Merz hat alle Versprechen gebrochen. Er ist ein Hybrid aus Merkel und Scholz. Gerald Grosz im Gespräch mit AfD-Chef Tino Chrupalla.
Month: December 2025
AfD jetzt schon 3 Prozent vor CDU/CSU

Schweizer Mann wegen kritischen Facebook-Kommentars zur Trans-Ideologie inhaftiert

Ein Mann aus der Schweiz wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er einen Kommentar auf Facebook veröffentlicht hat, der angeblich trans Personen herabwürdigte.
Am 2. Dezember begann Emanuel Brünisholz, ein Musikinstrumentenbauer aus Burgdorf im Kanton Bern, eine zehntägige Haftstrafe in einem Schweizer Gefängnis, nachdem er sich geweigert hatte, eine Geldstrafe für seine Online-Äußerungen zu zahlen.
Brünisholz-Anhänger sagten, er sei ein Märtyrer für die Meinungsfreiheit.
Andrea Seaman, Leiterin der NGO Bündnis Redefreiheit (Allianz für Meinungsfreiheit), sagte: “Ein Mann kommt ins Gefängnis, wenn er die Wahrheit sagt. Das Gesetz, das die Freiheit schützen soll, wurde hier genutzt, um sie zu untergraben.
“Wenn die Schweizer nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der Gerichte intellektuelle Konformität mit der Trans-Ideologie durchsetzen, muss dieser Fall ein Weckruf sein. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich gegen diesen unwissenschaftlichen, freiheitsfeindlichen Unsinn erhebt.”
Im Dezember 2022 hatte Brünisholz unter einem Facebook-Beitrag eines konservativen Schweizer Abgeordneten kommentiert: “Wenn sie 200 Jahre später LGBTQI-Personen ausgraben, werden sie nur noch männliche oder weibliche Skelette finden. Alles andere ist eine psychische Erkrankung, die durch Schulcurricula verursacht wird.”
Acht Monate später wurde Brünisholz von der Schweizer Polizei verhört. Im September 2023 eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn.
Die Anklageschrift lautete: “Durch das Posten eines Kommentars auf Facebook haben die Angeklagten LGBT(Q)I-Personen öffentlich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in einer Weise herabgesetzt, die die Menschenwürde verletzte.”
Brünisholz wurde zu einer Strafe von 540 € und einer zusätzlichen Strafe von 2.700 € zur Bewährung verurteilt. Er musste außerdem Gerichtskosten in Höhe von 860 € zahlen.
Er legte gegen das Urteil Berufung ein, wurde jedoch abgelehnt. Da er sich weigerte, die Geldstrafe zu zahlen, wurde er zu einer Ersatzstrafe von zehn Tagen Gefängnis verurteilt.
Der Fall Brünisholz hat in der Schweiz, auch in juristischen Kreisen, für Aufsehen gesorgt.
Wie die Schweizer Zeitung NZZ heute berichtet, schützen die Antirassismus-Vorschriften des Landes – auf die das Gericht beruft – die sexuelle Orientierung einer Person (schwul, lesbisch, bisexuell), aber nicht ihre sexuelle Identität, also ob sie sich als Mann, Frau oder etwas anderes fühlte.
Brünisholz’ Kommentar richtete sich gegen die sexuelle Identität. Dennoch beschloss das Schweizer Justizsystem, sie zu kriminalisieren.
NZZ-Autor Rico Bandle erklärte: “Auch die Meinungsfreiheit steht in der Schweiz unter Druck.”
Swiss man jailed for Facebook comment criticising trans ideology – Brussels Signal
Dortmund: Afrikanischer Exhibitionist sticht Polizisten ins Auge
Am 3. Dezember waren anlässlich des Fußballspiels von Borussia Dortmund und Bayer 04 Leverkusen verstärkt Einsatzkräfte der Bundespolizei im Einsatz. Zum Einsatzende musste gegen einen Mann, der keine Reiseabsichten hatte, ein Platzverweis durchgesetzt werden. Nach massivem Widerstand griff er die Einsatzkräfte an.
