Macron kritisiert sein eigenes Kabinett scharf, nachdem ein Bericht über den Einfluss der Muslimbruderschaft in Frankreich durchgesickert ist – Innenminister Retailleau bereitet sich offenbar auf seine Präsidentschaftskandidatur vor

Wenn er eine kleine Pause von seiner fast ununterbrochenen Kriegstreiberei im Ukraine-Konflikt bekommt, versucht der französische Präsident, sich ein wenig mit den vielfältigen Problemen seines Landes zu befassen – doch wenig überraschend findet er seine Regierung in einem Chaos vor.

Die jüngste in einer endlosen Liste von Krisen ist der neue Bericht über den Einfluss der Muslimbruderschaft in Frankreich.

Die Veröffentlichung war für Mittwoch (21.) geplant, verzögerte sich jedoch, nachdem der Bericht an konservative Medien durchgesickert war.

In dem Dokument heißt es, dass die Muslimbruderschaft große Anstrengungen unternimmt, um ihre fundamentalistische Agenda in Frankreich und Europa durchzusetzen.

Politico berichtete:

„Ein sichtlich wütender Emmanuel Macron hat seine Minister während einer Sitzung des Verteidigungskabinetts am Mittwoch scharf angegangen, nachdem ein Bericht über den Einfluss der Muslimbruderschaft in Frankreich verpfuscht worden war, so ein hochrangiger Regierungsbeamter.

Ein zweiter Beamter, dem wie anderen hier zitierten Personen Anonymität gewährt wurde, um offen sprechen zu können, sagte, der französische Präsident habe seinen Ministern generell vorgeworfen, keine angemessenen Lösungen zu finden, um der Bedrohung durch die islamistische Gruppe zu begegnen.“

Doch Macrons Wut scheint sich gegen Innenminister Bruno Retailleau zu richten.

Viele in der französischen Regierung führen das Leck auf Retailleau zurück, einen Hardliner-Konservativen, dessen Popularität seit seinem Eintritt in Macrons Minderheitsregierung im September sprunghaft gestiegen ist. Retailleau errang am Sonntag einen Erdrutschsieg und wurde der nächste Vorsitzende der Les Républicains, der historisch dominierenden französischen Mitte-Rechts-Partei, die nach Macrons Wahl 2017, die die französische Politik auf den Kopf stellte, ins politische Fegefeuer verbannt wurde. Erste Umfragen deuten darauf hin, dass er ein ernstzunehmender Kandidat für die Präsidentschaftswahl 2027 sein könnte, sollte er kandidieren.

Retailleau hat der Muslimbruderschaft öffentlich vorgeworfen, sie versuche, „die französische Gesellschaft in die Scharia zu drängen“.

Tweet eines Europaabgeordneten von Les Republicains, der Partei von Retailleau.

Quellen berichten gegenüber POLITICO, dass Macron bei dem Treffen einen Wutanfall bekommen habe.

Das Gezänk ist ein weiteres Zeichen dafür, dass sich die Aufmerksamkeit der Machthaber von Macron abgewandt und auf die Präsidentschaftswahlen in weniger als zwei Jahren gerichtet hat. Dies gilt insbesondere, da die Aussichten von Marine Le Pen vom rechtsgerichteten Rassemblement National nach ihrer Verurteilung wegen Unterschlagung in den Sternen stehen. Sie hat wiederholt ihre Unschuld beteuert und könnte zur Kandidatur zugelassen werden, wenn ein Berufungsgericht nächstes Jahr zu ihren Gunsten entscheidet.

Wann wird Retailleau mit Macron brechen und seinen Wahlkampf vor der Präsidentschaftswahl starten? Es scheint, als würde es bald passieren.

thegatewaypundit

Syrer für Gutheißen von Terror zu einem Jahr Haft verurteilt

Ein 39-jähriger Syrer ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Gutheißung terroristischer Straftaten und gefährlicher Drohung zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt und aufgrund einer nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der Mann legte dagegen Rechtsmittel ein. Er akzeptiere das Urteil nicht, er wolle „mehr Strafe“, sagte er.

