Was die Mehrheiten im Bundestag gebieten

Wikimedia Commons , Rainer Lück 1RL.de,  CC-BY-SA-3.0-DE

Zuletzt sollte im Juli d.J. im Bundestag die gesetzlich vorgeschriebene Nachwahl von drei Richtern zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgen. Um gewählt zu werden, muss jeder Kandidat eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten (316, absolute oder sogenannte: Kanzler-Mehrheit) auf sich vereinigen, § 6 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Da eine solche Mehrheit nicht für alle Kandidaten gesichert war, wurde der Wahltermin im Ganzen vertagt. Allerdings verfügt die Regierungskoalition auch weiterhin nicht über eine 2/3-Mehrheit (CDU/CSU 208, SPD 120 Abgeordnete), da diese erst mit 420 (von 630) Abgeordneten erreicht ist. Nicht einmal die absolute Mehrheit, über die die Koalition verfügt, war bei der Wahl der aufgebotenen Kandidatinnen gesichert. Die Kandidatin Brosius-Gersdorf hat inzwischen reagiert und den Verzicht auf ihre Kandidatur erklärt. Konsequenterweise wird zumindest derselbe Teil der CDU/CSU-Fraktion sich auch der Wahl der ebenfalls von der SPD aufgestellten Kandidatin Kaufhold verschließen, da sie, wie Brosius-Gersdorf, verfassungswidrige Positionen zu Art 1 und 2 GG (Menschenwürde und Lebensschutz) vertritt. Auch Kaufhold will nicht Recht sprechen, sondern das Recht verändern. Dies aber ist nicht die Aufgabe des BVerfG, sondern des Parlaments. Überdies hat sich auch Kaufhold schon dahin geäußert, einem AfD-Verbotsantrag entsprechen zu wollen, bevor er überhaupt gestellt ist. Würde sie gewählt und müsste dann – und sei es nur vertretungsweise – über einen solchen Antrag mitentscheiden, würde dies einen Befangenheitsantrag nach sich ziehen, den man kaum als unbegründet ansehen könnte. Auch schon deshalb ist Kaufhold für das Amt einer Richterin des BVerfG nicht geeignet und sollte als Kandidatin ebenfalls verzichten oder zurückgezogen werden.

Wie schon erwähnt, wird aller Voraussicht nach wieder ein nennenswerter Teil der CDU/CSU sich auch der Kandidatin Kaufhold schon aus Gründen ihrer Haltung zur Abtreibung versagen. Für eine erfolgreiche Nachwahl von Verfassungsrichtern müssen daher Absprachen unter den im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU und SPD, Abgeordnete wie vor, AfD 152, Grüne 85, Linke 64) getroffen werden. In Betracht kämen als 2/3-Koalitionen die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke (477 Abgeordnete) wie auch die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und Linke (424 Abgeordnete). Sollte die Brandmauer zu der Linken nicht mehr bestehen, was wegen ihrer Zustimmung zum zweiten Wahlgang der Bundeskanzlerwahl am 06.05.2025 noch am selben Tag angenommen werden kann, müsste die Brandmauer entweder nur zur AfD, ansonsten auch zur Linken aufgegeben werden. Eine 2/3 Koalition aus AfD, SPD, Grünen und Linken mit zusammen 421 Mandaten wäre theoretisch auch möglich, dürfte aber als unrealistisch ausscheiden. (Der einzige Abgeordnete des Südschleswigschen Wählerverbands -SSW- spielt in keiner Berechnung eine Rolle).

