Polizisten stellten gestern Vormittag einen 33-jährigen marokkanischen Staatsbürger nach einem Raubdelikt in der Straße der Nationen. Für ihn folgte die vorläufige Festnahme.
Zunächst hatte ein Mann versucht, die hintere Tür eines in der Straße der Nationen geparkten Pkw zu öffnen. Der Eigentümer (77) des Autos, der währenddessen im Fahrzeug saß, stieg aus und sprach den Mann an. Ungeachtet dessen, begab sich der bis dato Unbekannte zum Kofferraum und durchsuchte diesen offenbar nach Brauchbarem. Der Senior forderte ihn auf, dies zu unterlassen. Daraufhin reagierte der Mann aggressiv, begann den Geschädigten kurzzeitig zu würgen und riss ihm anschließend eine Kette vom Hals. Mit dieser rannte der mutmaßliche Täter in einen Durchgang in Richtung Hauptbahnhof. Der augenscheinlich unverletzte Geschädigte brachte sich in einem nahegelegenen Reisebüro in Sicherheit. Das dort beschäftigte Personal verständigte die Polizei. Alarmierte Polizisten stellten den Flüchtigen im Zuge sofortiger Fahndungsmaßnahmen kurze Zeit später auf einem Parkplatz in der Bahnhofstraße. Bei dem 33-Jährigen fanden die Einsatzkräfte neben der zuvor erbeuteten Kette zudem u.a. einen Rucksack, zwei Mobiltelefone, ein Tablet sowie eine Geldbörse mit Dokumenten, welche auf eine andere Person ausgestellt waren. Diese Gegenstände, die weiteren Diebstahlshandlungen zugeordnet werden konnten, stellten die Beamten vor Ort als Beweismittel sicher. Der marokkanische Tatverdächtige wurde im weiteren Verlauf vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz wird er am heutigen Tag einem Richter am zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Die Ermittlungen wegen Raubes laufen indes. Zudem wird geprüft, wie der Festgenommene in den Besitz der weiteren Diebesgüter kam.
Gestern Nachmittag kam es in der Brückenstraße zu einer Auseinandersetzung zum Nachteil einer Frau (44). Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte sich die Geschädigte mit weiteren Personen auf einer Grünfläche, unweit des Karl-Marx-Monumentes, aufgehalten. In der Folge kamen drei unbekannte Männer hinzu, wovon einer des Trios ungefragt vier Flaschen aus dem Getränkekasten der 44-Jährigen entnahm. Die anderen beiden liefen indes weiter. Auf die Aufforderung hin, das Getränk zurückzugeben, reagierte der Unbekannte aggressiv und schlug die Geschädigte mit einer Glasflasche. Infolgedessen ging die 44-Jährige verletzt zu Boden. Der Täter rannte anschließend in einen Durchgang in Richtung Käthe-Kollwitz-Straße. Ein Zeuge verständigte daraufhin die Polizei sowie den Rettungsdienst. Die alarmierten Beamten konnten den Flüchtigen im Zuge sofortiger Fahndungsmaßnahmen nicht mehr stellen. Hinzugerufene Rettungskräfte brachten die Verletzte zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.
Der Täter wurde als etwa 20 bis 25 Jahre alt, ca. 1,75 Meter bis 1,80 Meter groß, von normaler Statur und mit dunklem Teint beschrieben. Er hat dunkles, kurzes, gelocktes Haar. Bekleidet war er mit einem dunklen Jogginganzug und einem dunklen Basecap.
Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und sucht Zeugen. Wer hat Beobachtungen gemacht, die mit dem Geschehen in der Brückenstraße in Zusammenhang stehen? Wer kann Angaben zu dem beschriebenen Täter und/oder dessen Begleitern machen? Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Chemnitz-Nordost unter der Telefonnummer 0371 387-102 entgegen.
Den Linken geht es nicht um den Schutz des Judentums. Sie nutzen den vorgeblichen Kampf gegen den Antisemitismus für eine politische Agenda. Denn in Wahrheit sind Sozialisten die größten Israel-Hasser!
Laut einem internen Bericht der Bundespolizei ist die Zahl der irregulären Einreisen nach Deutschland im Jahr 2025 zwar gesunken, jedoch nicht so drastisch, wie es auf den ersten Blick scheint. Bis Mitte Mai wurden 22.170 unerlaubte Einreisen registriert, was einem Rückgang von rund 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (34.684) entspricht, wie Euronews berichtet. Die aktuellen Tageszahlen zeigen jedoch, dass sich dieser Rückgang auf einzelne Monate konzentriert und das aktuelle Niveau nur leicht unter dem des Vorjahres liegt.