Die Verhandlung verlief ausgesprochen turbulent. Wie die Staatsanwältin zu Beginn ausführte, hatte der Angeklagte nach dem Terror-Anschlag im deutschen Solingen, bei dem ein Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) im August 2024 drei Menschen getötet hatte, ein Foto des Attentäters auf TikTok gepostet. Das versah er mit dem Kommentar „Nur aus Gottes Gnade kamen wir mit dem Abschlachten (…), sodass ihr keine Sünden mehr macht“.

Unterlegt war der Beitrag mit einem Nasheed (islamischer Sprechgesang, Anm.), in dem es hieß: „Ihr Moslems haltet euch bereit, denn die Ungläubigen haben sich gewendet, und an jedem Ort der islamischen Welt, in jedem islamischen Land sickern die Ungläubigen durch bzw. sind schon durchgesickert. Sie haben euch sich mit ihrer Denkweise eingeschlichen.“

Darauf angesprochen, bekräftigte der Angeklagte, das geschrieben zu haben: „Ich bin stolz drauf.“ Der Attentäter sei „brav“. In Richtung des vorsitzenden Richters bemerkte der Angeklagte dagegen: „Sie sind ein Verbrecherland, mein Herr.“

Er sei „von der FSA (Freie Syrische Armee, Anm.)“ hielt der Angeklagte fest. Österreich sei „ein Naziland“ und habe den seinerzeitigen, inzwischen gestürzten syrischen Machthaber Assad unterstützt und den syrischen Kindern „Milliarden weggenommen“.

„Ich mach Österreich kaputt“, gab der 39-Jährige zu Protokoll. Zu diesem Zweck seien er „und meine Männer“ nach Europa gekommen: „Wir hören nicht auf, bis Europa kaputt ist“.

Von der Anklage mitumfasst waren Drohungen, die der Mann gegen insgesamt sieben Prostituierte per WhatsApp ausgestoßen hatte. Auf die Frage, ob er den Frauen Angst habe machen wollen, erwiderte der 39-Jährige: „Ich möchte sie umbringen.“ Der Syrer war 2017 von einem Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, nachdem er Feuer gelegt und eine Bäckerei abgefackelt hatte. Damals war er von einem psychiatrischen Sachverständigen aufgrund einer psychischen Störung als zurechnungsunfähig und damit als nicht schuldfähig eingestuft worden. 2023 wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt, so genannte Experten kamen zum Schluss, dass von ihm keine Gefahr mehr ausging.

Die nunmehrige psychiatrische Sachverständige bezeichnete den 39-Jährigen jetzt als „brandgefährlich“, hielt ihn jedoch für zurechnungsfähig. Er leide an einer paranoid-sensitiven Störung, sei eine „schwierige, strukturschwache Persönlichkeit“. Sein Auftritt bei Gericht – der Angeklagte betonte unter anderem mehrfach „Ich bin Terror!“ – erklärte sie damit: „Er braucht diese Bühne.“ Sie habe den Mann aber zwei Mal „eingehend untersucht“ und sei zum Schluss gekommen, dass Zurechnungsfähigkeit gegeben sei.

Dessen ungeachtet sprach sich die Sachverständige für den Fall einer Verurteilung nach §21 Absatz 2 StGB für die – zeitlich unbefristete – Unterbringung des 39-Jährigen im Maßnahmenvollzug aus. Ohne haftbegleitende therapeutische Behandlungen wären ansonsten schwere Körperverletzungen und sonstige Delikte mit schweren Folgen zu erwarten.