Auffällig war jedenfalls, wie nachhaltig die Linken mit ihren 64 Stimmen die Aufstellung und Wahl eines eigenen Kandidaten gefordert haben. Offenbar wissen sie, dass sie – so oder so – für eine 2/3-Mehrheit gebraucht werden. Dies dürfte der CDU/CSU zwar nicht gefallen. Will sie aber als größte Fraktion im Bundestag und als der politisch deutlich stärkere Koalitionspartner ihre politische Bedeutung zurückgewinnen und sich nicht länger von einem de-Facto-Bündnis mit SPD, Grünen und Linken lähmen oder bevormunden lassen, bleibt ihr nur das Aufgeben beider Brandmauern oder der in jedem Fall der noch bestehenden Brandmauer zur AfD, und zwar zügig. Nur dies würde der CDU/CSU die politische Handlungsfähigkeit zurückgeben können, um auch den gesetzgeberischen Auftrag zu erfüllen, nämlich die anstehenden Ergänzungswahlen zum BVerfG mit den gebotenen Mehrheiten durchzuführen. Der Preis hierfür wäre allerdings, entweder der SPD zwei Richterkandidaten (davon gegebenenfalls einen Sitz über die Grünen oder Linken) oder aber je einen Richtersitz den Linken wie auch der AfD im BVerfG zuzugestehen; gegebenenfalls bestünde aber auch die Chance, zwei Richterstellen selbst zu besetzen und nur einen der AfD zu überlassen, jeweils mit der Kanzlermehrheit aus CDU/CSU und AfD. Alle diese Lösungen entsprächen durchaus dem Wählerwillen unter Berücksichtigung der Fraktionsstärken des Bundestages und den notwendigen Mehrheiten zur erfolgreichen Nachbesetzung von Richtern des BVerfG. Dass die SPD nach einem Aufgeben der beiden oder jedenfalls der noch verbliebenen Brandmauer zur AfD die Regierungskoalition mit der CDU/CSU aufkündigen würde, mag wahrscheinlich sein, würde aber bedeuten, dass die CDU/CSU mit ihrem gewählten Kanzler als Minderheitsregierung von Fall zu Fall Mehrheiten für anstehende Gesetzgebungsverfahren suchen oder eine Koalition mit der AfD eingehen müsste. Das eine oder das andere sollte sie tun, bevor sie nach einer erneut vorgezogenen oder der nächsten regulären Bundestagswahl womöglich mit der AfD um den ersten Platz im Parlament ringen müsste. Nach guter Regierungsarbeit könnten auch Protestwähler zur CDU/CSU wie SPD zurückkehren.

Ganz gleich, ob es zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommen würde oder nicht: allein schon die endgültige Aufhebung beider oder jedenfalls der verbliebenen Brandmauer zur AfD würde einem politischen Erdbeben gleichkommen, wahrscheinlich auch Unruhe in der CDU/CSU hervorrufen. Es wäre dann aber die Aufgabe der Vorsitzenden der Unionsparteien, ihren Abgeordneten aufzuzeigen, was ein Verbleib in der Koalition mit der SPD bedeuten würde: immer wieder würde die SPD direkt oder indirekt mit der Aufkündigung der Koalition mit der CDU/CSU und vorgezogenen Neuwahlen drohen, was die Situation der CDU/CSU immer schwieriger machen würde, bis sie – womöglich – nicht mehr die, obwohl stärkste, aber eben nicht mehr die entscheidende Kraft im Bundestag wäre. Die Verantwortlichen in der Union müssen also handeln: das Aufgeben der beiden oder der noch bestehenden Brandmauer zur AfD scheint die letzte Möglichkeit für die CDU/CSU zu sein, den selbst geschaffenen politischen Einengungen zu entkommen und den Mehrheiten im Parlament Rechnung zu tragen und dabei nun – endlich – auch für eine zügige und dem Gesetz entsprechende Nachbesetzung des BVerfG zu sorgen.

Die Frage aber ist: würden die Linke und die AfD zu einer 2/3-Koalition mit der CDU/CSU oder andernfalls die AfD alleine zu einer Koalition (mit Kanzlermehrheit) mit der CDU/CSU bereit sein, um so auch nur die anstehende Nachwahl von Verfassungsrichtern durchzuführen? Die zuverlässige und zügige Erfüllung dieses bereits in Verzug geratenen Verfassungsauftrags wird sich in der Wahl des nächsten Bundestages niederschlagen. Daran sollten nicht nur die CDU/CSU, sondern alle im Bundestag vertretenen Parteien denken. Für die CDU/CSU könnte dies allerdings zu einer existentiellen Frage werden.