Gegen 00:30 Uhr forderten die Einsatzkräfte den 27-Jährigen erstmals auf, den Bahnhof zu verlassen. Der guineische Staatsbürger stand mit heruntergelassener Hose in der Haupthalle des Dortmunder Hauptbahnhofs. Bereits hier mussten die Polizisten ihn aus dem Bahnhof führen. Der Aggressor zeigte sich damit nicht einverstanden und versuchte, die Bahnhofshalle erneut zu betreten. Es erfolgte die Mitnahme zur Dienststelle und die zwangsweise Durchsetzung des zuvor erteilten Platzverweises. Da der Mann sich massiv wehrte, mussten ihn die Einsatzkräfte zur Wache tragen. In den Diensträumen konnte seine Identität zweifelsfrei festgestellt werden. Er wurde belehrt, äußerte sich aber nicht weiter zu den Vorwürfen. Aufgrund des Auffindens einer Insulinspritze war die Hinzuziehung eines Rettungswagens erforderlich. Eine medizinische Untersuchung war ebenfalls nur unter Anwendung von Zwang möglich. Die Sanitäter erachteten eine Behandlung im Krankenhaus als notwendig, sodass der 27-Jährige unter Begleitung der Bundespolizei mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Im Krankenhaus lehnte der Aggressor eine Behandlung vehement ab, sodass ihn die Einsatzkräfte entließen. Zunächst entfernte sich der der Polizei bekannte, kehrte dann jedoch zurück, griff einen der Uniformierten unvermittelt an und stach ihm mit dem Finger ins Auge. Der Aggressor wurde zu Boden gebracht und fixiert. Es folgte die erneute Zuführung zur Wache, um eine Gewahrsam durchzuführen. Der hinzugerufene Polizeiarzt verneinte nach einer Untersuchung die Gewahrsamsfähigkeit des Tatverdächtigen. Es gelang dem Mediziner jedoch, den Mann zu beruhigen, sodass dieser in den frühen Morgenstunden seinen Weg fortsetzte und dem erteilten Platzverweis nachkam. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein. Zudem wurde ein Verfahren wegen Widerstandes gegen und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
BPOL NRW: Mann sticht Polizisten mit dem Finger ins Auge – Bundespolizei ermittelt | Presseportal
Wien: 15-jährige Islamistin droht Polizei mit Bombe – es sei “erlaubt, Ungläubige zu bestehlen”
Eine junge Syrerin ist am Donnerstag am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden, weil sie der Wiener Polizei mit einem Bombenanschlag gedroht hatte.
Die damals 15-Jährige war bei einem Ladendiebstahl in der Lugner City erwischt und zur Einvernahme auf eine Polizeistation gebracht worden. Sie wurde nun wegen gefährlicher Drohung schuldig erkannt und bei einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten rechtskräftig zu zwei Monaten bedingt verurteilt. Der Vorfall selbst ereignete sich am 29. November 2024.
Bei ihrer polizeilichen Befragung hatte die junge Muslima die Beamten zunächst irritiert, indem sie erklärte, es sei “erlaubt, Kuffar (Ungläubigen, Anm.) zu bestehlen”. Ein Polizist wies sie darauf auf die österreichische Rechtsordnung hin, worauf sie entgegnete, sie wolle “nicht in einem Raum mit Kuffar sein”. In weiterer Folge kam es dann zur Aussage, sie werde einem Beamten eine “Bombe ins Gesicht werfen”. Außerdem habe sie ein Messer dabei. “Die Bombe wird euch alle vernichten”, sagte die 15-Jährige, “ich werde mit dieser Polizeistation beginnen.”
Bei der anschließenden Durchsuchung wurde zwar kein Messer gefunden. Im Rucksack der jungen Syrerin stieß man allerdings auf zwei gerahmte Bilder mit IS-Flaggen.
Weiterlesen:
15-jährige IS-Sympathisantin droht Polizei mit Bombe | Exxpress
Spott und Häme für den Verfassungsschutz: Miserable schauspielerische Leistung eines “Maulwurfs” in Gießen

Der Verfassungsschutz hatte offensichtlich versucht, einen Maulwurf (Alexander Eichwald, SPD-nah) bei der Gründungsveranstaltung der Generation Deutschland in Gießen einzuschleusen. Eichwald sollte mit seiner Rede offenbar “Beweise” für die immer wieder propagierte angebliche Demokratiefeindlichkeit der Jugendorganisation der AfD liefern.
Pleiten, Pech und Pannen bei Rede von Eichwald
Besagter “Kandidat” mit Namen Alexander Eichwald, hielt ebendort eine Bewerbungsrede, die offenbar als “False Flag” Operation des Verfassungsschutzes dienen sollte, um endlich “Beweismaterial” in die Hände zu bekommen. Klar ist jedenfalls, dass mit Herrn Eichwald und seiner, gelinde gesagt völlig jenseitigen Bewerbungsrede der AfD Schaden zugefügt werden sollte um scheinbar endlich Material in der “Verbotsdiskussion” in die Hände zu bekommen, wie auch anonymousnews berichtet hatte.
