Ulm: Polizeibekannter Afrikaner sticht im Media-Markt zwei Mitarbeiter nieder – Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt

Ein 29-jähriger Eritreer soll gegen 12.30 Uhr in einem Elektronikfachhandel in der Blaubeurer Straße in Ulm zwei Personen mit einem Messer angegriffen haben. Dabei wurde ein 25-Jähriger lebensgefährlich und ein 22-jähriger Mann leicht verletzt. Der 25 Jahre alte Geschädigte befindet sich in intensivmedizinischer Behandlung, wobei sein Zustand als kritisch bewertet werden muss.

Der mutmaßliche Tatverdächtige verließ anschließend das Geschäft und konnte kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe durch Einsatzkräfte der Polizei angetroffen werden. Als der 29-jährige die Polizeibeamten mit dem immer noch mitgeführten Messer bedroht und sich trotz Aufforderung geweigert habe, die Waffen fallen zu lassen, gaben die Beamten mehrere Schüsse auf ihn ab. Hierdurch wurde der Mann schwer verletzt. In der weiteren Folge wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er aktuell intensivmedizinisch versorgt wird.

Die Motivlage ist derzeit unklar. Der 29-jährige Eritreer ist bereits in der Vergangenheit wegen Gewaltdelikten aufgefallen und verbüßte bis Dezember 2025 eine Haftstrafe. Gegen ihn soll ein Haftbefehl beantragt werden.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ulm wird die Sachbearbeitung bezüglich des Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Die Ermittlungen zum Messerangriff werden durch das Polizeipräsidium Ulm geführt.

Der genaue Ablauf des Geschehens ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht mitgeteilt werden.

Zeugen werden gebeten, eventuelle Videoaufzeichnungen des Geschehens in der Blaubeurer Straße auf dem hierfür eingerichteten Hinweisportal zur Verfügung zu stellen: https://bw.hinweisportal.de

POL-UL: (UL) Ulm – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm, des … | Presseportal

„Südtirol darf NICHT bunter und diverser werden!“

STF-Jugendsprecherin Melanie Mair hat kein Verständnis für die ideologischen Spielchen der Südtiroler Hochschülerschaft.

Die Junge Süd-Tiroler Freiheit hat die jüngsten Aussagen der neuen Vorsitzenden der Südtiroler Hochschülerschaft, Neha Bhati, scharf kritisiert. Bhati hatte erklärt, Südtirol könne „ruhig bunter und diverser werden“ und betont, man könne in der Heimat verwurzelt sein und zugleich offen und weltoffen denken. Diese Position stößt bei der Landesjugendorganisation der Süd-Tiroler Freiheit auf deutlichen Widerspruch.

STF-Jugendsprecherin Melanie Mair wirft der Hochschülerschaft vor, sich von ihren eigentlichen Aufgaben zu entfernen.

„Die Südtiroler Hochschülerschaft soll sich um die Interessen der Studenten kümmern und keine ideologischen Spielchen treiben“, erklärt Mair. Als älteste Studentenvertretung des Landes habe sich die Hochschülerschaft seit über 70 Jahren vor allem mit konkreten Anliegen wie leistbarem Wohnen, der Anerkennung von Studientiteln und der Abwanderung von Akademikern beschäftigt.

Zwar habe Bhati angekündigt, diese Themen weiterhin aufzugreifen, gleichzeitig aber auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Diversität zu einem Schwerpunkt machen zu wollen. Mair äußert daran Zweifel: „Die Hauptaufgabe der Studentenvertretung lag immer in der Förderung der studentischen, sozialen und gesellschaftlichen Interessen der Studenten. Dass es ein primäres Interesse sei, Diversität in der Südtiroler Gesellschaft zu fördern, bezweifle ich stark.“

Stattdessen fordert die Junge Süd-Tiroler Freiheit eine stärkere Konzentration auf praktische Probleme im Studienalltag. Dazu zählten unter anderem angemessene Löhne, attraktive Wohnmodelle, Entbürokratisierung sowie die Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen. Auch die Meinungsfreiheit an den Universitäten müsse wieder gestärkt werden.

„Viele Studenten trauen sich heute nicht mehr, ihre Meinung offen zu äußern – aus Angst vor Nachteilen im Studium oder im späteren Berufsleben“, so die Kritik von Melanie Mair.

