

Die Partei stellt außerdem fest, dass der Afghane “nicht ins Klassenzimmer gehört, sondern in ein Flugzeug. Zurück nach Afghanistan.”

Dies ist nicht das erste Mal, dass einem Ausländer, der in einem deutschen Bildungssystem arbeitet, grobes Fehlverhalten beschuldigt wird. Ein syrischer Praktikant wurde laut Polizei 2022 beschuldigt, zwei vierjährige Kinder in einem Kindergarten in Neubrandenburg missbraucht zu haben.

An Afghan intern exposed his erect penis to 2nd grade students at German elementary school and groped teacher: report

Hagen: Afrikanischer Randalierer beleidigt und attackiert Polizisten und Kioskbetreiber

Am Morgen des 22. März beleidigte ein Mann die Mitarbeiter eines Kiosks im Hagener Hauptbahnhof. Als diese die Bundespolizei zur Unterstützung anforderten, wurden auch die Beamten beleidigt. Dem erteilten Platzverweis wurde nicht nachgekommen. Die Bundespolizei vollzog daraufhin eine Ingewahrsamnahme, um den Platzverweis durchzusetzen. Gegen 08:35 Uhr erhielt die Streife durch Mitarbeiter eines Geschäfts im Hagener Hauptbahnhof die Mitteilung, dass ein Mann in dem Geschäft randaliert und die Mitarbeiter beleidigt. Vor Ort trafen die Beamten einen 21-Jährigen an. Dieser reagierte nicht auf die Ansprache, zeigte sich unkooperativ und wurde verbal aggressiv. Eine 29-jährige Mitarbeiterin gab den Uniformierten gegenüber an, dass der Mann in das Geschäft gekommen sei und sie beleidigt habe. Als sie ihn daraufhin aufforderte, das Geschäft zu verlassen, weigerte sich der guineische Staatsangehörige. Die Streife begleitete den Mann aus dem Geschäft und erteilte ihm einen Platzverweis. Dem kam der in Herscheid Wohnende auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nach, woraufhin die Beamten ihn an den Armen ergriffen, um ihn wegzuführen. Hiergegen leistete der Aggressor aktiv Widerstand, woraufhin er zu Boden gebracht, fixiert und der Dienststelle zugeführt wurde. Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Tatverdächtige nicht, gab aber an, den Hagener Hauptbahnhof nicht verlassen zu wollen. Nach Rücksprache mit einem Richter ordnete dieser ein Gewahrsam an. Die eingesetzten Beamten brachten den Beschuldigten in das Polizeigewahrsam Hagen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der selbe Afrikaner ?

BPOL NRW: Beleidigungen und Widerstand – Bundespolizei vollzieht Gewahrsam | Presseportal

Halle: Nordafrikaner schlägt einer Polizistin die Lippe blutig

Einkaufsbahnhof Halle (Saale) Hbf – Google Maps

Am Samstag, den 21. März 2026 war ein Regionalexpress auf der Strecke von Halberstadt in Richtung Halle (Saale) im Einsatz. Als der Zug am Zielbahnhof angekommen war, stiegen die Fahrgäste aus und der Zugbegleiter kontrollierte, ob alle Reisenden die Bahn tatsächlich verlassen hatten. Anschließend sollte der Express in die Abstellgruppe gefahren werden. Hierbei fiel dem Kontrolleur ein junger Mann auf, der tief und fest im Zug schlief. Er versuchte den 20-Jährigen erfolglos zu wecken und verständigte daraufhin um 17:16 Uhr die Bundespolizei. Eine Streife nahm sich dem Sachverhalt sofort an und begab sich zum Bahnsteig 12 am Hauptbahnhof Halle (Saale). Auch auf lautes Ansprechen und leichtes Rütteln der Bundespolizisten reagierte der Schlafende vorerst nicht. Unvermittelt schreckte der Mann hoch und schlug mit seinen Armen um sich. Die Einsatzkräfte schilderten ihm die Situation und stellten sich als Polizeibeamte vor. Nach einem kurzen Moment des Innehaltens griff er die eingesetzten Beamten unvermittelt an und leistete massiven Widerstand. Er versuchte durch Kopfstöße und Beißen die handelnden Bundespolizisten zu verletzten. Es mussten weitere Beamte hinzugezogen werden, um den Tatverdächtigen zu Boden zu bringen und zu fesseln. Anschließend erfolgte seine Mitnahme zum nahegelegenen Bundespolizeirevier. Ein Drogenschnelltest schlug positiv auf Kokain an. Durch seine Widerstandshandlung wurde eine Beamtin leicht an ihrer Oberlippe verletzt. Sie ist weiterhin dienstfähig. Der algerische Staatsangehörige erhält Strafanzeigen unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.