Bürgerkriegsähnliche Zustände in Gießen, dummes Geschwätz auf der Bühne des Eichwalds
Vor den Toren, in Gießens Straßen tobte der gewaltbereite linke Antifa-Mob, während der völlig durchgeknallte Auftritt, als solcher sofort durchschaubar, in der Halle für Aufruhr sorgte. Der angeblich 30-jähriger Vorstandskandidat, der sich Alexander Eichwald nannte, hielt eine an irrwitziger Überzeichnung und inszenierter Theatralik kaum zu überbietende Bewerbungsrede, die für Fassungslosigkeit, Spott und Gelächter sorgte. Mit rollendem “R”, Klaus-Kinski-ähnlichen Augen und fuchtelnden Fingern dozierte er von “Volksgenossen” und “Volkskörper”.
Erbärmliche schauspielerische Leistung eines Verfassungsschtuz-Maulwurfs
Rasch kam jedoch der Verdacht auf, dass es sich hier nur um ein eingeschleustes U-Boot handeln könnte. aus dem Saal erfolgten, Bild zu Folge, skeptische Rufe, etwa, “Sagen Sie mal, sind Sie ein V-Mann!?” Manch Einer fühlte sich an eine Mischung aus Dr. Emmett Brown aus “Zurück in die Zukunft” und dem Künstler Eugen Rümpel erinnert, ein Mix aus Ernst und völliger Absurdität, der allerdings aufgrund seiner maßlosen Überzeichnung gnadenlos durchfiel.
Rede wurde abgebrochen
Nach seiner, durch den Vorstand wegen Zeit-Überschreitung abgebrochenen, Rede auf seine Aussprache und Akzent angesprochen, behauptete Eichwald, er sei Russlanddeutscher und im Alter von neun Jahren nach Deutschland gekommen. Als Delegierter entsandt wurde er angeblich vom Herforder AfD-Verband, wobei er erst vor wenigen Monaten in die Partei eingetreten war. Die Bild war es, die nun Eichwalds Vergangenheit enthüllte.
Erfolglosigkeit pflastert seinen Weg
Unter dem Pseudonym Alex Oak hatte er jahrelang als erfolgloser Künstler und Musiker im Netz agitiert. Seine Konten bei Amazon, Spotify und X sind zwar gelöscht, doch noch finden sich Screenshots und archivierte Berichte zu bizarren Performances, die er absolviert hatte.
Als er von Parteikollegen in Gießen mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, stammelte Eichwald,er sei nicht Alex Oak. Darauf, dass es sich hier in Wahrheit eher um einen linken Spinner handelt, der entweder aus vorsätzlicher Parteischädigungsabsicht oder aus Profilneurose in Gießen auftrat, weisen auch Belege im Netz hin, wonach Eichwald/“Oak” 2019 als Praktikant bei der Gleichstellungsstelle in Herford tätig gewesen war.
Spott und Häme für Eichwald und den Verfassungsschutz
Peinlicher und schlechter als dieser Auftritt hätte der Versuch des Verfassungsschutz kaum sein können, die AfD respektive ihre Jugendorganisation zu unterwandern und sie zu diskreditieren. In den sozialen Medien, aber selbst auch in konventionellen Medien, spotten die Kommentatoren sowohl über den Auftritt Eichwalds wie auch den Verfassungsschutz. Es sei ein “Armutszeugnis”, wenn sich angeblich mit der Sicherheit des Staates beauftragte Behörden sich solcher Kretins bedienen müssen, um irgendwie “Erfolge” in ihren Tätigkeiten vorweisen zu können.
Miserable schauspielerische Leistung eines “Maulwurfs” in Gießen | FREIE WELT
Hinterlistige Parteiverbotspläne gegen die AfD

Bei ihren finsteren Plänen, die Opposition auszuschalten, fahren die Genossen aus dem Altparteien-Kartell derzeit mehrgleisig. In Berlin und in Nieder-Olm werden derzeit zwei verschiedene Strategien ausprobiert.
Demokratiefeindliche Anträge gegen AfD
Blicken wir zunächst nach Berlin. Hier stehen derzeit zwei Anträge für ein Verbot der Alternative für Deutschland am Plan. Wie die Welt berichtete, haben die Grünen und die Linken angeblich SPD und CDU “unter Druck” gesetzt, indem sie einen “Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren” einbrachten. Schwarz-Rot brachte daraufhin einen eigenen Antrag ein, in dem die AfD zwar nicht namentlich genannt, aber gemeint ist.
