Leipzig: Passanten wahllos geschlagen und beraubt; syrischer polizeibekannter Serientäter festgenommen

Die Polizei konnte in der Nacht vom 4. Februar 2026 zum 5. Februar 2026 einen 28-jährigen Mann nach mehreren zuvor begangenen erheblichen Straftaten vorläufig festnehmen. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 6. Februar 2026 in Untersuchungshaft.

Dem Beschuldigten (syrisch) wird zur Last gelegt, am 29. Januar 2026 unter Vorhalten eines Stichwerkzeuges einen niedrigen Bargeldbetrag aus einem Imbiss in der Riesaer Straße erbeutet und im Anschluss daran die im Imbiss anwesende Person in das Gesicht geschlagen zu haben. Am 1. Februar 2026 soll der Beschuldigte in den späten Abendstunden an einer Straßenbahnhaltestelle im Bereich des Torgauer Platzes einer dort wartenden Frau deren Mobiltelefon entrissen, der Frau ins Gesicht geschlagen und sodann das Mobiltelefon zerstört haben.

Am späten Abend des 4. Februar 2026 schlug der Beschuldigte kurz vor Mitternacht schließlich unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund einer Passantin im Bereich der Köhlerstraße in Leipzig mit der Faust in das Gesicht. Einen weiteren Passanten, der den Beschuldigten deshalb ansprach, soll der Beschuldigte ebenfalls angegriffen, mit den Fäusten gegen den Kopf und Oberkörper geschlagen und, nachdem dieser zu Boden gegangen war, mit den Füßen gegen den Körper getreten haben. Hinzugerufene Polizeibeamte konnten den Beschuldigten schließlich am 5. Februar 2026 gegen 03.00 Uhr im Bereich der Lilienstraße feststellen und trotz erheblicher Gegenwehr vorläufig festnehmen. Alle durch den Beschuldigten angegriffenen Personen erlitten zum Teil nicht unerhebliche Schmerzen.

Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig mit Gewalt und Vermögensdelikten sowie mit Betäubungsmittelstraftaten in Erscheinung getreten. Er war erst im September 2025 nach Verbüßung einer zweijährigen Freiheitsstrafe aus der Strafhaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen den Beschuldigten den Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren Raubes und der Körperverletzung sowie der Nötigung und Sachbeschädigung sowie der Körperverletzung in zwei weiteren Fällen beantragt. Der Haftbefehl wurde durch die zuständige Bereitschaftsrichterin bei dem Amtsgericht Leipzig am 6. Februar 2026 antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Aufgrund der bisherigen Vorstrafen des Beschuldigten und der Gesamtumstände der dem Beschuldigten nunmehr zur Last gelegten erheblichen neuen Straftaten wird durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen auch eine Prüfung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten erfolgen.

Beschuldigter nach mehreren erheblichen Straftaten in Untersuchungshaft

Blutbad an kanadischer Schule wurde von Transperson verübt

Jesse Strang, vermutlich der Schütze von Tumbler Ridge. Foto: Gemeinfrei.

In der westkanadischen Provinz British Columbia hat eine 18-jährige Trans-Frau – geboren als biologischer Mann, Jesse Van Rootselaar – am 10. Februar 2026 ein Massaker angerichtet. Doch über dieses wichtige Detail breiten die Mainstreammedien den Mantel des Schweigens.

Der Ablauf der schrecklichen Ereignisse soll mutmaßlich so gewesen sein: Zuerst tötete Van Rootselaar seine Mutter und seinen 11-jährigen Stiefbruder zu Hause, anschließend stürmte die Transfrau die Tumbler Ridge Secondary School und erschoss fünf Schüler (12–13 Jahre alt) sowie eine Lehrerin. Die furchtbare Bilanz: Insgesamt zehn Tote (inklusive des Täters, der Suizid beging) und mindestens 27 Verletzte. Die kanadische Polizei bestätigte explizit: Die Täterin hatte vor etwa sechs Jahren mit der Transition begonnen und lebte öffentlich als Frau.

Medien beginnen mit Verschleierung – von „Frau“ zu „Person im Kleid“ zu fast gar nichts

In den allerersten Polizeimeldungen hieß es noch „weibliche Person“ oder „Frau in einem Kleid“. Internationale Medien (CNN, BBC, The Times, DW) nannten später offen den transidenten Hintergrund. In großen Teilen der deutschen und teils auch kanadischen Mainstream-Berichterstattung blieb dieses zentrale Detail jedoch entweder vollständig ausgespart oder wurde in Nebensätzen versteckt. Das Muster ist mittlerweile bekannt: Sobald der Täter transident ist, wird das Geschlecht entweder bagatellisiert, umformuliert oder komplett totgeschwiegen – während bei jedem anderen Täterprofil (rechtsextrem, islamistisch, „incel“ etc.) die ideologische Zuordnung sofort und ausführlich thematisiert wird.