Was die Mehrheiten im Bundestag gebieten – Vera Lengsfeld

Frechheit siegt ! Muslimischer Abgeordneter des schwedischen Parlaments mit Verbindungen zu radikalen islamistischen Gruppen fordert mehr Zuwanderung um den Sozialstaat zu retten

Jamal El-Haj in 2021 (cropped)
By Agj1998 – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=120183819

Um Renten und Sozialleistungen zu sichern, muss Schweden die Einwanderung erhöhen – und nicht stoppen. Das ist die Botschaft von Jamal El-Haj (Foto), einem ehemaligen Sozialdemokraten, der nun als unabhängiger Abgeordneter tätig ist und unter Druck aus seiner Partei ausgetreten ist, weil er anrüchige Verbindungen zur Terrororganisation Hamas hatte.

Mit Blick auf Kanada und Australien schreibt er in einem Gastbeitrag: „Hätten wir uns an deren Entwicklung orientiert, hätten wir heute zwischen 20 und 26 Millionen Einwohner – mit einer stärkeren Steuerbasis und mehr Menschen in Beschäftigung.“ Schweden hat derzeit rund 10 Millionen Einwohner.

El-Haj macht die Schwedendemokraten (SD) dafür verantwortlich, dass sie Maßnahmen blockieren, die den „tatsächlichen Bedürfnissen“ des Landes entsprechen würden, und wirft seiner ehemaligen Partei (S) vor, aus Angst vor Stimmenverlusten „ihre Rhetorik anzupassen“.

Jessica Stegrud von den SD wies darauf hin, dass die Einwohnerzahl nicht über die Qualität eines Sozialstaates entscheidet. Wenn das der Fall wäre, hätte Nigeria mit 230 Millionen Einwohnern ein besseres Sozialsystem als Luxemburg mit weniger als einer Million Einwohnern. „Die Entwicklung in Schweden zeigt deutlich, wie die Migration in der Praxis das Sozialsystem verschlechtert hat“, sagte Stegrud und fügte hinzu:

Die tatsächliche Einwanderung der letzten 30 Jahre hat die Arbeitslosigkeit erhöht, den Anteil der Menschen, die von Sozialhilfe leben, gesteigert und das Gesundheitswesen sowie praktisch den gesamten Sozialbereich belastet. Darüber hinaus hat sie zu einer Zunahme schwerer Straftaten wie Schießereien und Vergewaltigungen beigetragen.

El-Haj, der nach seinem Austritt aus der Sozialdemokratischen Partei erfolglos von der muslimischen Partei Nyans umworben wurde, hat eine neue Partei gegründet – die Unity Party –, die größtenteils mit Unterstützung muslimischer Geistlicher ins Leben gerufen wurde. Dies hat zu Befürchtungen geführt, dass die Partei trotz El-Hajs gegenteiliger Beteuerungen zu einer Plattform für islamistischen Einfluss werden könnte – eine Sorge, die durch seine frühere Zusammenarbeit mit als terroristisch eingestuften Akteuren noch verstärkt wird.

Swedish MP: We Need More Immigration To Save the Welfare State ━ The European Conservative

Bereits fünf Prozent aller Syrer leben bei uns

Voller Freude haben die Syrer den Sturz der Assad-Regierung gefeiert, aber zurückgekehrt ist kaum einer von ihnen.
Foto: Z.V.g.

Nach dem Machtwechsel in Damaskus haben Politiker, Mainstream-Medien und in der Bundesrepublik Deutschland lebende Syrer den Sturz der Assad-Regierung begrüßt.

Naivität als Zeichen deutscher Außenpolitik

Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete das Ende von Assads Regierung als „gute Nachricht“. Ex-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sprach von einer großen Erleichterung für die Menschen in Syrien.