Syrer für Gutheißen von Terror zu einem Jahr Haft verurteilt – UnserTirol24

Köln: Erst rassistische Beleidigung und Körperverletzung, dann Widerstand und tätlicher Angriff auf Polizeibeamte – Mittelamerikaner festgenommen

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag beleidigte, bespuckte und attackierte ein 52-Jähriger Mann aus El Salvador einen 18-jährigen Kenianer körperlich und auf rassistische Art und Weise. Die Auseinandersetzung begann bereits im Hauptbahnhof Köln und setzte sich auf der Fahrt im RE 5 Richtung Köln-Süd fort.

Zwei Beamte der Bundes- und Landespolizei, die sich privat im Zug befanden, wurden auf die Situation aufmerksam und versetzten sich unmittelbar in den Dienst. Beim Versuch, den Aggressor aus dem Zug zu verweisen, kam es zum tätlichen Angriff des 52-Jährigen, wobei dieser einem Polizisten eine Bierdose in das Gesicht schlug. Die Beamten brachten den Salvadorianer daraufhin zu Boden, wobei einer der Beamten eine schwere Verletzung am Fuß davontrug. Er musste im Anschluss in einem Krankenhaus behandelt werden. Während der gesamten Maßnahme leistete der alkoholisierte Beschuldigte erheblichen Widerstand und setzte seine rassistischen Beleidigungen in Richtung des 18-Jährigen fort. Zur Verstärkung hinzugerufene Beamte unterstützen bei der Fixierung des Aggressors und verbrachten ihn im Anschluss zur Dienststelle.

Dort wurden gegen den Mann Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Zudem wurde ihm ein Platzverweis ausgesprochen.

BPOL NRW: Erst rassistische Beleidigung und Körperverletzung, dann Widerstand und … | Presseportal

Statt Hitzesommer: Schneefall im Mai!

Die Schneefallgrenze ist gestern, Donnerstag, bis 1.400 Meter abgesunken – und mit ihr sank auch die Glaubwürdigkeit jener Meteorlogen, die einen „Hitzesommer des Todes“ verausgesagt hatten.

Rekord-Hitzesommer mit 70.000 Toten

„Wird es wirklich ein Hitzesommer?“, fragte die ARD-Tagesschau. Ein Rekord-Hitzesommer, in dem überdurchschnittlich viele Menschen an den Folgen der Hitze sterben würden – auch in Europa. Im Jahr 2003, so der Sender, habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 70.000 Todesopfer wegen der Hitze in Europa gemeldet.

Nur zehn Grad in Innsbruck

Bis jetzt ist davon zumindest nichts zu merken. Dieser Mai könnte sogar der kälteste seit den Aufzeichnungen zwischen 1991 und 2020 werden. Und gestern, Donnerstag, der nächste Schock für die Klima-Hysteriker: Mit Durchzug der Kaltfront von Tief Magnus gab es im Hochgebirge nochmals eine ordentliche Portion Neuschnee. Die Schneefallgrenze sank bis 1.400 Meter ab. In Innsbruck wurden nur noch zehn Grad gemessen. Schlicht und einfach: Ein Frühling wie er früher einmal war.

„Hitzesommer des Todes“: Schnee im Mai macht Experten Strich durch die Rechnung – Unzensuriert

Remscheid: Iraker sticht deutschen Schüler (13) nieder

Am 22.05.2025 kam es in der Theatergasse in Remscheid zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Kindern (13 und 11). Gegen 14:50 Uhr trafen ein 11-jähriger und ein 13-jähriger Schüler in der Remscheider Innenstadt aufeinander. Laut bisherigen Aussagen schlug im Verlauf der Auseinandersetzung der Ältere dem 11-Jährigen mit der Faust mehrfach gegen den Kopf, woraufhin der Jüngere den 13-Jährigen mit einem Küchenmesser leicht am Oberschenkel verletzte. Anschließend flüchtete der 11-Jährige, konnte aber im Rahmen der Fahndung durch die Einsatzkräfte schnell aufgefunden werden. Nach seiner Anhörung im Beisein der Erziehungsberechtigten wurde der Minderjährige wieder entlassen. Ersten Ermittlungen zufolge sollen dem Treffen Streitereien vorausgegangen sein. Der leichtverletzte 13-Jährige wurde vor Ort in einem Rettungswagen und anschließend im Krankenhaus ambulant behandelt.

