Weil er einen Weihnachtsbaum vor einer Kita aufstellte: Gärtner wegen Hausfriedensbruch zu 2400 Euro Strafe verurteilt

Kaum ein Vorgang legt den geistigen Zustand und die kulturelle Verfasstheit dieses Landes so offen wie das rechtskräftige Urteil gegen einen Gärtner, der nachts einen Weihnachtsbaum vor einer Kindertagesstätte aufstellte – und nun dafür rechtskräftig verurteilt wurde.

Der Mann wollte Kindern ein Stück überlieferter Festkultur zurückgeben. Die Justiz antwortete mit Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und einer Auflage von 2400 Euro.

Weihnachten unter Rassismusverdacht

Ein 55-jähriger Gärtner betrat im Dezember 2023 nachts das umzäunte Gelände einer Kindertagesstätte im Hamburger Stadtteil Lokstedt. Er stellte dort einen Weihnachtsbaum auf und legte Geschenke darunter. Nach eigenen Angaben wollte er den Kindern etwas Gutes tun.

Die Einrichtung hatte sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen. Man wolle keine Kinder ausschließen, die einer anderen Religion angehören. Andere weihnachtliche Zeichen wie Adventskränze waren gleichwohl vorhanden. In zehn Jahren hatte sich die Kita nur dreimal für einen Baum entschieden.

Die Kita erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Eine Gerichtssprecherin machte deutlich: Hätte der Mann den Baum vor dem Zaun aufgestellt, wäre keine Anzeige erfolgt. Weil er das umzäunte Gelände betrat, erfüllte er den Tatbestand.

Die Staatsanwaltschaft bot an, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro einzustellen. Der Gärtner lehnte ab. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn im November 2024 zu einer Geldstrafe. Er legte Rechtsmittel ein und rügte in der Revision, die Kita habe keinen wirksamen Strafantrag gestellt. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg folgte dem nicht, bestätigte den Schuldspruch, verwarnte den Mann und behielt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro vor. Die 2400 Euro muss er im juristischen Sinn zunächst nicht als Strafe zahlen. Stattdessen soll er denselben Betrag als Auflage an eine Einrichtung für Kinder überweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wenn Ideologen den Brauch verwalten

Kaum etwas bildet den geistigen Zustand und die erbärmliche kulturelle Verfasstheit dieses Landes schärfer ab als dieses Urteil gegen einen mildtätigen Gärtner. Er wollte Kindern ein Stück Kultur zurückgeben, das ihnen von zunehmend geistig umnachteten Antirassismus-Aufsehern, Gender-Kommissaren und Ideologen des Vielfaltsimperialismus vorenthalten wurde. Weihnachten wird dabei nicht als gemeinsame Erinnerung behandelt, sondern als potenzieller Übergriff. Der Baum gilt als Bekenntnis, das andere verletzt. Die Abwesenheit des Baumes gilt als Neutralität.

Neutralität heißt nicht, über Jahrhunderte gewachsene Traditionen und religiöse Gebräuche aufzugeben, sondern kultureller Selbstmord. Die Kinder werden zu Statisten einer ideologischen Angst vor halluzinierter Diskriminierung degradiert, die sich selbst als Fürsorge inszeniert. Wer widerspricht, steht schnell als unsensibel da. Wer dagegen aufbegehrt wie der Gärtner, steht vor Gericht.

FREIE WELT

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