Beatrix von Storch benennt das Muster beim Namen

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat auf X das Schweigen scharf angeprangert. In ihrem Post vom Februar 2026 heißt es wörtlich:

„Wieder ein Amoklauf durch eine Trans-Frau. Tumbler Ridge reiht sich ein in Nashville (2023), Minnesota (2025) und andere Fälle. Die Mainstream-Medien schweigen beharrlich über dieses beunruhigende Muster. Wann wird endlich offen darüber gesprochen, statt es zu vertuschen?“  

Sie spricht aus, was viele Beobachter längst registriert haben: Eine Serie auffälliger Gewalttaten durch transidente Täter wird systematisch heruntergespielt.

Die Serie, die niemand offiziell zur Kenntnis nehmen will

– Nashville, März 2023: Trans-Frau (biologisch männlich) erschießt sechs Menschen, darunter drei kleine Kinder, in einer christlichen Grundschule.  
– Minneapolis (Minnesota), August 2025: Trans-Frau richtet ein Blutbad an einer katholischen Schule an (mehrere Tote und Verletzte).  
– Tumbler Ridge, Februar 2026: Trans-Frau tötet zehn Menschen, darunter fünf Grundschulkinder.

Dazu kommen weitere Fälle, in denen transidente Personen entweder als Täter auffielen oder Anschläge mit explizitem Bezug zu Trans-Themen ankündigten. Die Häufung ist statistisch längst nicht mehr wegzudiskutieren – und dennoch tut die etablierte Presse genau das: wegschauen, umformulieren, relativieren.

Institutionelles Wegsehen als aktive Entscheidung

Das Schweigen ist keine journalistische Panne. Es ist Kalkül. Die Mainstream-Medien – und Teile der Politik – haben sich entschieden, dass die Erwähnung des transidenten Hintergrunds in solchen Fällen automatisch „Stigmatisierung“ bedeutet und daher tabu ist. Gleichzeitig wird jede andere Gruppenzugehörigkeit („rechtsextrem“, „weißer Supremacist“, „islamistisch motiviert“) sofort und breit ausgewalzt, um gesellschaftliche Narrative zu bedienen.

Das Ergebnis: Eine potenziell gewaltbereite Teilmenge innerhalb der Trans-Szene – oft verbunden mit schweren psychischen Erkrankungen, Hormontherapien, sozialer Isolation und radikaler Online-Rhetorik – bleibt ein blinder Fleck. Statt offener Debatte über mögliche Risikofaktoren (psychische Komorbiditäten, Wirkung von Pubertätsblockern/Hormonen, Hass- und Rachefantasien gegen die „normative“ Gesellschaft) herrscht Schweigespirale.

Eine militante, gewaltbereite Trans-Szene bedroht die Gesellschaft von innen heraus

Wer dieses Muster anspricht, wird reflexartig als „transphob“ diffamiert. Wer schweigt, schützt angeblich vulnerable Gruppen – und opfert damit die Sicherheit von Schulkindern, Lehrern und Familien.

Tumbler Ridge ist kein Einzelfall mehr. Es ist ein weiterer Punkt auf einer Linie, die die Medien mit aller Kraft unsichtbar halten wollen. Die Frage ist nicht länger, ob es ein Muster gibt. Die Frage ist, wie viele weitere tote Kinder es noch braucht, bis das Schweigen bricht.

Beatrix von Storch: Liebe Tagesschau, warum verschweigt ihr das? | FREIE WELT

Mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger wurde zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt und in Berlin aufgrund eines Verfahrensfehlers freigelassen; sein Opfer fürchtet jetzt um ihr Leben

Symbolbild GROK

Ein afghanischer Mann, der wegen angeblicher Vergewaltigung und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft in Deutschland verurteilt wurde, wurde entlassen, nachdem ein Richter eines Berliner Gerichts es versäumt hatte, rechtzeitig ein Prozessprotokoll zu verfasst.

Wie die Lokalzeitung Tagesspiegel heute berichtet, soll der 27-jährige Mahmood D seine Frau zwischen 2022 und 2024 wiederholt missbraucht, vergewaltigt und gefoltert und mit dem Tod gedroht haben.

Im Mai 2024 wurde er von der Berliner Polizei festgenommen und er wurde auf seinen Prozess gewartet.