Offenbar kamen die Syrer vom Regen in die Traufe – oder haben unabhängig von der Regierung des Landes vor, nach Deutschland zu gehen.

Versprochene Rückkehr findet nicht statt

Denn die große Rückkehrwelle, die viele Politiker angekündigt hatten, ist bisher ausgeblieben.

Laut Zahlen des Bundesinnenministeriums haben bis Ende August dieses Jahres lediglich knapp 1.900 Menschen syrischer Herkunft die geförderte Rückreise in ihre Heimat angetreten. Damit bleibt die Zahl der Rückkehrer gering, gemessen an fast einer Million Syrer, die im Ausländerzentralregister verzeichnet sind.

Statistischer Rückgang durch Einbürgerungen

Gleichzeitig wächst die Gruppe der Eingebürgerten rasant. Bereits 2023 erhielten über 75.000 Syrer einen deutschen Pass, im Jahr darauf stieg die Zahl auf mehr als 83.000. Damit liegt die Einbürgerungsquote deutlich höher als bei anderen großen Einwanderergruppen.

Die Einbürgerung ist derzeit ein weitaus bedeutenderer Faktor für den Rückgang der offiziellen Registrierungen als die Rückkehrprogramme.

Fünf Prozent aller Syrer leben in Deutschland

2024 hatte mehr als ein Drittel aller Schutzsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland einen syrische Pass, nämlich rund 77.000. An zweiter und dritter Stelle lagen Afghanistan und die Türkei. Etwa fünf Prozent der syrischen Vorkriegsbevölkerung lebt heute in Deutschland.

Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen außerdem, dass für viele Schutzsuchende die deutsche Staatsangehörigkeit das wichtigste Ziel bleibt. Sie bietet dauerhafte Versorgung – auf Kosten der Deutschen.

Der große Schwindel: Knapp 1.900 Syrer zurück, aber 17.650 neue Asylanträge – Unzensuriert

Frankreich: Das Kreuz am Boulevard de la Madeleine in Nizza wurde in der Nacht herausgerissen: „Antichristliche Tat oder geschmackloser Scherz?“

Das Kreuz wurde etwas weiter entfernt auf dem Boulevard entsorgt. DR.

Antichristlicher Akt oder geschmackloser Scherz? Das schmiedeeiserne Kreuz, das den oberen Teil des Boulevard de la Madeleine in Nizza schmückt, wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag entfernt. Für den Bürgermeister von Nizza, Christian Estrosi, handelt es sich um einen „unerträglichen antireligiösen Akt”.

Das Kreuz an seinem Standort, im April 2019. DR.

„Ich habe mit dem Pfarrer der Gemeinde gesprochen, er ist empört”, versichert Jean-Christophe. Der Mann aus Nizza hat den Vandalismus entdeckt, der offenbar in der Nacht vom Samstag, 6. September, auf Sonntag, 7. September, begangen wurde.

Das christliche Kreuz, das seit Jahren den Boulevard de la Madeleine schmückt, wurde „abgerissen … und in den Müll geworfen“, empört sich Jean-Christophe. Oder zumindest auf einem Stück Bürgersteig entsorgt, „das normalerweise als wilde Müllhalde für diejenigen dient, die ihren Sperrmüll loswerden wollen“. Der Einwohner von Nizza, der jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit an diesem Kreuz vorbeikommt, sieht darin einen antichristlichen Akt. Für ihn kann es sich nicht um einen Unfall handeln. „Dieses sehr schwere schmiedeeiserne Kreuz war auf einem Sockel in einem Meter Höhe befestigt“, erklärt er. „Es mussten mehrere Personen anpacken, um es herauszureißen.“

Nice Matin

Türkischunterricht an Volksschule empört Eltern

Ob Türkischunterricht wirklich zur besseren Integration der Volksschüler beiträgt, ist mehr als fraglich.
Foto: KI-generiertes Bild: ChatGPT

Eine Volksschule im südlichen Niederösterreich bietet ab sofort muttersprachlichen Unterricht in Türkisch an. Laut einem Schreiben der Schule an die Eltern haben Kinder die Möglichkeit, ihre “Erstsprache” beziehungsweise “Familiensprache” (der neumodischen Bezeichnung für “Muttersprache”) zu erlernen.

