Oberhausen: “Deutsch-Libanese” (19) rast bei einem illegalen Autorennen durch die Stadt und hat fast 800.000 Euro Falschgeld dabei

Am Donnerstagabend (08.05.) kam es in Oberhausen zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Der Fahrer sowie das Fahrzeug konnten durch die Beamtinnen und Beamten angetroffen werden.

Konkret wird nach aktuellem Ermittlungsstand von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Um 20:14 Uhr wurde die Leitstelle durch einen Zeugen verständigt, der sich zum Zeitpunkt des Anrufs auf der Bebelstraße befand. Der Grund des Anrufs: Hinter ihm befand sich ein weißer Golf, der es augenscheinlich sehr eilig hatte. Dies äußerte sich darin, dass der Fahrer den Sicherheitsabstand zum Zeugen extrem unterschritt. Im weiteren Verlauf überholte der Fahrer wiederholt über Linksabbiegerstreifen und auch in riskanter Art und Weise durch den Gegenverkehr, wobei er hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit stets überschritt. Im Rahmen der daraufhin ausgelösten Fahndung konnte der Golf geparkt in der Ebertstraße angetroffen werden. Als der Tatverdächtige gerade wieder im Begriff war, loszufahren, gelang es einer Streifenwagenbesatzung, den Fahrtweg des Golfs zu blockieren. Während der anschließenden Kontrolle erschien vor Ort ein weiterer Zeuge, dem der 19-Jährige (Staatsangehörigkeit: deutsch-libanesisch) bereits auf der Mülheimer Straße aufgefallen war. Hier überschritt der Tatverdächtige die zulässige Höchstgeschwindigkeit ebenfalls immens, überholte risikoreich durch den Gegenverkehr und fiel durch weitere gewagte Fahrmanöver auf.

Die Polizistinnen und Polizisten stellten daher sowohl Fahrzeug als auch Führerschein des Tatverdächtigen sicher. Darüber hinaus konnte bei dem Tatverdächtigen Falschgeld in Summe von 750,00 Euro aufgefunden werden, das ebenfalls sichergestellt wurde. Den 19-Jährigen erwarten nun zwei Strafverfahren.

POL-OB: Raserfahrt durch Oberhausen – Auto und Führerschein sichergestellt | Presseportal

Urteil: AfD-Mitgliedschaft ist kein Grund für Waffenverbot

Eine einfache Mitgliedschaft in Deutschlands größter Oppositionspartei ist kein Grund für ein Waffenverbot, urteilte jetzt ein Gericht.
Foto: KI-Generiert

Eine Mitgliedschaft in der AfD reicht noch nicht aus als Grund für ein Waffenverbot – das gilt zumindest vorläufig, wie das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschieden hat. Damit wurden andere Urteile, die ein Waffenverbot für AfD-Mitglieder für rechtskonform gehalten haben, gekippt.

Oberverwaltungsgericht kassiert Entscheidung

Konkret geht es um den Fall des AfD-Mitglieds Stefan H.: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass er seine knapp 200 Waffen nicht mehr besitzen darf. Das ließ sich H. nicht gefallen und ging eine Instanz weiter. Das OVG urteilte nun:

Die bloße Mitgliedschaft in einer (…) nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.

Verfassungsschutz-Einstufung ist kein Beweis

Zuletzt gab es mehrere Urteile in Nordrhein-Westfalen, die das anders gesehen hatten: Schon die alleinige Mitgliedschaft in der größten Oppositionspartei Deutschlands war für sie Grund genug, Jägern, Waffensammlern und Sportschützen den Besitz von Waffen zu verbieten. Das Oberverwaltungsgericht urteilte hingegen, dass die interne – inzwischen vorübergehend zurückgenommene – Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass die AfD “gesichert rechtsextremistisch” sein soll, kein Beweis für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD sei.