Abschließend betont die STF-Jugendsprecherin, dass diese Fragen für Studenten und Akademiker zukunftsweisend seien. Die Forderung nach einem „bunteren und diverseren Südtirol“ gehöre aus Sicht der Jungen Süd-Tiroler Freiheit nicht zu den zentralen Aufgaben einer Studentenvertretung.

unsertirol24

Karlsruhe: Zwei schwarzfahrende tunesische Serienstraftäter mit Drogen in der Tasche schlagen Abteilfenster ein und beleidigen Polizisten

Dienstagabend (13. Januar) reisten zwei männliche Personen im Zug von Basel nach Karlsruhe ohne gültiges Ticket. Bei der anschließenden Kontrolle kamen noch mehr Straftaten zum Vorschein.

Die beiden 16- und 26-jährigen tunesischen Staatsangehörigen nutzten gegen 18:40 Uhr den ICE 70 von Basel Bad. Bahnhof nach Karlsruhe ohne im Besitz eines gültigen Tickets gewesen zu sein. Bei der Ankunft am Karlsruher Hauptbahnhof öffneten beide Personen gemeinsam die noch verschlossene Zugtür durch Einschlagen der Scheibe der Notschalteeinrichtung und Betätigen dieser. Zwischenzeitlich alarmierte Beamte der Bundespolizei stellten die Tatverdächtigen am Bahnsteig 3/4.

Der 26-Jährige führte zum Tatzeitpunkt einen Hundewelpen bei sich, welcher bei eingehender Überprüfung nicht in die Bundesrepublik hätte eingeführt werden dürfen. Zum Schutz des Tieres wurde dieses sichergestellt und der Tierrettung übergeben.

Der 16-Jährige verweigerte während der polizeilichen Maßnahme den Aufforderungen der Beamten Folge zu leisten und versuchte zu flüchten. Die Bundespolizisten brachten den Jugendlichen daraufhin zu Boden und legten ihm dienstliche Handfesseln an. Weiterhin beleidigte er die Beamten mehrfach verbal.

Bei den Durchsuchungen der beiden Tatverdächtigen fanden die Beamten unerlaubte Betäubungsmittel auf. Diese wurden sichergestellt. Weitere Ermittlungen zeigten, dass sich sowohl der 16- als auch der 26-Jährige derzeit unerlaubt in Deutschland aufhalten.

Beide Personen erwarten nun Strafanzeigen wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen, der Einfuhr von Cannabis, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes sowie des Erschleichens von Leistungen.

Der 26-Jährige blickt zudem einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde ins Inland, der 16-Jährige wegen Beleidigung entgegen.

BPOLI-KA: Zwei Personen, sieben Straftaten | Presseportal

Mohammad aus Syrien als Patient willkommen, Eva aus Purkersdorf nicht

Eine Dienstanweisung – samt Drohung von Konsequenzen bei Zuwiderhandeln – des Wiener Gesundheitsverbundes sorgt für große Aufregung.
Foto: Screenshot / X

Mit einem Posting auf dem Kurznachrichtendienst X hat der bekannte Journalist Richard Schmitt (Kronen Zeitungexxpress) den Streit um Gastpatienten als politischen Alltagswahnsinn der Wiener SPÖ bezeichnet.

Keine Patienten ohne Meldezettel in Wien

Es geht um eine Dienstanweisung des Wiener Gesundheitsverbundes in der Klinik Ottakring (früher Wilhelminenspital), die den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht wurde. Wörtlich ist dort – natürlich brav gegendert – zu lesen:

Mit sofortiger Wirkung dürfen keine Patient*innen mehr, die keinen Hauptwohnsitz in Wien haben, in Wartelisten aufgenommen werden. 

„Mohammad aus Syrien ist als Patient weiter willkommen, Eva aus Purkersdorf aber bitte nicht“, kommentierte Schmitt diesen Satz und richtete damit eine Spitze gegen die rot-pinke Wiener Stadtregierung, die zwar gerne Einreisende aus Drittstaaten in ihren Krankenhäusern operiert oder pflegt, aber Gastpatienten aus Niederösterreich nicht. 

Mikl-Leitner prangerte Ungerechtigkeit an

Wie berichtet, empfindet das auch die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) als Ungerechtigkeit und meinte: 

Es kann nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht, nur weil sie Niederösterreicher sind.

Mikl-Leitner platzte endgültig der Kragen, als einem Mann aus dem Bezirk Mistelbach in Niederösterreich ein Operationstermin nach eineinhalb Jahren abgesagt wurde. Und zwar mit der Begründung, dass der Patient seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe.

