Nordrhein-Westfalen (NRW) entwickelt sich zu einem autoritären undemokratischen Bundesland. Für die anstehenden Kommunalwahlen am 14. September werden auf Betreiben des sogenannten Verfassungsschutzes Bewerber ausgeschlossen. In mindestens sechs Fällen versuchte der Inlandsgeheimdienst, die Bürgermeisterkandidaturen von AfD-Politikern zu torpedieren. Zweimal hatte er Erfolg, die Wahlausschüsse den „Empfehlungen“.
Die Verfassungsschützer schrieben die Wahlausschüsse in betreffenden Kommunen an und wiesen auf ihre Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidaten hin. Die sogenannten „Erkenntnismitteilungen“ sollen Wahlausschüsse dazu bewegen, die AfD-Politiker vom Wahlzettel zu entfernen. Damit geht NRW über die Praxis der islamischen Republik Iran hinaus. Dort sortiert ein „Wächterrat“ zu liberale Bewerber bei der Präsidentschaftswahl aus. Allerdings lassen die Mullahs stets einen regimekritischen Bewerber denn doch noch zu – der dann meist auch gewählt wird.
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), den einige kritische Beobachter nunmehr als den führenden „Ajatollah“ von NRW betrachten, will dieses „Risiko“ nicht eingehen und lässt sicherheitshalber die Kritiker alternativlos streichen. Die Wahlausschüsse in den Gemeinden Schieder-Schwalenberg und Lage leisteten den Einmischungen Folge. Die Politiker der anderen Parteien im Kreiswahlausschuss Lippe strichen den AfD-Kandidaten Uwe Detert. Markus Beisicht, der für das Bürgerbündnis „Aufbruch Leverkusen“ kandidiert, wird nun in 35.000-Einwohner-Stadt Lage auch nicht auf dem Stimmzettel stehen. Der Paderborner Wahlausschuss hat das Ansinnen des Geheimdienstes allerdings abgelehnt.
In der DDR war bis 1990 die MfS-Richtlinie 1-76 einschlägig. Dort lesen wir: „Systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender, sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“. Kommunale Wahlausschüsse dürfen nur formale Kriterien, wie Alter, Wohnsitz usw. prüfen. Gem. Artikel 38 GG kann Jeder Deutsche kandidieren, sofern ihm nicht juristisch die Wählbarkeit entzogen wurde. Aber im Herrschaftsbereich des Hendrik Wüst ist das scheinbar nicht so wichtig.
Verfassungsschutz torpediert Kandidatur von AfD-Politikern – Zur Zeit