Polizei-Mitarbeiter im Verdacht

H. selbst sah ein politisch motiviertes Vorgehen gegen sich und die AfD, machte einen Mitarbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss dafür verantwortlich – diese Behörde hatte ihm ursprünglich das Waffenverbot erteilt. Vom Landkreis fordert H. jetzt Schadensersatz: 110.000 Euro, davon 80.000 Euro als Ersatz für die nach dem Verbot verkauften Waffen und 30.000 Euro Anwaltskosten. Die Kreispolizeibehörde hat den Fall dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen vorgelegt, die nächste Instanz wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Urteil: AfD-Mitgliedschaft ist kein Grund für Waffenverbot – Unzensuriert

20-jähriger Afghane bewirft Reisende mit Steinen im Bahnhof Leipzig- Connewitz – Leipziger Bundespolizei ermittelt in über 50 Fällen seit Anfang des Jahres gegen ihn

Gestern Morgen gegen 8 Uhr erhielt die Bundespolizei Leipzig die Meldung, dass ein Mann im Bahnhof Leipzig -Connewitz mit Steinen nach Reisenden wirft und diese auch noch bespuckt. Kurz zuvor war er vom Zugpersonal aus der S-Bahn verwiesen worden, da gegen ihn ein Beförderungsverbot besteht. Weiterhin hatte er die Heckscheibe eines Autos mit einem Schotterstein eingeschmissen.

Für die alarmierten Bundespolizisten ist der 20-jährige Afghane kein Unbekannter. Allein in diesem Jahr ist er bei der Leipziger Bundespolizei schon über 50-mal als Beschuldigter in Ermittlungsverfahren in Erscheinung getreten. Neben Leistungserschleichungen, Körperverletzungen und Beleidigungen, stehen auch sexuelle Belästigungen auf der Liste. Von der Deutschen Bahn erhielt der Afghane ein Beförderungsverbot, welches er aber immer wieder ignoriert.

Die Bundespolizei Leipzig hat gegen den polizeibekannten 20-jährigen Afghanen Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet. Dazu kommen noch Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unbefugtem Aufenthalt in den Gleisen.

BPOLI L: 20-jähriger Afghane bewirft Reisende mit Steinen im Bahnhof Leipzig- … | Presseportal

Tunesischer illegaler Einwanderer wegen Vergewaltigung eines behinderten französischen Pianisten inhaftiert – ein Angriff, der zum Selbstmord des Opfers führte

Ein tunesischer Migrant, der sich seit mehreren Jahren illegal in Frankreich aufhält, wurde am Mittwoch vom Strafgericht Var wegen der Vergewaltigung und des Raubüberfalls auf einen jungen Mann in Toulon in den frühen Morgenstunden des 26. Juni 2021 zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt.

Die lang anhaltenden psychologischen Nachwirkungen des Überfalls forderten ihren Tribut von dem Opfer, das unter dem Decknamen „Babou“ bekannt ist und sich 2024 das Leben nahm, nachdem es drei Jahre lang unter den Nachwirkungen gelitten hatte.

Wie der französische Nachrichtendienst Nice-Matin berichtet, war Babou ein autodidaktischer Pianist, der von seinen Bekannten als „sonniger“ und „freigeistiger“ junger Mann beschrieben wurde. Der 25-Jährige, der seit seiner Jugend an Multipler Sklerose leidet, hatte Mühe, sich an das Leben in Toulon anzupassen, nachdem er mit seinen Eltern von Paris hierher gezogen war.

In der Nacht des Anschlags verließ er das Krankenhaus Sainte-Musse gegen ärztlichen Rat in einem emotional gestörten Zustand und unter Alkoholeinfluss.

Als Babou versuchte, nach Hause zu gehen, traf er auf den 19-jährigen Oussama Chledi, einen tunesischen Staatsangehörigen, der sich seit 2018 illegal in Frankreich aufhält. Das Gericht stellte fest, dass Chledi Babous verwirrten Zustand ausnutzte und ihm sein Telefon und seine Goldkette stahl, bevor er im Austausch für die Rückgabe der Gegenstände Oralsex verlangte.