Nach Angaben der Behörde kamen im Mai 2025 bis zum 13. Mai bereits mehr als 2.500 Menschen ohne Erlaubnis nach Deutschland. Im gesamten Mai 2024 waren es 7.124. Trotz zunächst rückläufiger Zahlen war in den Tagen vor der Umsetzung neuer Grenzmaßnahmen ein sprunghafter Anstieg zu beobachten. Die Feststellungen stiegen von etwa 130 auf bis zu 250 pro Tag. Nach Inkrafttreten der Anweisungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am 9. Mai sank die Zahl leicht und lag zuletzt bei etwa 200 täglichen Feststellungen.
In der zweiten Maiwoche kündigte Dobrindt verschärfte Grenzkontrollen und Zurückweisungen an allen Landgrenzen an. Erstmals betrafen diese auch Menschen, die unmittelbar an der Grenze ein Asylgesuch äußerten. Bereits eine Woche nach Einführung dieser Maßnahmen sprach Dobrindt von Erfolgen: „Wir können jetzt schon eine deutliche Steigerung an Zurückweisungen verzeichnen. Sie sind um 45 Prozent gestiegen.“
Das bedeutet konkret: In der Woche nach seiner Anweisung wurden 739 Einreiseversuche zurückgewiesen, das sind 228 mehr als in der Vorwoche (511). Allerdings betrafen nur 51 dieser Fälle Personen, die an der Grenze Asyl beantragten. Davon wurden 32 zurückgewiesen, was gerade einmal 2,1 Prozent der insgesamt 1.535 Asylgesuche entspricht, die laut Bundespolizei im selben Zeitraum registriert wurden. Der Großteil dieser Anträge wurde also innerhalb Deutschlands gestellt – trotz verstärkter Kontrollen.
Dobrindt verteidigte sein Vorgehen: „Wir wollen nicht, dass kriminelle Schlepper bestimmen, wer in unser Land kommt. Diese Logik der Schleuser will ich durchbrechen – die durch Bezahlung von tausenden Euro Menschen versprechen, sie ins Sozialsystem zu bringen.“ Es müsse klar sein, dass man nicht automatisch ins Land komme, wenn man an der Grenze Deutschlands stehe. Gleichzeitig betonte er: „Die anderen Asylgesuche wurden als vulnerable Gruppen identifiziert und in unser Land gelassen.“
Dem Spiegel liegen unterdessen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, die darauf hindeuten, dass sich die Gesamtzahl der Asylgesuche durch die neuen Maßnahmen kaum verändert hat. In der Woche vor dem 7. Mai wurden demnach 1.414 Gesuche registriert, im Durchschnitt 202 pro Tag. In der Woche nach dem 7. Mai stieg die Zahl auf 1.535, also etwa 219 pro Tag. Trotz der politischen Rhetorik ist damit keine signifikante Trendwende zu erkennen.
Ein Beamter des Bundesinnenministeriums urteilte gegenüber dem Spiegel kritisch, der Effekt der Maßnahmen sei gering, insbesondere im Verhältnis zum Aufwand, beispielsweise durch den Einsatz tausender zusätzlicher Polizisten an den Grenzen. Er sprach von einer Art „weißer Salbe“, die Wirkung zeigen solle, aber faktisch kaum Einfluss auf die Zahlen habe.
Zuletzt war auch die Zahl der Asylanträge rückläufig: Von Jänner bis April 2025 wurden 52.528 Anträge gestellt, darunter 45.681 Erstanträge. Das entspricht einem Rückgang um 46,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, als 84.984 Erstanträge verzeichnet wurden. Laut Euronews basiert dieser Rückgang allerdings wesentlich auf den Maßnahmen der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die bereits im Oktober 2023 stationäre Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz eingeführt hatte. Bereits vor Dobrindts Amtsantritt war der Migrationsdruck spürbar gesunken, unter anderem, weil Länder entlang der Balkanroute, insbesondere Ungarn, ihre Grenzen schärfer überwachen.
Trotz des medialen Auftritts und der gestiegenen Zahl der Zurückweisungen bleibt die Wirkung der Dobrindt-Maßnahmen bisher also überschaubar. Die große Mehrheit der Migranten, die in Deutschland Asyl beantragen, erreicht das Land weiterhin, unabhängig von den verschärften Maßnahmen. Inwiefern sich die Asylzahlen langfristig entwickeln werden, bleibt vorerst noch fraglich.