Mohammad aus Syrien als Patient willkommen, Eva aus Purkersdorf nicht – Unzensuriert

Frankfurt/Main: Afrikanischer Vergewaltiger seiner minderjährigen Stiefschwester am Flughafen festgenommen

Aufgrund eines Fahndungshinweises haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main einen 26-jährigen Niederländer festgenommen. Ihm wird vorgeworfen im Jahr 2020 seine 13-jährige Stiefschwester mehrfach vergewaltigt zu haben.

Der in Somalia geborene Mann wurde deswegen vom Vereinigten Königreich seit Dezember 2023 per internationalem Haftbefehl gesucht.

Der mittlerweile in Großbritannien wohnhafte Mann konnte durch Beamte der Bundespolizei direkt am Luftfahrzeug aus Addis Abeba / Äthiopien festgenommen und im Anschluss dem zuständigen Haftrichter in Frankfurt am Main überstellt werden.

BPOLD FRA: Vorwurf der Vergewaltigung der minderjährigen Stiefschwester – … | Presseportal

Mainz: Nordafrikaner attackiert Polizisten und beleidigt eine eingesetzte Polizistin auf sexueller Grundlage

Am 13. Januar 2026 meldete ein Triebfahrzeugführer gegen 12:30 Uhr der Bundespolizei einen nicht ansprechbaren Mann, der in einem Zug im Hauptbahnhof Mainz säße. Der Mann zeigte auch keine Reaktion auf die Ansprache der Streifenbeamten. Erst durch Wachrütteln an der Schulter konnte er geweckt werden, auf die Frage nach seinem Gesundheitszustand reagierte er jedoch nicht, sondern beschwerte sich über das Wecken. Die Bundespolizisten erklärten ihm, dass der Zug in die Abstellung gefahren werde und er diesen verlassen müsse. Da der 35-jährige Algerier keine Anstalten machte, den Zug zu verlassen, wurde ihm die zwangsweise Durchsetzung der Maßnahme angedroht. Zunächst begab er sich freiwillig in Richtung der Tür, blockierte diese aber anschließend, sodass er von den Beamten aus dem Zug geführt werden musste. Im weiteren Verlauf zeigte der Mann aggressives Verhalten, weshalb ihm ein Platzverweis für den gesamten Bahnhof Mainz ausgesprochen wurde. Währenddessen beleidigte er eine eingesetzte Polizistin auf sexueller Grundlage und weigerte sich weiterhin den Bahnhof zu verlassen. Der 35-Jährige wurde daraufhin zwangsweise aus dem Bahnhofsbereich gebracht. Hierbei schlug er gegen die Hand eines Polizisten und hielt sich am Treppengeländer fest, um die Maßnahme zu verhindern, weshalb er zu Boden gebracht und gefesselt wurde. Die im Bundespolizeirevier Mainz freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,07 Promille. Zudem verlief der Drogenschnelltest positiv auf Kokain. Gegen den Algerier wurden Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs sowie Widerstands auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung eingeleitet.

BPOL-KL: Widerstand und Beleidigung nach Polizeieinsatz im Zug | Presseportal

Düsseldorf: Afghane und Marokkaner bedrohen Zugbegleiter mit Schusswaffe –  Zug wurde evakuiert – Panikattacken unter den Bahnreisenden

Die Bundespolizei hat am 13.01.2026 um 15.00 Uhr am S-Bahnhaltepunkt Düsseldorf-Volksgarten zwei männliche Personen (16, 20) vorläufig festgenommen, die zuvor einen Zugbegleiter in einer S-Bahn der Linie S6 verbal attackierten und am Haltepunkt Düsseldorf-Garath mit einer Schusswaffe bedrohten.

Nach bisherigen Erkenntnissen meldete das Polizeipräsidium Düsseldorf der Bundespolizei fernmündlich eine Bedrohungslage in einer S-Bahn. Die tatverdächtigen Personen, ein 16-jähriger Marokkaner und ein 20-jähriger Afghane (waffenführende Person), hatten nach dem Vorfall den Zug und dann den Tatort verlassen.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung der Bundespolizei wurden die Tatverdächtigen kurze Zeit später unter Mithilfe eines weiteren Zugbegleiters am S-Bahn Haltepunkt Düsseldorf-Benrath wiedererkannt. Dieser hatte die Tat zuvor beobachten können und umgehend die Bundespolizei informiert.