Statt Deutsch wird Türkisch gelernt

Aufgedeckt hatte das Ganze die FPÖ, die auf Facebook das Schreiben veröffentlichte. Dort heißt es:

Liebe Eltern! Ihr Kind hat in der Schule die Möglichkeit, seine Erstsprache bzw. Familiensprache zu lernen. Das ist wichtig, weil sich gute Kompetenzen in der Erstsprache positiv auf das Lernen sowie die Persönlichkeitsentwicklung Ihres Kindes auswirken. An unserer Schule wird der muttersprachliche Unterricht Türkisch angeboten.

Volksschüler haben andere Defizite als mangelnde Türkischkenntnisse

Die Resonanz war eindeutig: Die Eltern hatten kaum Verständnis für den Türkischunterricht, forderten vielmehr einen Fokus auf Deutschkenntnisse – denn an denen mangelt es bei den oft migrantischen Schülern bekanntlich nicht selten. Wie berichtet, stellen etwa in Wien bereits jetzt Moslem-Kinder die größte Gruppe der Volksschüler.

Türkischunterricht an Volksschule empört Eltern – Unzensuriert

Europäischer Gerichtshof verlängert Abschiebe-Verbot für Syrer

Abschiebungen nach Syrien sind dank der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) weiterhin nicht möglich.
Foto: BMI / Egon Weissheimer

Die geplanten Abschiebungen nach Syrien sind vorerst auf Eis gelegt. Nachdem Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach der Rückführung eines IS-Anhängers – des ersten und bisher einzigen Syrers, der zu allem Überfluss dann auch noch spurlos verschwand – zumindest vorgeblich weitermachen wollte, setzte der migrationsfreundliche Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im August dem Vorhaben wie erwartet einen Riegel vor und stoppte die Rückführung eines zweiten Syrers.

Krimineller Syrer darf vorerst nicht abgeschoben werden

Der Abschiebestopp wurde nun verlängert und gilt mindestens bis zum 25. September 2025. Das Gericht forderte zuvor weitere Informationen zum Fall des Mannes, der unter anderem wegen Diebstahls und Raub verurteilt wurde und der deshalb nun vor der Abschiebung steht. Der Syrer selbst behauptet, er sei allein wegen des Kriegs 2022 nach Österreich geflohen.

Abschiebungen vorerst nicht möglich

Das Innenministerium muss nun abwarten und kann keine weiteren Rückführungen nach Syrien vornehmen, solange der EGMR die Situation überprüft. Die österreichischen Behörden argumentierten in ihrer Stellungnahme, eine Rückkehr des Mannes sei möglich, da die syrische Regierung die sichere Ankunft von Rückkehrern garantieren würde und keine akute Kriegsgefahr bestehe.

FPÖ warnt seit Jahren vor EGMR-Rechtsprechung

Einen “unfassbaren Skandal und die nächste Stufe des Totalversagens der ÖVP und ihrer ‘Verlierer-Ampel’ in der Asylpolitik”, nannte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz den aktuellen Fall. Die “Asyl-PR-Show” von Innenminister Karner sei vollkommen gescheitert, wie dieser Vorfall zeige. Schnedlitz weiter:

Seit vielen Jahren warnen wir Freiheitliche vor dieser absurden EGMR-Rechtsprechung, die das Recht auf Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung faktisch negiert und etwa die Rechte von straffälligen illegalen Einwanderern, die das Asylrecht missbrauchen, an oberste Stelle rückt. Dass sich eine Regierung und ein Innenminister dem so einfach unterwirft, ist ein Akt der Hilflosigkeit und des fahrlässigen Desinteresses, die Interessen der eigenen Bevölkerung durchzusetzen! Diese “Verlierer-Ampel” hat die Kontrolle über unsere Grenzen und unsere Sicherheit komplett verloren und rührt auch keinen Finger, um sie wiederzuerlangen.