BPOLI MD: Tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen helfende Bundespolizisten | Presseportal

Achtungserfolg für AfD bei Wahl in Brandenburg

Die AfD war kurz davor, erstmals in Brandenburg einen Landrat zu stellen. AfD-Politikerin Christine Beyer kam bei der Stichwahl im Landkreis Spree-Neiße auf 48,51 Prozent der Stimmen. CDU-Kontrahent Martin Heusler erhielt 51,49 Prozent. Die ganze Auszählung über lag Beyer übrigens deutlich vorn.

Erfolg trotz knapper Niederlage

Aber als am Schluss die Stimmen der Briefwähler ausgezählt wurden, wendete sich das Blatt. An der Urne hat die AfD-Politikerin 54,13 Prozent erhalten, Heusler lediglich 45,87 Prozent. Doch bei den Briefwählern lag Heusler mit 70,6 Prozent so überaus komfortabel vor Beyer mit 29,4 Prozent, dass es zum Sieg reichte. Letztlich fehlten ihr 1.469 Stimmen. Laut dem rbb waren rund 94.000 Wähler zur Wahl aufgerufen.

Davon nahmen 49.653 an der Wahl teil, was einer Wahlbeteiligung von 52,72 Prozent entspricht. Brandenburgs AfD-Vorsitzender René Springer wertete die knappe Niederlage als Erfolg: “Fast jeder zweite Wähler im Landkreis Spree-Neiße hat sich für uns entschieden – das ist ein starkes Signal!”, erklärte er auf X. Das Ergebnis zeige, dass die Zustimmung für die Partei von Wahl zu Wahl wachse: “Der Rückhalt für die AfD wird größer – auch hier in Brandenburg.” Seine Partei möchte “politische Verantwortung in Brandenburg übernehmen und die Interessen der Bürger konsequent vertreten”. Abschließend verkündete er: “Wir machen weiter. Für echte Veränderung. Für Brandenburg.”

Landratswahl in Brandenburg geht denkbar knapp aus – Unzensuriert

Hamburg: Bau von neuer Asylunterkunft soll rund 23 Millionen Euro kosten

Der geplante Bau einer Unterkunft für Asylwerber im Hamburger Stadtteil Duvenstedt, der im zweiten Quartal 2026 starten könnte, entwickelt sich zunehmend zu einem Politikum. Hintergrund sind die veranschlagten Kosten in Höhe von mehreren zehn Millionen Euro, die deutlich über den Vergleichswerten anderer Städte liegen. Laut der Antwort des Senats auf eine Anfrage der AfD sollen für das Projekt am Puckaffer Weg rund 22,8 Millionen Euro eingeplant werden. Bei 320 Plätzen lägen die Kosten somit bei über 71.000 Euro pro Platz.

Ein Vergleich mit ähnlichen Projekten zeigt laut der AfD, dass die Kosten in Hamburg deutlich über dem Niveau anderer Großstädte liegen. Zwar betont der Senat, dass die Bau- und Betriebskosten pro Platz und Tag unter dem Durchschnitt vergleichbarer Modulbauten liegen sollen, die Gesamtinvestitionssumme bleibt jedoch außergewöhnlich hoch.