In dem Glauben, Chledi sei bewaffnet, und aus Angst um sein Leben ging Babou darauf ein. Chledi vergewaltigte ihn daraufhin auf der Straße brutal.

Chledi wurde durch DNA-Beweise identifiziert und fünf Monate später verhaftet. Zunächst leugnete er, das Opfer jemals getroffen zu haben. Erst als er während der Ermittlungen mit den Ergebnissen der Forensik konfrontiert wurde, räumte er ein, dass es zu einem sexuellen Akt gekommen war, den er jedoch als einvernehmlich bezeichnete – eine Behauptung, die er bis zu seinem Prozess aufrechterhielt.

Am Mittwoch vor Gericht sagte er zum ersten Mal: „Ja, ich gebe es zu, aber ich war nicht in meinem normalen Zustand“. Er behauptete, eine Mischung aus Alkohol und Medikamenten habe ihn zu der Tat verleitet.

Das Gericht wies diese Erklärung zurück. Staatsanwältin Céline Hortal betonte, dass Chledi während der Ermittlungen stets getäuscht habe.

Während des Prozesses wurde ein Video gezeigt, auf dem Babou die Gnossienne Nr. 1 des französischen Pianisten Erik Satie spielt, um dessen Lebenswerk zu würdigen.

Verteidiger Nicolas Tabert versuchte zu behaupten, dass der sexuelle Übergriff nicht vorsätzlich begangen wurde, ein Argument, das das Gericht bei der Verurteilung zu einer unverzüglichen Freiheitsstrafe zurückwies.

Darüber hinaus wurde Chledi nach seiner Freilassung ein dauerhaftes Einreiseverbot für das französische Staatsgebiet erteilt.

Tunisian illegal migrant jailed for rape of disabled French pianist — an attack that led to the victim’s suicide

Goslar: Syrischer Mann übergoss seine schlafende Frau mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete sie im Bett schlafend an

Schuhhof Goslar. Wikimedia Commons, Je-str, CC-BY-SA-4.0

Ein syrischer Mann wird beschuldigt, seine Frau in der Stadt Goslar mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet zu haben. Die 40-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt aufgefunden, nachdem sie bei einem mutmaßlichen Fememord im Osten der Stadt aus dem Fenster gestürzt war.

Die Ermittler sagen, die Frau habe friedlich in ihrem Bett geschlafen, als Mohamad R. sie mit einer brennbaren Flüssigkeit übergoss. Die Frau wachte brennend auf und begann in Panik zu rennen. Die Ermittler glauben, dass er dann ihren brennenden Körper aus dem Fenster stieß.
Die Frau wurde am Montag draußen unter dem Fenster im zweiten Stock ihres Wohnhauses mit schweren Verbrennungen am ganzen Körper gefunden. Sie wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo sie jedoch ihren Verletzungen erlag.

Der 5-jährige Sohn und die 21-jährige Tochter der Familie werden derzeit vom deutschen Jugendamt betreut.
Der 50-jährige Syrer wurde festgenommen und wegen Mordes angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte.

Das Paar war seit 21 Jahren verheiratet, lebte seit 2021 im niedersächsischen Harz und zog erst vor anderthalb Monaten in die Straße Am Müllerkamp im Stadtteil Oker.
Die Polizei prüft Eifersucht als möglichen Grund für die Tat. Mohamad R. war dafür bekannt, seine Frau von der Öffentlichkeit fernzuhalten.

„Ich habe sie in der ganzen Zeit nur dreimal gesehen“, sagte eine Vermieterin der Bild-Zeitung. Der Mann soll Wahnvorstellungen über eine mögliche Affäre seiner Frau gehabt haben, die Polizei sucht aber noch nach einem Motiv.