In der Nacht zum Mittwoch, 15. Mai, kam es in Berlin-Kreuzberg erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen pro-palästinensischen Aktivisten und der Polizei am Südstern. Der Protest eskalierte im Chaos, als die Teilnehmer Getränkedosen, Flaschen und andere Gegenstände auf die Polizei warfen, von denen einige Berichten zufolge auch mit roter Farbe bespritzt wurden. Der Vorfall markierte einen weiteren Aufruhr in einer Stadt, die einst für ihre Ordnung und Stabilität bekannt war.
Polizeisprecher Florian Nath sagte der deutschen Nachrichtenagentur dpa, ein Polizist sei in die Menge gezogen und zu Boden gestoßen worden. Der Beamte wurde von einem Notarzt erstversorgt, wobei Berichten zufolge auch ein Defibrillator zum Einsatz kam, und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Auch andere Polizeibeamte wurden verletzt, und bei mindestens einem von ihnen wurde ein Handbruch diagnostiziert. Etwa 30 Personen wurden wegen verschiedener Vergehen vorläufig festgenommen.
Ursprünglich sollte der Protestmarsch zum Gedenken an die palästinensische Nakba vom Südstern nach Neukölln führen, doch die Polizei untersagte dies (wenig überraschend) mit dem Hinweis auf das erhöhte Konfliktpotenzial eines längeren Marsches. In erster Instanz stellte sich das Verwaltungsgericht auf die Seite der Organisatoren und erlaubte die Demonstration, weil es das polizeiliche Verbot für unverhältnismäßig hielt und feststellte, dass die Versammlungsfreiheit auch die Form der Demonstration schütze. Nach einer Beschwerde der Polizei entschied das Oberverwaltungsgericht jedoch, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nur eine „stationäre“ Demonstration am Südstern zulässig sei.
Doch auch das reichte nicht aus, um die Eskalation des Protestes zu verhindern. Wie Apollo News berichtete, riefen Redner und die Menge Slogans wie „Israel, Kindermörder, Israel, Frauenmörder, Israel, Babymörder“, „Yallah, yallah Intifada“ und „Vom Fluss zum Meer“. Deutschland wurde auch dafür kritisiert, dass es Waffen an Israel liefert, und Polizeibeamte, die vor Ort waren, wurden mit Sprechchören wie „Deutsche Polizisten – Mörder und Faschisten“ beschimpft.
Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat Anfang des Monates die Apothekerkammer gebeten seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen. Er gab an, aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Fall, den Beruf aus Gewissensgründen nicht mehr ausüben zu können.
In einem Urteil hatte das Berliner Gericht im Juni 2024 den Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. In der Urteilsverkündigung erläuterte das Gericht jedoch, dass die „Pille danach“ ein zugelassenes Arzneimittel im Rechtssinne sei, und es kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten gebe. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben. Der Freispruch ist rechtskräftig, die widersprüchliche Begründung bezüglich der Gewissensfreiheit von Apothekern jedoch nicht.
“Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker aufzugeben.”-
ehemaliger Apotheker Andreas Kersten aus Berlin
„Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung, die mir meine Gewissensfreiheit diesbezüglich doch abspricht. Aufgrund des Freispruchs kann ich diese zusätzlichen Ausführungen des Gerichts jedoch nicht anfechten. Nun sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker niederzulegen,“ so Kersten.
Apothekerkammer Berlin ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Pharmazeuten und (damaligen) Inhaber der Undine-Apotheke Andreas Kersten. Er hatte aus Gewissensgründen stets davon abgesehen, die sogenannte „Pille danach“ vorrätig zu haben und zu verkaufen. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin, vor dem der Fall im November 2019 in erster Instanz verhandelt wurde, gab Kersten recht.
Das Gericht hielt damals fest, dass Apotheker sich auf die Gewissensfreiheit berufen können. Die Apothekerkammer legte aber Berufung gegen das Urteil ein und Kersten musste lange auf seinen Berufungsprozess warten.
Aus gesundheitlichen Gründen beschloss Kersten bereits kurz nach Eröffnung des Verfahrens 2018, seine Apotheke zu schließen. Doch er blieb während des langwierigen Gerichtsprozesses Mitglied der Apothekerkammer und schloss eine Rückkehr in den Beruf nicht aus. Nachdem die Richter im letztinstanzlichen Urteil die Auffassung vertreten hatten, er müsse sich zwischen seinem Gewissen und seiner Berufsausübung entscheiden, kam Kersten zu dem Schluss, dass er aus Gewissensgründen seinen Beruf als Apotheker nun endgültig nicht mehr ausüben kann und gab seine Zulassung zurück.
Formell sprach das Gericht Andreas Kersten am 26.06.2024 im konkreten Fall vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei. Es wies die Berufung der Apothekerkammer vollumfänglich zurück und erlegte ihr die Verfahrenskosten auf.
„Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über 5 Jahren Unsicherheit wurde letzten Sommer klar, dass Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Skandalös war aber die Begründung des Urteils. Das Gericht führte nebenbei aus, dass sich Apotheker zukünftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Inhaltlich widerspricht das der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Und formal erwächst diese Begründung – anders als der Freispruch – auch nicht in Rechtskraft, bindet also niemanden. Noch am Tag der mündlichen Urteilsverkündung gab das Gericht eine Pressemeldung heraus, die Apothekern die Gewissensfreiheit absprach, der Freispruch wurde nicht einmal erwähnt. Das deutet auf richterlichen Aktivismus hin,“ erklärt Dr. Felix Böllmann, der Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International. ADF International unterstützte Kerstens Fall seit sechs Jahren als wichtigen Präzedenzfall in Deutschland.
Böllmann weiter: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzte sich mit seiner Argumentation auch in direkten Widerspruch zum internationalen Recht. Grundrechte müssen effektiv garantiert werden, nicht nur auf dem Papier. Aber die Argumentation des Gerichts lässt der Gewissensfreiheit keinen Raum. Gewissenskonflikte müssen im Rechtsstaat, der sowohl Gewissens-, als auch Berufsfreiheit garantiert, anders als durch einen Berufswechsel gelöst werden.“
Die Begründung des Gerichts wirkt auch im Hinblick auf die offizielle Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer „Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva (‚Pille danach‘)“ fragwürdig. Darin werden dem Apotheker umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt – zur Sicherstellung der richtigen Anwendung und damit zum Schutz der Bevölkerung.
„Zu den umfassenden Beratungspflichten passt es nicht, Apotheker unter Berufung auf den Versorgungsauftrag dazu zu zwingen, jedes Präparat auf Nachfrage und ungeachtet etwaiger Bedenken zu verkaufen,“ sagte Böllmann.
Neben anderen gefährlichen Nebenwirkungen ist die „Pille danach“ vor allem wegen ihrer potenziell abtreibenden Wirkung umstritten, da sie die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindern kann. Ein bereits gezeugter Mensch würde in diesem Fall abgetrieben.
„Niemand darf zu einer Handlung gezwungen werden, die seinem Gewissen deutlich widerspricht – vor allem nicht, wenn es um Leben und Tod geht. Wer als Apotheker oder Mediziner deswegen Probleme bekommt oder Zwang erfährt, kann sich gerne bei uns melden. Gemeinsam können wir die Gewissensfreiheit verteidigen. Berufsverbote aus Gewissensgründen sind eines den Grundrechten verpflichteten Rechtstaates unwürdig,“ so Böllmann.
Wikimedia Commons , Bundesarchiv, B 145 Bild-F079099-0022 / CC-BY-SA 3.0
Weil die alternativen Medien und die Sozialen Medien des Internets die Narrative der etablierten Mainstream-Medien und des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks verstärkt infrage stellen, will die EU verstärkt gegen angebliche »Desinformation« vorgehen. Wie »Apollo News« berichtete, sollen etablierte Medien, die von der EU als »vertrauenswürdig« eingestuft werden, stärker unterstützt und gefördert werden.
Desinformationen seien eine »der größten Herausforderungen, der sich die Demokratien stellen müssen«. Doch auch hier liegt die Frage, wie Nachrichten eingeordnet werden, in den Augen des Betrachters.
Wie soll man diese Bestrebungen in der EU einordnen? Meinungsvielfalt wird demnach als Gefahr eingestuft, wenn die Narrative nicht beherrscht und die Deutungshoheit verschwindet.
Die niederländische Regierung könnte nach einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gezwungen sein, mehr als 100 Millionen Euro Entschädigung an Asylbewerber zu zahlen, wodurch die Freiheit der Mitgliedstaaten, den Migrationsdruck zu ihren eigenen Bedingungen zu bewältigen, drastisch eingeschränkt wird.
Das Urteil, das am 8. Mai in der Rechtssache Zimir erging, schränkt die Bedingungen, unter denen Regierungen Asylentscheidungen verzögern können, drastisch ein und bringt die niederländische Regierung rechtlich in Bedrängnis – und politisch in die Enge. Während die öffentlichen Dienste überlastet sind, bestraft Brüssel einen EU-Mitgliedstaat dafür, dass er Menschen, die nicht einmal europäische Staatsbürger sind, nicht absolute Priorität einräumt.