Laut der Welt steht in dem Antrag: “Das Abgeordnetenhaus von Berlin bekennt sich zu einer wehrhaften Demokratie. Dies beinhaltet, gegen extremistische, verfassungsfeindliche Vereinigungen und Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, vorzugehen”. Das soll in einer Art “Ultima Ratio bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen sowohl den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung als auch ein Verbotsverfahren von Parteien bedeuten”.
Was ist “demokratisch”?
Das Problem ist: Wer entscheidet, was demokratisch und was verfassungsfeindlich ist? Die Altparteien? Besagte Altparteien haben sich, was Demokratie, Menschenrechte und die Sicherheit Deutschlands betrifft, nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Während linke Minister gegen geltendes Recht machen können, was sie wollen, gibt inzwischen sogar Kanada Reisewarnungen für die BRD aus.
Man könnte hier leicht noch weitere Beispiele für das Versagen der Altparteien anführen, aber hier soll es vor allem um die AfD gehen und wie die Blockparteien ihre Wahl verhindern wollen. Da sie nicht in der Lage sind kompetente Politik zu machen, wollen sie halt einfach die Opposition verbieten.
AfDler von Bürgermeisterwahl ausgeschlossen
Und wo man die Partei noch nicht verbieten kann, verbietet man einfach den Kandidaten der AfD, an Wahlen teilzunehmen. So in der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen, über die Apollo News berichtet. Dort “dürfen Bewerber, die Mitglied der AfD sind, nicht zur Bürgermeisterwahl antreten. Der Fall erinnert ein wenig an die Causa Joachim Paul in Ludwigshafen
Als faule Ausrede dafür dient anscheinend “eine Erklärung zur ‘gesteigerten Pflicht zur Verfassungstreue’, die Kandidaten unterschreiben müssen”. In dieser fragwürdigen Erklärung wird “ausgeschlossen, dass Bewerber in den vergangenen fünf Jahren einer Organisation angehörten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist”. Dabei wird “auf eine vom rheinland-pfälzischen Innenministerium veröffentlichte ‘Liste extremistischer Organisationen’ Bezug genommen. In besagter Liste wird die AfD neben Terrororganisationen wie Al-Qaida oder der Hamas aufgelistet. Bezüglich der Hamas und von wem sie Entwicklungshilfe erhält, sei auf den Focus und die Jüdische Allgemeine verwiesen.
AfD kämpft tapfer weiter
Fakt ist jedenfalls, dass es eine bodenlose Frechheit ist, die AfD in einem Atemzug mit Hamas und Al-Qaida zu nennen. Die AfD hat niemanden umgebracht, begeht keine Terroranschläge; sie stellt lediglich die Politik der Altparteien in Frage. Etwas, das die Regierenden anscheinend mehr fürchten als islamistischen Terror. Sie fürchten um ihre gut betuchten Pöstchen, die von islamistischen Terroristen noch nicht in Frage gestellt werden.
Für die AfD in Nieder-Olm kommt der hinterhältige Schachzug mit der verpflichtenden Erklärung “einem Parteiverbot gleich”. Trotzdem plant AfD-Kandidat Roberto Kiefer, bei der Wahl am 22. März anzutreten. Der 57-Jährige kündigte laut Apollo News an, seine Wählbarkeit dennoch bei der Kreisverwaltung zu beantragen. Nach eigenen Angaben hat er Bundespolitiker über die verpflichtende Erklärung und die darin enthaltene Liste informiert. Die AfD gibt also nicht auf.
Hinterlistige Parteiverbotspläne gegen die AfD – Unzensuriert
Sachsen plant Berufsverbot für Rechte: CDU will Neudefinition politischer Eignung für Juristen

Künftig will Sachsen konsequenter verhindern, dass Personen, die als „Extremisten“ gelten, in der Justiz tätig werden. Dafür soll die Rechtslage grundsätzlich überprüft werden. Nach der Kabinettssitzung kündigte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist es, zu klären, ob die bisherige sächsische Rechtsauffassung, die auf einem Urteil des eigenen Verfassungsgerichtshofes beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Anlass ist ein vielbeachteter Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im Zusammenhang mit John Hoewer. Das Gericht hat den Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, den Mann aus der rechten Szene zur weiteren juristischen Ausbildung zuzulassen. Er hat bereits das erste Staatsexamen absolviert und darf demnach am Rechtsreferendariat teilnehmen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Bewerber zuvor mehrfach abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dessen langjährigem Engagement in der rechten Szene, unter anderem in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und der patriotischen Bürgerinitiative „Ein Prozent“.
Das OVG stellte jedoch klar, dass es an die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden sei. Demnach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen. Nur wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, darf der Staat ihn zurückweisen. Da dem Mann kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, sei seine Beschwerde begründet.