POL-W: RS Gefährliche Körperverletzung unter Kindern in Remscheid | Presseportal

Die Schlägerei eskalierte: Nachdem ein 13-jähriger deutscher Schüler den ersten Schlag gegen einen Jüngeren ausgeführt hatte, habe ein 11-jähriger irakischer Junge plötzlich ein Messer gezogen, mit dem er dem Älteren zweimal wuchtig ins Bein stach.

Remscheid (NRW): Junge (11) sticht auf Schüler (13) ein | News | BILD.de

Deutschland schob im ersten Quartal 2025 nur etwa 6.000 Migranten ab

AI

Im ersten Quartal 2025 hat Deutschland lediglich 6.151 Menschen abgeschoben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dabei lebten Ende Dezember 2024 insgesamt 202.880 ausreisepflichtige Personen in der Bundesrepublik, der weit überwiegende Teil von ihnen jedoch mit einer Duldung. Diese Schutzform verhindert in der Regel eine zwangsweise Rückführung, beispielsweise aus medizinischen Gründen, wegen fehlender Reisedokumente oder aufgrund laufender Ausbildungs- beziehungsweise Familienverfahren.

Laut Bundesregierung befanden sich unter den im ersten Quartal abgeschobenen Personen auch 1.118 Minderjährige. Außerdem mussten 345 geplante Abschiebungen abgebrochen werden, teils während, teils nach der Übernahme durch die Bundespolizei. Die Gründe für die Abbrüche sind oftmals kurzfristige Widerstände der Betroffenen, medizinische Zwischenfälle oder rechtliche Einwände.

Ein erheblicher Teil der Rückführungen – etwa 1.700 Fälle – erfolgte im Rahmen der sogenannten Dublin-Überstellungen. Dabei handelt es sich um Asylsuchende, die gemäß der Dublin-Verordnung in andere europäische Länder zurückgeführt werden, da diese für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig sind. Zu den häufigsten Zielstaaten der Abschiebungen zählten im ersten Quartal 2025 die Türkei, Georgien, Frankreich, Spanien und Serbien. In den Irak wurden 157 Menschen abgeschoben, in den Iran fünf weitere.

Gut ein Drittel aller Abschiebungen erfolgte per Charterflug, was einen logistischen und finanziellen Kraftakt darstellte. Besonders kostenintensiv waren Sammelabschiebungen nach Pakistan (462.000 Euro), Äthiopien (418.000 Euro) sowie nach Nigeria, Ghana und Kamerun (380.000 Euro). In vielen dieser Fälle beteiligte sich die europäische Grenzschutzagentur Frontex an der Finanzierung der Flüge.

Deutschland schob im ersten Quartal 2025 nur etwa 6.000 Migranten ab

Großbritannien prüft die Möglichkeit, den Einsatz chemischer Kastrationsmedikamente für Sexualstraftäter vorzuschreiben

Großbritannien bereitet eine Umstrukturierung seines Justizsystems vor und – wie immer bei der Regierung von Premierminister Keir Starmer – scheint diese voller schlechter Ideen zu sein, mit denen versucht werden soll, Platz in den überfüllten Gefängnissen zu schaffen.

Eine der ersten und unpopulärsten Maßnahmen der Labour-Regierung bestand darin, mehr Häftlinge – darunter auch gefährliche – vorzeitig zu entlassen. Dennoch werden weiterhin Polizeizellen zur Inhaftierung von Häftlingen genutzt, um der Überbelegung der Gefängnisse entgegenzuwirken.

Doch die Pläne enthalten einen interessanten Aspekt.