Das begann im November 2024 am Berliner Landgericht und dauerte bis Juni 2025. Mahmood D blieb während des gesamten Prozesses im Gefängnis, da das Gericht die Gefahr sah, dass er fliehen könnte.

Im Juni 2025 verhängte das Gericht eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten – was die Schwere der angeblichen Verbrechen des afghanischen Mannes unterstreicht.

Der vorsitzende Richter konnte das Urteil jedoch nicht rechtzeitig festsetzen. In der Regel muss das schriftliche Urteil innerhalb von vier Monaten nach mündlicher Bekanntgabe des Gerichts den Anwälten des Beklagten vorgelegt werden.

Die Gründe für diese Verzögerung sind unklar. Laut Tagesspiegel-Berichten wird der betreffende Richter wegen Suchtproblemen beschuldigt und ist seit Dezember krankgeschrieben.

Das Versäumnis, das schriftliche Urteil zu erbringen, bedeutete, dass das Urteil dem Beklagten nie rechtlich zugesprochen wurde.

Nach Ablauf der viermonatigen Frist reichte Mahmood D’s Anwalt eine Beschwerde gegen den Haftbefehl gegen seinen Mandanten ein.

Das Berliner Obergericht gab der Klage statt und erklärte, dass es trotz der Schwere der angeblichen Verbrechen keine besonders wichtigen Gründe gebe, den Mann angesichts der Verfahrensverzögerungen im Gefängnis zu behalten.

Im Januar 2026 wurde Mahmood D aus dem Gewahrsam entlassen. Seine Anwälte haben Berichten zufolge gegen die vom Regionalgericht verhängte Gefängnisstrafe Berufung eingelegt.

Die Ex-Frau des afghanischen Mannes steht nun unter Polizeischutz, da Mahmood D angeblich wiederholt mit dem Tod gedroht hat, bevor er festgenommen wurde.

brusselssignal

Düsseldorf: Drei Syrer sollen eine 27-jährige Frau auf der Motorhaube eines Autos vergewaltigt haben, einer beklagt sich, dass er eine weibliche Dolmetscherin hat

Symbolbild AI generator

Drei Syrer sollen ein 27-jähriges Opfer auf der Motorhaube eines geparkten Autos in der Stadt Düsseldorf vergewaltigt haben, als sie sich von ihren Freunden trennte. Zwei der Syrer stehen vor Gericht, wobei der Fall auch Schlagzeilen macht, weil die Männer unzufrieden sind, dass ihnen eine weibliche Dolmetscherin zugewiesen wurde.

Die beiden syrischen Staatsbürger, der 33-jährige Saad A. und der 40-jährige Ahmed A., eröffneten am Dienstag vor dem Regionalgericht Düsseldorf. Der dritte Verdächtige in dem Fall ist weiterhin auf freiem Fuß.

Während der Eröffnungsverhandlung äußerte Saad A. über einen Dolmetscher sein Unbehagen und erklärte, er sei “beschämt, von einer Frau übersetzt zu werden.” Beide Personen benötigen während des Prozesses Dolmetscher.

Trotz seiner Proteste wird der Prozess unter einer weiblichen Richterin stattfinden, und beide Männer werden ebenfalls von ihr verurteilt, falls sie für schuldig befunden werden.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Angriff habe in den frühen Morgenstunden des 29. Juni 2025 im historischen Stadtteil Düsseldorf am Stiftsplatz stattgefunden,

Gegen 2:45 Uhr morgens wurde die Frau, die stark betrunken war, auf die Motorhaube des Autos gehoben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass zu diesem Zeitpunkt eindeutig klar war, dass die Frau durch Alkohol außer Gefecht gesetzt war und “fast keine Reaktionen zeigte”.

Die Anklageschrift beschreibt einen systematischen Übergriff, bei dem die Angeklagten angeblich abwechselnd die Frau vergewaltigten, während zwei weitere als Wachen fungierten. Trotz ihrer Bemühungen, den Übergriff zu verbergen, sah ein vorbeigehender Zeuge, was geschah.

Andere Personen waren ebenfalls in der Nähe und fragten, was die Verdächtigen taten, wobei ein Zeuge erklärte, dass Ahmed A. angeblich behauptete, das Opfer zu kennen, ihren betrunkenen Zustand verspottet und gesagt habe: “Sie braucht das.”

Als der Angeklagte Ahmed A. mit dieser Antwort zur Rede stellte, stürmte er sich Berichten zufolge auf die versammelten Zeugen und schrie, er “würde auch ein Verbrechen gegen sie begehen.”

