Halbe Strafe, dann heim? Streit um Österreichs Strafvollzug

Wikimedia Commons, Kecko, CC-BY-2.0

Die neue Strafvollzugsnovelle der Bundesregierung sorgt für heftige Kritik. Für FPÖ-Bundesrat Andreas Spanring ist das Gesetzespaket eine politische Mogelpackung, die mit dem Schlagwort „Haft in der Heimat“ verkauft werde, tatsächlich aber etwas völlig anderes vorsehe. Ausländische Straftäter sollen unter bestimmten Voraussetzungen nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe in die Freiheit entlassen werden, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren. Genau darin sieht Spanring den entscheidenden Unterschied zur langjährigen freiheitlichen Forderung.

„Wir fordern seit Jahren, dass ausländische Straftäter in ihre Heimatländer überstellt werden und dort ihre Strafe verbüßen. Was beschließt diese Regierung? Sie entlässt ausländische Straftäter nach dem Verbüßen der Halbstrafe in die Freiheit, wenn diese in ihr Heimatland zurückkehren“, kritisiert Spanring. Seine pointierte Zusammenfassung lautet deshalb: „Das ist keine Haft in der Heimat, sondern Urlaub in der Heimat.“

Denn eine entscheidende Frage bleibt laut Spanring unbeantwortet: Wo steht im Gesetz, dass der betreffende Straftäter seine noch offene Reststrafe tatsächlich im Heimatland verbüßen muss? Seine Antwort fällt eindeutig aus: „Nirgends!“ Genau diese Differenz sei in der öffentlichen Debatte zuletzt untergegangen. Besonders scharf geht Spanring deshalb mit Justizministerin Sporrer und jenen Medien ins Gericht, die deren Darstellung übernommen hätten. Die FPÖ habe keineswegs gegen ihre eigene Forderung nach „Haft in der Heimat“ gestimmt. Vielmehr lehne sie eine Regelung ab, die aus ihrer Sicht den Begriff „Haft in der Heimat“ politisch vereinnahme, ohne tatsächlich sicherzustellen, dass die Reststrafe im Herkunftsstaat verbüßt wird.

Spanring verweist dabei auf eine Aussage der Justizministerin selbst. Bei einer Dringlichen Anfrage im Bundesrat habe Sporrer zu den seit Anfang 2024 erfolgten 1.051 Entlassungen nach § 133a ausdrücklich bestätigt, dass in diesen Fällen keine Inhaftierung im Ausland aufgrund der österreichischen Verurteilung erfolge. Für Spanring ist damit die Argumentation der Ministerin widersprüchlich. „Damit ist die Märchengeschichtserzählung der SPÖ-Ministerin mit ihren eigenen Worten widerlegt“, so der FPÖ-Bundesrat.

Doch für die Freiheitlichen geht es nicht nur um Wortklauberei. Spanring sieht in der Novelle eine grundsätzliche Schwächung des Strafvollzugs. Gerade die Generalprävention dürfe nicht unter die Räder kommen. Wer schwere Straftaten begehe, müsse mit einer tatsächlichen und spürbaren Strafe rechnen. Ein Strafsystem, bei dem die vorzeitige Entlassung zum Regelfall werde, sende aus Sicht der FPÖ das falsche Signal.

Auch die Justizwache werde durch die Reform geschwächt, kritisiert Spanring. Während die Gefängnisse überlastet seien, werde nicht ausreichend in zusätzliche Haftplätze und Personal investiert. Stattdessen werde der Druck durch frühere Entlassungen reduziert. Besonders problematisch sei die geplante Verkürzung der schärfsten Ordnungsstrafe, des Hausarrests, von vier auf zwei Wochen. Bei Jugendlichen soll diese Maßnahme überhaupt abgeschafft werden. Für zusätzliche Brisanz sorgen laut Spanring fachliche Bedenken aus der Justiz selbst. Sowohl die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof als auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz hätten Kritik beziehungsweise Bedenken geäußert. Für den Freiheitlichen stellt sich damit die Frage, warum die Regierung diese Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Spanring will es allerdings nicht bei Kritik belassen. Um ÖVP, SPÖ und NEOS beim Wort zu nehmen, brachte er im Bundesrat einen Entschließungsantrag für eine echte „Haft in der Heimat“ ein. Seine Vorstellung ist klar: Ein ausländischer Straftäter soll in Österreich verurteilt und anschließend in sein Heimatland überstellt werden, wo er seine Strafe tatsächlich im Gefängnis verbüßt.

Damit verbindet die FPÖ auch eine außenpolitische Forderung. Staaten, die sich weigern, ihre eigenen Staatsbürger nach einer Verurteilung in Österreich zurückzunehmen, dürften nach Ansicht Spanrings nicht gleichzeitig von österreichischer beziehungsweise europäischer Unterstützung profitieren. „Wer sich als Herkunftsstaat weigert, seine Staatsbürger zurückzunehmen, dem gehören die Hilfsgelder gestrichen“, fordert der Bundesrat.

Zusätzlich brachte Spanring einen eigenen Antrag ein, mit dem der vorsätzliche illegale Grenzübertritt als Vergehen nach dem Strafgesetzbuch gerichtlich strafbar werden soll. Für ihn gehört zu einer glaubwürdigen Strafpolitik nicht nur die Frage, was nach einer Verurteilung passiert, sondern auch, wie illegale Einreise und Grenzübertritte künftig sanktioniert werden. Wer von „Haft in der Heimat“ spricht, müsse auch dafür sorgen, dass tatsächlich Haft und nicht Freiheit im Heimatland folgt. Alles andere sei aus Sicht der Freiheitlichen eine Mogelpackung und genau solche politischen Verpackungstricks würden die Österreicher längst durchschauen.

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