„Wir gehen davon aus, dass es ein Verbrechen aus Leidenschaft war, aber wir kennen das genaue Motiv noch nicht“, so eine Quelle gegenüber Bild.

Germany: Syrian man doused his sleeping wife in a flammable liquid and set her on fire in city of Goslar

Essen: Türkischer “Diplomat” mit Marihuana in der Tasche beleidigt, bedroht, attackiert Polizisten, die er als Rassisten beschimpft – vier Bundespolizisten verletzt

In den frühen Morgenstunden des 08. Mai griff ein türkischer Staatsangehöriger nach einer Beleidigung und Bedrohung eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen an und leistete erheblichen Widerstand, so dass drei Beamte ihren Dienst abbrechen mussten.

Gegen 02:00 Uhr wurden Bundespolizisten im Bereich des Nordausganges des Essener Hauptbahnhofes auf einen 40-jährigen Mann aufmerksam. Als die Bundespolizisten ihn ansprachen, beleidigte er sie unvermittelt als Rassisten. Gegenüber der Polizei wollte sich der Oberhausener nicht ausweisen. Er gab an, Diplomat zu sein und sich deshalb nicht ausweisen zu müssen, konnte aber den entsprechenden Diplomatenausweis nicht vorzeigen. Bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren bedrohte er die Beamten, die ihn daraufhin an den Armen ergriffen. Der Mann versuchte, sich aus dem Griff zu befreien und die Beamten umzustoßen. Er wurde zu Boden gebracht und der Wache am Essener Hauptbahnhof zugeführt. In den Gewahrsamsräumen ließ sich der Angreifer weiterhin nicht beruhigen, beschimpfte die Beamten erneut und drohte weitere Straftaten an, so dass zu deren Unterbindung eine Ingewahrsamnahme durchgeführt wurde. Zur Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit wurde ein Polizeiarzt hinzugezogen. Der Tatverdächtige verweigerte einen Atemalkoholtest, gab aber an, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen. In seiner Hosentasche fanden die Beamten ca. 10 Gramm Marihuana. Während der Verbringung in das Polizeigewahrsam Essen steigerte sich die Aggressivität gegenüber den Beamten erneut. Der Angreifer trat einem Beamten gegen das Knie und drückte einem anderen gezielt die Schulter gegen den Hals, so dass dieser keine Luft mehr bekam. Weiterhin griff er die Einsatzkräfte mit Kopf- und Kniestößen an. Auch im Polizeigewahrsam ließ sich der Polizeibekannte nicht beruhigen, so dass er zwangsweise in eine Klinik eingeliefert werden musste. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen sowie Bedrohung und Beleidigung ein. Vier Bundespolizisten wurden bei den Widerstandshandlungen verletzt, drei mussten aufgrund dessen den Dienst abbrechen und sich in ärztliche Behandlung begeben.

BPOL NRW: Beleidigung, Bedrohung, Widerstand – vier Bundespolizisten verletzt | Presseportal

Vorbestrafter Marokkaner bedroht Passanten mit Axt in Bozen

Vor wenigen Tagen ist es auf dem Verdi-Platz in Bozen zu einem gefährlichen Zwischenfall: Ein 42-jähriger Mann bedrohte gegen 23 Uhr mehrere Passanten mit einer Axt. Zahlreiche Notrufe gingen bei der Polizei ein, woraufhin sofort eine Streife zum Einsatzort geschickt wurde.

Die Beamten der Ordnungskräfte trafen schnell auf einen Mann, der genau der Beschreibung der Anrufer entsprach. Als er die Ordnungshüter bemerkte, versuchte er, die Axt zu verstecken und sich zu entfernen. Die Polizei griff umgehend ein, konnte den Mann entwaffnen und festnehmen.

Wie sich herausstellte, handelt es sich um einen 42-jährigen Marokkaner, der unter starkem Alkoholeinfluss stand. Der Mann ist bereits mehrfach wegen verschiedener Straftaten vorbestraft und lebt offiziell mit internationalem Schutzstatus im Land. Bei der Befragung erklärte er, er habe die Axt mit der Absicht beschafft, sich gegen „Rivalen“ aus Tunesien zu wehren.