Bild berichtet, dass die Zeugen Mut zeigten und die Täter zur Flucht zwangen. Sie kontaktierten sofort den Notdienst und begleiteten das Opfer zu einem Polizeifahrzeug am nahegelegenen Burgplatz.

Ausgestattet mit Zeugenaussagen und anderen Beweisen nahm die Polizei noch in derselben Nacht Ahmed A. und Saad A. fest. Die Ermittler erhielten DNA-Beweise vom Körper des Opfers, die neben den Zeugenaussagen der Hauptbeweis im Fall sind.

Beiden Männer drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis.

rmx

EU verbietet Ketchup-Tütchen und Kaffeesahne-Portionen

Symbolbild GROK

Die EU hat genug von echten Krisen – und widmet sich stattdessen einem der brennendsten Probleme unserer Zeit: dem Ketchuptütchen.

Während an den Außengrenzen Konflikte toben, Haushalte unter rekordhohen Lebenshaltungskosten leiden und ganze Gesellschaften unter Migrantenströmen zusammenbrechen, setzen die Entscheidungsträger in Brüssel auf ein ganz anderes Schlachtfeld. Ab 2030 soll in der gesamten EU der Kampf gegen kleine Einweg-Plastikverpackungen in der Gastronomie endgültig gewonnen werden – zumindest auf dem Papier.

Wenn der angebliche Kampf gegen Verpackungsmüll zum Alltagsterror für die Bürger wird

So sieht es die europäische Verpackungsverordnung PPWR vor. Diese ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und zwingt die Gastronomen in Europa, bis spätestens 2030 sämtliche inkriminierten Einzelverpackungen vollständig aus dem Vor-Ort-Betrieb zu verbannen. Ab dem 1. Januar 2030 soll dann endgültig Schluss sein mit portionierten Einzelverpackungen  für Ketchup, Mayonnaise, Senf, diverse Soßen, Kaffeesahne, Milch oder Zucker. Das gilt ausschließlich für den Verzehr vor Ort – Take-away und Lieferdienste bleiben (vorerst) verschont. Und auch in Krankenhäusern sollen die Tütchen aufgrund der erforderlichen Hygiene weiterhin erlaubt sein.

Als Alternativen werden propagiert:
– Wiederbefüllbare Spender und Pumpflaschen
– Offene Schälchen aus Glas oder Keramik
– In manchen Visionen sogar essbare Behälter aus Waffelteig oder ähnlichen Materialien

Teure Folgen des Brüsseler Klimaschutzfurors: Die Rechnung bekommt der Gast

Hinter dem scheinbar simplen Umstieg auf Mehrweg- oder Großgebinde-Systeme lauern massive praktische und finanzielle Hürden. In Deutschland allein rechnet man mit jährlichen Mehrkosten von fast 90 Millionen Euro für die gesamte Branche – zuzüglich eines einmaligen Investitionsbedarfs von etwa 4,5 Millionen Euro für die Umrüstung.

Die ohnehin schwer angeschlagene Gastronomie – noch immer gezeichnet von Lockdown-Nachwirkungen, explodierten Energiekosten und Personalmangel – soll diesen Brocken nun auch noch schlucken. Die logische Konsequenz: Die Preise für den Gast steigen weiter – bei ohnehin schon stark gestiegenen Kosten für Essen gehen, Trinken und Service.

Grüner Sozialismus: Vorwärts immer, rückwärts nimmer

Selbst aus voll auf Wärmewende und grüne Transformation setzenden Bundesumweltministerium kam Widerspruch gegen den Brüsseler Regulierungswahn auf. Minister Carsten Schneider warb in Brüssel dafür, den Start des Anti-Ketchup-Bürokratiemonsters in Deutschland wenigstens auf den 1. Januar 2027 zu verschieben – bislang ohne durchschlagenden Erfolg.

EU verbietet Ketchup-Tütchen und Kaffeesahne-Portionen | FREIE WELT

US-Justizausschuss wirft EU Zensur vor, um kritische Online-Inhalte zu stoppen

Der republikanisch geführte Justizausschuss des Repräsentantenhauses wirft der EU Euronews zufolge vor, weltweit Inhalte in sozialen Medien zu unterdrücken. Dabei stützt sich der Ausschuss auf interne Dokumente der verschiedenen Plattformen. Diese belegen einen systematischen Druck der EU-Kommission über Jahre hinweg.

Legitime Kritik wurde unterdrückt

So zwingt die EU die Plattformen, Moderationsregeln zu verschärfen und weltweit anzuwenden. Zuerst tat sie das den Amerikanern zufolge über freiwillige Verhaltensnormen, später gesetzlich durch den umstrittenen “Digital Services Act”. Dadurch nimmt Brüssel Einfluss auf die sogenannten “Community Guidelines”. Indem die Kommission Änderungen dieser Grundregeln erzwang, bestimmt sie nach Auffassung des Ausschusses, welche Themen und Positionen weltweit diskutiert werden dürfen.