Schluss mit Kuscheljustiz

Schnedlitz’ eindeutige Forderung: Mit dieser “Kuscheljustiz” und “Willkommenskultur” für Kriminelle und Illegale müsse Schluss sein. ÖVP-Kanzler Christian Stocker, SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler, Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, ÖVP-Innenminister Karner und Co. könnten und wollten aber genau dafür nicht sorgen, sondern würden sich lieber “derartigen Skandal-Entscheidungen” unterwerfen und – trotz Problemen dabei, auch nur einen einzigen Straffälligen abzuschieben – weitere Tausende ins Land holen.

Bis zum 25. September: EGMR verlängert Abschiebe-Verbot für Syrer – Unzensuriert

Geht doch ! Marokkanischer Ladendieb in Meran geschnappt und sofort abgeschoben

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Ein vermeintlich gewöhnlicher Ladendiebstahl in einem Supermarkt im Meraner Stadtzentrum hat gestern ein deutlich größeres Nachspiel gehabt. Ein aus Marokko stammender Mann ohne festen Wohnsitz wurde von der Polizei nicht nur wegen Diebstahls angezeigt, sondern auch direkt in ein Abschiebezentrum überstellt.

Der Mann war beobachtet worden, wie er mehrere Waren in seiner Kleidung versteckte und anschließend die Kassen passierte, ohne zu bezahlen. Als er daraufhin von Mitarbeitern gestoppt wurde, kam es zu einem handfesten Streit. Nur durch das rasche Eingreifen der Polizei konnte eine Eskalation verhindert werden.

Wie sich herausstellte, war der Mann kein Unbekannter für die Meraner Beamten. Erst vor wenigen Tagen war er im Zusammenhang mit einer Schlägerei vor einer Bar in der Stadt aufgefallen. Wegen seiner Gewalttätigkeit und mehrfacher Anzeigen galt er den Behörden bereits als besonders auffällig.

Nach seiner Festnahme wurde der Mann ins Polizeikommissariat Meran gebracht und wegen Diebstahls angezeigt. Angesichts seiner Gefährlichkeit und seiner irregulären Situation ordnete der Quästor von Bozen, Giuseppe Ferrari, schließlich die sofortige Ausweisung an. Der Mann wurde umgehend in das Abschiebezentrum (CPR) von Bari überstellt, wo er auf seine Rückführung in das Herkunftsland wartet.

Ladendieb in Meran geschnappt und abgeschoben – UnserTirol24

Stuttgart: Syrer und Afrikaner schlagen 15-Jährigen brutal zusammen

Polizeibeamte haben am 21. August 2025 fünf Männer im Alter zwischen 15 und 17 Jahren und eine 16-jährige Frau festgenommen. Sie stehen im Verdacht, am 23. Juli 2025 an der Straße Lange Morgen einem 15-Jährigen schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Dieser befand sich gegen 11.40 Uhr auf dem Nachhauseweg, als er von der Gruppierung angesprochen wurde. In der Folge sollen sie ihn zu Boden gebracht sowie geschlagen und getreten haben. Der 15-Jährige erlitt hierbei schwere Verletzungen. Erst als Zeugen auf die Situation aufmerksam wurden, flüchteten die Tatverdächtigen. Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei führten auf die Spur der insgesamt neun Tatverdächtigen. Bei den Durchsuchungen der Wohnungen und Unterkünfte am 21. August und 1. September stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher, das nun der Auswertung bedarf. Die bestehenden Haftbefehle wegen des versuchten Totschlags gegen die beiden 15-Jährigen, die beiden 16-Jährigen mit syrischer und den 17-Jährigen mit südsudanesischer Staatsangehörigkeit wurden am 21.08.2025 in Vollzug gesetzt. Die 16-Jährige mit deutscher und irakischer Staatsangehörigkeit wurde gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern an.

POL-S: Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: 15-Jähriger von … | Presseportal