Reuters berichtete:

Justizministerin Shabana Mahmood gab die Ergebnisse einer Untersuchung zur Bewältigung der Krise bekannt und sagte, man habe empfohlen, ein Pilotprogramm mit sogenannten „Medikamenten zur Behandlung problematischer sexueller Erregung“ fortzusetzen.

„Ich prüfe, ob es möglich ist, diesen Ansatz vorzuschreiben“, sagte sie den Abgeordneten.

Zu den Optionen gehören Arzneimittel, die die Libido unterdrücken, und solche, die sexuelle Gedanken reduzieren, heißt es in der Studie.“

„Die unabhängige Strafzumessungsprüfung kam zu dem Schluss, dass zu viel auf die Haft gesetzt werde und dass mehr in den Bewährungsdienst investiert werden müsse, mit einer besseren elektronischen Überwachung und einem Überwachungssystem, um die Rückfallquote zu senken.“

Freiheitsstrafen von weniger als einem Jahr, so die Argumentation der Untersuchung, „sollten nur in Ausnahmefällen verhängt werden“.

In der Zwischenzeit werden in zwanzig britischen Gefängnissen die chemische Kastration von Sexualstraftätern getestet, hieß es.

Die BBC berichtete:

„[Justizministerin] Shabana Mahmood sagte, sie würde ein kleines Pilotprojekt im Südwesten Englands auf zwei Regionen ausweiten, nachdem eine unabhängige Überprüfung der Strafzumessung empfohlen hatte, es fortzusetzen.

Mahmood prüft außerdem die landesweite Einführung der freiwilligen chemischen Kastration von Sexualstraftätern und die Frage, ob diese verpflichtend gemacht werden könnte. Ein Zeitplan für diese Entscheidung steht noch nicht fest.

Die Medikamente und die psychiatrische Wirkung der Chemikalie werden bei Sexualstraftätern eingesetzt, „die zwanghafte und aufdringliche Gedanken an Sex haben oder problematische sexuelle Vorlieben haben“ .

„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass dieser Ansatz parallel zu psychologischen Interventionen verfolgt wird, die auf andere Ursachen von Straftaten abzielen, wie etwa die Geltendmachung von Macht und Kontrolle“, fügte sie hinzu.

„Für manche ist Straftat mit Macht verbunden, aber für eine andere Untergruppe von Straftätern kann die Kombination aus chemischen Unterdrückungsmitteln und psychologischen Interventionen unserer Meinung nach eine große und positive Wirkung haben.“

thegatewaypundit

Bluttat an Berliner Grundschule: Passdeutscher Araber (13) sticht Mitschüler (12) Messer in den Hals!

Screengrab

Heute Vormittag soll ein Schüler in Wilhelmstadt einen Mitschüler verletzt haben. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 13-Jährige gegen 11:30 Uhr seinem zwölf Jahre alten Mitschüler auf dem Gelände einer Grundschule in der Daberkowstraße mit einer Stichwaffe lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben. Anschließend flüchtete der 13-Jährige. Alarmierte Rettungskräfte brachten den Zwölfjährigen in ein Krankenhaus, in dem er sofort operiert werden musste. Sein Zustand soll aktuell stabil sein. Polizeikräfte suchten mit Unterstützung von Diensthundeführerinnen und ihren Personenspürhunden sowie des Polizeihubschraubers nach dem 13-Jährigen. Bisher konnte der Schüler nicht gefunden werden. Polizeikräfte stehen im engen Kontakt mit den Eltern und werden weiter nach dem Jungen suchen. Derzeit liegen Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt vor, sodass die 6. Mordkommission des Landeskriminalamts Berlin die Bearbeitung des Falls mit Tatortarbeit übernommen hat. Der Tatverdächtige ist aufgrund seines Alters von 13 Jahren noch nicht strafmündig. Eine strafrechtliche Verfolgung ist daher ausgeschlossen. 