“Kampf gegen Desinformation” als Totschlag-Argument

Unternehmen räumten gegenüber den Amerikanern ein, die EU-Kommission gebe den Takt vor und erzwinge Konsens. Das war dann auch mit Einschränkungen für US-Nutzer verbunden. Besonders scharf kritisierte der Ausschuss das Vorgehen während der Corona-Krise. Schon ab 2020 hatte Brüssel Plattformen dazu aufgefordert, Beiträge zu entfernen, die der offiziellen Pandemie-Darstellung widersprochen oder Impfstoffe kritisch hinterfragt haben. Dies betraf nicht nur Falschbehauptungen, sondern vor allem legitime Kritik. Der Ausschuss schlussfolgerte nun daraus, die EU-Kommission habe den Kampf gegen Desinformation genutzt, um ihre eigenen offiziellen Propaganda-Erzählungen zu schützen.

Strengerer Moderation politischer Inhalte gefordert

Diese Praxis wurde dann vor Wahlen noch verstärkt. Vor verschiedenen europäischen Urnengängen habe Brüssel zu strengerer Moderation politischer Inhalte gedrängt. Als Beispiel nannte der Bericht die rumänische Präsidentschaftswahl 2024 (unzensuriert berichtete). Die Amerikaner schnitten hier also ein wichtiges Thema an, über das BRD-Medien kaum berichten. Die Webseite von Tagesspiegel Background versteckte das Ganze beispielsweise hinter einer Registrierschranke. Offensichtlich will man nicht, dass wir in Europa allzu viel darüber erfahren, wie die USA die Zensur der EU aufarbeitet.

TikTok-Betreiber packt aus

Zumal die von der Zensur betroffenen US-Unternehmen nicht länger schweigen. TikTok teilte der Kommission mit, im Falle der Wahlen in Rumänien keinerlei Hinweise auf eine koordinierte russische Einflussnahme gefunden zu haben. Der Ausschuss sieht in all diesen Dingen ein enormes Problem für die USA. Globale Regelanpassungen beträfen nämlich auch politische Debatten in den Vereinigten Staaten, etwa während der Corona-Zeit oder im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2024. Er verweist auf das Schreiben des EU-Kommissars Thierry Breton, der X mit Konsequenzen gedroht hatte, sollte ein Live-Interview mit Donald Trump stattfinden. Zusammengefasst beschuldigt der Ausschuss die EU-Kommission, eine internationale Infrastruktur zur Steuerung von Online-Debatten aufgebaut zu haben. Der Kampf gegen angebliche Desinformation sei genutzt worden, um legale, aber politisch unerwünschte Inhalte zu kontrollieren und zu zensieren.

US-Justizausschuss wirft EU Zensur vor, um kritische Online-Inhalte zu stoppen – Unzensuriert

Berlin: Kuschelurteil für “palästinensischen” Bully

Ein jüdischer Student wird an der Freien Universität Berlin von einem pro-palästinensischen Ordner abgedrängt. Die Justiz beendet das Verfahren mit einer geringen Geldauflage. Für viele ein weiteres Beispiel staatlicher Nachsicht gegenüber antisemitischem Verhalten.

Berliner Gericht lässt Ordner nach Drangsalierung von Lahav Shapira mit 450 Euro davonkommen
Colin Smith, CC BY-SA 2.0,Wikimedia Commons

Der Fall von Lahav Shapira ist längst mehr als nur ein juristischer Vorgang. Er steht sinnbildlich für eine Entwicklung, die jüdische Studenten in Deutschland zunehmend verunsichert. Nun hat das Landgericht Berlin entschieden, das Verfahren gegen den Mann einzustellen, der Shapira im Dezember 2023 den Zugang zu einem Hörsaal der Freien Universität Berlin verwehrt und ihn körperlich bedrängt hatte. Die Konsequenz für den Täter: eine Geldauflage von 450 Euro. Ein Betrag, der kaum abschreckend wirkt.

Der 32-jährige Beschuldigte war als Ordner während einer israelfeindlichen Besetzung auf dem Campus eingesetzt. Als Shapira den Hörsaal betreten wollte, wurde er abgedrängt und daran gehindert, an der Veranstaltung teilzunehmen. Was für viele Beobachter wie eine klare Diskriminierung eines jüdischen Studenten wirkte, wurde nun juristisch mit einem minimalen Bußgeld abgehandelt.