Die Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf rund 18 000 Asylbewerber aus, die seit sechs bis fünfzehn Monaten auf eine Entscheidung warten und damit die im EU-Recht festgelegte Frist von sechs Monaten weit überschreiten. Wenn jeder von ihnen die maximale Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro beansprucht, könnte die Gesamtsumme leicht 100 Millionen Euro übersteigen. Diese Summe kommt zu den fast 37 Millionen Euro hinzu, die bereits im vergangenen Jahr für ähnliche Strafen gezahlt wurden. Brüssel zeigt sich wenig besorgt über die Belastung der niederländischen öffentlichen Dienste – sein Hauptanliegen scheint der Schutz der Verfahrensrechte von Ausländern zu sein.
Der EuGH hat klargestellt, dass nur eine plötzliche und groß angelegte Krise – wie ein bewaffneter Konflikt oder ein unvorhergesehener Zustrom – eine Verlängerung der Fristen rechtfertigt. Ein allmählicher Anstieg der Asylanträge oder Personalmangel sind keine akzeptablen Gründe.
Damit wird die jahrelange niederländische Asylpolitik in Frage gestellt. Während der Amtszeit des früheren Ministers Eric van der Burg verlängerte die Regierung die Bearbeitungszeit auf 15 Monate und begründete dies mit der Überlastung des Systems und dem Personalmangel bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). Dieses Vorgehen wurde nun von Brüssel für unzulässig erklärt.
Die derzeitige Asylministerin Marjolein Faber (PVV) hat das Ausmaß der Herausforderung anerkannt. „Es wird Jahre dauern“, sagte sie dem Parlament, bis die gesetzlichen Fristen wieder eingehalten werden. In der Zwischenzeit benötigt das IND immer noch durchschnittlich 72 Wochen – fast das Dreifache des gesetzlichen Limits – nur um die zweite Anhörung abzuschließen, eine Voraussetzung für jede offizielle Entscheidung.
Die Kritik hat zugenommen. Der NSC-Abgeordnete Diederik Boomsma warnte: „Die Regierung muss jetzt handeln, um diese Art von wirtschaftlichem Ausbluten zu vermeiden“ und bezeichnete die Situation als „rechtlich und politisch unhaltbar“. Der Asylanwalt Michael Yap war sogar noch direkter: “Der Staat hat nur sich selbst die Schuld gegeben. Das Innenministerium kann einen Fall innerhalb von Tagen bearbeiten – das Problem ist, dass sie erst Monate später mit der Bearbeitung beginnen.”
All dies geschieht zu einem politisch heiklen Zeitpunkt. Die neue Mitte-Rechts-Regierung versucht, die Belastung der staatlichen Ressourcen durch das Asylsystem zu verringern. Die Zahlen sprechen für sich: Tausende von Menschen sind weiterhin in Notunterkünften oder Hotels untergebracht, wobei die Kosten pro Nacht 300 € übersteigen. Die Familienzusammenführung – vor allem von Syrern – treibt die Zahl der Neuankömmlinge weiter in die Höhe.
Als Reaktion darauf hat Ministerin Faber eine Reihe von Reformen angekündigt, darunter die Einschränkung des Rechts auf Familienzusammenführung und die Verschärfung des Zugangs zum Asylrecht. Doch nun muss sie sich mit einer europäischen Rechtsmaschinerie auseinandersetzen, die scheinbar entschlossen ist, ihre Regeln durchzusetzen, selbst auf Kosten der nationalen Souveränität. Mit diesem Urteil hat der EuGH eine rote Linie gezogen: Die Rechte von Asylbewerbern stehen an erster Stelle – selbst wenn das bedeutet, ein Land finanziell zu bestrafen, das einfach nicht mehr aufnehmen kann.
Vor wenigen Tagen ereignete sich in der Kurstadt Meran ein aufsehenerregender Vorfall zwischen Ausländern. Bewaffnet mit Messern und Baseballschlägern kam es zu einer Schlägerei.
Der Vorfall ereignete sich vor einigen Tagen im Zentrum von Meran und wurde den Ordnungshütern von einigen Bürgern gemeldet, die sofort den Notruf 112 wählten. Es wurde eine Schlägerei gemeldet an der zwei Gruppen mit Messern und Baseballschlägern beteiligt waren.
Durch das Eingreifen der Beamten wurde die Schlägerei beendet, berichten die Ordnungshüter. Die Täter konnten jedoch fliehen. Durch Zeugenaussagen und Videoüberwachungskameras konnten dann alle Täter identifiziert und anschließend angezeigt werden. Der Grund für die Gewalttätigkeit war ein banaler Streit über den Straßenverkehr.
Die fünf Erwachsenen, allesamt Nicht-EU-Bürger, wurden nach den erforderlichen Ermittlungen an die zuständigen Justizbehörden verwiesen.