Die Polizei zeigte den Mann wegen schwerer Bedrohung und illegalem Mitführen einer Waffe an.

Aufgrund der Schwere des Vorfalls und seiner Vorgeschichte hat Quästor Paolo Sartori die Aberkennung des Schutzstatus beantragt. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Mann aus dem Staatsgebiet abzuschieben.

Mann bedroht Passanten mit Axt in Bozen – UnserTirol24

Eine Marienstatue wurde im französischen Fumel von ihrem Sockel gerissen und gestohlen. Ähnliche Diebstähle ereigneten sich im Südwesten des Landes

Ein Sakrileg!!! Die gerade erst restaurierte Madonna, die eine Schlange zertritt, ist in Fumel, einer kleinen Gemeinde im Departement Lot-et-Garonne, von ihrem Sockel gestohlen worden. Am 2. Mai veröffentlichte die Stadt eine Nachricht in den sozialen Netzwerken, um den Diebstahl dieser Statue zu melden, die „auf einem Privatgrundstück am Wegesrand zwischen Frayssille und Galetou aufgestellt“ war. Die Stadtverwaltung bedauert: „Neben dem spirituellen Wert ist dieses religiöse Erbe auch unsere Geschichte, ein Zeugnis unserer Vergangenheit. Wenn Sie Informationen haben, bitten wir Sie, sich mit dem Empfang des Rathauses von Fumel in Verbindung zu setzen.“

Dieser Diebstahl, der immerhin eine ziemliche Planung und ein geeignetes Transportmittel erfordern muss, erinnert an andere. In den letzten Monaten wurden in den Gemeinden Maurillac und Paulhiac im Norden des Departements ähnliche Diebstähle begangen, wie die Dépêche du midi berichtet. Im selben geografischen Gebiet, in Fauillet, wurde zweimal im Abstand von sieben Jahren eine Marienstatue entwendet, wenn man der Zeitung Le Républicain glauben darf. Eine weitere war im November 2024 in den Landes in dem kleinen Dorf Hontanx entwendet worden.

Fumel (47) : une statue de la Vierge arrachée de son socle et volée. Des vols similaires ont eu lieu dans le Sud-Ouest – Fdesouche

Sonntagsfrage: AfD in Thüringen bei 35 Prozent, BSW verliert

Wenn am kommenden Sonntag in Thüringen ein neuer Landtag gewählt würde, wäre die AfD mit 35 Prozent der eindeutige Wahlsieger. Das ist das Ergebnis der Sonntagsfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag der Funke Medien Thüringen. Damit kann die AfD ihr Ergebnis aus einer früheren Umfrage halten.

Hinter der AfD folgt die CDU mit 24 Prozent. Die Christdemokraten bleiben damit zweitstärkste Kraft, können aber den Abstand zur AfD nicht verringern – im Gegenteil. Im Vergleich zur letzten Umfrage verliert die CDU sogar einen Prozentpunkt.

Die Linke erreicht in der Umfrage 14 Prozent und positioniert sich damit im Mittelfeld. Im Vergleich zur letzten Umfrage konnte die Partei sogar um drei Prozentpunkte zulegen. Ebenfalls zweistellig ist das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit elf Prozent, das allerdings zwei Prozentpunkte verliert.

Die SPD kommt in der Umfrage auf acht Prozent, während die Grünen mit drei Prozent deutlich schwächer abschneiden. Beide Parteien verlieren im Vergleich zur letzten Umfrage jeweils einen Prozentpunkt. Auf die Kategorie „Sonstige“ entfallen fünf Prozent. Die Umfrage wurde als Online-Panel unter 1.000 Befragten durchgeführt.

Sonntagsfrage: AfD in Thüringen bei 35 Prozent, BSW verliert