Nach Angaben des Gerichts soll der Mann 450 Euro an eine medizinische Organisation zahlen, die Verletzte im Gaza-Streifen versorgt. Zusätzlich wurde vereinbart, dass er einen symbolischen Betrag von 200 Euro direkt an Shapira überweist. Damit ist das Verfahren endgültig beendet. Eine Berufungsverhandlung wird es nicht mehr geben.

Richter Jörn Steitzer sprach von einem sachgerechten Ausgleich. Für Lahav Shapira selbst bedeutet die Entscheidung zumindest einen formalen Abschluss. Er äußerte sich erleichtert, dass der Prozess beendet sei. Doch Erleichterung ist nicht gleichbedeutend mit Gerechtigkeit. Denn die Botschaft, die von diesem Urteil ausgeht, wirft schwerwiegende Fragen auf.

Der Vorfall an der Freien Universität war kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren häufen sich Berichte über ein Klima der Einschüchterung gegenüber jüdischen Studierenden an deutschen Hochschulen. Pro-palästinensische Aktivisten dominieren öffentliche Räume, Veranstaltungen werden gestört, und wer sich offen als Jude oder als Unterstützer Israels zu erkennen gibt, muss immer häufiger mit Anfeindungen rechnen.

Dass ausgerechnet ein Ordner, der für Sicherheit und Ordnung verantwortlich sein sollte, einen jüdischen Studenten bedrängte, zeigt die Schieflage deutlich. Der Campus, der ein Ort des freien Austauschs und der offenen Debatte sein sollte, wird für viele jüdische Studenten zu einem Raum der Unsicherheit.

Der Fall Shapira bekam zusätzliche Brisanz, weil Lahav Shapira im Jahr 2024 selbst Opfer eines gewalttätigen Angriffs wurde. Ein Kommilitone attackierte ihn in Berlin und verletzte ihn erheblich. Dieser Angriff führte zu bundesweiter Empörung und warf erneut ein Schlaglicht auf den Umgang deutscher Universitäten mit antisemitischen Vorfällen.

Shapira warf der Freien Universität vor, nicht entschieden genug gegen antisemitische Diskriminierung vorzugehen. Bis heute läuft eine Klage gegen die Hochschule, in der er eine bessere Durchsetzung seiner Rechte fordert. Am 26. Februar soll das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht fortgesetzt werden.

Der nun abgeschlossene Prozess gegen den Ordner ist daher nur ein kleines Puzzlestück in einem viel größeren Bild. Viele jüdische Studierende empfinden die Reaktionen von Universitäten und Behörden als halbherzig. Verfahren werden eingestellt, Vorfälle relativiert, Täter kommen mit geringen Strafen davon. Gleichzeitig wächst bei den Betroffenen das Gefühl, mit ihren Erfahrungen allein gelassen zu werden.

Die Entscheidung, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Summe einzustellen, sendet ein problematisches Signal. Sie erweckt den Eindruck, dass antisemitisches Verhalten an deutschen Hochschulen letztlich ohne ernsthafte Konsequenzen bleibt. Gerade in einer Zeit, in der Judenhass offen auf deutschen Straßen und Campusgeländen ausgelebt wird, wäre ein klares juristisches Zeichen notwendig gewesen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass Antisemitismus im akademischen Umfeld zu oft verharmlost werde. Der Fall Shapira bestätigt diese Warnungen auf bedrückende Weise. Statt einer klaren Verurteilung steht am Ende ein Deal, der weder abschreckt noch Vertrauen schafft.

Für Lahav Shapira persönlich mag der Prozess nun abgeschlossen sein. Für viele andere jüdische Studierende in Deutschland ist das Problem jedoch weiterhin allgegenwärtig. Sie müssen sich täglich fragen, ob ihre Universitäten sie schützen oder sie im Stich lassen.

Solange Vorfälle wie dieser mit geringen Geldauflagen erledigt werden, bleibt die zentrale Frage unbeantwortet: Wann werden deutsche Hochschulen und Gerichte antisemitische Diskriminierung endlich mit der notwendigen Entschlossenheit behandeln?

haolam

Böhl-Iggelheim: Afghanischer Schwarzfahrer attackiert und beleidigt DB-Mitarbeiter und Polizisten