Die zusätzlichen Ausgaben für die technische und verkehrliche Erschließung fallen vergleichsweise gering aus. So werden für Versorgungsanschlüsse wie Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation rund 31.000 Euro veranschlagt, während die Anpassungen an der Zufahrt etwa 13.000 Euro kosten sollen. Ein Ankauf weiterer Grundstücksflächen ist laut aktuellem Planungsstand nicht vorgesehen. Die Stadt erwartet auch keine wesentlichen zusätzlichen Verkehrsbelastungen über das bisherige Maß hinaus. Im Stadtteil Duvenstedt gibt es bereits eine Unterkunft mit 246 Plätzen, die noch bis 2028 betrieben werden soll. Veränderungen der Belegung sind derzeit nicht geplant.

Die Höhe der geplanten Ausgaben für den Bau der Asylunterkunft löst bei der Opposition scharfe Kritik aus. Die AfD-Abgeordnete Peggy Heitmann spricht in einer Stellungnahme von „astronomischen Summen“: „Über 22 Millionen Euro für eine einzige Unterkunft – der rot-grüne Senat hat Maß und Mitte völlig verloren“, kritisiert sie. Diese Politik nach dem Prinzip „bauen, bezahlen, beschwichtigen” zeige einmal mehr, dass die Sorgen der Anwohner unter Rot-Grün nur eine Nebenrolle spielten. „Dieser Bau geht zulasten der steuerzahlenden Bürger. Hamburgs Flüchtlingsunterkünfte sind Kriminalitätsschwerpunkte mit jährlich tausenden Polizeieinsätzen.“ Nicht zuletzt aufgrund der mangelhaften Verkehrsanbindung sei der geplante Standort ungeeignet. Vor diesem Hintergrund sei der Bau „völlig unverantwortlich“.

Hamburg: Bau von neuer Asylunterkunft soll rund 23 Millionen Euro kosten | FREILICH Magazin

Wien: Türke attackiert seine 14-jährige Schwester brutal weil sie Kontakt zu einem Mitschüler hatte

Symbolbild AI generator

Eine 14-Jährige ist am Freitag in Wien-Leopoldstadt von ihrem 22 Jahre alten Bruder attackiert und verletzt worden, weil sie Kontakt zu einem Mitschüler gehabt haben soll.

oe24

Am gestrigen Tag wurde die Polizei an eine Wohnadresse im 2. Bezirk gerufen, da eine 14-Jährige von ihrem Bruder körperlich attackiert worden sein soll.
Auf dem Nachhauseweg von einem Park soll er ihr einen Kopfstoß versetzt und sie mehrmals geschlagen und getreten haben. Zu Hause sollen die körperlichen Übergriffe fortgesetzt worden sein. Darüber hinaus soll er sie auch mit dem Umbringen bedroht haben. Im Verlauf der weiteren Befragung der 14-Jährigen stellte sich heraus, dass sie in der Vergangenheit sowohl von ihrem Bruder als auch von ihrem Vater körperlich attackiert worden ist. Die Beamten konnten an der 14-Jährigen offensichtliche Verletzungen wahrnehmen. Sie wurde von der Berufsrettung Wien erstversorgt und im Verlauf der weiteren Amtshandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Der Bruder, ein 22-Jähriger, zeigte sich gegenüber den Beamten zu diesem Vorfall sowie den Vorfällen in der Vergangenheit nicht geständig. Im Zuge einer Durchsuchung der Wohnung konnte eine Schreckschusspistole im Zimmer des 22-Jährigen aufgefunden werden.
Der Vater gab an, dass es vor einigen Wochen zu einem Streit mit einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei.
Gegen den 22-Jährigen (StA.: Türkei) und den 56-Jährigen (StA.: Türkei) wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen.
Die 14-Jährige wurde von der Polizei an die Magistratsabteilung 11 (MA11 – Jugend- und Familienhilfe) übergeben, um ihre Betreuung und weitere Maßnahmen sicherzustellen.

Presseaussendungen LPD Wien