Die beiden Tatverdächtigen stiegen erneut in eine S-Bahn und fuhren in Richtung Düsseldorf-Volksgarten. Auf Anordnung der Bundespolizei wurde der Zug kurz vor dem Haltepunkt angehalten. Beamtinnen und Beamte der Landespolizei NRW sperrten den Bereich ab. Einsatzkräfte der Bundespolizei griffen unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen – schwere Schutzausstattung / einsatzbereite Schusswaffen – zu.

Die beiden Tatverdächtigen konnten im hinteren Bereich des Zuges festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Eine im Zug aufgefundene Waffe stellte sich als Schreckschusswaffe heraus und wurde sichergestellt.

Der Zug wurde evakuiert. Reisende wurden seitens der Bundes- und Landespolizei sowie den hinzukommenden Rettungskräften betreut. Eine Person erlitt im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz eine Panikattacke und musste medizinisch versorgt werden.

Die Tatverdächtigen wurden zur weiteren Sachbearbeitung in das Bundespolizeirevier Düsseldorf am Düsseldorfer Hauptbahnhof gebracht. Die Identitäten wurden zweifelsfrei festgestellt, weitere Durchsuchungen verliefen negativ. Gegen die Personen wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung eingeleitet.

Beide Tatverdächtigen waren bislang noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Abschluss der Maßnahmen und nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten des 16-jährigen Tatverdächtigen wurden beide Personen getrennt voneinander entlassen.

Die Bundespolizei bedankt sich bei den beteiligten Einsatzkräften sowie bei den Reisenden für ihr umsichtiges Verhalten.

BPOL NRW: Bundespolizei stoppt S-Bahn nach Bedrohung mit Schusswaffe – zwei … | Presseportal

Neue EU-Schikanen: Barzahlen ab 2027 deutlich eingeschränkt

Die Zahlung mit Bargeld gehört für die meisten Europäer zum Alltag – doch auch hier mischt sich die EU ein und will Barzahlungen in Zukunft weiter begrenzen.
Foto: analogicus / pixabay.com

Bargeld gehört in den meisten europäischen Ländern weiterhin zum Alltag. Viele bezahlen lieber bar – aus Gewohnheit, aus praktischen Gründen oder weil sie keine Spuren hinterlassen wollen. Doch genau diese Anonymität will die Europäische Union künftig stärker begrenzen.

Angeblicher Kampf gegen Geldwäsche

Ab 2027 dürfen Barzahlungen in der EU 10.000 Euro nicht mehr überschreiten. Darauf haben sich EU-Parlament, Rat und die Mitgliedstaaten geeinigt. Offiziell geht es um die Eindämmung von Geldwäsche und illegalen Finanzflüssen. Große Bargeldsummen sollen künftig nicht mehr unkontrolliert den Besitzer wechseln können. Den einzelnen Staaten bleibt dabei Spielraum: Sie dürfen strengere nationale Grenzen einführen, wenn sie das für notwendig halten.

Identitätsüberprüfungen bei Barzahlungen

Die neuen Vorschriften treffen vor allem Anschaffungen und Branchen, in denen häufig höhere Bargeldbeträge im Spiel sind. Wer künftig gelegentlich zwischen 3.000 und 10.000 Euro bar bezahlt, muss damit rechnen, dass seine Identität überprüft wird. Besonders aufmerksam beobachten die Behörden den Handel mit Luxusgütern, etwa Schmuck, hochpreisigen Fahrzeugen, Flugzeugen oder Schiffen, ebenso wie Geschäfte mit Kryptowerten.

Privatverkäufe nicht betroffen

Nicht betroffen sind rein private Verkäufe. Ein Autokauf zwischen zwei Privatpersonen kann weiterhin bar abgewickelt werden – auch über der 10.000-Euro-Grenze, solange kein Unternehmen beteiligt ist. Wie streng Verstöße geahndet werden, ist noch offen. Konkrete Strafrahmen wurden bislang nicht festgelegt. Fest steht allerdings, dass Bargeldbewegungen künftig intensiver überwacht werden sollen und auffällige Zahlungen zusätzliche Prüfungen auslösen.

Profifußball unter Beobachtung

Auch der Profifußball gerät ins Visier. Die EU stuft den Sektor wegen internationaler Investoren und hoher Geldsummen als risikobehaftet ein. Ab 2029 sollen deshalb auch für Profiklubs strengere Geldwäschevorschriften gelten.

Neue EU-Schikanen: Barzahlen ab 2027 deutlich eingeschränkt – Unzensuriert