Am 10. Februar 2026 gegen 20:50 Uhr wurde der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern zunächst ein Mann ohne gültigen Fahrschein in einem Zug Richtung Neustadt an der Weinstraße gemeldet. Kurz darauf erging eine weitere Mitteilung ein, wonach es mit demselben Mann zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitarbeitern der DB Sicherheit gekommen sei. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend zum Haltepunkt nach Böhl-Iggelheim. Vor Ort wurde der 30-jährige Afghane auf dem Boden liegend und lautstark schreiend angetroffen. Er zeigte eine Rötung am Arm und äußerte Beschwerden, ließ sich jedoch durch die Einsatzkräfte beruhigen. Nach ersten polizeilichen Feststellungen war der Mann ohne gültigen Fahrschein unterwegs und versuchte sich beim Halt in Böhl-Iggelheim zu entziehen. Ein sich privat im Zug befindlicher Polizeibeamter gab sich durch Vorzeigen seines Dienstausweises als solcher zu erkennen. Daraufhin beleidigte der Mann den Beamten. Um die Situation zu klären und ein Entfernen zu verhindern, fixierte der Beamte den 30-Jährigen unter Anwendung leichter körperlicher Gewalt. Dabei schlug der Mann um sich und verletzte den Polizeibeamten leicht. Nach Abschluss der Maßnahmen vor Ort wurde der 30-jährige Afghane zur Dienststelle nach Neustadt a.d. Weinstraße verbracht. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,91 Promille. Danach wurde er auf freien Fuß belassen. Gegen den 30-jährigen Afghanen wurden Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung sowie Erschleichens von Leistungen eingeleitet.

BPOL-KL: Fahren ohne Fahrschein führt zu Widerstandshandlungen und Angriff auf … | Presseportal

Berliner Kammergericht lässt Vergewaltiger laufen

GROK

In der BRD-Hauptstadt Berlin ereignete sich dieser Tage ein unfassbarer Skandal. Wie die B.Z. berichtet, wurde ein verurteilter Vergewaltiger wieder freigelassen, weil “ein Richter eine wichtige Frist versäumt” hat. Der 37-jährige Afghane war im Juli 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Richter vergaß auf Verhandlungsprotokoll

In Berlin-Hellersdorf hatte der gemeingefährliche Migrant seine Ex-Frau zuerst mit einem Messer und einem heißen Bügeleisen bedroht und dann vergewaltigt. Zu Recht wurde er dafür verurteilt, aber dann vergaß der vorsitzende Richter vom Landgericht, nach dem Urteil ein Verhandlungsprotokoll zu verfassen. Deswegen “konnte das schriftliche Urteil den Anwälten des Vergewaltigers nicht wirksam zugestellt werden”, erklärte die B.Z. Dieser Formfehler hatte weitreichende Folgen.

Täter schwor Rache an Ex-Frau

Seinetwegen entschied das Kammergericht, dass der Afghane wieder freikommen müsse. “Die Fortdauer der Untersuchungshaft erweist sich infolge gravierender, der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen als unverhältnismäßig”, heißt es als Begründung. Und nun ist er wieder frei. Der Afghane hat übrigens Rache an seiner Ex-Frau geschworen, weil sie ihn 2024 für seine Schandtat angezeigt hatte. Einziger Lichtblick: Die Behörden haben sie wohl an einen sicheren Ort gebracht, um sie vor dem Mann zu beschützen, den die BRD-Justiz wieder laufen ließ.

Statt sieben Jahren Haft: Vergewaltiger wegen Justiz-Panne wieder frei – Unzensuriert

Epsteins „Netzwerk“ geht es um die globale Macht

Epstein mit jungem Opfer– Bild vom US-Justizministerium veröffentlicht

Die teilweise Veröffentlichung der „Epstein-Files“ ist auf aufschlußreiche, aber beunruhigende Reaktionen der Medien gestoßen. Es wird viel über die pädophilen Straftaten von Epstein & Co geschrieben, teils mit dem deutlichen Bestreben, diese hochkriminellen Machenschaften zu framen. Die Behauptung einer Geliebten von Prince Andrew, wer nicht in den Epstein-Files vorkomme, wäre nicht relevant, ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Schwärzung des Namens eines Mörders, der per Email an Epstein schrieb, er hätte nicht von sich geglaubt, dass er einen Menschen ermorden könnte, könnte ein Anzeichen sein, dass an eine Verfolgung der Straftaten nicht gedacht wird. Wie weit das Bedürfnis nach Relativierung geht, hat leider die NZZ mit ihrer Frage bewiesen, ob es sinnvoll gewesen sei, die Akten zu veröffentlichen – also die Veröffentlichung eines globalen Netzwerks aus Machtmißbrauch, Menschenhandel und Verbrechen an Minderjährigen, die als Sexspielzeuge mißbraucht und anscheinend manchmal sogar ermordet wurden. Die Fragestellung irritiert. Die NZZ, von manchen ihrer Leser als „Westfernsehen“ glorifiziert, scheint an der Wahrheit nicht interessiert zu sein

Noch viel schlimmer ist, dass die verbrecherischen politischen Überlegungen und Planungen, die sich in den Epstein-Files finden, kaum beachtet werden, auch nicht von den freien Medien.