Schüler soll Mitschüler mit Stichwaffe attackiert haben – Berlin.de

Bei dem Täter handelt es sich nach Informationen von NIUS um einen arabisch- oder kurdischstämmigen Jungen. Seine Identität ist NIUS bekannt. Sowohl Opfer als Täter sind aber deutsche Staatsbürger.

Bluttat an Grundschule: Arabischer Junge (13) sticht Mitschüler (12) nieder – Not-OP! | NIUS.de

Völkermord an weißen Südafrikanern, Fakten und Zahlen

Witkruis Monument, Screengrab youtube

Präsident Trump ist erneut in die Kritik geraten, weil er weiße Südafrikaner unter dem Vorwurf des Völkermords in die USA einreisen ließ. Bisher wurde 59 weißen Südafrikanern Asyl in den USA gewährt, unter Berufung auf rassistische Verfolgung und Gewalt.

Dieselben Medien und Politiker, die die Rückführung abgeschobener Mitglieder der MS-13-Gang in die USA fordern, haben entschieden, dass in Südafrika kein Völkermord stattgefunden hat. Zwar hat kein internationales Gericht den Völkermord offiziell erklärt, und die rechtliche Hürde dafür ist hoch. Doch die Fakten vor Ort sind schwer zu ignorieren: Weiße Südafrikaner werden verfolgt. Sie sind ständiger Gewalt ausgesetzt, und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen beschränken ihre Karrierechancen und drohen, ihnen ihr Land zu entziehen.

Witkruis Monument, ein Denkmalkomplex, der an die Opfer von Überfällen auf südafrikanische Farmen erinnert. Bill Gobey wurde ins Gesicht geschossen (und starb laut Gerichtsdokumenten kurz darauf ) und seine Frau wurde in Hekpoort, Nordwest, getötet, als Räuber versuchten, einen Safe aus ihrem Haus zu stehlen.., Wikimedia Commons, JohnnyhurstCC-BY-SA-3.0

Südafrika weist eine der höchsten Mordraten weltweit auf. Seit dem Ende der Apartheid wurden dort mindestens eine halbe Million Menschen ermordet. Einige Quellen behaupten, dass bis zu einem Viertel dieser Opfer, insbesondere in den Anfangsjahren des aktuellen Systems, Weiße waren. Diese Behauptung ließ sich jedoch aufgrund fehlender rassistisch aufgeschlüsselter Daten in offiziellen Kriminalitätsberichten nur schwer überprüfen.

Angriffe auf weiße Farmen , darunter Diebstahl, Vergewaltigung, Körperverletzung und Mord , sind gut dokumentiert. Seit 1994 gab es etwa 3.398 Morde auf Farmen , viele davon unter Beteiligung weißer Farmer. Allein im Jahr 2024 wurden in Südafrika fast 20.000 Tötungsdelikte registriert, darunter 32 Morde im Zusammenhang mit Farmen und 256 Angriffe auf Farmen , die sich meist gegen weiße Farmerfamilien richteten. Diese Zahlen deuten auf eine unverhältnismäßig hohe Bedrohung hin, der weiße Südafrikaner ausgesetzt sind .

Einige südafrikanische Politiker, wie Julius Malema von den Economic Freedom Fighters (EFF), haben sich aufrührerisch zur Landumverteilung geäußert. Malema positioniert die EFF als radikale Alternative und wirft dem regierenden ANC vor, die Ungleichheit und die Landübertragung von weißen an schwarze Südafrikaner nicht zu bekämpfen. Er ist bekannt für seine aufrührerische Rhetorik, darunter Äußerungen über die Bewaffnung der Hamas, das Singen von „Erschießt die Buren“ und Äußerungen, die allgemein als Bedrohung für weiße Südafrikaner empfunden werden.

Neben physischer Gewalt sind weiße Südafrikaner auch institutionalisierter Diskriminierung durch rassistische Gesetze und Richtlinien ausgesetzt, die bei Einstellungen und Beförderungen Rassenquoten durchsetzen und sie dadurch von vielen Stellen im öffentlichen und privaten Sektor ausschließen. Darüber hinaus drohen weiße Farmen aufgrund von Gesetzen zur Landumverteilung entschädigungslos enteignet zu werden.