Laut Ministerin Geiert wurde bereits eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingereicht. „Die Anhörungsrüge ist ein wichtiger Baustein, um danach eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“ Geiert möchte erreichen, dass das Oberlandesgericht den Referendar nicht zulassen muss und die Entscheidung des OVG überprüft wird. Parallel dazu soll eine abstrakte Normenkontrolle eingeleitet werden, wie die Zeit berichtet. Die CDU-Politikerin verweist auf Thüringen. Dort hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass „Extremisten“ grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Diese strengere Linie soll nun auch in Sachsen möglich werden.
Die AfD reagierte heftig auf die Pläne des Justizministeriums. In einer Mitteilung heißt es, die Regierung bereite „Berufsverbote“ vor, von einem „Angriff auf Grundrechte“ ist die Rede. Der Justizministerin Geiert wirft die Partei vor, eine politische Überprüfung für die Juristenausbildung einzuführen. Auch wer sich nicht strafbar gemacht habe, müsse künftig mit einem Ausschluss rechnen. Hintergrund der Kritik ist, dass der betroffene Referendar zuvor für AfD-Abgeordnete gearbeitet hatte.
„Die Juristenausbildung ist nicht nur für Richter, Staatsanwälte und die Verwaltung gedacht. Jeder Anwalt muss sie durchlaufen. CDU-Ministerin Geiert bereitet also Berufsverbote auf Basis von Gesinnungsprüfungen vor“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Volker Dringenberg, zu den Plänen. „Wir sehen darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz“. Die Berufsfreiheit gehöre zu den Grundrechten, erklärt der AfD-Abgeordnete. „Daran wollen wir nicht nur Frau Geiert erinnern, sondern auch ihren Kollegen Armin Schuster (CDU), der einen Gesinnungs-TÜV für Polizisten einführte“. Wenn das so weitergehe, dann seien in Kürze auch angehende Lehrer und Ärzte betroffen, warnt Dringenberg.
Sachsen plant Berufsverbot für Rechte: CDU will Neudefinition politischer Eignung für Juristen
Ein halbnackter Mann, bewaffnet mit einer Armbrust und „Allah Akbar” rufend, wurde mitten auf der Straße im französischen La Rochelle festgenommen (Video)
Der Mann schien in einem Rauschzustand zu sein. Wie CNEWS aus Polizeikreisen erfahren hat, haben Polizeibeamte am Mittwoch, dem 3. Dezember, gegen 8:30 Uhr einen 38-jährigen Mann in der Rue de la Cloche in La Rochelle (Charente-Maritime) festgenommen, was eine Meldung von Sud-Ouest bestätigt.
La Rochelle (17) : errant à moitié nu avec une arbalète, il hurle « Allahou Akbar » en pleine rue pic.twitter.com/8oG1rq3rEU
— Fdesouche.com est une revue de presse (@F_Desouche) December 5, 2025
Der Mann war nur mit einem um die Hüften gebundenen Handtuch bekleidet, mit einer Jagdarmbrust bewaffnet und rief „Allah Akbar”. Der 30-Jährige, der laut unseren Kollegen vor allem wegen Sachbeschädigungen polizeibekannt ist, wurde nach seiner Festnahme in Gewahrsam genommen.
Bad Kötzting: Tunesier nötigt Frauen im Nachtclub sexuell, greift Sicherheitskräfte mit zerbrochener Flasche an und randaliert dann in der Polizeistation

In der Nacht von Samstag auf Sonntag belästigte in 30-jähriger Deutsch-Tunesier in einer Diskothek in Bad Kötzting mehrfach eine Frau sexuell. Er berührte diese dabei u.a. wiederholt unsittlich. Als dies schließlich dem Sicherheitsdienst gemeldet wurde, wurde der Mann aus der Disco verwiesen. Hierbei kam es zu einer Auseinandersetzung, im Laufe welcher der Deutsch-Tunesier eine Flasche abschlug und damit auf die Sicherheitsleute losging. Diese konnten ihn schließlich überwältigen und die Polizei verständigen. Der deutlich alkoholisierte Mann wurde auf die Polizeiinspektion Bad Kötzting verbracht und randalierte hier erneut. Er versuchte Teile der Wache zusammenzutreten und zu beschädigen. Er wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und arrestiert.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg ordnente eine Blutentnahme an, welche noch in der Haftzelle von einem verständigtem Arzt durchgeführt wurde. Nachdem sich der Mann beruhigt hatte, wurde er am Sonntagvormittag wieder entlassen. Ihm erwartet nun eine Strafanzeige wegen mehrerer Delikte.
Polizei Bad Kötzting