Es gibt eine Email vom 20.02.2011 von einem geschwärzten Absender an Epstein. Importance: Normal Subject Your neice (soll wohl niece heißen):

„Cool!!! I´ve been thinking a lot about that question that you asked bill gates how do we get rid of poor people as a whole` and I have an answer comment regarding that for you […) When can I call you today o discuss this??“

Um es ganz klar zu machen: Der Schreiber fragt, wann er mit E. telefonieren kann, denn er hätte einen Kommentar zu Epsteins Frage an Bill Gates, „wie man die armen Leute im Ganzen los werden kann“.

Wer das für einen Einzelfall, die Idee eines Verrückten, hält, sei daran erinnert, dass diese Frage schon seit über einem Jahrzehnt diskutiert wird. Die radikalen Klimaschützer haben längst den Menschen als Klimaschädling ausgemacht und propagieren Verzicht auf Nachwuchs, um die Schädlinge zu reduzieren. Yuval Harari, der Berater von Klaus Schwab, hat in seinem Buch „Homo Deus“ überlegt, was man mit all den durch KI überflüssig gemachten Menschen anfangen soll. Er zieht u.a. in Erwägung, sie mit Spielen zu beschäftigen, aber das löst das Problem des Menschen als angeblichen Klimaschädling nicht. Die Geschichte lehrt uns, dass radikale Ideen, einmal ausgesprochen, materielle Gewalt werden können. Die russische Intelligenzija des 19. Jahrhunderts, hat über den „überflüssigen Menschen“ philosophiert. Es endete bei Stalin mit : „Kein Mensch, kein Problem“. Die Nazis waren nur die grauenvolle Spitze des Eisbergs des eugenischen Zeitgeistes, der die Meinung vertrat, es gäbe lebensunwertes Leben. Manche, die diese Ideologie teilten, endeten später selbst als Opfer ihres Denkens. Nun wird offenbar in den selbsterklärten Eliten wieder so eine tödliche Frage diskutiert.

Nicht nur das. Der WEF-Präsident Borge Brende, empfahl Epstein am 16.09.2018 das WEF als „Zentrum“ der „Neuen Weltordnung“: „exactly, we need a new global architecture. WEF Davos “is uniquely positioned- public private,“ Epstein antwortet: „davos can really replace the UN…“

Das WEF ist der Schöpfer der „Agenda 2030“, der sich auch unser Kanzler zweiter Wahl Friedrich Merz verpflichtet hat. Danach sollen wir 2030 nichts mehr besitzen, aber glücklich sein. Das Jahr 2030 ist nicht mehr weit entfernt, aber es ist erstaunlich ruhig um dieses Projekt, obwohl es auf der Website des WEF propagiert wurde.

Brende hat jedenfalls seine Pläne, die UN zu ersetzen keinesfalls aufgegeben. In einem Interview mit der „Zeit“ im Januar diesen Jahres betont er „die alte Art der Zusammenarbeit in den globalen Institutionen findet kaum mehr statt.“ Im „neuen Paradigma“ seien „Kooperationen maßgeschneiderter“ und spielten sich zwischen einer begrenzten Zahl von Ländern ab.“ Gleichzeitig lobt er das Geschäftsmodell des WEF als „gut“. Die „Kernfinanzierung“ käme aus 958 Unternehmenspartnern und wäre „bedingungslos“. Dagegen wären die UN und andere von Regierungen finanzierte Organisationen „unberechenbar“. Wie um Brende zu illustrieren kam gestern die Meldung, dass die UN zusammenbrechen würde, wenn die USA ihre Zahlung einstellen sollten. Nicht mehr Staaten, sondern Unternehmen sollen die Weltordnung bestimmen. Check and balances gibt es in Brendes Modell nicht mehr. Demokratie ist obsolet. Für mich ist das die Antwort auf die Friedliche Revolution 1989/90. Staaten, das haben ihre Bürger gezeigt, können grundlegend verändert werden, selbst wenn sie bis an die Zähne bewaffnet sind. Ein Unternehmens-Kartell, so glauben seine Schöpfer, ist schwerer angreifbar. Die Geschichte wird zeigen, ob es wirklich unbesiegbar ist.

Epsteins „Netzwerk“ geht es um die globale Macht – Vera Lengsfeld