Das Broad-Based Black Economic Empowerment (BBBEE) Act belohnt Unternehmen mit höheren Bewertungen, wenn sie von Schwarzen geführt, geführt, beschäftigt und von ihnen beauftragt werden. Infolgedessen haben weiße Unternehmen oft Schwierigkeiten, sich um Regierungsaufträge oder große Aufträge aus dem privaten Sektor zu bewerben, es sei denn, sie geben Kontrolle oder Eigentum ab. Weiße Unternehmer können von Zuschüssen, Darlehen und Partnerschaften ausgeschlossen werden, weil sie nicht zu den BBBEE-Scorecards beitragen. Dies schränkt die wirtschaftlichen Chancen ein, insbesondere für diejenigen ohne politische Verbindungen oder Vermögen.

Das Employment Equity Act und seine Novelle von 2025 verpflichten Unternehmen, bei Einstellungen und Beförderungen ethnische Quoten einzuhalten, die an die nationale und regionale Bevölkerungsstruktur angepasst sind. Die Novelle führte strengere Maßnahmen und Strafen ein und setzte Arbeitgeber unter Druck, ethnische Kriterien über Leistung zu stellen. In Provinzen, in denen Weiße eine kleine Minderheit bilden, können weiße Bewerber, unabhängig von ihrer Qualifikation, legal übergangen werden, insbesondere im öffentlichen Dienst und in staatlichen Unternehmen.

Im Fall South African Police Service v. Barnard (2014) bestätigte das Verfassungsgericht die Entscheidung, die weiße Polizistin Renate Barnard trotz Spitzenkandidatin nicht zu befördern, da ihre Beförderung die Ziele der ethnischen Repräsentation beeinträchtigt hätte. Dieses Urteil schuf einen Präzedenzfall dafür, dass ethnische Zugehörigkeit beim Aufstieg im öffentlichen Sektor rechtlich wichtiger sein kann als Leistung. Dies verstärkte die systemischen Barrieren für qualifizierte weiße Fachkräfte.

Jüngsten Berichten zufolge besitzen weiße Südafrikaner, die etwa 8 % der Bevölkerung ausmachen, rund 72 % des privaten Ackerlandes. Die südafrikanische Regierung hat daher Landreformen umgesetzt, darunter Landrückgabe- und Umverteilungsprogramme. Zwar wird über entschädigungslose Enteignung diskutiert, und es kam vereinzelt zu Landbesetzungen, doch eine systematische Kampagne gegen weiße Bauern ist bisher nicht in Gang gekommen.

Im Jahr 2024 wurde jedoch die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen geschaffen.

Das Enteignungsgesetz von 2024 erlaubt der Regierung, unter bestimmten Bedingungen des „öffentlichen Interesses“, wie beispielsweise einer Landreform, privates Land entschädigungslos zu beschlagnahmen. Obwohl rassistisch neutral formuliert, richtet sich der politische Fokus aufgrund der Apartheid-Ära überwiegend gegen Land im Besitz weißer Südafrikaner. Infolgedessen sind weiße Landwirte mit Rechtsunsicherheit, vermindertem Investitionsvertrauen und der Gefahr konfrontiert, ihr Land ohne Entschädigung zu verlieren.

Während manche diese Gesetze als Korrekturmaßnahmen für die Ungerechtigkeiten der Apartheid verteidigen, stellen sie heute eine gesetzlich sanktionierte Diskriminierung einer ethnischen Minderheit dar. Unabhängig davon, ob die Gewalt und die systematische Ausgrenzung nach internationalem Recht als Völkermord gelten oder nicht, ist die Bedrohung real. Diese Bedingungen erfüllen eindeutig die Asylstandards nach US-amerikanischem und internationalem Recht.

thegatewaypundit